Kinderschänder
Üble Nachrede: "Vaeternotruf ist eine
Kinderschänderorganisation"
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ia gakheladze
[mailto:igakheladze@yahoo.de]
Gesendet: Montag, 2. Mai 2016 02:41
An:
info@vaeternotruf.de
Betreff: Vaeternotruf ist eine der Kinderschädlichste
Organisation in Deutschland
Durch eure Hilfe hat mein Exmann das
Sorgerecht für uneseren gemeinsamen Sohn bei Amtsgericht Münchenim Juli 2015
bekommen und was macht er jetzt damit? Er fährt das Kind gegen die Wand nur um
mich fertig zu machen. Vaeternotruf ist eine Kinderschänderorganisation!!!
Mein Sohn wuchs von Geburt an bei mir. Er lebte 8 Jahre lang bei mir da ich mich
von Kindesvater vor 8 Jahren getrennt habe. Er war einer der beste Schüler in
seiner Klasse. Ein verspieltes, fröhliches Kind. Wir lebten bis April 2015 in
NRW. Als ich aus NRW nach München wegen einer Arbeitsstelle umzog, holte
Richterin Ulrike Sachenbacher meinen Sohn im Juli 2015 innerhalb 2 Wochen, ohne
Gutachten und ohne jeglichen Vorwahrnung, entzog sie mir das Sorgerecht für
unseren Sohn und übergab sie ihn an Kindesvater, mit der Begründung, ich hätte
nicht umziehen dürfen (PS.: ich hatte von Geburt an das alleinige Sorgerecht für
unseren Sohn, da der Kindesvater mehrmals Gewalttätig war, wurde ihm in NRW das
Sorgerecht vom Gericht verwehrt). Unser Sohn hatte in diesen 8 Jahren
regelmässigen Umgang zu seinem Vater und habe nie den Umgang in Frage gestellt.
Auch nach dem Umzug in München hatte Kindesvater regelmässigen Umgang zu seinem
Sohn.
Seit ca 9 Monaten lebt unser Sohn bei seinem Vater und was ist aus
ihm geworden? Er leidet extrem unter die Trennung von seiner langährigen
Bezugsperson. Seit er bei seinem Vater lebt hat er Körpererscheinigungen
bekommen, Kopfhautekzem, Neurodermitis und er leidet unter schlafstörungen. Er
ist innerhalb diesen 9 Monaten kein einziges Zentimeter gewachsen. Er schafft
die dritte Klasse nicht, so schlecht sind seine Schulleistungen geworden.
Seit mein Sohn bei seinem Vater lebt, hat Kindesvater schon zum dritten mal vor
Gericht den Umgangsausschluss beantragt. Wir hatten schon 4 mal
Gerichtsverhandlung wegen Umgang in diesen 9 Monaten. Jetzt versucht Kindesvater
mir eins auszuwischen und mich aus dem Leben unseres Sohnes zu verbannen. Er
beukotiert den Umgang komplett, mit der Begründung Sohn möchte Mutter nie wieder
sehen.
Ich frage mich, was ist für euch Kindeswohl? Ist für Sie
Kindeswohl, wenn Kinder an gewalttätigen rachesüchtigen Väter übergeben werden?
Entspricht es für euch dem Kindeswohl, wenn Kinder ohne Kindeswohlgefährdung aus
Familien rausgerießen werden? Ich denke nein, das tut es nicht, im Gegenteil,
das traumatisiert die kinder und stürzt es sie in ein Trauma.
Ihr gehört
verboten zu werden!!!
MfG
...
Paul Gauguin
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eugène Henri Paul Gauguin (* 7. Juni 1848 in Paris; † 8. Mai 1903 in Atuona auf Hiva Oa, Marquesas) war ein französischer Maler. Darüber hinaus fertigte er Keramiken, Holzschnitzereien und Holzschnitte an. In der Öffentlichkeit ist er vor allem durch seine Bilder aus der Südsee bekannt. Gauguins postimpressionistisches Werk beeinflusste stark die Nabis und den Symbolismus; er war Mitbegründer des Synthetismus und wurde zu einem Wegbereiter des Expressionismus. Damit spielte er eine wichtige Rolle in der Entwicklung der europäischen Malerei.
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Im Oktober 1888 folgte Gauguin einem Vorschlag Vincent van Goghs, mit ihm im südfranzösischen Arles gemeinsam zu leben und zu arbeiten. Die von Konflikten belastete Beziehung endete zwei Monate später mit dem nie völlig geklärten Vorfall, in dessen Verlauf van Gogh sich nach einem Streit mit Gauguin ein Stück seines Ohres abschnitt. Gauguin entfloh der für ihn unerträglichen Situation nach Paris.
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Auf der Flucht vor der europäischen Zivilisation mietete Gauguin eine Hütte in dem Dorf Mataiea, 40 km von Papeete entfernt. Er lernte – mit mäßigem Erfolg – die Landessprache. Bald lebte er mit einer 13-jährigen Tahitianerin zusammen, die ihm häufig als Modell diente. Es entstanden zahlreiche Gemälde mit tahitianischen Motiven. Sie geben jedoch nicht das Tahiti wieder, das Gauguin umgab, sondern die farbenprächtige, exotische Welt, die er sich erträumt hatte.
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Im September 1895 traf Gauguin wieder in Papeete ein; enttäuscht musste er feststellen, dass die Europäisierung der Insel inzwischen weiter fortgeschritten war. Mit Hilfe seiner Nachbarn baute er sich an der Küste in der Nähe von Papeete eine traditionelle Hütte und nahm erneut ein sehr junges Mädchen bei sich auf. Sie sollte Ende 1896 eine Tochter zur Welt bringen, die bald darauf starb, und 1899, als sie wieder zu ihren Eltern zurückgekehrt war, den Sohn Emile.
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Auf Tahiti fühlte Gauguin sich zunehmend unwohl. Die Insel schien ihm zu sehr europäisch beeinflusst, das Leben dort zu teuer geworden, auch suchte er nach neuen Eindrücken und Anregungen für seine Malerei. Im Herbst 1901 zog er nach Atuona, dem Hauptort der Marquesas-Insel Hiva Oa. Die rund 1600 Kilometer von Tahiti entfernte Insel war ebenfalls Teil des französischen Kolonialreichs, hatte aber ihre Ursprünglichkeit stärker bewahrt.
Auf Hiva Oa errichtete Gauguin wiederum eine Hütte. Wieder war ihm ein 14-jähriges Mädchen zugleich Lebensgefährtin und Modell; auch sie brachte ihm, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte, ein Kind zur Welt.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Gauguin
Prozess
Eifeler Kinderschänder gesteht
04.01.2010
Er missbrauchte Jungen vor laufender Kamera und stellte die Sex-Filme ins Internet: In einem Kinderschänder-Prozess vor dem Landgericht Trier hat der angeklagte 38-Jährige am Montag die Taten gestanden.
TRIER - "Die ganze Sache tut mir unwahrscheinlich leid", sagte der Turnlehrer zu Prozessbeginn. Warum er sich an den Jungen im Alter von sechs bis 15 Jahren vergangen habe, wisse er selber nicht: "Ich kann mir das nicht erklären." Dem Mann aus Mayen in der Eifel werden 18 schwere Sexualstraftaten vorgeworfen. Zwischen 2002 und 2009 soll er sich an fünf Jungen vergangen haben, die er als Turnlehrer in Vereinen und bei der Freiwilligen Feuerwehr kennengelernt hatte.
Das "erste Mal" geschah es in einer Gaststätte, die er betrieb, in der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Sein Opfer war 13 oder 14 Jahre alt und ihm aus dem Spielmannszug der Feuerwehr Mayen bekannt. Nach einem Zechgelage im "Lausbub" sei es zu dem Vorfall gekommen, sagte der gebürtige Leipziger. Das zweite Mal verging er sich nach einer Party an einem betrunkenen 15-Jährigen, den er aus dem Turnverein kannte. Geplant habe er die Übergriffe nie.
Von Ende 2005 waren dann zwei Zwillingsbrüder aus Retterath (Kreis Vulkaneifel) seine Opfer. Er hatte deren Eltern aus sozial schwachem Milieu "nur helfen wollen" und ihnen Kleider und Lebensmittel gebracht. Wenig später war er Patenonkel und galt als guter Freund der Familie. 18 Monate lang schlief er zweimal im Monat bei den damals etwa sieben Jahre alten Jungen. Und bereits beim zweiten Mal kam es zu sexuellen Handlungen - im Elternhaus.
Als ein Nachbar im Jahr 2006 Anzeige gegen den gelernten Groß- und Einzelhandelskaufmann wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch stellte, bestritt "Christoph G." alles. Die Zwillinge, die zunächst von den Taten berichteten, zogen ihre Aussagen zurück - das Verfahren wurde eingestellt. Es sei "tragisch", sagte der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg, dass die Jungen damals die Wahrheit gesagt hätten und man ihnen nicht gelaubt habe. Videos gab es zwar keine mehr, aber der Angeklagte traf die Kinder trotz verhängter Kontaktsperre weiter.
"Wir haben das nicht so ernst genommen", sagte der 38-Jährige. Der Vater selbst habe die Zwillinge sogar zu ihm gebracht. Nach seiner Festnahme fand die Polizei in der Wohnung des Angeklagten 27 000 Bilddateien und 360 Filme "homosexueller Natur". "Ich bin in beide Richtungen sexuell aktiv", sagte er. "Es hat aber nie Absichten gegeben, Sex mit Kindern zu haben." Er hatte sich im August 2009 der Polizei gestellt, nachdem das Bundeskriminalamt mit Ausschnitten aus seinen Videos bundesweit im Fernsehen nach ihm gefahndet hatte.
Die Mutter der Zwillinge, die heute noch psychologisch behandelt werden, sagte: "Ich bin aufgewühlt und will das nur noch hinter mich bringen." Sie hatte Anzeige erstattet, nachdem sie in der Fernsehsendung "Aktenzeichen xy ... ungelöst" ihre Kinder und den Angeklagten erkannt hatte. Die Jungs sind inzwischen im Heim.
Rechtsanwalt Rainer Dietz, der im Prozess als Nebenkläger für die Zwillinge auftrat, sagte: Für die "abscheulichen Taten" komme nur "eine harte Strafe in Betracht". Die Öffentlichkeit wurde bei Teilen des Prozesses, in denen es um "intime Details" der Vorwürfe ging, ausgeschlossen. Termine sind bis Mitte Februar anberaumt.
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1262179007159.shtml