Petition an den Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung von Umgangskosten
Petition an den Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung von Umgangskosten
Absender:
Deutscher
Bundestag
Petitionsausschuß
Platz
der Republik 1
11011
Berlin
Betrifft:
Finanzielle Unterstützung zur Wahrnehmung des Umgangs bei getrennt lebenden
Eltern.
Sehr
geehrte Damen und Herren,
hiermit
petitiere ich für eine Einführung einer gesetzlichen Regelung zur finanziellen
Unterstützung, bzw. angemessenen Absetzbarkeit von Umgangskosten von der
Lohnsteuer oder dem zu leistenden Kindesunterhalt, durch die es dem nicht
betreuenden Elternteil und dem Kind ermöglicht wird, in regelmäßiger und
angemessener Weise den persönlichen Umgang aufrechtzuerhalten und zu pflegen.
Die
Regelung soll dann Anwendung finden, wenn die Umgangskosten erheblich über den
normalerweise anfallenden Kosten liegen. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil ohne Zustimmung des anderen
Elternteils mehrere hundert Kilometer entfernt oder gar ins Ausland verzieht. In
solch einem Fall entstehen sehr schnell Kosten von mehreren hundert Mark für
den umgangsberechtigten und in der Regel von der elterlichen Sorge
ausgeschlossenen Elternteil.
Elternteile,
bei denen die erhöhten Kosten des Umganges aus ihrem eigenen, aus freien
Entschluß resultierenden Wohnortwechsel entstanden sind, sollen jedoch von
finanziellen Entlastung ausgeschlossen bleiben.
Mit
freundlichen Grüßen
Unterschrift,
Datum
_____________________________________________________________
P.S.
Ich erlaube mir, eine Kopie dieses Schreibens an den Väteraufbruch
für Kinder e.V. - Bundesverein, Postfach 11 01, 36200 Sontra zu senden. www.vafk.de
Tel.
01805-120120, e-mail: info@vafk.de,