Kindesunterhalt

Regelbeträge 2001


 

 

 

Neue Tabellen - Knapp drei Prozent mehr Geld

Trennungskinder bekommen bald mehr Geld. Die Bundesregierung hat den Mindestunterhalt, den ein Elternteil für ein Kind zahlen muss, zum 1. Juli um knapp drei Prozent angehoben. Die Unterhaltssätze würden damit den Lebenshaltungskosten angeglichen, teilte das Bundesjustizministerium am Dienstag (15.05.01) mit.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht stellte die darauf fußende neue “Düsseldorfer Tabelle” vor. Sie gilt bundesweit als Maßstab.

 

NEUE EINKOMMENSGRUPPEN

Die Familienrichter einigten sich auf neue Einkommensgruppen und fügten erstmals eine Tabelle in Euro bei. Zur “Düsseldorfer Tabelle” kommt in den neuen Bundesländern noch die “Berliner Tabelle” mit zwei niedrigeren Einkommensgruppen hinzu. Die “Düsseldorfer Tabelle” enthält nach oben hin eine weitere Einkommensgruppe mit Nettoeinkommen bis 9400 Mark im Monat.

 

Um das Existenzminimum der Kinder zu sichern, kann die Hälfte des Kindergeldes nur noch in den höheren Einkommensgruppen voll abgezogen werden. Die Richter billigten aber auch den Unterhaltspflichtigen ein höheres Existenzminimum zu, der so genannte Selbstbehalt stieg um etwa zehn Prozent. Ein Kind mit Eltern in der höchsten Einkommensgruppe erhält doppelt so viel Unterhalt wie ein gleichaltriges Kind mit Eltern in der niedrigsten Gruppe.

 

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis 2550 Mark muss für ein maximal fünf Jahre altes Kind in den alten Bundesländern 366 Mark (plus elf Mark) Unterhalt geleistet werden, im Osten sind es 340 Mark (plus 16 Mark). Ein volljähriges Kind hat in der höchsten Einkommensgruppe bis 9400 Mark Anspruch auf 1212 Mark im Monat. Ein Student mit eigenem Haushalt kann insgesamt 1175 Mark monatlich von seinen Eltern verlangen.

 

http://www.zdf.msnbc.de/news/78736.asp


zurück