Kuckucksmutter


 

 

 

 

Kuckuck

Der Begriff des Kuckucksvaters ist eigentlich irreführend. Denn in der Natur ist das Vogelmännchen (Herr Kuckuck), das mit dem Vogelweibchen (Frau Kuckuck) kopuliert, infolgedessen bei Frau Kuckuck eine Befruchtung stattfindet und sie schließlich das entstehende Ei in einem fremden Nest platziert, wo es der dortige Vogel nichtsahnend mitausbrütet und das frisch geschlüpfte Kuckuckvögelchen dann mit durchfüttert. Diese dankt seinen Pflegeltern schliesslich damit, dass es deren leibliche Nachkommenschaft umbringt in dem es diese aus dem Nest wirft.

So gesehen spielt der Kuckucksvater eigentlich nur die Rolle des sogenannten "Erzeugers", früher hätte man auch gesagt, des "Schwängerers".

Wirklich interessant ist hier eher das Verhalten der Kuckucksmutter und des Kuckuckskindes.

Letztlich passt das beschriebene Verhalten aus der Vogelwelt, wie man hier sieht nicht so richtig auf die Verhältnisse unter Menschen.

 

 


 

 

 

 

 

Bonn - Unbefleckte Empfängnis

Den Falschen als Vater benannt: Geldstrafe

Von DIETMAR BICKMANN

Sie lässt sich nicht beirren: Eine 26-jährige Mutter saß auf der Anklagebank, weil sie hartnäckig einen falschen Mann als Vater ihres Kindes angibt. Der von ihr genannte Ex-Mann (47) kann es nicht sein: Drei DNA-Tests schließen ihn als Vater aus. Doch die Mutter behauptet beharrlich weiter: „Ich hatte keinen Sex mit einem anderen Mann.“

So fragte sich die Frau vorm Strafgericht jetzt selbst: „Woher kommt dann das Kind? Ich habe mit keinem anderen geschlafen.“ Und: „Ich bleibe dabei. Mein Ex ist der Vater.“

Zur Vorgeschichte der Ex-Ehemann: „Ich hatte gerechnet. Da kamen Zweifel.“ Ein privates Gutachten bestätigte: Nicht der Vater. Dann ein zweites DNA-Gutachten, angeordnet vom Gericht. Ergebnis: Nicht der Vater. Kommentar der Mutter vorm Familienrichter: „Die DNA ist von jemand anderem abgeben worden.“

Noch in der Verhandlung lässt der Richter eine weitere Gewebeprobe vom Ex-Mann nehmen. Das Ergebnis des dritten Gutachtens: „Dieselbe Person wie bei der ersten Probe. Identitätswahrscheinlichkeit 99,99 Prozent.“

Wochen später gibt die Mutter auch noch bei der Stadt eine eidesstattliche Versicherung ab: „Ich bin der festen Überzeugung, dass mein Ex-Mann der Vater ist. Ich hatte keinen Geschlechtsverkehr.“

Richter Oliver Schoenijahn verdonnerte die Mutter des dreijährigen Jungen wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 750 Euro. Der Richter: „Sie leugnet hartnäckig und lügt. Sie weiß, wie man zu Kindern kommt. Es gab einen anderen Mann.“

08.04.2009

http://www.express.de/regional/bonn/den-falschen-als-vater-benannt--geldstrafe/-/2860/833774/-/index.html

 

 


 

 

 

Unterhalt verwirkt wegen "untergeschobenen" Kind

Eine Frau, die ihrem Ehemann vorspiegelt, er sei der Vater ihres Kindes, hat im Scheidungsfall keinen Unterhaltsanspruch, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht. Wegen schwerwiegender Verfehlung gegenüber dem Gatten sei ihr Recht verwirkt, begründete das OLG (AZ: 9WF 38/00 - Beschluss vom 8.3.00)

 

 


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