Väternotruf informiert zum Thema

Landesarbeitsgericht Düsseldorf


 

 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Ludwig-Erhard-Allee 21

40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 7770-0

Fax: 0211 7770-2197

 

E-Mail: poststelle@lag-duesseldorf.nrw.de

Internet: http://www.lag-duesseldorf.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (05/2022)

Informationsgehalt: 

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 27.04.2022 - https://www.lag-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung_lagd/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Bundesarbeitsgericht - in Erfurt

 

 

Präsidentin am Landesarbeitsgericht Düsseldorf:

Brigitte Götting - Präsidentin am Landesarbeitsgericht Düsseldorf (ab , ..., 2022)

Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Düsseldorf:

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Landesarbeitsgericht Düsseldorf eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist zuständig für die Entscheidungen über Berufungen und Beschwerden der Arbeitsgerichte: 

Arbeitsgericht Düsseldorf

Arbeitsgericht Duisburg

Arbeitsgericht Essen

Arbeitsgericht Krefeld

Arbeitsgericht Mönchengladbach

Arbeitsgericht Oberhausen

Arbeitsgericht Solingen

Arbeitsgericht Wesel

Arbeitsgericht Wuppertal

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter  am Landesarbeitsgericht Düssseldorf

- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf (ab , ..., 2010)

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf tätig:

 

 

Rechtspfleger:

 

Rechtsanwälte: 

 

 

Gutachter:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Gerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Anfechtung und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Jugendamtsleiters

28.10.2011

Verhandlung am 03.11.2011 um 12.00 Uhr im Saal 107 des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf

Der Kläger ist seit Juli 2009 bei dem beklagten Kreis als Jugendamtsleiter beschäftigt. Er war zuvor seit dem Jahre 1993 bei den Jugendämtern anderer Städte tätig. Mit Schreiben vom 18.01.2011 erklärte der beklagte Kreis die Anfechtung des Arbeitsvertrages. Mit Schreiben vom 19.01.2011 kündigte er zusätzlich fristlos. Nachfolgend sprach der beklagte Kreis eine weitere Anfechtung und mehrere neuerliche Kündigungen aus. Er wirft dem Kläger vor, aufgrund von Sexismus und Pädophilie für das Amt des Jugendamtsleiters charakterlich ungeeignet zu sein. Der Kläger weist die Vorwürfe als pauschal und unzutreffend zurück. Er hat zudem die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung beantragt.

Das Arbeitsgericht Krefeld hat am 03.05.2011 durch Teilurteil über die Anfechtung vom 18.01.2011 und die Kündigung vom 19.01.2011 entschieden. Es hat sowohl die Anfechtung als auch die Kündigung für unwirksam erachtet. Eine mangelnde Eignung des Klägers für das Amt des Jugendamtsleiters habe der beklagte Kreis nicht nachweisen können. Das Arbeitsgericht hat zugleich das Arbeitsverhältnis auf den Antrag des Klägers zum 19.01.2011 gegen Zahlung einer Abfindung von 43.851,44 Euro aufgelöst. Dem Kläger sei aufgrund des Vorgehens des beklagten Kreises die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar.

Mit seiner Berufung wendet der beklagte Kreis sich gegen das Urteil des Arbeitsgerichts und begehrt die Abweisung der Klage.

Arbeitsgericht Krefeld, 4 Ca 186/10, Urteil vom 03.05.2011

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 5 Sa 684/11

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@lag-duesseldorf.nrw.de

 

http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/28_10_2011/index.php

 

 

 

 


zurück