Väternotruf informiert zum Thema
Kinderkommission des Deutschen Bundestages
Kinderkommission des Deutschen Bundestages
Mitglieder - 2021:
Norbert Müller (Potsdam), Die Linke, Student, MdB
Adresse:
Platz
der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: (030) 227-72329
Fax: (030)
227-76239
E-Mail: norbert.mueller@bundestag.de
Webseite:
http://www.norbert-mueller.net
Umstrittenes Sorgerechts-Urteil Weil das Kind nicht zum Vater will
19.01.2021 auf MDR - Umschau
Bericht: Christiane Cichy - offenbar die Autorin des schlecht recherchierten und mit Falschaussagen und Halbwahrheiten (Fake-News) durchsetzten miserablen Beitrags.
Der MDR trompetet in die Welt: "Es ist die letzte Eskalationsstufe, die es bei Konflikten um das Sorgerecht gibt: der Streit vor Gericht. Ein Fall um ein 12-jähriges Mädchen und dessen Urteil sorgt derzeit in ganz Deutschland für Kopfschütteln."
Mit Kommentaren von Ludwig Salgo, Jörg Maywald, Sabine Walper und Carola Wilcke - kurz gesagt, die deutschen familienrechtlichen Sirenen und Rundumleuchten vom Dienst, na da weiß man woher der Wind weht, von der "alleinerziehenden" Mütterlobby und ihrer parlamentarischen Speerspitze im Deutschen Bundestag der vaterlosen Antiväterpartei "Die Linke".
Angeblich haben die Gerichte und das Jugendamt alles falsch gemacht und werden daher als mehr oder weniger als unfähig beschimpft, auch das Oberlandesgericht Hamm wird von der Rundumschelte nicht ausgenommen. Nur seltsamer Weise hat die Mutter anscheinend keine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, sonst würde auch noch dieses Gericht von den diensthabenden Sirenen als inkompetent erklärt werde.
Der MDR verbreitet zudem noch echte Fake News, angeblich habe der Vater beantragt, "dass zur Durchsetzung der Kindesherausgabe auch Gewalt anzuwenden sei". Dabei zeigt der Film einen Gerichtsbeschluss, wo zu lesen ist:
"Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden, ..."
Das ist aber der Wortlaut des von einem Richter verfassten Beschlusses, nicht aber ein Antrag des Vaters, den das MDR herbeifantasiert.
Das Jugendamt habe angeblich den Umgang ausgesetzt, behauptet der MDR, das ist aber völliger Quark, da das Jugendamt keinen Umgang aussetzen, kann, so lange ein oder beide Elternteile sorgeberechtigt sind, was hier der Fall war.
Eine Carola Wilcke darf in dem MDR-Beitrag
unwidersprochen die Behauptung in die Welt setzen: "Das ist Folter was hier bei
diesem Kind angewandt wird und das erinnert mich nen bisschen an Stasimethoden.
..."
Auf gut Deutsch also wohl die strafrechtlich verfolgbare Behauptung, der von der
Linkspartei hofierten Carola Wilcke, das Amtsgericht Recklinghausen, das
Oberlandesgericht Hamm und das Jugendamt Recklinghausen folterten ein Kind.
Und an solch einem MDR-Beitrag, wo eine solche krasse Behauptung und Anschuldigung von Carola Wilcke unwidersprochen vorgetragen wird, beteiligen sich: Ludwig Salgo, Jörg Maywald und Sabine Walper.
Da können wir echt nur den Kopf schütteln, bei solch einer einseitigen und grottenhaft schlechter MDR-Dokumentation, die dann auch noch die Väter zwangsweise mit ihren GEZ-Gebühren mitbezahlen müssen.
Wo sind wir nur hingekommen in diesem Land.
Aufgeführt in der MDR-Doku-Soap:
- Gutachten offenbar von einem Prof. Dr. von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie ... https://www.ukm.de/index.php?id=kjp_stationen
"ein Kinderpsychiater kommt zu dem Schluss" heißt es in der MDR-Märchenoper
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik
und -psychotherapie
Univ.-Prof. Dr. med. Georg Romer
Direktor
Schmeddingstraße 50
48149 Münster
https://www.ukm.de/index.php?id=kjp_stationen
- an Herr Richter ... Amtsgericht Recklinghausen (2019)
- Jugendamt Recklinghausen
- Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln - Universität Witten / Herdecke
Dr.-Friedrich-Steiner-Str. 5
45711 Datteln
Internet: https://www.kinderklinik-datteln.de
- Werner Leitner - der regelmäßig ähnliche belanglose Wortbeiträge liefert, die ihm - werbemäßig sehr geschickt - neue Aufträge einbringen, mal pro Vater, mal pro Mutter, da ist er immerhin weltanschaulich neutral.
27.12.2020: "Carola Wilcke durchlebte vor Jahren einen Albtraum: Das Jugendamt hielt sie für eine Lügnerin mit Persönlichkeitsstörung und wollte ihr die Kinder wegnehmen, wie sie im Interview erzählt. Mittlerweile weiß sie, was in einem solchen Fall zu tun ist - und gibt ihre wertvollsten Tipps weiter.
...
Carola Wilcke hat seit 2015 Ausbildungen als Verfahrensbeiständin, Umgangspflegerin und Umgangsbegleiterin abgeschlossen, studiert Soziale Arbeit und ist ehrenamtlich für die Ombudschaft in Sachsen tätig. Zudem betreut sie ihre Selbsthilfegruppe "Löwenmamas" auf Facebook mit über 1.400 Mitgliedern. Auch in der Politik macht sie sich stark, wurde schon als Sachverständige für die Kinderkommission des Bundestages eingeladen und hielt auf der Familienkonferenz der Linken im Bundestag einen Vortrag zum Thema "Was brauchen Trennungsfamilien?".
...
Die Situation für mich und meine Kinder hat sich erst gebessert, als ich wieder in der Lage war, klar zu denken und unser Dilemma zu analysieren. Mit einer gehörigen Portion Selbstreflexion. Zu dieser Zeit habe ich eine Traumatherapie an der Uniklinik in Dresden gemacht, die für mich die Wende brachte. Dazu habe ich Unmengen an Fachliteratur verschlungen und mir ganz viel Wissen von „echten Experten“ angeeignet. Dazu habe ich mir Unterstützung in Selbsthilfegruppen, wie in der Gruppe Re-Empowerment und in der Mütterlobby, gesucht.
Prof. Dr. iur. Rüdiger
Ernst Berlin, den 17. September 2019
Vorsitzender Richter am Kammergericht
Mitglied der Kinderrechtekommission
des Deutschen Familiengerichtstags
An den
Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz
des Deutschen Bundestages
Geschäftszeichen: PA 6
5410
2.2
rechtsausschuss@bundestag.de
BT-Drucksache 19/8568
Fortbildung
von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen
Verfahren
Schriftliche Stellungnahme
1. Befund
Reformbedarf bei der
Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie bei der Qualitätssicherung im
familiengerichtlichen Verfahren besteht vordringlich insoweit, als
minderjährige Kinder betroffen sind, in erster Linie also in Kindschaftssachen.
Das rechtspolitische Vorhaben, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu
verankern, braucht eine Flankierung in der Gerichtsverfassung (2.), in der
Ausgestaltung des Verfahrens
(3.) und in der Qualifikation der
Familienrichterinnen und Familienrichter (Wie viele Ressourcen die Rechtsordnung
investiert, hängt im Bereich der Zivil und
Strafrechtspflege nach geltendem
Recht in erster Linie von der Höhe der geldwerten Vermögensposition oder vom Maß
des Eingriffs in Freiheitsrechte ab. Je höher der im Streit stehende Geldwert
bzw. je höher der zu erwartende Freiheitseingriff, umso mehr Ressourcen
investiert die Rechtsordnung.
Beispiele:
• Nur für Streitigkeiten über
Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die eiten über Ansprüche,
deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 5.000 Euro nicht
übersteigt, ist das Amtsgericht erstinstanzlich zuständig (§ 23 Summe von 5.000
Euro nicht übersteigt, ist das Amtsgericht erstinstanzlich zuständig (§ 23 Nr. 1
GVG). Für alle höheren Beträge ist das Landgericht zuständig.Nr. 1 GVG). Für
alle höheren Beträge ist das Landgericht zuständig.
• Die
Nichtzulassungsbeschwer
• Die Nichtzulassungsbeschwerde im Zivilprozess ist
nur eröffnet, wenn der Wert der mit der de im Zivilprozess ist nur eröffnet,
wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 Euro
übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000
Euro übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO).
• Im Strafverfahren entscheidet das Maß
der zu erwartenden Freiheitsstrafe über die Frage,
• Im Strafverfahren
entscheidet das Maß der zu erwartenden Freiheitsstrafe über die Frage, ob
Strafrichter/inob Strafrichter/in, Schöffengericht oder große Strafkammer
erstinstanzlich zuständig ist. , Schöffengericht oder große Strafkammer
erstinstanzlich zuständig ist.
• Im 2. Staatsexamen steht das Verfassen von
zivilprozessualen Urteilen und
• Im 2. Staatsexamen steht das Verfassen von
zivilprozessualen Urteilen und Anklageschriften ganz im Vordergrund. Eine
Referendarstation beim Familiengericht gilt Anklageschriften ganz im
Vordergrund. Eine Referendarstation beim Familiengericht gilt Vielen als nicht
prVielen als nicht prüfungsrelevanter Luxus. Nur in wenigen Bundesländern wird
im 2. üfungsrelevanter Luxus. Nur in wenigen Bundesländern wird im 2.
Staatsexamen überhaupt eine familienrechtliche Klausur geschrieben
(LiesStaatsexamen überhaupt eine familienrechtliche Klausur geschrieben
(Lies--Benachib Benachib FamRZ 2019, 427).FamRZ 2019, 427).
Wenn es um die
Verwirklichung von Kinderrechten geht, sollte die Rechtsordnung künftig
Wenn
es um die Verwirklichung von Kinderrechten geht, sollte die Rechtsordnung
künftig genauso viele Ressourcen aufbieten wie beim Streit um geldwerte
Vermögenspositionen und genauso viele Ressourcen aufbieten wie beim Streit um
geldwerte Vermögenspositionen und beim zu erwartenden Eingriff in
Freiheitsrechte. beim zu erwartenden Eingriff in Freiheitsrechte.
Verwirklichung von Kinderrechten im und durch Verfahren heißt: Soll ein Kind für
mehrere
Verwirklichung von Kinderrechten im und durch Verfahren heißt: Soll
ein Kind für mehrere Jahre seine HerkunftsfamilieJahre seine Herkunftsfamilie
verlassen und in einer Pflegefamilie leben? Soll ein Kind über verlassen und in
einer Pflegefamilie leben? Soll ein Kind über Jahre gewalttätige
Auseinandersetzungen seiner Eltern miterleben? Soll ein Kind seine Jahre
gewalttätige Auseinandersetzungen seiner Eltern miterleben? Soll ein Kind seine
gesamte Kindheit ohne emotionale Zuwendung, ohne geistige Förderung oder mit
gesamte Kindheit ohne emotionale Zuwendung, ohne geistige Förderung oder mit
(unentdecktem) sexuellem Miss(unentdecktem) sexuellem Missbrauch zubringen? Soll
ein Kind in einer Einrichtung brauch zubringen? Soll ein Kind in einer
Einrichtung fremduntergebracht werden, obwohl die Fremdunterbringung an seiner
fremduntergebracht werden, obwohl die Fremdunterbringung an seiner
psychischen/körperlichen Situation nichts verbessert? Soll eine Mutter bis zur
Volljährigkeit psychischen/körperlichen Situation nichts verbessert? Soll eine
Mutter bis zur Volljährigkeit des Kindes alle elterliche Verantwortung udes
Kindes alle elterliche Verantwortung und alle erzieherischen Entscheidungen an
den nd alle erzieherischen Entscheidungen an den Vater abgeben? Muss ein Kind
für mehrere Jahre darauf verzichten, seinen Vater zu sehen?Vater abgeben? Muss
ein Kind für mehrere Jahre darauf verzichten, seinen Vater zu sehen?
Diese
Diese KinderrechteKinderrechte stehen nach geltendem Recht bei der
erstinstanzlichen Zuständigkeit stehen nach geltendem Recht bei der
erstinstanzlichen Zuständigkeit auf einer Stufe mit Geldbeträgen bauf einer
Stufe mit Geldbeträgen bis 5.000 Eurois 5.000 Euro, beim Zugang zum
Bundesgerichtshof , beim Zugang zum Bundesgerichtshof auf einer Stufe mit
Geldbeträgen bis zu 20.000 Euro, im Referendariat kommt ihnen auf einer Stufe
mit Geldbeträgen bis zu 20.000 Euro, im Referendariat kommt ihnen praktisch
praktisch keine Prüfungsrelevanzkeine Prüfungsrelevanz zu.zu.
3
2.
2.
Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten in der Verbesserung der
Verwirklichung von Kinderrechten in der GerichtsverfassungGerichtsverfassung
Der
Der ZeiZeitfaktortfaktor spielt bei der Verwirklichung von Kinderrechten
eine besondere Rolle (vgl. § spielt bei der Verwirklichung von Kinderrechten
eine besondere Rolle (vgl. § 155 FamFG, Vorrang155 FamFG, Vorrang-- und
Beschleunigungsgrundsatz). Deshalb ist es von entscheidender und
Beschleunigungsgrundsatz). Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, die
Bedeutung, die Qualität des erstinstanzlichen VerfahrensQualität des
erstinstanzlichen Verfahrens zu verbessern. Defizite im zu verbessern. Defizite
im ererstinstanzlichen Verfahren können in der Beschwerdeinstanz häufig (etwa
wegen der stinstanzlichen Verfahren können in der Beschwerdeinstanz häufig (etwa
wegen der Verfestigung von Schäden oder eines Beziehungsabbruchs) nicht mehr
behoben werden. Verfestigung von Schäden oder eines Beziehungsabbruchs) nicht
mehr behoben werden. Die mit drei Richter/innen (außerdem im Beförderungsamt)
besetzte und als volle zweite Die mit drei Richter/innen (außerdem im
Beförderungsamt) besetzte und als volle zweite TatsaTatsacheninstanz
ausgestaltete Beschwerdeinstanz (Familiensenat des OLG) kommt häufig cheninstanz
ausgestaltete Beschwerdeinstanz (Familiensenat des OLG) kommt häufig unnötig
spät oder gar zu spät und kann eine entsprechende Qualität der ersten Instanz
nicht unnötig spät oder gar zu spät und kann eine entsprechende Qualität der
ersten Instanz nicht ersetzen bzw. Fehler/Versäumnisse der ersten Instanz
heilen. Die Rechtsordnung sollersetzen bzw. Fehler/Versäumnisse der ersten
Instanz heilen. Die Rechtsordnung sollte te deshalb in das erstinstanzliche
Verfahren investieren. In Verfahren wegen deshalb in das erstinstanzliche
Verfahren investieren. In Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung (§§ 1666, 1666a
BGB) und bei hochstrittigen Elternkonflikten sollten Kindeswohlgefährdung (§§
1666, 1666a BGB) und bei hochstrittigen Elternkonflikten sollten erstinstanzlich
erstinstanzlich drei Berufsrichterdrei Berufsrichter entscheiden (Einzelheiten
vgl. Ernst NZFam 2019, 145 fentscheiden (Einzelheiten vgl. Ernst NZFam 2019, 145
ff.).f.).
Bereits die Eherechtskommission hatte sich für eine Besetzung des
erstinstanzlichen
Bereits die Eherechtskommission hatte sich für eine
Besetzung des erstinstanzlichen Familiengerichts mit drei Berufsrichtern
(freilich beim Landgericht) ausgesprochen, konnte Familiengerichts mit drei
Berufsrichtern (freilich beim Landgericht) ausgesprochen, konnte sich damit aber
im Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzen. Liest man mit sich damit aber im
Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzen. Liest man mit dem Abstand dem Abstand
von gut 40 Jahren die Begründung des Regierungsentwurfs (BTvon gut 40 Jahren die
Begründung des Regierungsentwurfs (BT--Drs. 7/650, S. 80Drs. 7/650, S. 80--81),
zeigt 81), zeigt sich, wie sehr der Gesetzgeber mit seiner Prognose neben der
Sache lag und wie sich, wie sehr der Gesetzgeber mit seiner Prognose neben der
Sache lag und wie dramatisch sich die gesellschaftliche Bedeutung von
Kindschaftssachen veränddramatisch sich die gesellschaftliche Bedeutung von
Kindschaftssachen verändert hat. ert hat.
Die (verfehlte) Prognose des
Gesetzgebers lautete: „Es kommt hinzu, daß der künftige
Die (verfehlte)
Prognose des Gesetzgebers lautete: „Es kommt hinzu, daß der künftige
Familienrichter auf Grund seiner besonderen Qualifikation und seiner Erfahrung
in den Familienrichter auf Grund seiner besonderen Qualifikation und seiner
Erfahrung in den ausschließlich ihm anvertrauten Familiensachen außergewöhnlich
gute Vorausausschließlich ihm anvertrauten Familiensachen außergewöhnlich gute
Voraussetzungen für setzungen für ein ausgereiftes und abgewogenes Urteil
mitbringen wird“. Diese Prognose bezog sich auf ein ausgereiftes und abgewogenes
Urteil mitbringen wird“. Diese Prognose bezog sich auf die vom Regierungsentwurf
ganz in den Mittelpunkt der Überlegungen gerückten die vom Regierungsentwurf
ganz in den Mittelpunkt der Überlegungen gerückten Ehesachen. Auch bei den
Überlegungen des Regierungsentwurfs zu den übrigen Ehesachen. Auch bei den
Überlegungen des Regierungsentwurfs zu den übrigen FaFamiliensachen tauchen
Kinder und Kindschaftssachen überhaupt nicht auf. Vielmehr findet miliensachen
tauchen Kinder und Kindschaftssachen überhaupt nicht auf. Vielmehr findet sich
der vielsagende Satz „Die Abwicklung des Verfahrens durch den Einzelrichter
führt zu sich der vielsagende Satz „Die Abwicklung des Verfahrens durch den
Einzelrichter führt zu einem erheblich engeren Kontakt zwischen dem Gericht und
den Ehegatten, als es einem erheblich engeren Kontakt zwischen dem Gericht und
den Ehegatten, als es in dem in dem Verfahren vor dem Kollegialgericht möglich
wäre. […] ist es ein dringliches Anliegen des Verfahren vor dem Kollegialgericht
möglich wäre. […] ist es ein dringliches Anliegen des Entwurfs, auch eine solche
persönlichere und der Sachlage angemessene Gestaltung des Entwurfs, auch eine
solche persönlichere und der Sachlage angemessene Gestaltung des Verfahrens zu
ermöglichen“. Verfahrens zu ermöglichen“.
Wie weit der Gesetzgeber des Jahres
1976 mit
Wie weit der Gesetzgeber des Jahres 1976 mit seinen Erwägungen von
der heutigen seinen Erwägungen von der heutigen gesellschaftlichen Realität
entfernt war, zeigt folgende Überlegung: Sowohl die materielle
gesellschaftlichen Realität entfernt war, zeigt folgende Überlegung: Sowohl die
materielle Rechtslage (z.B. Sorgerecht 1977: wesentliche Bedeutung allein der
Scheidungsschuld Rechtslage (z.B. Sorgerecht 1977: wesentliche Bedeutung allein
der Scheidungsschuld eines Gatten für die obligatorische gerichtliceines Gatten
für die obligatorische gerichtliche Sorgerechtsentscheidung) und die he
Sorgerechtsentscheidung) und die gesellschaftliche Situation (1977: kaum
Betreuung der Kinder durch die Väter, kaum gesellschaftliche Situation (1977:
kaum Betreuung der Kinder durch die Väter, kaum Berufstätigkeit beider Eltern
Berufstätigkeit beider Eltern –– jedenfalls in der damaligen Bundesrepublik
Deutschland; zu jedenfalls in der damaligen Bundesrepublik Deutschland; zu
beiden Gesichtspunkten: Coester, Elterliche Sobeiden Gesichtspunkten: Coester,
Elterliche Sorge rge –– die Entwicklung der letzten 40 Jahre, in: die
Entwicklung der letzten 40 Jahre, in: Götz/Schnitzler [Hrsg.], 40 Jahre
Familienrechtsreform [2017], S. 243Götz/Schnitzler [Hrsg.], 40 Jahre
Familienrechtsreform [2017], S. 243--254) als auch die 254) als auch die
Komplexität und Bearbeitungstiefe von Kindschaftssachen in psychoKomplexität und
Bearbeitungstiefe von Kindschaftssachen in psycho--sozialer und sozialer und
verfassungsrechtlicher Hinsichtverfassungsrechtlicher Hinsicht haben sichaben
sich in den 40 Jahren seit Schaffung des h in den 40 Jahren seit Schaffung des
Familiengerichts nicht weniger dramatisch verändert als etwa die elektronische
Familiengerichts nicht weniger dramatisch verändert als etwa die elektronische
Datenverarbeitung im gleichen Zeitraum. Das Familiengericht und die
Kindschaftssachen Datenverarbeitung im gleichen Zeitraum. Das Familiengericht
und die Kindschaftssachen von 1977 verhalten sich zu den heutigen wie das
analovon 1977 verhalten sich zu den heutigen wie das analoge Wählscheibentelefon
zum ge Wählscheibentelefon zum internetfähigen Smartphone.internetfähigen
Smartphone.
4
Gegen diesen Vorschlag bestehen auch keine Bedenken im
Hinblick auf
Gegen diesen Vorschlag bestehen auch keine Bedenken im Hinblick
auf kleine kleine AmtsgerichteAmtsgerichte. Selbst wenn ein Amtsgericht mit
weniger als drei Richtern besetzt ist, lässt . Selbst wenn ein Amtsgericht mit
weniger als drei Richtern besetzt ist, lässt sich die Richterbank gemäß § 27
Absich die Richterbank gemäß § 27 Abs. 2 DRiG auf drei erweitern, indem einem
Richter eines s. 2 DRiG auf drei erweitern, indem einem Richter eines
benachbarten Amtsgerichts ein weiteres Richteramt bei diesem Amtsgericht
übertragen wird. benachbarten Amtsgerichts ein weiteres Richteramt bei diesem
Amtsgericht übertragen wird. Auf diese Weise wird eine höhere Qualität des
erstinstanzlichen Kindschaftsverfahrens nicht Auf diese Weise wird eine höhere
Qualität des erstinstanzlichen Kindschaftsverfahrens nicht mit längeren Wegenmit
längeren Wegen für die Betroffenen erkauft. Freilich entsteht ein vertretbarer
für die Betroffenen erkauft. Freilich entsteht ein vertretbarer
Organisationsmehraufwand auf Gerichtsseite.Organisationsmehraufwand auf
Gerichtsseite.
3.
3. Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten bei
derVerbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten bei der Ausgestaltung des
Ausgestaltung des VerfahrensVerfahrens
Insbesondere die zu beobachtende sehr
unterschiedliche Handhabung des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG (Verzicht auf
Anhörungs- und Erörterungstermine etc. in der Beschwerdeinstanz und also rein
schriftliches Verfahren) durch die Oberlandesgerichte bzw. teilweise sogar der
Familiensenate innerhalb eines Oberlandesgerichts, aber auch die zahlreichen und
nicht selten erfolgreichen Verfassungsbeschwerden in Kindschaftssachen sowie die
vom BVerfG in Anspruch genommene besondere Prüfungstiefe bei der Anwendung des
materiellen Rechts ( die sich auch auf einzelne Auslegungsfehler und auf
deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstreckt,
etwa BVerfGE 136, 382, 391) zeigen, dass der Zugang zum Bundesgerichtshof auch
jenseits der Zulassung durch das OLG eröffnet werden sollte.
Für d
Für die
ie persönliche Anhörung des Kindespersönliche Anhörung des Kindes sollten
Standards gesetzlich festgelegt werden. sollten Standards gesetzlich festgelegt
werden. Es bietet sich eine Orientierung an der Legislativen Entschließung des
Europäischen Es bietet sich eine Orientierung an der Legislativen Entschließung
des Europäischen Parlaments zur Reform der Brüssel IIaParlaments zur Reform der
Brüssel IIa--Verordnung Verordnung
l(l(http://www.europarl.europa.eu/doceo/dodument/Ahttp://www.europarl.europa.eu/doceo/dodument/A--88--20172017--0388_DE.html0388_DE.html)
an: Dem Kind ) an: Dem Kind muss eine echte und effektive Möglichkeit gegeben
werden, seine Meinung während des muss eine echte und effektive Möglichkeit
gegeben werden, seine Meinung während des Verfahrens frei zu äußern. Das Gericht
muss sVerfahrens frei zu äußern. Das Gericht muss seine diesbezüglichen
Erwägungen in der eine diesbezüglichen Erwägungen in der Entscheidung darlegen.
Die Anhörung des Kindes hat ohne Ausübung von Druck sowie in Entscheidung
darlegen. Die Anhörung des Kindes hat ohne Ausübung von Druck sowie in einer
kindgerechten Umgebung stattzufinden. Sie muss in sprachlicher und inhaltlicher
einer kindgerechten Umgebung stattzufinden. Sie muss in sprachlicher und
inhaltlicher Hinsicht dem Alter des Kindes angepasst sein unHinsicht dem Alter
des Kindes angepasst sein und jegliche Gewähr dafür bieten, dass die d jegliche
Gewähr dafür bieten, dass die emotionale Unversehrtheit des Kindes gewahrt wird.
Die Anhörung des Kindes darf nicht in emotionale Unversehrtheit des Kindes
gewahrt wird. Die Anhörung des Kindes darf nicht in Anwesenheit der
Vertragsparteien oder ihrer rechtlichen Vertreter durchgeführt werden,
Anwesenheit der Vertragsparteien oder ihrer rechtlichen Vertreter durchgeführt
werden, muss aufgezeichnet und in die Akte genomuss aufgezeichnet und in die
Akte genommen werden. Das Gericht trägt der Meinung des mmen werden. Das Gericht
trägt der Meinung des Kindes unter Berücksichtigung seines Alters, Reifegrads
und Wohlergehens gebührend Kindes unter Berücksichtigung seines Alters,
Reifegrads und Wohlergehens gebührend Rechnung und legt seine Erwägungen in der
Entscheidung dar.Rechnung und legt seine Erwägungen in der Entscheidung dar.
5
4.
4. Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten bei der
Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten bei der
Fortbildung/Qualifikation Fortbildung/Qualifikation der Richterinnen und
Richterder Richterinnen und Richter
In aller Regel ist ein Richter, eine
Richterin bei Übernahme einer familienrichterlichen
In aller Regel ist ein
Richter, eine Richterin bei Übernahme einer familienrichterlichen Abteilung beim
Amtsgericht Abteilung beim Amtsgericht kindschaftsrechtlicher
Laiekindschaftsrechtlicher Laie. Das zugleich beschleunigt und mit . Das
zugleich beschleunigt und mit dem Ziel erschöpfendedem Ziel erschöpfender
Tatsachenermittlung zu gestaltende kindschaftsrechtliche r Tatsachenermittlung
zu gestaltende kindschaftsrechtliche Amtsermittlungsverfahren, die persönliche
Anhörung von Amtsermittlungsverfahren, die persönliche Anhörung von –– teilweise
erheblich belasteten teilweise erheblich belasteten –– Kindern unterschiedlichen
Alters, die Einbeziehung kinderKindern unterschiedlichen Alters, die
Einbeziehung kinder-- und jugendhilferechtlicher, und jugendhilferechtlicher,
psychologischer, psypsychologischer, psychiatrischer, medizinischer etc.
Institutionen und Fachpersonen (§ 26 chiatrischer, medizinischer etc.
Institutionen und Fachpersonen (§ 26 FamFG), das Erkennen der häufig nicht offen
zu Tage liegenden Bedürfnisse des Kindes, FamFG), das Erkennen der häufig nicht
offen zu Tage liegenden Bedürfnisse des Kindes, seiner eingetretenen und
bevorstehenden Schäden hat die Richterin, der Richter nie seiner eingetretenen
und bevorstehenden Schäden hat die Richterin, der Richter nie systematisch
gelesystematisch gelernt. rnt.
Eine vergleichsweise einfache
Abhilfemöglichkeit bestünde in der Schaffung von
Eine vergleichsweise
einfache Abhilfemöglichkeit bestünde in der Schaffung von
e
e--learninglearning--Angeboten z.B. der Deutschen Richterakademie an bestimmten
Wochentagen in Angeboten z.B. der Deutschen Richterakademie an bestimmten
Wochentagen in einem bestimmten Rhythmus (das ist in der Fachanwaltsausbildung
inzwischen Standard).einem bestimmten Rhythmus (das ist in der
Fachanwaltsausbildung inzwischen Standard). Dies ermöglicht einenDies ermöglicht
einen
•
• niedrigschwelligen Zugang ohne unnötigen Zeitniedrigschwelligen
Zugang ohne unnötigen Zeit-- und Reiseaufwand sowie eineund Reiseaufwand sowie
eine
•
• erhebliche Qualitätsverbesserung des erstinstanzlichen Verfahrens
zeitnah zum Beginn der erhebliche Qualitätsverbesserung des erstinstanzlichen
Verfahrens zeitnah zum Beginn der familienrichterlichen Tätigkeit und nicht etwa
erst mit monatelanfamilienrichterlichen Tätigkeit und nicht etwa erst mit
monatelanger oder halbjähriger ger oder halbjähriger Verzögerung (je nach
Präsenzangebot bei der Deutschen Richterakademie oder den Verzögerung (je nach
Präsenzangebot bei der Deutschen Richterakademie oder den Justizakademien der
Länder).Justizakademien der Länder).
Ein Stoffkatalog für die dreimonatige
Fortbildung sollte erstellt werden.
Dafür sollte eine Freistellung für Dezernatsanfänger/innen in
den ersten drei Monaten in er/innen in den ersten drei Monaten in Höhe von 20 %
(= 1 Wochenarbeitstag) vorgesehen werden.
https://www.bundestag.de/resource/blob/658132/37365a1d2c51289219b20b29b4cacaa4/ernst-data.pdf
Prof. Dr. Rüdiger Ernst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 27.06.2014, ..., 2021 - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.2002 als Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.06.2014 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee: Familiensachen - Abteilung 14. GVP 05.05.2010: 1/4 Richterpensum, im Übrigen Verwaltungstätigkeit. bis 30.06.2011: Beisitzer 11. Zivilsenat. Ab 01.07.2011: Beisitzer 15. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - GVP 01.01.2015, 01.01.2021: Vorsitzender Richter 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 11.03.2008: "Beschleunigtes Verfahren - Bessere Chancen für Kinder in Sorge- und Umgangssachen", Veranstaltung des Verein Humane Trennung und Scheidung im Fontane Haus, Raum 257, Wilhelmsruher Damm 142c) - www.meinprof.de/uni/kurs/41014. 17.09.2019: "BT-Drucksache 19/8568. Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren. Schriftliche Stellungnahme ..." - https://www.bundestag.de/resource/blob/658132/37365a1d2c51289219b20b29b4cacaa4/ernst-data.pdf
Kinderkommission des Bundestages neu konstituiert
Zur konstituierenden Sitzung der Kinderkommission am 8. Februar 2006 erklärte die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kerstin Griese, MdB: „Die Rechte der Kinder in der Gesellschaft wahrzunehmen und ihre Bedürfnisse in politischen Prozessen umzusetzen wird erfreulicherweise zunehmend als wesentliches und zukunftsweisendes Aufgabenfeld erkannt. Seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahr 1988 haben mittlerweile fünf Kinderkommissionen durch engagierte Arbeit dazu beigetragen, Kinderfreundlichkeit in vielen Politikbereichen zu stärken.“
Mit ihrer konstituierenden Sitzung wird nun die sechste Kinderkommission ihre Lobbyarbeit für Kinder und deren Rechte innerhalb und außerhalb des Parlaments aufnehmen. Als erste wird die Abgeordnete Michaela Noll (CDU/CSU) den Vorsitz übernehmen. Es folgen in der Reihenfolge der Fraktionsstärke die Abgeordneten Marlene Rupprecht (SPD), Miriam Gruß (FDP), Diana Golze (DIE LINKE.) und Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Die Kinderkommission ist darüber hinaus Ansprechpartner für alle, die sich für Kinderinteressen einsetzen, für Verbände, Organisationen, aber auch für Eltern und für Kinder.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 6.2.2006
Kinderkommission informiert über den turnusgemäßen Wechsel im Vorsitz
Am 16. Dezember 2004 hat turnusmäßig der Vorsitz in der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) des Deutschen Bundestages gewechselt. Wurde die Kommission im zweiten Viertel der Legislaturperiode von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) geleitet, so übernimmt nunmehr Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Amt. Die Kinderkommission nimmt dies zum Anlass, bei der Pressekonferenz am 17.1.2005 in Berlin (12.00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Raum E 200) über ihre Arbeit unter dem Vorsitz von Ingrid Fischbach sowie über die geplanten Schwerpunkte in der Amtszeit von Ekin Deligöz zu informieren.
Beratungsschwerpunkte in der Vorsitzzeit von Ingrid Fischbach waren die Themen Kinder und Medien, Kinder und Kultur/Kulturtechniken und Frühförderung/Pädiatrie. Aufgegriffen wurden aber auch immer wieder Themen, die sich aus der aktuellen politischen Diskussion ergaben. Themenschwerpunkte von Ekin Deligöz werden Kinder und Migration/Integration, Kinder und Ernährung/Verbraucherschutz sowie Kinder und Bildung/Pädagogik sein.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 10.1.2005
Kinderkommission des Bundestages: Kinder besser schützen und betreuen
Anlässlich des 50. Weltkindertages am 20. September 2004 erklärt die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages Ingrid Fischbach, MdB: „Der Einsatz für Kinderrechte, die Förderung der Freundschaft unter den Kindern sowie die Verpflichtung aller Regierungen, einmal im Jahr die Arbeit des Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen UNICEF zu unterstützen – diese Ziele verfolgten die Gründerväter des Weltkindertages vor 50 Jahren.
Seitdem hat sich die Lage der Kinder weltweit verbessert. So sind heute beispielsweise 80 Prozent aller Kinder durch Impfungen gegen Krankheiten wie Kinderlähmung, Masern oder Diphtherie geschützt. Die Kindersterblichkeit hat sich in den letzten 30 Jahren halbiert. Trotzdem bleibt für uns alle viel zu tun. Auch in Deutschland sind Kinder immer wieder Opfer von Gewalt, ihnen fehlt vielfach Zuwendung und Akzeptanz. Die Zahl der Kinder, die bei uns von Sozialhilfe leben, steigt seit Jahren beständig an. Und Kinderarmut in unserem Land bedeutet vor allem soziale Ausgrenzung und schlechtere Chancen auf gute und qualifizierte Bildung.
Wir alle müssen uns vor diesem Hintergrund daran messen lassen, wie wir mit den Kindern umgehen. Deshalb ist es eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik und Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass Kinder besser geschützt und gestärkt, betreut und beteiligt werden.“
Informationen unter: www.bundestag.de
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 17.9.2004
2003
Der Kinderkommission des Deutschen Bundestages gehören folgende Mitglieder an:
Marlene Rupprecht, SPD
Ingrid Fischbach, CDU/CSU
Ekin Deligöz, Bündnis 90/Grüne
Klaus Haupt, FDP
2002
Der Kinderkommission des Deutschen Bundestages gehören folgende Mitglieder an:
Rolf Stöckel, Kinderbeauftragter der SPD
Ingrid Fischbach, kinderpolitische Sprecherin der CDU/CSU
Ekin Deligöz, Kinderbeauftragte von Bündnis 90/Grüne
Klaus Haupt, Kinderbeauftragter der FDP
Rosel Neuhäuser, Kinderbeauftragte der PDS
Adresse: Kinderkommission Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: (030) 227 3 29 48
Fax: (030) 227 3 60 55
E-mail: Kinderkommission@bundestag.de (stimmt leider nicht mehr 19.9.01)
Eine Broschüre für Kinder zur Arbeit der Kinderkommission kann von dort angefordert werden.
Kinder und Jugendliche, die sich darüber beschweren wollen, dass ihr Vater noch immer als Elternteil zweiter Klasse behandelt wird, wenn er nicht verheiratet ist, können sich an die Kinderkommission wenden.