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Hitlerjäger in Richterroben – Frank Rennicke gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht (mit Kommentar)
Geschrieben von: Claudia Naujoks
Mittwoch, 03. September 2008 um 09:19
frank-rennicke
Am 25. März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass Frank Rennickes „Heimatvertriebenenlied“ nicht volksverhetzend sei. Damit hob das BVerfG die Urteile des Amtsgerichts Böblingen, des Landgerichts Stuttgart und den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart auf.
Zu Beginn seiner Karriere sei Rennicke noch „von den sich vulgär und antibürgerlich gebenden Skins oft" verlacht worden, berichten Christian Dornbusch und Jan Raabe in ihrem Buch „Rechtsrock“. Heute bediene er als „nationaler Barde“ mit seinem Liedgut ein breites Spektrum der rechtsextremen Szene. Der fünffache Vater hat laut Dornbusch und Raabe seit 1987 über 20 Tonträger in Eigenproduktion veröffentlicht.
Zu seinen Liedern zählt auch das im Jahr 1986 geschriebene „Heimatvertriebenenlied“. In diesem wendete sich Rennicke unter anderem gegen die Anwesenheit der Alliierten und forderte:
„Packt eure Snackbars und Kolchosen ein,
lasst uns wieder Deutsche in Deutschland sein!
Amis, Russen, Fremdenvölker raus -- endlich wieder Herr im eigenen Haus!!!“
Jahre später sollen Rennicke diese Zeilen mehrere Auseinandersetzungen und Verurteilungen vor dem Amtsgericht Böblingen, dem Landgericht Stuttgart sowie dem Oberlandesgericht Stuttgart einbringen. „Nach umfassenden Maßnahmen der Polizei führte dieses über drei Instanzen zu meiner Verurteilung als nicht Vorbestrafter zu 17 Monaten auf drei Jahre Bewährung und in Sippenhaft für meine Frau zu fünf Monaten auf drei Jahre Bewährung, sowie der Abnahme von DM 70.450,- nach dem ‚Mafiagesetz’ sowie Einziehung von Tonträgern und Rechneranlagen.“, beschreibt Rennicke selbst seine Niederlagen vor den genannten Gerichten.
Rennicke allerdings zog vor das höchste deutsche Gericht. Das Bundesverfassungsgericht legt in seinem Urteil dar, dass das Amtsgericht Böblingen in der Verbreitung des „Heimatvertriebenenliedes“ eine strafbare Volksverhetzung gesehen hätte. Rennicke hätte mit den Schlussstrophen des Liedes („Amis, Russen, Fremdvölker raus – endlich wieder Herr im eigenen Haus“) zu Gewalt und zur Vertreibung der Fremden aufgerufen. Nach Auffassung des Amtsgerichts stelle er Nichtdeutsche als minderwertig hin. Weiter heißt es im Urteilsspruch „Die aus dem Nationalsozialismus bekannte Rassenideologie finde in der Vertreibung ausländischer Mitbürger ihren Ausdruck.“
Ähnlich gibt das Bundesverfassungsgericht die Meinung des Landgerichts Stuttgart wieder. Rennicke hätte in besagtem Lied „den in Deutschland lebenden Ausländern ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gesellschaft“ abgesprochen. Außerdem hätte der Beschwerdeführer „auf der von ihm unterhaltenen Homepage bekundet, dass er dieses Lied gegen die ‚Umvolkung’ singe. Dieser Begriff (...) entspringe eindeutig dem nationalsozialistischen Gedankengut.“, wird die Position des Landgerichts referiert.
In seinem Urteil vom 25. März 2008 betonte nun jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Urteile die Beschwerdeführer in „ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes“ verletzen würden. In sieben von acht Punkten hob es daher das Urteil des Landgerichts Stuttgart auf: "Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Der Schutz besteht unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird. (...) Von dem Schutz des Grundrechts ausgenommen sind allein erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen. Unwahre Tatsachenbehauptungen haben die Gerichte dem Liedtext nicht entnommen. Sie haben die Verurteilung vielmehr auf den Inhalt der darin formulierten Werturteile gestützt." Das Bundesverfassungsgericht erhebt damit de facto nicht weniger als den Vorwurf, die verantwortlichen Richter hätten sich in ihren Urteilen von ihrer jeweiligen "Gesinnung" und nicht von den zugrunde zu legenden rechtlichen Maßstäben leiten lassen. „Amtsgericht und Landgericht haben das Grundrecht der Meinungsfreiheit weder als Maßstab der Deutung benannt noch sonst erkennen lassen, dass die grundrechtlichen Anforderungen an die Ermittlung einer strafbaren verdeckten Aussage beachtet worden sind.“, liest sich das einstimmige letztinstanzliche Urteil wie eine schallende Ohrfeige.
In der Augustausgabe von „Deutsche Stimme“, der Parteizeitung der NPD, wird das „erfolgreiche Ende des fünfjährigen Rechtskampfes“ denn auch als „Sieg Rennickes für die Meinungsfreiheit“ gewertet. So sei durch das BVerfG-Urteil der Handlungsspielraum für andere Betroffene jetzt „ein klein wenig größer geworden“. Auch Rennicke selbst entdeckt in dem Urteil eine „grundsätzliche Bedeutung“ und ruft szeneintern dazu auf, das Urteil nicht nur „zur Kenntnis zu nehmen, sondern es für die Freiheit der Meinung aller Deutschen zu nutzen.“ So, wie auf die NPD nach einem aus formalen Gründen gescheiterten Verbotsverfahren belebende Wirkungen ausgegangen sind, dürfte es sich auch in diesem Fall verhalten.
Dass das höchste deutsche Gericht in einem Punkt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, erwähnt Rennicke eher beiläufig. Im „Reichsboten“ sagt er hierzu: „Von acht Anklagepunkten hat das Gericht einen Punkt nicht zur Entscheidung angenommen (es handelte sich um die mir unterstellte und unbewiesene Weitergabe von zwei Broschüren, in welchen die fabrikmäßige Ermordung von Menschen während des Zweiten Weltkriegs kritisch hinterfragt wurde)."
Rennicke soll die Broschüren mit seinen CDs verschickt haben. Für das Bundesverfassungsgericht ist nicht ersichtlich, dass in diesem Fall ebenfalls eine Verletzung der Meinungsfreiheit stattgefunden habe: „Der beanstandeten Textpassage aus der Broschüre durften die Gerichte die Tatsachenbehauptung entnehmen, es sei in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern nicht zu einer Massenvernichtung von Personen jüdischer Religionszugehörigkeit mittels Giftgas gekommen. Solche die nationalsozialistische Judenverfolgung leugnende Tatsachenbehauptungen sind erwiesen unwahr. Erwiesen unrichtige Tatsachenbehauptungen sind kein nach Art. 5 Abs. 1 GG schützenswertes Gut.“
Für ein abschließendes Urteil soll sich, nach Willen des BVerfG, das Landgericht Stuttgart erneut mit diesem Fall befassen. Rennicke wurde daher auch nicht von allen Auslagen befreit. Das Land Baden-Württemberg hat in seinem Fall nur drei Viertel der Kosten zu tragen.
Kommentar: Hitlerjäger in Richterroben
Eine schallende Ohrfeige für Amts- und Landgericht sowie eine Steilvorlage für Rechtsaußen - das Bundesverfassungsgerichturteil im Fall Rennicke mag auf den ersten Blick als Niederlage der Demokratie wirken. Aber das Gegenteil ist der Fall: Deutlicher als in der Aufhebung der vorinstanzlichen Urteile konnte das höchste deutsche Gericht seine Unabhängigkeit nicht unter Beweis stellen. Dass das Gericht dabei in Kauf nahm, dass die Rechtsextremen das Urteil als Freispruch feiern würden, spricht umso mehr für das Rechtsstaatsprinzip. Den Bärendienst erwiesen hingegen die zuständigen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte der Demokratie, indem sie politische Meinung und rechtliche Sachlichkeit miteinander vermengten und damit den Grundstein dafür legten, dass sich die Rechtsextremen nun als Märtyrer stilisieren können.
Zukünftig sollte Justitia sich davor hüten, solch politische Urteile mit dem Ziel zu fällen, in unliebsamen Akteuren stets den Adolf Hitler zu enthüllen und dabei die bloße Ebene der Fakten zu verlassen. Schon die Einstellung des NPD-Verbotsprozesses lieferte ein Beispiel für die verheerende Wirkung, die solche Niederlagen der „Gegen-Rechts-Kämpfer" vor Gericht haben können. Der politische „Kampf gegen Rechts" sollte nicht in der Arena des Rechts ausgetragen werden, da der vermeintliche Nutzen, wie im aktuellen Fall deutlich wurde, schnell auf Seiten des politischen Gegners liegen kann. Es steht daher zu befürchten, dass sich am Ende auch das Hitlergruß-Urteil gegen Karl Richter als voreilig herausstellen könnte.
Max Müller
http://www.endstation-rechts.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1982&Itemid=405
Putin verleiht Vaterlandsorden an kinderreiche Mütter
Moskau - Der russische Präsident Wladimir Putin hat am Samstag elf kinderreiche Mütter für besondere Verdienste um das Vaterland geehrt. Wie der Kreml mitteilte, erhielten die Frauen den Vaterlandsorden, weil sie "Kinder aufziehen und die Familientradition stärken". Die Auszeichung wird sonst zumeist an Offiziere der Sicherheitskräfte verliehen. Putin hatte die niedrige Geburtenrate Russlands als ernstes Problem bezeichnet und das Kindergeld deutlich erhöht, um bei Frauen die Bereitschaft zu Schwangerschaften zu fördern. Laut Statistiken der Weltbank sank die Geburtenrate in Russland zuletzt auf 1,3 Kinder pro Frau.
Sonntag, 21. Oktober 2007
Familie Marx
5. Mai 1818
Karl Marx wird als drittes von neun Kindern des Rechtsanwalts Heinrich Marx (bis 1808: Hirsch Mordechai) und dessen Frau Henriette (geb. Pressburg) in Trier geboren. Sowohl väterlicher wie auch mütterlicherseits stammt die Familie Marx von Rabbinerfamilien ab. Kurz vor Karls Geburt war sein Vater zum Protestantismus übergetreten, um seinen Beruf als Rechtsanwalt weiter ausüben zu können.
www.dhm.de/lemo/html/biografien/MarxKarl/index.html
Israels Rekordhalter im Kinderzeugen ist Shahdah AbuArar
http://www.ynetnews.com/articles/0,7340,L-3457464,00.html
(Deutsche Übersetzung am Ende des Beitrages)
Married with 67 children
*Israel's record-breaking father says he doesn’t plan to stop
reproducing and is preparing for his ninth marriage *
Nurit Palter, Oron Meiri
Published: 10.08.07, 16:30 / Israel Culture </home/0,7340,L-3086,00.html>
Last night the Abu Arar family from Burgatah in the Sharon area sat down
as usual to break the Ramadan fast. The father of the family,
58-year-old Shahdah, sat at the head of the long table and looked at his
large family: Eight wives, 20 little grandchildren, and 67 children. The
eldest of his children is 37 and the youngest is a newborn child.
Shahdah Abu Arar has broken Israel's fatherhood record. He started out
in 1967. "My first wife was a member of my tribe from the village of
Arar in the Negev. We had a lot of children at the time; I had 31
children from my first two wives. The eldest already has his own
children, and they all live with me in the complex surrounding my house.
We are a very close family," Shahdah says.
Shahdah and some of his family
"My first wife is my age, and nowadays I hardly spend any time with
her," Shahdah describes his daily routine. "Her children have grown,
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and I leave her alone. I have younger wives to be with. Every night I
decide which wife to go to. I really feel like an effendi in my home. My
wives do whatever I want and they very much want me to spend time with
them."
Shahdah prefers that his wives not be photographed. "I prefer them to
stay at home, they have a lot to do. Each one has to take care of her
own children, and I have my own chores. I make sure they are all fed.
It's very difficult. But thank God my children help out, and we make a
good living."
The dozens of children running around the yard raise several other
questions. "I remember each and everyone's name," Shahdah announces, but
he refuses to say how many girls and how many boys he has. "Equal
amounts," he estimates. "Sometimes they nag, but I already know how to
deal with them. I give orders, and they carry them out. Their mothers
teach them that they have to listen to their father, and that's what
they do."
The Ministry of Interior recognizes that Shahdah is the father of 53
children. However there is a legal dispute regarding the other 14, whose
mothers are residents of the territories. Ministry sources said that if
they recognize the children born in the territories, they would all have
to be given Israeli citizenship and the accompanying benefits and
allowances.
Fifteen-year-old Mohamed says: "Everyday a bus comes to the village and
takes 30 children to school in Kalansuwa, the little ones stay at home
with their mothers."
Shahdah's youngest wife is 23 and comes from the Jenin refugee camp.
"She is pregnant and there is another wife expecting. They already know
me at the Meir hospital in Kfar Saba. We always have new children in our
house, and a month after they give birth my wives are back to normal."
Shahdah and his children grow flowers and vegetables near the family
complex, there is also a pen where they raise cows, sheep and goats "so
we have something to eat," he says. "I am also the only camel breeder in
the entire Sharon area. I have many camels that give meat, milk and wool
and that supports us," he explains. Adjacent to the house there is also
a donkey pen.
"I am happy I have kids, this is what God gave us, and this is what he
wants, and I do what he tells me," boasts Shahdah. "Now I am thinking
about a new wife, number nine, and I am already preparing for the
marriage. There are many women who wish to marry me and there is no lack
of women, I never had a problem with such things."
Ministry records show that the runner up for the fatherhood title is
Omer Gavar from the Triangle area who claims to have fathered 39
children from four wives, three of whom are Palestinian.
<http://www.ynetnews.com/PicServer2/04062007/1251369/arabkids_wa.jpg>
Israels Rekordhalter im Kinderzeugen ist Shahdah Abu Arar
<http://www.ynetnews.com/articles/0,7340,L-3457464,00.html>
(Foto mit einigen seiner Kinder),
ein 58jähriger arabisch-moslemischer Israeli. Er
hat (bisher) 67 Kinder von seinen insgesamt acht Ehefrauen, zwei davon
sind nämlich wieder schwanger. Außerdem hat er schon 20 Enkel. Nun
möchte er seinen Haushalt um eine neunte Ehefrau erweitern, eine
23jährige aus dem Westjordanland. „Meine Ehefrauen machen, was auch
immer ich will“ – sagt der stolze „Effendi“, wahrscheinlich ist deswegen
keine auf dem Foto oben zu sehen.
Israelisches Kindergeld fließt reichlich, der israelische Schulbus holt
täglich 30 Kinder ab und im nahe gelegenen israelischen Krankenhaus ist
die Familie gut eingeführt. Die israelische Bürokratie verweigert jedoch
(bisher) die Einbürgerung von 14 Kindern (und damit
Kindergeldansprüche), weil deren Mütter in den Palästinensergebieten leben.
Der zweite Platz im Kinderzeugen gehört Omar Gavar, ebenfalls ein
arabisch-moslemischer Israeli. Er hat allerdings (bisher) nur 39 Kinder.
Kein Wunder, er hat (bisher) nur vier Ehefrauen, drei davon aus den
Palästinensergebieten.
Merke: So manche Palästinenserin ist lieber 2.-9. Ehefrau im ’kleinen
Satan“ Israel als 1. Ehefrau im von Fatah bzw. Hamas regierten Paradies
auf Erden.