Kindesvater


 

 

 

Kindesvater oder auch Kindsvater - abwertend bürokratisch-faschistoide Bezeichnung für Väter. Häufig verwendet durch Beamte in Familiengerichten, Jugendämtern und durch sogenannte Gutachter. Wenn man in diesen Arbeitsbereichen schon nicht viel zu lachen hat, dann will man dort wenigstens über abwertende Wortkreationen wie "Kindesvater" lachen dürfen. Man gönnt sich ja im Amt sonst nichts, außer Stumpfsinn.

 

 


 

 

 

An den

Vorsitzenden des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Herrn Dr. rer. pol. h. c. Frank-Jürgen Weise

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Telefax: 0911/179-2123

 

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihre/n Mitarbeiter/in, Frau/Herrn …….. bei der

Familienkasse …..

 

Sehr geehrter Herr Dr. Weise,

hiermit erhebe ich

Dienstaufsichtsbeschwerde

gegen ihre/n Mitarbeiter/in, Frau/Herrn …... bei der Familienkasse Oberhausen. Ihr/e Mitarbeiter/in beleidigt mich (meine geschiedene Ehefrau, und wahrscheinlich viele weitere Bürger) mit der Verwendung von meine Persönlichkeit herabwürdigender Sprache, die aus der unseligen Zeit des Dritten Reiches stammt. Außerdem stellt ihr/e Mitarbeiter/in wahrheitswidrige Behauptungen auf und macht diese durch Hinzufügen von Aktenvermerken zum Bestandteil von Behördenakten; er/sie täuscht damit wahrheitswidrige Sachverhalte vor.

Dies braucht sich niemand – schon gar nicht von Behördenmitarbeitern – gefallen zu lassen, wie sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 1 1, 2 1 GG sowie aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt. Denn gerade Behörden sind gem. Art. 1 111, 20 III GG verpflichtet, insbesondere die Grundrechte des Bürgers und das Rechtsstaatsprinzip zu achten.

Die Beleidigung und persönliche Herabwürdigung sowie die wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung ergeben sich wie folgt:

In der mich betreffenden Kindergeldakte (KG-Nr. 371 FK180201) findet sich ein Aktenvermerk (BI. 131 der Behördenakte) ihrer/s Mitarbeiters/-arbeiterin ……. vom 8.3.2010 mit folgendem Inhalt:

„KV hat die Kinder trotz Sperrvermerk beim EMA umgemeldet. Die leben bei der Kindesmutter. Sie hat das alleinige Sorgerecht. KV leistet keinen Unterhalt, da er arbeitslos ist.”

Wie nicht zuletzt aus der Behördenakte ersichtlich ist (siehe o.a. Zitat), benutzen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, hier ihr/e Mitarbeiter/in ....................., beleidigende Bezeichnungen für den Bürger (hier für den Unterzeichner), nämlich die – aus dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch stammenden – die so bezeichnete Person herabwürdigenden Bezeichnungen „Kindesvater”, oder in Kurzform „KV”, oder auch „Kindesmutter”. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitarbeiter der Behörde den Unterzeichner nun vorsätzlich beleidigen und in seiner Persönlichkeit herabwürdigen wollten, oder ob sie lediglich ohne nachzudenken Nazi-Sprache nachgeplappert haben.

Nirgendwo in einem geltenden deutschen Gesetz wird diese Nazi-Sprache – aus gutem Grund - als Terminologie verwendet. Die für den Sachverhalt „Elternschaft” einschlägigen Bestimmungen des Familienrechts kennen dafür ausschließlich die Begriffe „Eltern” (Art. 6 II GG; § 1626 BGB), „Vater” (§ 1592 BGB), „Mutter” (Art 6 IV GG; § 1591 BGB). Auch in den gesetzlichen Bestimmungen, die für das Kindergeld einschlägig sind, spricht der Gesetzgeber klar und deutlich von „Eltern” (§ 64 EStG). Es ist also weder nachvollziehbar, warum die Mitarbeiter einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland von diesen, vom bundesdeutschen Verfassungs- und Gesetzgeber legal definierten Begrifflichkeiten abgeht und stattdessen eine Nazi-Sprache pflegt, noch ist diese Beleidigung und persönliche Herabwürdigung hinnehmbar.

Zur sprachlichen Fortbildung der Mitarbeiter der Bundesagentur sei ein Artikel eines Fachmanns beigefügt, des ehemaligen Leiters des Jugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Ferdinand Kaufmann (KindPrax 1999, 20, Anlage 1).

Im Übrigen sind – neben der Verwendung einer beleidigen Sprache – die in dem o.a. Aktenvermerk getroffenen Aussagen wahrheitswidrig; sie täuschen lediglich eine – tatsächlich unterbliebene –Amtsermittlung eines Sachverhalts (die angebliche Nicht-Haushaltsaufnahme der Kinder in – auch – meinem Haushalt) vor. Vor allem aber widersprechen sie dem amtlichen Melderegister der Stadt Essen, die im Übrigen ausweislich der amtlichen Bescheinigung vom 4.11.2009 (BI. 136 der Behördenakten) ausdrücklich bescheinigt hat, daß die betroffenen Kinder zu meinem Haushalt gehören, und dies übrigens seit ihrer Geburt.

Ich bitte nunmehr darum, dafür zu sorgen, daß zukünftig nicht mehr Mitarbeiter bundesdeutscher Behörden, hier also ihrer Mitarbeiter, Bürger im allgemeinen, und mich im speziellen durch Verwendung von solch menschenverachtender Nazi-Sprache herabwürdigen und beleidigen, sondern sich besser sowohl befleißigen, die Sprache des Gesetzgebers zu verwenden wie auch ihrer Amtsermittlungspflicht wirklich nachzukommen, statt wahrheitswidrige Behauptungen über Aktenvermerke in die Behördenakten zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

(Posteingang 21.10.2010 - M.H.)

 

 

 

Die Antwort der Bundesagentur für Arbeit können Sie bei uns erfragen.

 

 

 


 

 

 

 

"Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"

Ferdinand Kaufmann

in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/1999. S. 292-293

 

"...

Das außerhalb der familiären Ordnung existierende nichteheliche Kind wurde ebenso wie seine Eltern, auch im Sprachgebrauch ausgegrenzt. Mit den Bezeichnungen Kindesmutter und Kindesvater, die sich in der Gerichts- und Jugendamtssprache durchzusetzen begannen, wurde auch ihnen attestiert, daß sie eine Stellung außerhalb der gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen einnahmen. Sie waren keine ordentlichen Familienväter und -mütter; mit den für sie im amtlichen Sprachgebrauch gefundenen Bezeichnungen wurde ihre <Zweitklassigkeit> auch behördlich und gerichtlich festgeschrieben.

..."

 

 


 

 

"Kindesmutter und Kindesvater: Relikte aus vergangener Zeit?"

Ferdinand Kaufmann

in: "Kind-Prax", 1/99, S. 20-21

 

 


 

 

 

Männlichkeiten: Eine andere Geschichte des 20. Jahrhunderts

von Ernst Hanisch

Gebundene Ausgabe: 459 Seiten

Verlag: Böhlau; Auflage: 1., Aufl. (1. Mai 2005)

Sprache: Deutsch

ISBN-10: 3205773144

ISBN-13: 978-3205773146

http://books.google.de/books?id=tqrCR_JOQnoC&pg=PA342&lpg=PA342&dq=kindesvater+1950&source=bl&ots=_kQnLGS8c3&sig=Ic1XxCmGszNNNXdHKf-kVjNBiaQ&hl=de&sa=X&ei=lTdLUcnTJ47KswaJvoE4&ved=0CIABEOgBMAk#v=onepage&q=kindesvater%201950&f=false

 

 

 


 

 

Kindesväter im Telefonbuch

 

Eine Suche nach Kindsvater in

http://personensuche.dastelefonbuch.de/

 

 

bringt eine erhebliche Trefferanzahl.

Die Namen sind sicher schon vor mehr als 200 Jahren entstanden. Das deutet also auf eine frühe etymologische Herkunft hin.

 

Es gibt sogar einen Staatsanwalt mit diesem Namen:

Rolf Kindsvater (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1940) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Tübingen (ab 01.07.1989, ..., 2004) 

 

 

 


 

 

Steffen Sohr wieder bei der Mutter

Berlin (ND). Überglücklich konnte in den Vormittagsstunden des Donnerstags Frau Erika Sohr in Berlin ihr 5jähriges Söhnchen Steffen in die Arme schließen. Vier Jahre lang hatte diese Mutter einen verzweifelten Kampf um ihr Kind geführt. Es war Anfang August 1960 von dem später geschiedenen Kindesvater ohne Wissen der Mutter nach Tailfingen (Baden-Württemberg) entführt worden ...

Neues Deutschland, Ausgabe vom 14.08.1964

http://www.nd-archiv.de/ausgabe/1964-08-14

 

 

 

 


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