Kinderrechte
Kinderrechte
In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat eine Entwicklung begonnen, Kindern, so wie auch Frauen, Behinderten, Ausländern, Homosexuellen und alten Menschen verstärkt gesonderte Rechte einzuräumen und diese auch juristisch in Gesetzen zu fixieren. Die UN-Kinderkonvention - Übereinkommen über die Rechte des Kindes hat in bisher einmaliger Form wichtige Rechtsansprüche von Kindern vorgetragen. Bezeichnenderweise weigert sich die Bundesregierung aus SPD und Grüne bis heute, wichtige Artikel der Konvention anzuerkennen und verweigert damit vielen Kindern in Deutschland Rechte, die sich aus der Konvention ergeben.
1998 wurde mit der damaligen Kindschaftsrechtsreform dem Kind erstmalig ein Recht auf "Umgang" mit den leiblichen Eltern eingeräumt. In bestimmten strittigen Fällen im familiengerichtlichen Verfahren soll dem Kind ein Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) beigeordnet werden, der die Interessen des Kindes wahrnimmt und im Verfahren einbringt..
Im Juli 2000 wurde das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung im Gesetz verankert.
Das Sorgerecht präsentiert sich bis heute als Recht und Pflicht von "sorgeberechtigten" Müttern und Vätern (allerdings - ausgrenzend - nicht allen Vätern) für das Kind zu sorgen. Das Kind selbst hat kein eigenständiges Recht auf elterliche Sorge (Pflege und Erziehung). Dem nichtehelichen Kind wird in Deutschland sogar staatlicherseits ein aus dem Elternrecht abgeleitetes Recht auf elterliche Sorge durch seinen Vater verweigert.
Bis heute verweigert der Gesetzgeber Kindern nichtehelicher Eltern ein eigenständiges Recht auf elterliche Sorge durch seinen Vater. Diese kinder- und väterdiskriminierende und verfassungswidrige Regelung ist in §1626a BGB formuliert worden.
Wer Kinder wirklich ernst nehmen will, braucht diesen Schandparagrafen nur ersatzlos zu streichen und schon ist zehn mal mehr für die Kinderrechte getan worden, als nutzlose gesonderte Erwähnung von Kindern im Grundgesetz.
Im übrigen gilt vielleicht noch immer der Grundsatz, keine Rechte ohne Pflichten.
§ 1618a BGB (Gegenseitige Pflicht zu Beistand und Rücksichtnahme)
Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig
Welche Pflichten haben aber heutzutage noch Kinder?
Plenarprotokoll 19/133
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht133. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 11. Dezember
2019
16565
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 133.
Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Dezember 2019
Katja
Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Also, der Kindeswohlvorrang, wie ihn die
UN-Kinderrechtskonvention formuliert, die ja für uns bindend ist, findet in
Ihrer Formulierung keinen Widerspruch.
Christine Lambrecht,
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Kein Widerspruch.
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sie sprechen davon, dass in
der Abwägung das Kindes-wohl „angemessen berücksichtigt“ werden muss. Dieses
Wort „angemessen“ gibt ganz offensichtlich keine Zielrichtung vor. Was
beinhaltet bei Ihnen diese Formulierung „angemessene Berücksichtigung“?
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Grundrechte bilden die Werteordnung unseres Gemeinwesens ab. Da werden
verschiedene Grundwerte festgeschrieben. Unter Juristen nennt man es „praktische
Konkordanz“, wenn verschiedene Grundrechte gegeneinander abzuwägen sind.
Dadurch, dass ich Kindergrundrechte ausdrücklich erwähne, erfahren sie
selbstverständlich eine Berücksichtigung auf Augenhöhe, die sie bisher nicht
hatten. Deswegen ist es keineswegs so, wie Sie es beschreiben, dass ich diese
Rechte nicht abbilden würde. Im Gegenteil: Sie bekommen jetzt sogar eine
Extrabenennung. Das ist gut so. In dieser Abwägung muss das Kindeswohl bei jedem
staatlichen Handeln, sei es bei der Verwaltung, sei es im Gerichtsverfahren, sei
es bei uns als Gesetzgeber, ange-messen berücksichtigt werden. Ich glaube, das
ist längst überfällig. Deswegen habe ich diesen Vorschlag vorgelegt.(Beifall bei
der SPD)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Michel Brandt, Die
Linke, möchte auch eine Nachfrage stellen. – Nein, das ist offenbar ein Irrtum.
Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE):Vielen Dank, Herr Präsident. –
Norbert Müller ist mein Name, nicht Michel Brandt.
Präsident Dr.
Wolfgang Schäuble:
Ich bitte um Entschuldigung. Das ist mir falsch
aufgeschrieben worden. Irren ist menschlich.
Norbert Müller (Potsdam)
(DIE LINKE):
Das ist überhaupt kein Problem. Allerdings ist „Müller“ auch
ein schöner Name. Frau Ministerin, Sie haben jetzt wortreich ausgeführt, warum
Sie an Ihrem Vorschlag festhalten. Dann stelle ich mir die Frage, wie Sie sich
angesichts der öffentlichen Debatte, die danach eingesetzt hat, eigentlich
vorstellen, dass dieser Vorschlag Bundestag und Bundesrat passieren soll. Die
Koalitionsfraktionen scheinen ja nicht in der Lage zu sein, Gespräche zu führen,
um die nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen, und verschieben es oder warten
auf die Kabinettsentscheidung und darauf, dass die Bundesregierung einen Schritt
weitergeht und Ihren Vorschlag bestätigt. Mich würde interessieren: Planen Sie
denn im Bundesrat und im Bundestag mit den notwendigen Partei-, Fraktions- und
Ländermehrheiten zusammenzukommen und diesen Vorschlag möglicherweise noch zu
qualifizieren? Oder was ist der Plan B, wenn Sie damit ins Rennen gehen, wohl
wissend, dass er möglicherweise so keine Mehrheit findet?
Christine
Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Eine
Veränderung der Grundrechte ist schon eine ganz besondere gesetzgeberische
Maßnahme. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir eine ganz intensive Debatte
darüber führen. Die Debatte der letzten Wochen hat gezeigt, dass dabei ganz
unterschiedliche Interessen und auch Befürchtungen eine Rolle spielen. Diese
Befürchtungen müssen entsprechend berücksichtigt und ausgeräumt werden, weil ich
finde, dass viele von ihnen einer Grundlage entbehren. Es wird keinen Eingriff
in das Kind-Eltern-Verhältnis geben; das ist mir auch bei diesem Vorschlag ganz
wichtig. Sie haben zu Recht angemerkt, dass wir für eine Änderung des
Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit brau-chen, sowohl hier im Bundestag als
auch im Bundesrat. Selbstverständlich werden wir mit allen Fraktionen über
diesen Entwurf sprechen und im parlamentarischen Verfahren die nötigen
Mehrheiten organisieren. Ich sage es noch mal: Wir haben jetzt ein Zeitfenster,
das wirklich genutzt werden muss. – Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die
Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz verständigt. In 15
Landesverfassungen sind die Kinderrechte verankert. Ich freue mich, dass Frau
Kramp-Karrenbauer, die Vorsitzende der CDU, -
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:Ampel, Ampel!
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
– sich in einem Interview ausdrücklich dazu bekannt hat. Diese Möglichkeit
will ich nutzen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Vielen Dank.
– Die Kollegin Katja Keul, Bündnis 90/ Die Grünen, möchte noch eine Nachfrage
stellen. Das ist die letzte Nachfrage, die ich zulasse. Die nächste Frage stellt
dann der Kollege Peterka von der AfD.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wir haben jetzt
mehrere Vorschläge im Raum. Wir kennen Ihren Referentenentwurf. Es gibt
presseöffentliche Vorschläge aus der Union, die davon abweichen; es gibt einen
Grünengesetzentwurf. Sie haben uns ermuntert, wir sollten doch jetzt die Debatte
führen und das Zeitfenster nutzen. Genau das wollen wir auch tun. Deswegen frage
ich Sie: Geben Sie mir recht, dass es sinnvoll wäre, wenn zu dem Gesetzentwurf
der Grünen zeitnah eine Anhörung durchgeführt würde? Der Gesetzentwurf wurde in
den Bundestag eingebracht, und wir warten seit Monaten auf einen Termin für eine
Anhörung im Rechtsausschuss. Dieser Termin wird von den Koalitionsfraktionen
nicht vereinbart.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Den haben wir doch heute
beschlossen!)
Aufgrund der Anhörung würden wir über weitere Expertise
verfügen, sodass wir intensiv diskutieren können.
Christine
Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Frau
Kollegin, ich halte es für sinnvoll, wenn eine solche Anhörung den Entwurf der
Bundesregierung mit umfasst. Dann wäre das eine sehr sinnvolle Anhörung. Sie
wird zu Recht eine große Dimension haben, weil viele Aspekte zu berücksichtigen
sind. Wir befinden uns in der Regierung in der Abstimmung. Das ist manchmal
nicht ganz so einfach. Aber mein Lebensmotto ist: Wenn es einfach wäre, würden
es andere machen. – Deswegen bemühe ich mich darum, dass wir alsbald einen
abgestimmten Entwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen
können.(Beifall bei der SPD)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Vielen Dank. – Ich möchte dafür plädieren, Frau Kollegin, dass wir die
Tagesordnung für das Parlament und die Ausschüsse möglichst im Bundestag selbst
festlegen und dazu nicht die Regierung befragen. Das ist in anderen Ländern auch
so. Ich glaube, wir sollten dabei bleiben, dass wir das selber machen. Sie haben
in Ihrer früheren Eigenschaft als Parlamentarische Geschäftsführerin genau so
agiert.
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz:
Ich bin ja auch Teil des Parlaments.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19133.pdf
München - Weil ihre eineinhalbjährige Tochter nichts anziehen wollte, hat eine Mutter die Kleine splitternackt auf dem Fahrrad durch München gefahren.
Die Juristin erklärte die ungewöhnliche Maßnahme mit den Persönlichkeitsrechten des Kleinkindes, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.
Bei 11 Grad Außentemperatur und kaltem Herbstwind saß das frierende Mädchen mit bereits bläulich gefärbten Lippen in dem am Gepäckträger befestigten Kindersitz, als Streifenbeamte die 32- Jährige am Montag stoppten. Die Rechtsanwältin erläuterte den Beamten, dass das Kind sich nichts anziehen lassen wollte. Sie als Mutter habe diesen Wunsch zu akzeptieren, sagte die Juristin. Auf weiter Diskussionen wollte sie sich nicht einlassen.
Weiter argumentierte sie, dem Kind sei nicht zu kalt, es sitze ja in ihrem Windschatten. Erst nachdem die Beamten die 32-Jährige aufforderten, dem Mädchen unverzüglich etwas anzuziehen, legte die Mutter dem Kind eine Jacke über, die sie dabei hatte. Danach konnten beide die Fahrt fortsetzen. Die Frau hat nun mit einer Anzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu rechnen.
16.10.2008
http://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_49042.html
Kommentar Väternotruf:
Recht hat sie, die Mutter, folgt man der verdrehten Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Persönlichkeitsrecht des Kindes verbietet nicht nur, dass heimlich vom Vater eingeholte Abstammungsgutachten vor Gericht verwertet werden, sondern es verbietet auch, dass Kinder gegen ihren Willen von der Mutter angezogen werden. Für ihre bahnbrechenden Leistungen zum Persönlichkeitsrecht des Kindes sollte man Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für den alternativen Nobelpreis der Republik Lesotho vorschlagen.
UNICEF Deutschland
Ja zu genitaler Verstümmelung von Jungen
In einen Antwortschreiben vom 07.10.2008 auf eine Anfrage behauptet Beatrix S. Hell, Informationsreferentin von UNICEF Deutschland, dass die Auswirkungen der genitalen Verstümmlung von Jungen durch sogenannte Beschneidungen nicht so gravierend sei wie die bei Mädchen. Und weiter:
"UNICEF betont jedoch ausdrücklich, dass niemand zur Beschneidung gezwungen werden darf. Eltern oder Betreuer haben gemäß UN-Kinderrechtskonvention die Pflicht `im besten Interesse des Kindes` zu handeln. Sie müssen entscheiden, ob ihr Sohn beschnitten wird."
UNICEF Deutschland trägt also vor, dass es in Ordnung wäre, Jungen im Gegensatz zu Mädchen zu beschneiden, wenn dies mit Einverständnis der Jungen erfolgt. Andererseits wird von UNICEF Deutschland aber kein Einverständnis der Jungen vorausgesetzt, denn die "Eltern oder Betreuer .... entscheiden, ob ihr Sohn beschnitten wird."
Im übrigen ist es völliger Unsinn, zu suggerieren, Jungen könnten vor Erreichung der Volljährigkeit ihr Einverständnis zu einer genitalen Verstümmelung erteilen.
Für UNICEF Deutschland sollte man keinen müden Euro spenden, solange dort das Wohl und die körperliche Unversehrtheit von Jungen derart missachtet wird.
Stimmabgabe
FDP fordert Wahlrecht für Kinder
In der Debatte um mehr Rechte für Familien setzt die FDP auf ein Wahlrecht für Kinder. Eltern sollen bis zur Volljährigkeit deren Stimmabgabe übernehmen. Themen wie Kinderbetreuung und Ausbildung bekämen so mehr Schlagkraft in der Politik.
BERLIN - "Kinder haben bisher keine Stimme in der Politik", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Löning der "Berliner Zeitung". "Diese Ungerechtigkeit muss geändert werden." Löning reagierte mit seinem Vorschlag auf Forderungen vor allem aus der SPD, den Schutz von Kindern als Grundrecht in der Verfassung zu verankern. Dies lehnte der Vorsitzende der Berliner FDP ab.
Stattdessen sollte nach Ansicht des FDP-Politikers in Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem bisher das Wahlrecht ab 18 Jahre verankert ist, das Wahlrecht für Kinder eingeführt werden. Bis zu deren Volljährigkeit sollten die Eltern treuhänderisch das Wahlrecht wahrnehmen. "Mit einem Kinderwahlrecht von Geburt an, bekämen Familien, und damit die Betroffenen, schlagartig mehr Gewicht in der Politik", argumentierte Löning.
Derzeit leben über 13 Millionen Kinder in Deutschland. "Ihre Wahlstimmen würden das gesamte politische Gefüge neu ordnen", sagte der FDP-Politiker. Er verwies auch auf den demografischen Wandel. Bis zum Jahr 2030 werde jeder dritte Deutsche 60 Jahre und älter sein. Deren Themen würden zwangsläufig die Politik dominieren. "Die Kinder brauchen deshalb Einfluss."
02.01.2008
www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Wahlrecht-Familienpolitik;art122,2448556
Kommentar Väternotruf:
In alle dem parteipolitischem Getöse um sogenannte Kinderrechte endlich mal eine vernünftig klingende Stimme, Kindern ein Wahlrecht, ausgeübt über ihre Eltern zuzuordnen.
Allerdings stellt sich die praktische Frage welcher der beiden Eltern für das Kind die Stimme abgeben soll. Nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichtes dürfte diese die Mutter sein, da Väter beim Bundesverfassungsgericht unter Generalverdacht stehen üble Burschen zu sein und im übrigen sich Kinder nun mal bei der Mutter am wohlsten fühlen, was ja schon der Kindermörder Adolf Hitler wusste.
Nun aber im Ernst. Jeder Elternteil müsste also, wenn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht bloß ein Fetzen nutzloses Papier sein soll, den Eindruck kann man ja gewinnen, wenn man sich die verfassungswidrige Rechtssprechung am Bundesverfassungsgericht ansieht (Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -
Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder), eine halbe Stimme je Kind erhalten. Mit "jeder Elternteil" sind auch diejenigen Elternteile gemeint, die durch das Bundesverfassungsgericht aus der Elternverantwortung ausgegrenzt werden, also die nichtverheirateten Väter. Einzig und allein die Eltern, egal ob Väter oder Mütter, denen nach §1666 wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht entzogen wurden, wären nicht abstimmungsberechtigt. Ob dann der Vormund beim Jugendamt, der für 100 Kinder die elterliche Sorge ausübt, 100 Stimmen bei der Wahl abgeben kann, erscheint allerdings fraglich. Vielleicht überragen wir das Stimmrecht für diese Kinder dann an den FDP-Bundestagsabgeordneten Markus Löning, zum Dank dafür, dass er an die Kinder gedacht hat.
Familienbund gegen Kinderrechte im Grundgesetz – mehr Kinder- und Jugendschutz
Die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann, hat sich gegen die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung ausgesprochen. „Die Rechte von Kindern sind wie die aller Menschen im Grundgesetz bereits fest verankert. Die Forderung nach Kinderrechten in der Verfassung lenkt von den eigentlichen Problemen ab“, sagte Bußmann heute in Berlin. Keinem Kind werde durch die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung aus einer Notlage heraus geholfen. Kindesvernachlässigungen sind eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft.
Um Kindern zu helfen, müssen vor allem die Familien gestärkt und gestützt werden, so Bußmann. Bei der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Erziehungsberatung und bei der Familienbildung dürfe nicht weiter gespart werden. Die Verantwortlichen müssten endlich erkennen, dass Kinderschutz Geld kostet. Das gelte für den Staat, aber auch für die Kirchen, sagte Bußmann.
Quelle: Pressemitteilung des Familienbund der Katholiken vom 19.12.2007
Montag, 17. Dezember 2007
Kinderrechte ins Grundgesetz?
Merkel lehnt ab
Unmittelbar vor dem Spitzentreffen von Bund und Ländern ist in der großen Koalition offener Streit über den besten Weg zum Kinderschutz ausgebrochen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach sich gegen den Wunsch der SPD aus, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. "Wir dürfen jetzt nicht eine Theoriediskussion über Verfassungsrecht anstellen, wo praktische Hilfe für Kinder gefordert ist", sagte sie in Berlin. Der SPD- Vorsitzende Kurt Beck bekräftigte dagegen das Vorhaben seiner Partei. Trotz des Erziehungsprimats der Eltern müsse im Einzellfall eine Abwägung erfolgen, ob das Kindeswohl noch gegeben sei. Dies sei mit einer Erweiterung des Grundgesetzes am ehesten möglich.
Angesichts zahlreicher Fälle misshandelter und vernachlässigter Kinder kommen die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder an diesem Mittwoch in Berlin zu einem sogenannten Kindergipfel zusammen. Dort will Merkel nach den Worten von CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla die Schaffung eines bundeseinheitlichen Einladesystems für Vorsorgeuntersuchungen vorschlagen. Dabei seien im Gegensatz zu den sogenannten Pflichtuntersuchungen aber zunächst keine Sanktionen vorgesehen. Für den Fall, dass Eltern umziehen, wolle man zudem den Datenaustausch zwischen den Bundesländern verbessern.
Beck will unterdessen einen Sieben-Punkte-Katalog vorlegen, der neben einer Erweiterung des Grundgesetzes auch konkrete Hilfen von Anfang an vorsieht. Schon Hebammen müssten Problemlagen in Familien rechtzeitig erkennen, erläuterte der SPD-Chef. Im weiteren müssten Kinderärzte und Kindergärten einbezogen werden.
Die CSU ringt in der Frage eines zusätzlichen Grundgesetz-Artikels noch um eine einheitliche Linie. Bis April wollen die Christsozialen aber ein umfassendes Konzept zur Kinderpolitik erarbeiten. In dieser Debatte werde sich dann zeigen, ob eine stärkere Verankerung im Grundgesetz notwendig sei, sagte CSU-Chef Erwin Huber, der aber zugleich vor einer "Ersatzdiskussion" warnte.
Die Grünen-Familienpolitikerin Ekin Deligöz warf der Union "Herumlavieren" vor. "Wer gegen eine explizite Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist, sollte sich klar dazu bekennen."
Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sprach sich unterdessen dafür aus, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bundesweit zur Pflicht zu machen. Diese Forderung unterstützten auch die Bundesärztekammer und der Ärzteverband Marburger Bund. Kinderschützer warnten hingegen vor "gesetzgeberischem Aktionismus". Je mehr die Eltern den Eindruck gewönnen, dass sie "überwacht" werden sollten, desto weniger seien sie bereit, Unterstützung anzunehmen, heißt es in einer Erklärung, die unter anderem vom Deutschen Jugendinstitut, der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband unterzeichnet wurde.
Adresse:
http://www.n-tv.de/893836.html
Kommentar Väternotruf:
Der Populismus bei der SPD kennt mal wieder keine Grenzen. Die Aufnahme sogenannter Kinderrechte in das sogenannte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine rein populistische Maßnahme, die in einem sich fortschrittlich anmutenden Gewand daher kommt.
Die Bundesregierung sollte statt dessen einfach mal dem Grundgesetz, so wie es schon existiert, Genüge verschaffen und die verfassungswidrigen Schandparagrafen §1626a BGB und §1671 BGB ersatzlos streichen.
LBS-Kinderbarometer Deutschland
Komplette Studie zum Download http://www.christiankloeckner.de/kibaro/pdfs/KinderbarometerDeutschland2007.pdf
LBS-Kinderbarometer Deutschland
Im Herbst 2006 beteiligten sich erstmals Kinder in sieben Bundesländern am LBS-Kinderbarometer. Gesundheit, Ernährung, Gewalterfahrungen in der Schule, Werte und Mediennutzung waren die Schwerpunktthemen der Befragung.
Mehr als 6.000 Kinder aus Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurden bis Weihnachten 2006 mit dem ersten länderübergreifenden LBS-Kinderbarometer befragt. Die Studie unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen bietet umfassende Einblicke in die subjektive Lebenswelt 9-14Jähriger in Deutschland.
Finanziell gefördert durch den Dachverband der Landesbausparkassen und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund werden die Kinder in ausgewählten Schulklassen den Fragebogen erhalten.
Die bundesweiten Ergebnisse der Befragung wurden am 26. September 2007 in Berlin veröffentlicht, im Herbst 2007 folgt ein Vergleich der beteiligten Bundesländer. In 2008 erfolgt eine zweite Befragungswelle.
Den Institutsbericht aus dem Erhebungsjahrgang 2006/2007 finden Sie unter Downloads
Insgesamt knapp 6.200 Kinder im Alter von von 7 bis 14 Jahren wurden befragt aus 7 Bundesländern.
Die Befragung erfolgte als schriftliche Befragung mit einem Fragebogen in je einer Klasse in 312 Schulen.
Sie erfolgte also nicht im Hinblick auf eine z. B. bevorstehende Umgangs- oder Sorgerechtsverhandlung, nicht im Beisein eines Elternteils und nicht im Haushalt eines Elternteils, sondern offensichtlich in einem für die Kinder geschützem Raum, unter Gleichaltrigen, in einer Atmosphäre, in der sie offensichtlich frei und unbeeinflusst waren.
Auf Rang vier der von den Kindern beurteilten Verletzungen ihrer Rechte fand sich der Kontakt zu beiden Eltern. Insgesamt sahen 15% ihre Rechte hier verletzt (12 % bei den Alleinerziehenden Familien, 4 % bei anderen).
Bei den von Arbeitslosigkeit betroffenen Alleinerziehenden waren es 21 %.
Bei der Rangwichtigkeit der Rechte stieg bei tatsächlicher Verletzung das Recht auf beide Eltern auf Platz 1 mit 67 %
Vergleich des Anteils der Kinder, die ein Recht unter die wichtigsten drei Rechte wählen, differenziert nach erlebter Verletzung dieses Rechts Recht auf…
Wichtigkeit wenn Recht nicht verletzt / Wichtigkeit wenn Recht verletzt
Kontakt zu beiden Eltern 21% 67%
Schutz vor Gewalt 42% 64%
Drogenprävention 36% 59%
Recht auf Spiel 27% 56%
Schutz vor Kinderarbeit 15% 47%
Schulausbildung 16% 46%
Ärztliche Versorgung 19% 44%
Religionsfreiheit 13% 44%
Freie Meinungsäußerung 15% 40%
Wahrung der Intimsphäre 17% 39%
Familienzusammenführung 6% 36%
Zusammenschluss 8% 35%
Information 6% 29%
Kindgerechte Medien 8% 25%
Die Rechte der Kinder von logo! einfach erklärt
so heißt eine vom sogenannten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - www.bmfsfj.de - herausgegebene Broschüre der Autoren Benno Schick und Andrea Kwasniok, 6. geänderte Auflage, Frühjahr 2007.
Die Idee ist gut, Kinder auf kindgerechte Weise ihre Rechte erklären. Doch was die beiden AutorInnen schließlich unterschwellig auch propagieren ist ganz im Mainstream männerfeindlicher Klitsches, ein einseitig ausgerichtetes Bild von Vätern und Männern als Täter. Die Mutter wird als konturloses Halbopfer dargestellt, nur noch übertroffen von ihrer Tochter.
Solch eine tendenziöse Darstellung kann bei dem Herausgeber der Broschüre, dem sogenannten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch nicht weiter wundern, denn Männern wird in diesem Ministerium kein der Rede wertes eigenes Existenzrecht zugesprochen, wie man schon mit einfachen Blick auf den Ministeriumsnamen feststellen kann. Wenn überhaupt ein Mann Beachtung finden soll, dann als Täter, so mag man im Ministerium denken.
.
Unter der Überschrift "Misshandlung durch Eltern" finden wir auf den Seiten 56 den Text:
"Anja ist abgehauen. Zu hause hat sie es nicht mehr ausgehalten. Anjas Vater trinkt - jeden Tag mehr, seit die Fabrik zugemacht hat. Nun sitzt er zu Hause und weiß nicht, was er tun soll. Die Mutter schimpft, wenn der Vater trinkt. Dann streiten sie und der Vater trinkt noch mehr. Manchmal wenn er schon ganz betrunken ist, schlägt er Anja. Weil sie die Musik zu laut gemacht hat, sagt er, oder, weil sie ihn so komisch angeguckt hat.
Da hat Anja ihren kleinen Rucksack gepackt und ist gegangen. Beim Jugendamt hat man ihr geholfen. ..."
Ein ähnlicher Text, in dem eine Mutter als Täterin vorgestellt wird, fehlt. Als wenn das allein nicht schon reichen würde, wird der geschlechterstereotype Text auch noch von einem Bild einer schlagenden männlichen Hand flankiert, damit auch der letzte Analphabet dass der Täter immer ein Mann ist.
Vielleicht sollte die Broschüre besser heißen: Die Rechte der Kinder von logo! ganz einfach verzerrt
Bündnis 90/Die Grünen: Alle Kinder haben gleiche Rechte
Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November und zum 17. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention, erklärt Ekin Deligöz, kinder- und familienpolitische Sprecherin:
Die Kinderrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. Allerdings gibt es wenig Anlass zu feiern, denn die Bilanz der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland ist weiterhin getrübt.
Trotz mehrfacher Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Rücknahme, hält die Bundesregierung am deutschen Vorbehalt gegen die Konvention fest. Wir haben einen entsprechenden Antrag zur Rücknahme in den Deutschen Bundestag eingebracht, dessen Befassung von der Koalition bis auf weiteres verzögert wird. In Sachen Kinderrechte agiert die große Koalition ausgesprochen unglaubwürdig.
Die Kinderrechtskonvention hat den Rang einer Menschenrechtserklärung für Kinder. Die zentrale Botschaft der aus 54 Artikeln bestehenden Kinderrechtskonvention lautet: Alle Kinder haben gleiche Rechte! Diesem Grundsatz widerspricht wohl kaum jemand und dies ist sicher auch einer der Gründe, warum die Kinderrechtskonvention mit 192 Staaten das international am meisten ratifizierte Menschenrechtsabkommen ist. Die Rechte der Kinder wären auch durch die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz zusätzlich gestärkt. Die Anhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages dazu wird einen wichtigen Impuls für dieses Anliegen bringen.
Die Konvention garantiert Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren unter anderem das Recht auf Überleben und bestmögliche Entwicklung, das Recht auf Bildung und einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Beteiligung an allen Kinder betreffenden Maßnahmen, auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch.
Wegen der Vorbehalte werden bis heute ausländische und inländische Kinder in Deutschland ungleich behandelt. Insbesondere der Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Für letztere bewirkt dies, dass sie mit 16 in Deutschland schon wie Erwachsene behandelt werden. Ihnen bleibt damit der Zugang zu Jugendhilfemaßnahmen verwehrt. Auch am 17. Jahrestag der UN-KRK wird es sechzehnjährige Jugendliche geben, die mit Erwachsenen gemeinsam in Abschiebehaft sitzen. Sie sind beim Schulbesuch ausgeschlossen und bei der medizinischen Versorgung schlechter gestellt als deutsche Kinder.
Der Deutsche Bundestag hat in der Vergangenheit bereits mehrfach die Rücknahme der Vorbehaltserklärung beschlossen. Im Interesse des Kindeswohls aller in Deutschland lebenden Kinder ist die Aufrechterhaltung der Vorbehaltserklärung nicht vertretbar. Wir haben daher im März dieses Jahres den Antrag „Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umsetzen - Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen“ (BT-Drs. 16/1064) eingebracht.
Nach 17 Jahren ist die Rücknahme nicht nur mehr als überfällig, die Sache wird langsam faul.
Quelle: Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2006
Kommentar Väternotruf:
Die Heuchler von der Partei Bündnis90/Grüne haben sich mal wieder zu Wort gemeldet. Angeblich setzen sie sich für Kinderrechte ein, dabei tritt die Partei Bündnis90/Die Grünen seit ihrer Gründung die Rechte von nichtehelichen Kindern permanent mit den Füßen, in dem sie den nichtehelichen Kinder gegenüber den ehelichen diskriminieren. Früher beim Umgangsrecht und der elterlichen Sorge, heute nachdem die Kindschaftsrechtsreform von 1998 beim Umgangsrecht, die Diskriminierung nichtehelicher Kinder beendet hat, "nur" noch beim Sorgerecht.
Die Mutterrechtspartei Bündnis90/Die Grünen hat sich so bei jedem ehrlichen Vater für unwählbar diskreditiert, da hilft auch kein Tierschutz oder die Abschaltung von Kernkraftwerken. Einmal reaktionär, immer reaktionär.
22.11.2006
Familienrecht in Deutschland
Mathieu Carrière geht für Kinderrechte ins Gefängnis
Demo am 12.12.2004, um 12.12 Uhr
20355 Hamburg
Untersuchungsgefängnis in der Holstenglacis 3
Demonstration mit Mathieu Carrière für Menschenrechte der Kinder
Pressemitteilung
Thesen (Demo-Flugblatt)
Übersicht Demotexte
Kopiervorlagen Demotexte (RGB)
Kopiervorlagen Demotexte (CMYK)
Bastelanleitungen Schilder
Fahrten- und Bettenbörse für anreisende Teilnehmer
Herzliche Grüße
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesvorstand/Koordination
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)
eMail bgs@vafk.de
National Coalition
für die Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Schirmherrin: Dr. Antje Vollmer, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Geschäftsstelle: Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe w Mühlendamm 3 w 10178 Berlin
Tel. 030/400 40 200, Fax 030/400 40 232, e-Mail: national-coalition@agj.de
Presseerklärung
Expertenanhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestags -
Endlich gleiches Recht für alle in Deutschland lebenden Kinder?
Berlin, den 24.10.2003
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags hat vorgestern Vertreter der National Coalition (NC) zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, des deutschen Komitees für UNICEF und terre des hommes (tdh) zu einem öffentlichen Expertengespräch eingeladen. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) besitzt in Deutschland keine uneingeschränkte Gültigkeit! Bis heute wurde keine der von Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes hinterlegten Interpretationserklärungen zurückgenommen.
Bereits drei Mal wurde die Bundesregierung vom Parlament (1999 und 2001) und zuletzt 2002 vom Petitionsausschuss des Parlaments ausdrücklich aufgefordert, die Erklärung zurückzunehmen, bis heute ohne Erfolg.
Dr. Jörg Maywald, Sprecher der NC, einem Netzwerk von 100 Nichtregierungsorganisationen unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ), erklärte: „Die Aufrechterhaltung des Vorbehalts führt dazu, dass international übliche Standards für Flüchtlingskinder in Deutschland immer noch nicht gelten. Das hat für sie einschneidende negative Folgen.“ Die Einschränkungen beziehen sich insbesondere auf Ziffer IV der Interpretationserklärung, den so genannten Ausländervorbehalt. Flüchtlingskinder haben durch diese Erklärung in Deutschland nicht die gleichen Rechte wie andere Kinder.
Albert Riedelsheimer, Sprecher des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, äußerte besorgt, „dass die Altersgrenze von 16 Jahren nicht konventionskonform ist und ein großes Problem im Asylrecht darstellt. Die Länder haben sich alle etwas anderes ausgedacht, um das Alter von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen festzustellen, von Inaugenscheinnahme, Röntgen bis hin zur Begutachtung der Geschlechtsteile ist in der gängigen Praxis alles dabei!“
„Dabei haben die unter 16-Jährigen“, so Dr. Boris Scharlowski (tdh), „noch das Glück, vom zuständigen Jugendamt in Obhut genommen zu werden und einen Vormund zu erhalten. Hingegen erhalten Minderjährige, die auf 16 Jahre geschätzt wurden, nur in wenigen Bundesländern einen Vormund, sie werden in oft aussichtlose Asylverfahren gedrängt, ein Recht auf Beistand haben sie trotz der hochkomplexen Materie und Sprachprobleme nicht.“
Der so genannte „Ausländervorbehalt“ trägt aus Sicht der Experten dazu bei, Flüchtlingskindern in Deutschland elementare Rechte, wie „das Recht auf Nichtdiskriminierung“ (Art. 2) und den „Vorrang des Kindeswohls“(Art 3) vorzuenthalten“. „In den beiden Leitprinzipien verdichten sich“ so Christian Schneider (UNICEF), „Ziel und Zweck der gesamten Konvention. Vorbehalte, die mit dem Ziel und Zweck dieses Übereinkommens unvereinbar sind, sind laut Konvention (Art. 51 Absatz 2 der UN-KRK) nicht zulässig.“
Dr. Jörg Maywald appellierte abschließend an die Mitglieder der Kinderkommission, die Bundesregierung aufzufordern, „die bevorstehende Anhörung des UN-Ausschusses am 16.01.2004 in Genf zum Zweitbericht Deutschlands zum Anlass zu nehmen, die Interpretationserklärung zurückzunehmen. Es war vor dem UN-Ausschuss bei einer Anhörung der Nichtregierungsorganisationen schlicht nicht vermittelbar, warum ein reiches Land wie Deutschland es sich nicht leisten kann, die diskriminierenden Vorbehalte zurückzunehmen. Diese Haltung hat beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes für Kopfschütteln gesorgt.“
Anmerkung Väternotruf:
Bleibt noch festzuhalten, dass mit den Vorbehaltserklärungen der Bundesregierung auch die Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter aber auch die Sorgerechtsentzüge nach §1671 BGB zementiert bleiben sollen.
In- und ausländischen Kindesentführungen durch alleinsorgeberechtigte Elternteile (meist Mütter) öffnet der deutsche Gesetzgeber damit Tür und Tor.
Mit dem vielzitierten Kindeswohl hat das nichts zu tun, eher mit der Beihilfe zur Kindesmisshandlung.
Außen Hui und innen Pfui?
Bundesrepublik Deutschland missachtet täglich die Rechte Tausender Kinder auf elterliche Sorge durch ihren Vater.
In Deutschland gilt trotz Grundgesetz Artikel 6 noch immer Mutterwohl geht vor Kindeswohl (siehe §1626a BGB). Ob da Herr Clement ernsthaft was ändern will. Wir glauben´s nicht.
vaeternotruf.de
Wahlrecht für Kinder. Eine Streitschrift.
Das Buch „Wahlrecht für Kinder“ von Mike Weimann ist erschienen.
Eine Streitschrift - 1. Auflage 2002, 168 Seiten, kartoniert.
Preis: Euro 9,90, ISBN 3-407-56205-5
Die wichtigsten Informationen zu diesem Buch sind auf der Internetseite http://kinderwahlrecht.de zusammengestellt.
Weitere Infos: Mike Weimann, Winsstraße 4, 10405 Berlin, Tel +49 30 4422169, Fax +49 30 4439248
Vierter Deutscher KinderrechteTag
„Der Vorrang des Kindeswohls nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention in der deutschen Rechtsordnung“ lautet der Titel des Vierten Deutschen KinderrechteTages, der unter der Schirmherrschaft vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement am 15. November 2002 in Köln stattfindet.
+++ Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt als das erfolgreichste völkerrechtliche Übereinkommen aller Zeiten. Bis auf zwei Staaten – darunter die USA – haben es alle Länder dieser Welt ratifiziert und damit als verbindlich anerkannt. Nur die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat einen ähnlich großen Bekanntheitsgrad. Dennoch, die konkreten Rechtswirkungen der Kinderrechtskonvention sind kaum bekannt. Nicht zuletzt die von der Bundesregierung bei der Ratifizierung hinterlegten Interpretationserklärungen sorgen dafür, dass das Übereinkommen in Deutschland zwar als bedeutende internationale Urkunde anerkannt, in der Rechtspraxis jedoch weithin übergangen wird. Das in Artikel 3 des Übereinkommens enthaltene Vorrangprinzip für das Wohl des Kindes bietet den Einstieg, diese Haltung in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung in Frage zu stellen. Prof. Dr. Alexander Lorz (Düsseldorf), erarbeitete dazu ein Rechtsgutachten, das sowohl die völkerrechtlichen, als auch die innerstaatlichen Rechtswirkungen der Kinderrechtskonvention durchleuchtet. Zur Vorstellung des Gutachtens und zur kritischen Auseinandersetzung mit den Ergebnissen laden die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und das Deutsche Komitee für UNICEF zum Vierten Deutschen KinderrechteTag am 15. November nach Köln ein.
+++ Weitere Informationen unter:
www.kinderpolitik.de/brett/content/anhaenge/Programm_4_kinderrechtetag.htm
Anmeldung: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, c/o Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Tel.: 030 – 400 40 200, Fax: 030 – 400 40 232, www.agj.de
PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
**************************************************************************
Berlin: Do, 13.12.2001 Redaktionsschluss: 15:30 Uhr (329)
Recht/Gesetzentwurf
KINDERRECHTE IN DEN ARTIKEL 6 DES GRUNDGESETZES AUFNEHMEN
Berlin: (hib/VOM)
Die PDS-Fraktion will die Aufnahme von Rechten für Kinder und Jugendliche in den Artikel 6 des Grundgesetzes (Ehe und Familie, nicht eheliche Kinder) aufnehmen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Grundgesetzes (14/7818) vorgelegt.
Zur Begründung heißt es, mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention habe sich die Bundesrepublik verpflichtet, Kindern und Jugendlichen zu garantieren, dass sie als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde sowie auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben.
Dies verlange von der Gesellschaft, die Rechte von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger und eigene Rechtspersönlichkeiten in das Grundgesetz aufzunehmen und zu sichern. Kinder sollen im Grundgesetz als Träger von Rechten genannt werden, wobei jedes Kind ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung habe.
Pflege und Erziehung der Kinder seien Pflicht und Recht der Eltern, die dabei die wachsenden Fähigkeiten und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigten. Die staatliche Gemeinschaft wache darüber, schütze und fördere die Rechte des Kindes und sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.
Schließlich seien durch die Gesetzgebung für alle Kinder die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
---------------------------------------------
Kommentar Väternotruf:
Soweit zum PDS Antrag: Leider stellt der Antrag eine Täuschung der Öffentlichkeit dar, denn es ist auch die PDS-Fraktion im Bundestag, die seit Jahren die Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter vehement verteidigt und zu rechtfertigen versucht.
Der Antrag ist aber auch aus einem anderen Grund fragwürdig, denn keine Gesellschaft kann für alle Kinder die "gleichen Bedingungen" schaffen, da kommt schlimmstenfalls DDR-Einheitsbrei raus. Für jedes Kind der selbe Mangel.
Richtig müsste es heißen, für alle Kinder sollen gleichwertige Entwicklungsbedingungen angestrebt werden, ein Kind, das eine alkoholkranke Mutter und einen verstorbenen Vater hat, hat nun mal nicht die gleichen Entwicklungsbedingungen wie das Kind mit einer/einem physisch und psychisch gesunden Mutter und Vater.