Margot Honecker


 

 

 

 

 

Vernachlässigung

Kindesmissbrauch - Richter können schneller eingreifen

Familienrichter können künftig schneller als bisher in das elterliche Sorgerecht eingreifen, wenn das Wohl von Kindern gefährdet ist. Anders als bisher müssen die 70 Familienrichter in Berlin nicht mehr ein konkretes Fehlverhalten der Eltern nachweisen.

 

Von Sabine Beikler

 

Eine vermüllte Wohnung, vier Kinder darin, und eine Mutter, die sich nur gelegentlich blicken lässt: Dieser Fall von Kindesvernachlässigung machte im vergangenen Jahr Schlagzeilen. 751 Fälle registrierte die Polizei allein 2007 – ein Zuwachs von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Und auch die Zahl der angezeigten Kindesmisshandlungen stieg um rund 15 Prozent auf 645 Fälle. Berliner Familienrichter werden durch eine Änderung im Bundesrecht künftig schneller in das Sorgerecht eingreifen können. Eltern können verpflichtet werden, an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen oder die Schulpflicht ihrer Kinder einzuhalten. Reagieren sie nicht auf diese Weisungen, werden die Kinder schneller als bisher aus den Familien herausgenommen. Auch drastische Ordnungsgelder bis zu 25000 Euro können verhängt werden.

Anders als bisher müssen die 70 Familienrichter in Berlin nicht mehr ein konkretes Fehlverhalten der Eltern nachweisen. Am Donnerstag wird der Bundestag eine entsprechende Gesetzesvorlage beschließen. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) begrüßt dieses Gesetz, das familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls erleichtert. „Wir brauchen beschleunigte Verfahren im Familienrecht und die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen“, sagte von der Aue dem Tagesspiegel. Das Land Berlin hatte bereits vor zwei Jahren eine entsprechende Initiative der Justizminister der Länder unterstützt.

Bisher gibt es in Berlin zwei Familiengerichte in den Gerichtsbezirken Pankow/Weißensee und Tempelhof/Schöneberg. Die Mitarbeiter sind mit der Flut von Anträgen, die allerdings nicht statistisch erfasst sind, schon jetzt überfordert. Bevor an einem der beiden Familiengerichte ein erster Verhandlungstermin angesetzt werden kann, vergehen oft sechs bis neun Monate. Der Bund aber fordert durch die Gesetzesänderung, binnen eines Monats einen ersten Verhandlungstermin festzusetzen und die Entscheidungen nach einer Frist von etwa drei Monaten noch einmal zu überprüfen. „Das wird nur möglich sein, wenn wir mehr Richterstellen erhalten“, sagte Peter Faust, Vorsitzender des Berliner Richterbundes dem Tagesspiegel. Offenbar ist sich auch die Justizverwaltung dieses Problems bewusst: „Wir werden das Personal in den Familiengerichten aufstocken“, sagte von der Aue, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Auch ein drittes Familiengericht in Berlin soll laut Justizsenatorin Anfang 2009 seine Arbeit beginnen.

Mussten Familienrichter bisher in fast jedem Fall auf die Stellungnahmen der Jugendämter warten, können sie künftig darauf verzichten: Sie laden die Vertreter der Behörde gleich mit zur Verhandlung ein. Diese „beschleunigten Verfahren“ werden bereits seit einem Jahr in einem Modellversuch in Berlin praktiziert. Vor Gericht wird auch versucht, direkt mit den Eltern die Probleme anzusprechen und Hilfsangebote aufgezeigt.

Anfang des Jahres wurde in Berlin ein Fall bekannt, wo drei Kinder wochenlang nicht zur Schule gekommen waren. Gespräche mit den Eltern und eine polizeiliche Zuführung hatten nichts genützt. Daraufhin hatte erstmals in Berlin ein Familiengericht in einem beschleunigten Verfahren den Eltern mit Entzug des Sorgerechts gedroht. Das hat geholfen.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 21.04.2008)

 

 

Kommentar Väternotruf:

Dass man Eltern einfach so familiengerichtliche Auflagen erteilen kann, ohne dass ein erhebliches Fehlverhalten vorliegt, ist sicher eine falsche Meldung. Andernfalls müsste man Denken, Ex-Volksbildungsministerin Margot Honecker wäre aus dem chilenischen Exil zurückgekehrt und hätte im Bundesjustizministerium die Leitung der Abteilung Kindschaftsrecht übernommen. Das würde uns zwar nicht wundern, wenn man immer wieder erstaunlich unbedarfte Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) liest, doch Genossin Margot Honecker (geb. Feist, * 17. April 1927 in Halle) ist nun schon 81 Jahre alt und scheidet auf Grund des hohen Lebensalters von einem Eintritt in die Beamtenlaufbahn aus. 

Begrüßenswert, die Gerichte müssen bei ihrer Entscheidungsfindung nicht mehr auf bummelnde Jugendamtsmitarbeiter/innen waren, deren gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren ohnehin oft nur darauf beschränkt, unter Verletzung des Datenschutzes Informationen aus Beratungsgesprächen im Jugendamt an das Familiengericht weiterzuleiten und mit diversen Plattitüden oder väterfeindlichen Bemerkungen zu versehen.

 

 

 

 


 

 

 

(08.01.2005 )

Zentralrat der Juden: Meisner beleidigt Opfer

Köln - Kölns Erzbischof Kardinal Joachim Meisner ist wegen seines Vergleichs zwischen Abtreibungen und den Massenmorden Hitlers und Stalins in die Kritik geraten. In seiner Predigt zum Dreikönigstag hatte Meisner im Kölner Dom gesagt: „Wo der Mensch sich nicht relativieren und eingrenzen lässt, dort verfehlt er sich immer am Leben: zuerst Herodes, der die Kinder von Bethlehem umbringen lässt, dann unter anderem Hitler und Stalin, die Millionen Menschen vernichten ließen, und heute, in unserer Zeit, werden ungeborene Kinder millionenfach umgebracht.“ Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, nannte den Vergleich unzulässig und eine Beleidigung von Millionen Holocaust-Opfern. Grünen-Chefin Claudia Roth schloss sich Spiegels Kritik an. Der Sprecher des Kölner Erzbistums, Manfred Becker-Huberti, sagte, Meisner habe „nicht die Juden verunglimpft, sondern die Verbrechen von Hitler und Stalin angeprangert“. ddp/dpa

 

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/08.01.2005/1579949.asp#art

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Wenn der Erzbischof Kardinal Joachim Meisner die Abtreibungen in Deutschland in einem Zusammenhang mit dem Massenmord unter Hitler und Stalin bringen darf, ohne, dass er deswegen staatliche Repressalien befürchten muss, so darf sicher in Deutschland auch öffentlich die Frage gestellt werden, ob die derzeitige Praxis der sorgerechtlichen Ausgrenzung nichtverheirateter Väter in Deutschland, nicht so etwas ähnliches ist, wie die unter der der DDR-Volksbildungsministerin Margot Honecker betriebenen Zwangsadoptionen von Kindern, deren Eltern in den Westen geflüchtet waren oder dem Staat in anderer Weise missliebig waren. Herrscht in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern etwa das Honeckersche Demokratieverständnis? Und wenn ja, wer hätte das zu verantworten? Der Bundeskanzler, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, den Vätern bisher nur durch ihre peinliche Verbotskampagne von sogenannten Vaterschaftstests aufgefallen ist. Oder sind es stille, graue und innovationsunfähige Beamte im Bundesjustizministerium, die seit Jahren längst überfällige Reformen zur Beendigung der Diskriminierung von Vätern und ihren Kindern blockieren? Und wenn ja, wer entlässt diese Leute endlich aus ihrer Stellung und schickt sie, wie 1989 den Mitarbeitern der DDR Staatsicherheit geschehen, in die Produktion als Verkäufer bei Aldi oder als Komiker in den Zirkus? 

So viele Fragen, doch der deutsche Wald steht schwarz und schweiget, und aus den Wiesen steiget, der deutsche Mief von Schreibtischtätern hoch - wunderbar.

 

 


 

 

Donnerstag, 10. Juni 2004

Hamburger Abendblatt

Aus aller Welt

 

 

 

Das Leiden der Kinder von Meerane

DDR-Spezialheime: Margot Honecker ließ dort "Problemkinder" auf Linie drillen. Jetzt stehen Heimerzieher von damals wegen Misshandlung vor Gericht. In dem Prozess geht es um eines der düstersten Kapitel des SED-Regimes

Von Barbara Möller

Meerane - Siegfried H. hat sich eine Geheimnummer besorgt. Er möchte auf gar keinen Fall mehr angerufen werden. Jedenfalls nicht von denen, die er seine "Verleumder" nennt. Reden wird Siegfried H. erst wieder vor Gericht.

Kathrin L. und Falk M. sind telefonisch auch nicht mehr zu erreichen. Nur Kollege Hans-Jürgen I. macht noch den Mund auf. Allerdings nur, um zu sagen, dass er nicht vorhabe, Fragen zu beantworten. Und um verbittert hinterherzuschieben: "Ich hoffe, Ihr Interesse hält an, bis die Sache vorbei ist!"

Die Sache schwelt seit 1996. Damals erhob Mario Selzer schwere Vorwürfe gegen seine ehemaligen Erzieher im einstigen DDR-Spezialkinderheim "Erich Hartung" im sächsischen Meerane. Er sei, so Selzer, dort als Zwölfjähriger schwer misshandelt worden. Schon am Aufnahmetag habe ihn eine Erzieherin getreten, seinen Kopf in ein Toilettenbecken gedrückt und die Wasserspülung gezogen. Selzers Bericht setzte eine Kettenreaktion in Gang. Andere Heimzöglinge wie Dirk Krahl und Frank Thiele meldeten sich zu Wort und erzählten von einer fünf mal fünf Meter großen vergitterten Arrestzelle im Keller. Vom berüchtigten "Entengang", zu dem die Erzieher die Kinder und Jugendlichen gezwungen haben sollen, bis sie zusammenklappten. Von Stockschlägen in die Kniekehlen, von stundenlangem Strammstehen. Davon, dass sie Flure mit Nagel-, und Klos mit Zahnbürsten hätten reinigen müssen.

Alles erlogen, sagen die vier Angeklagten, die sich von Montag an vor dem Leipziger Landgericht verantworten müssen. Mario, das hat Siegfried H. schon vor Jahren klar gemacht, sei ein "weicher, links gestrickter Junge", den andere aufgestachelt hätten.

Möglich. Möglich aber auch, dass dieser Strafprozess, an dessen Ende den vier Angeklagten Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren drohen, nur die Spitze eines letzten Eisbergs von nicht aufgearbeitetem DDR-Unrecht ist.

Denn Spezialkinderheime wie das in Meerane waren eine Erfindung von Margot Honecker, die als Volksbildungsministerin unter anderem dafür gesorgt hat, dass versuchte "Republikflucht" oder vermeintliche Spionage damit bestraft wurde, dass man den Eltern ihre Kinder wegnahm und sie zur Adoption freigab. Dafür - wie für die 42 Spezialkinderheime, die noch härteren 31 Jugendwerkhöfe und den berüchtigten "Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau" - war die Abteilung "J´ugendhilfe und Heimerziehung" zuständig. Auf der Grundlage eines Gesetzes von 1965. "In den Spezialkinderheimen", hieß es damals, "werden schwer erziehbare und straffällige Jugendliche sowie Kinder aufgenommen, deren Umerziehung in ihrer bisherigen Erziehungsumgebung trotz optimal organisierter erzieherischer Einwirkung der Gesellschaft nicht erfolgreich verlief."

Über die Spezialkinderheime hat man zu DDR-Zeiten wenig gewusst. Aus gutem Grund. In diesen Einrichtungen versteckten die Stalinisten und Kommunisten alles, was noch nicht volljährig war und was ihnen nicht ins System passte. Beziehungweise alles, was sich nicht ans System anpasste. Und davon gab es im Lauf der Jahre immer mehr. So viel, dass das Betreuungspersonal knapp wurde. Folge: Die stramm autoritären Konzepte, die DDR-Oberpädagoge Eberhard Mannschatz im Auftrag Margot Honeckers entwickelt hatte, gingen in der Praxis nicht mehr auf, und das Ministerium hatte immer größere Probleme, den Einrichtungen über die Bezirke adäquat ausgebildetes Personal zuzuweisen. Ersatz, im Schnelldurchgang geschult, erwies sich immer häufiger als überfordert. In Bräunsdorf bei Chemnitz wurde Anfang der 70er-Jahre ein ehemaliger NVA-Offizier bei seinen Vorgesetzten mit der Bitte vorstellig, im Dienst seine Waffe tragen zu dürfen: Er fühle sich bedroht!

Heute weiß man, dass in Heimen wie dem in Meerane keineswegs nur verhaltensgestörte und schwer erziehbare Kinder untergebracht wurden, sondern auch Kinder von Regimegegnern und Jugendliche, die gegen das System aufgemuckt hatten. Vorher war es ein Staatsgeheimnis gewesen. Der Staat hatte sich in doppelter Hinsicht zur Abschottung dieser Einrichtungen veranlasst gesehen. Erstens, weil er bis zu seinem Zusammenbruch abstritt, es könne überhaupt jemanden geben, der die Deutsche Demokratische Republik nicht als Paradies auf Erden begriff. Zweitens, weil die Existenz der Spezialkinderheime als Ultima Ratio klar auf diesen Schönheitsfehler hinwies.

1997, als sich in Meerane langsam herumsprach, was sich jahrelang hinter den Mauern des "Erich Hartung"-Heims abgespielt haben soll, hat der damalige Bürgermeister Peter Ohl eine schriftliche Ehrenerklärung für die Beschuldigten abgegeben. Insbesondere für Hans-Jürgen I., der zum damaligen Zeitpunkt sein Stellvertreter gewesen ist. Es gebe seitens der Stadt, hat Ohl gesagt, keinerlei Handlungsbedarf: "Im Übrigen bin ich überzeugt, dass sich die Vorwürfe als haltlos erweisen werden."

Ohl war Allgemeinmediziner, bevor er in die Politik ging. Ins "Erich Hartung"-Haus hat man ihn auch ab und zu gerufen, allerdings in den 70er-Jahren. Frank Thiele, der älteste der neun Ex-Zöglinge, die vor Gericht aussagen werden, war von 1980 bis 1982 in Meerane untergebracht. Ohl bleibt trotzdem dabei: "Das, was ich damals geschrieben habe, gilt heute noch genauso."

Ohls Nachfolger, Lothar Ungerer, handhabt die Sache völlig anders. Der habilitierte Politikwissenschaftler, der 1999 aus dem schwäbischen Ludwigsburg nach Meerane kam, will das Thema wissenschaftlich beleuchten und plant parallel zum Prozess, der sich bis Oktober hinziehen kann, ein Symposium. Das "Erich Hartung"-Haus, sagt der 50-Jährige, sei ein Stück Stadtgeschichte, ob einem das gefalle oder nicht.

Ungerer hat den Sozialwissenschaftler Peter Schütt von der Fachhochschule Mittweida gebeten, im Vorfeld dieses Symposiums der Frage nachzugehen, wer beim Kreis und beim Bezirk für die Zustände im Spezialkinderheim Meerane zuständig gewesen ist. Das sei, sagt Ungerer, aber nicht ganz einfach, denn es lägen sowohl Akten beim Land Sachsen als auch bei den Landesjugendämtern.

Schütt sagt, er habe keine Zweifel, dass große Teile der Vorwürfe, die den vier Angeklagten gemacht werden, zuträfen. Heimerzieher, meint der 60-Jährige, seien nahezu immer überfordert. Der Unterschied sei nur, dass es unter demokratischen Bedingungen möglich sei, sich gegen Willkürakte zur Wehr zu setzen. Schütt geht auch davon aus, dass in Margot Honeckers Spezialkinderheimen mit Gewalt Politik gemacht wurde.

Das Spezialkinderheim "Erich Hartung" heißt heute "Georg-Krause-Haus". Der Name des Antifaschisten musste dem eines Pfarrers weichen. Das Gebäude an der Meeraner Amtsstraße leuchtet jetzt in freundlichem Gelb, Träger des Kinder- und Jugendheims ist seit dem 1. Januar 1993 der "Erziehungsverein e. V.", ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, Mitglied im Diakonischen Werk Sachsen.

Bei Ingolf Wachs, dem Geschäftsführer des Vereins, liegen die Nerven blank. Gerade hätten es zwei Jugendliche abgelehnt, ins "Georg-Krause-Haus" einzuziehen. Nicht nach dem, was man darüber gehört und gelesen habe! Wachs spricht von dem finanziellen Schaden, der ihm durch die Absage entstanden sei, und beklagt, dass er zunehmend vergeblich darauf hinweise, dass man weder Rechtsnachfolger des "Erich Hartung"-Heimes sei noch in dessen "erzieherischer Tradition" stehe. Wachs bestätigt aber auch, dass er den Angeklagten Siegried H. selbst noch beschäftigt hat: bis 1996 als Heimleiter, danach im Büro, bis 2001 Geschäftsführer des Fördervereins. Im Hinblick auf das am Montag beginnende Verfahren sagt der 45-jährige Kaufmann: "Ich hoffe, der Prozess kann zeigen, ob es um regimebezogene Interessen ging oder ob es sich um personenbezogenes Versagen handelt."

18 Prozesstage hat die 5. Strafkammer des Leipziger Landgerichts für das Verfahren angesetzt, 50 Zeugen sollen gehört werden. Darunter Mario Selzer, der auch als Nebenkläger auftreten wird. Der inzwischen 29-Jährige, der am 4. Februar 1988 aus dem Schulunterricht in Aue geholt und nach Meerane geschafft wurde, hat mehrere Suizidversuche hinter sich. Er hat Monate in der Psychiatrie verbracht und kann, wie zu hören ist, ohne Antidepressiva nicht leben. Selzer will Genugtuung für den Satz, den Siegfried H. vor acht Jahren gesagt hat: "Der Junge ist gescheitert, und nun will er uns dafür zum Sündenbock machen."

 

 

 


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