Lügendetektor
Polygraphentest
«Der Polygraph – ein Gerät, das keiner kennt und versteht«
19.06.09
ERLANGEN - «The Statesman« steht in goldenen Lettern auf dem altmodisch kastenförmigen Gerät mit seinen dünnen Metall-Schwingarmen und Knöpfen, das man aus alten James-Bond-Filmen kennt. «Der Staatsmann« lautet die Bezeichnung dieses erst wenige Jahre alten Modells eines Lügendetektors, den der deutsche Urvater der polygraphischen Untersuchung, Professor Udo Undeutsch, zu seinem Vortrag vor dem Alumniverein der Erlanger Juristischen Fakultät mitgebracht hat und auch später demonstrieren wird.
Ein Anwalt am Lügendetektor: Prof. Udo Undeutsch (li. sitzend) und Gisela Klein (re.) haben schon 1000 polygraphische Untersuchungen durchgeführt.
Vor drei Dutzend skeptischen Richtern, Advokaten und Hochschulllehrern erläutert der bereits 91-jährige Rechtspsychologe und Emeritus der Uni Köln den Segen dieses allgemein kritisch beäugten Hilfsmittels, «das hierzulande keiner kennt und versteht und über das nur Blödsinn geschrieben oder im Fernsehen gezeigt wird.« Undeutsch wird sehr deutlich, wenn es den Polygraphen zu verteidigen gilt, jenen «Mehrkanalschreiber«, der nichts anderes als ein «Aufzeichnungsinstrument« sei und aus Sicht des Fachmanns eine «ausgeklügelte psychologische Methode« liefert, um Täter oder Unschuldige zu identifizieren.
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Susanne Stemmler
Durch die Rechtssprechung der Strafsenate des BGH ist auch für das Zivilverfahren höchstrichterlich geklärt, dass die polygraphische Untersuchung (Lügendetektor) mittels Kontrollfragen und - jedenfalls dann, wenn der Beweisführer zum Zeitpunkt des Tests bereits von den Ermittlungsergebnissen Kenntnis hatte - auch mittels Tatwissenstest ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist.
BGH, Beschluss vom 24.6.2003 - VI ZR 327/02 (OLG Hamm)
veröffentlicht in NJW 2003, Heft 35, S. 2527-2529