Petition an den Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung von Umgangskosten


 

 

Petition an den Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung von Umgangskosten

 

Absender:

 

  

 

 

 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuß

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

 

 

Betrifft: Finanzielle Unterstützung zur Wahrnehmung des Umgangs bei getrennt lebenden Eltern.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit petitiere ich für eine Einführung einer gesetzlichen Regelung zur finanziellen Unterstützung, bzw. angemessenen Absetzbarkeit von Umgangskosten von der Lohnsteuer oder dem zu leistenden Kindesunterhalt, durch die es dem nicht betreuenden Elternteil und dem Kind ermöglicht wird, in regelmäßiger und angemessener Weise den persönlichen Umgang aufrechtzuerhalten und zu pflegen.

Die Regelung soll dann Anwendung finden, wenn die Umgangskosten erheblich über den normalerweise anfallenden Kosten liegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils mehrere hundert Kilometer entfernt oder gar ins Ausland verzieht. In solch einem Fall entstehen sehr schnell Kosten von mehreren hundert Mark für den umgangsberechtigten und in der Regel von der elterlichen Sorge ausgeschlossenen Elternteil.

Elternteile, bei denen die erhöhten Kosten des Umganges aus ihrem eigenen, aus freien Entschluß resultierenden Wohnortwechsel entstanden sind, sollen jedoch von finanziellen Entlastung ausgeschlossen bleiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Unterschrift, Datum

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P.S.  Ich erlaube mir, eine Kopie dieses Schreibens an den Väteraufbruch für Kinder e.V. - Bundesverein, Postfach 11 01, 36200 Sontra zu senden. www.vafk.de

Tel. 01805-120120, e-mail: info@vafk.de,

 


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