Kindesunterhalt
Unterhaltspflichtige Mütter
Oberlandesgericht Celle führt Rechtssprechung wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurück
Im Beschluß vom 17.5.2001 - 12 WF 103/01 hat der 12. Familiensenat klargestellt, dass entgegen der Rechtssprechung anderer OLGs , z.B. Hamm und Hamburg, ein barunterhaltspflichtiger Elternteil nicht verpflichtet ist, zur Sicherung des Kindesunterhaltes neben seiner vollschichtigen Erwerbstätigkeit auch noch eine Nebentätigkeit auszuüben (veröffentlicht in "FamRZ Heft 10, 2002, S. 694.
Interessant an dem hier vorliegenden Fall, dass die Beklagte eine barunterhaltspflichtige Mutter war. Wenn es wie in den meisten Fällen ein Mann gewesen wäre, hätte wohl auch das OLG Celle sich dem bisherigen Mainstream unendlicher richterlicher Weisheit zu barunterhaltspflichtigen Männern angeschlossen, der da lautet, "Raboti, raboti, nix Pause machen".
Sehr geehrte Herren,
auf der Suche nach Informationen über Unterhaltsverpflichtungen etc. bin ich gestern auf Ihre Homepage gestossen und moechte Ihnen dazu gratulieren.
Ich gehoere zu der Minoritaet in Deutschland, naemlich den unterhaltspflichtigen Muettern.
Ich habe waehrend der gesamten Ehe Vollzeit gearbeitet und habe als "Erbe" aus der Ehe 120.000 DM Schulden uebernehmen muessen, sodass ich gezwungen war, auch noch abends und am Wochenende durch Aushilfstaetigkeiten den Lebensunterhalt fuer die Kinder und mich zu sichern (Kontopfaendung lag bereits vor und die "Kuckucks" klebten an den Moebeln). Seit der Trennung vom Vater meiner Kinder Ende 1996 habe ich keinerlei Unterhaltszahlungen fuer die Kinder erhalten, da er nicht nur arbeitslos war, sondern auch noch aus der ersten Ehe zwei unterhaltspflichtige Kinder hatte. Die Belohnung fuer die viele Arbeit, die ich auf mich genommen habe: Sechs Monate nach der Scheidung im Maerz 1998 sind meine beiden Soehne (damals 6 und 10 Jahre alt!) zu ihrem Vater gezogen, da dieser als Arbeitsloser mehr Zeit fuer die Kinder hatte.
Als es meinem letzten Arbeitgeber Mitte letzten Jahres wirtschaftlich schlechter ging, wurde meine Arbeitszeit von 40 auf 25 Stunden/Woche reduziert, dementsprechend auch das Gehalt. Ich zahlte, um des lieben Friedens willen, weiterhin den vollen Unterhalt von ueber DM 800. Gegen Ende des Jahres meldete die Firma Konkurs an und ich war das erste Mal in meinem Leben (nach 26 Jahren ununterbrochener Berufstaetigkeit) mit der Tatsache konfrontiert, Arbeitslosengeld zu beantragen bzw. dem nicht gezahlten Gehalt aus der Konkursmasse und dem Konkursausfallgeld hinterher zu rennen. Sechs Wochen hatte ich keinerlei Bezuege, zahlte aber brav meinen vollen Unterhalt weiter (was mir dank meines neuen Lebensgefaehrten moeglich war). Als ich dann endlich das Arbeitslosengeld bewilligt bekam, setzte ich die Unterhaltszahlungen soweit runter, dass mir noch der Selbstbehalt von 730 Euro fuer einen nicht erwerbstaetigen Unterhaltspflichtigen blieb. An Unterhalt zahlte ich immerhin noch 346 Euro.
Mittlerweile habe ich eine neue Arbeitsstelle, allerdings auch nur Teilzeit (mit 44 Jahren ist es nicht so einfach, ueberhaupt etwas zu finden, egal, welche Qualifikationen man hat bzw. Berufserfahrung man besitzt - das muss ich niemandem erzaehlen). Mein - auch in Teilzeit arbeitender - Ex-Mann will mich nun zwingen, ganztags zu arbeiten, damit er hoeheren Unterhalt bekommt.
Diese Geschichte nur, um den Vaetern auf Ihrer Seite zu erzaehlen, dass es auch diese Faelle gibt. Ich kann jeden Unterhaltspflichtigen verstehen, der bei der derzeitigen Politik auf die Barrikaden geht - nicht nur die miese Steuerklasse I sondern auch noch diese horrenden Unterhaltsforderungen!!!
Bitte machen Sie weiter so - Sie helfen mit Ihren Informationen einer Menge Menschen!!!
Mit freundlichen Gruessen
Andrea Paul (Name vom väternotruf geändert)
22.10.2002