Mediation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation
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Experten streiten über Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation
Rechtsausschuss (Anhörung)
Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung (17/5335) ist unter Experten umstritten. Während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses bildete insbesondere die neben der außergerichtlichen und der gerichtsnahen Mediation vorgesehene gerichtsinterne Mediation einen Streitpunkt. Einig waren sich die Experten hingegen in der Feststellung, dass die im Entwurf genannten Ausbildungs- und Fortbildungsregelungen für Mediatoren erweitert werden müssten.
Die ersatzlose Streichung der Regelungen zur Einführung der gerichtsinternen Mediation forderte Michael Krämer, Vorsitzender Richter am Landgericht Mühlhausen. Er lehne es ab, solch ein ”kommunikationswissenschaftliches Schlichtungsinstrument aus fiskalischen Gründen an den Gerichten einzuführen“, sagte Krämer. Es sei zudem auch verfassungsrechtlich nicht haltbar, wenn künftig die Landesregierungen entscheiden sollen, ob eine gerichtsinterne Mediation angeboten wird. ”Der Bundesgesetzgeber muss dies regeln“, betonte er. Für eine ”Umschichtung“ der gerichtsinternen Mediation zum Güterichtermodell sprach sich Michael Plassmann, Rechtsanwalt und Mediator aus Berlin aus. Die vom Gesetzgeber gewollte Verschwiegenheit des Mediators sei bei einem ”Richtermediator“ nicht immer zu erreichen, da dieser gleichzeitig in bestimmten Fällen zu einer Anzeige verpflichtet sei. Die flächendeckende Einführung des Güterichtermodells würde hingegen den Richtermediatoren die Option eröffnen, ihre Mediationskompetenz, ”die unzweifelhaft vorhanden ist“, einzubringen, ohne in Rollenkonflikte zu gelangen.
Gänzlich anderer Meinung ist der Deutsche Richterbund. Dessen Vertreter Oliver Sporré lehnte sowohl eine Abkopplung als auch eine Umbenennung der gerichtsinternen Mediation ab. Bei 60 bis 70 Prozent der Fälle würde auf diesem Wege eine gütliche Einigung erlangt, sagte er. Wolle man das Verfahren von dem Gesetzentwurf abkoppeln, nehme man dem Ganzen das Zugpferd weg, so Sporré. Auch eine Umbenennung sei nicht nötig: ”Wir machen Mediation“, machte er deutlich. Der Gesetzentwurf würde ohnehin schon aufgrund von ”Einwänden von Interessenverbänden“ die gerichtsinterne Mediation zugunsten der anderen Mediationsarten beschneiden. ”Das bedeutet eine Schwächung der Rechtsordnung in Deutschland“, sagte Sporré.
Dass Mediatoren ”frei wie private Gesangslehrer“ ihre Tätigkeit ausüben dürften, kritisierte Wilfried H. Hausmanns, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Rostock. Der Entwurf sehe weder ein Zulassungsverfahren noch eine Zertifizierung vor. Die Aus- und Weiterbildung jedoch der Eigenverantwortung zu überlassen sei ”ungeeignet“, urteilte Hausmanns. ”Wir brauchen ein Sicherungsinstrument, um zu einer allgemeinen Wertschätzung zu gelangen“, forderte er. Seiner Kritik schlossen sich weitere Experten an. So sprach sich Professor Reinhard Greger von der Universität Erlangen-Nürnberg dafür aus, eine Zertifizierungsmöglichkeit zu schaffen, die zwar nicht die Voraussetzung für die Arbeit als Mediator bilden solle, jedoch als Anreiz dienen könne, sich weiterzubilden. Auch die Mediatorin Anita von Hertel betonte die Bedeutung der Ausbildung für die Mediation. Nach Angaben der Berufsverbände seien dafür mindestens 200 Stunden nötig. ”Das geht nicht an einem Wochenende“, sagte von Hertel. Die von den Verbänden festgelegten Standards müssten Grundlage dieser Ausbildung sein, forderte sie. Ansonsten würden ”die Hoffnungen in eine gute Mediation enttäuscht“.
Wie die Mehrzahl seiner Kollegen sprach sich auch der Fachanwalt für Familienrecht, Christoph C. Paul, für die Etablierung einer Mediationskostenhilfe aus. Das Argument, dafür stehe kein Geld zur Verfügung, sei wenig überzeugend, befand er. Schließlich könne dadurch etwa im Falle von Scheidungen der Weg der Mediation gegangen und gerichtliche Verfahren vermieden werden, was zu einer Verminderung der Ausgaben für die Prozesskostenhilfe führen würde.
Quelle:
hib - heute im bundestag Nr. 211
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mi, 25. Mai 2011
Ab 1. Juli 2009 gerichtsinterne Mediation an allen Hamburger Amtsgerichten
30.06.2009
Mediation jetzt auch am Amtsgericht Hamburg
Richter bieten einen neuen Weg der Streitschlichtung
Das Amtsgericht Hamburg bietet einen neuen Weg der Streitschlichtung. Nach erfolgreichem Abschluss eines Modellversuchs an zwei Stadtteilgerichten wird ab dem 1.7.2009 das Angebot der gerichtsinternen Mediation an allen Hamburger Amtsgerichten gelten. Speziell hierfür ausgebildete Richterinnen und Richter bieten den Parteien bereits bei Gericht anhängiger Verfahren und ihren Anwälten ihre Unterstützung bei einer Konfliktlösung an, die ganz anderen Regeln folgt als der Gerichtsprozess.
Das Mediationsverfahren ist ein anerkanntes, für alle Beteiligten freiwilliges und vor allem vertrauliches Verfahren, in dem die Parteien und ihre Interessen im Mittelpunkt stehen. Hier geht es weniger um die Entstehung und Ursache einer Streitigkeit, als vielmehr um die Chance für eine konfliktfreie Zukunft und eine für beide Seiten befriedigende Lösung.
Der richterliche Mediator vermittelt im Konflikt und sorgt für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Er ist mit dem Rechtsstreit selbst nicht befasst und hat auch keine Entscheidungskompetenz. Aber er unterstützt die Parteien dabei, ihren Konflikt selbständig und in eigener Verantwortung zu lösen. Eine anwaltliche Begleitung und Beratung ist hierbei unverzichtbar.
Besonders geeignet für die Mediation am Amtsgericht sind Konflikte in sogenannten Dauerbeziehungen, wie etwa familienrechtliche Auseinandersetzungen, Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, aber auch jeder andere vielschichtige Rechtsstreit.
Die Durchführung eines Mediationsverfahrens können die Parteien, die Anwälte oder auch der Verfahrensrichter anregen; zusätzliche Gerichtskosten entstehen hierfür nicht. Jedem der Beteiligten steht es frei, die Mediation jederzeit abzubrechen und den Prozess fortzusetzen.
Ansprechpartnerin für Fragen speziell zu dem Mediationsangebot des Amtsgerichts ist die Leiterin der amtsgerichtlichen Verwaltung, Frau Ri’inAG Alander, Telefon: 42843-1672,
Email: Mediation-Amtsgericht@ag.justiz.hamburg.de.
http://justiz.hamburg.de/1582714/pressemeldung-2009-07-03.html
Erster Hamburger Mediationstag
Donnerstag
22. Januar 2009
9.30 Uhr - 19:00 Uhr
in den Räumen der
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Justizbehörde der
Freien und Hansestadt Hamburg
•
Öffentliche Rechtsauskunft-
und Vergleichsstelle (ÖRA)
•
Hanseatische
Rechtsanwaltskammer
DIE THEMEN
Der erste Hamburger Mediationstag bietet einen Überblick über Hamburger
Mediationsangebote in den verschiedenen Anwendungsfeldern
• Familien- und Erbrecht
• Wirtschaftsrecht
• Arbeitsleben
• Gerichtliche Mediation
• Schule
• interkulturelle Konflikte
• privates Baurecht
• Großprojekte und öffentliche Planungsverfahren
•
Der erste Hamburger Mediationstag bietet ein Forum und Diskussion zu:
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Qualifikationsstandards
• Kosten
• Angebotsvielfalt und Konkurrenz
von Mediationsverfahren
PLENUM
9.30 Uhr Begrüßung durch die Staatsrätin Carola v. Paczensky
9.45 Uhr Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte
Petra Sandvoß, Handelskammer Hamburg
10.00 Uhr Mediation an Hamburger Gerichten
Dr. Helmut Nause, Präsident des Landesarbeitsgerichts
10.15 Uhr Was bietet die ÖRA?
Dr. Monika Hartges, Leiterin der ÖRA
10.30 Uhr Kaffeepause
Markt der Möglichkeiten
11.15 Uhr Mediation im Familien- und Erbrecht
RAin Ulrike Donat, RAin Dr. Sabine Kramer
11.30 Uhr Mediation im Arbeitsleben
Christiane Vagedes-Baus, Oberregierungsrätin
11.45 Uhr Mediation von Großprojekten im öffentlichen Raum
Prof. Dr. Heinrich Reincke, Senatskanzlei
12.00 Uhr Mediation im privaten Baurecht
RA. Dr. Dieter Putzier
12.15 Uhr Mediation im Schulalltag
Dieter Lünse, Vorstand des IKM
12.30 Uhr Mittagspause
•
Moderation: RA Hartmut Scharmer,
Hanseatische Rechtsanwaltskammer
WORKSHOPS
13.30 Uhr Interkulturelle Mediation
Katharina Kriegel, Universität Jena
13.30 Uhr Rechtliche Rahmenbedingungen
VRiOLG Dr. Martin Probst, OLG Schleswig
13.30 Uhr Kosten der Mediation
RAin Annette Teichler, RAin Ute Balten
13.30 Uhr Einheitliche Qualifikationsstandards für Mediatoren?
M.A. Sabine Zurmühl (BAFM), Inka Heisig (BM)
13.30 Uhr Praxis der Schulmediation in Hamburg
Dipl. Psych. Peer Kaeding
15.00 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Gerichtsinterne und –externe Mediation - in Konkurrenz?
Prof. Dr. Roland Fritz
15.30 Uhr Chancen und Grenzen der Mediation –
welche Fälle eignen sich?
RAin Dr. Sabine Kramer, Dipl-Psych. Ute Zander
15.30 Uhr Die Rolle des Beratungsanwalts
RAin Rita Brockmann-Wiese, RA Thomas Hauswaldt
15.30 Uhr Langzeitmediation im Familienrecht
Dipl-Psych. Bärbel Plock-Hartmann, RAin Ulrike Donat
15.30 Uhr Langzeitmediation in Planungsverfahren
Pädagogin Sabine Ketels
Moderatorin Irmela Feige
17.00 Uhr Abschlussveranstaltung:
Brauchen wir eine gemeinsame Anlaufstelle für Mediation?
Moderation: Dr. Monika Hartges
Die Veranstalter
• Die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg fördert in
Umsetzung des Koalitionsvertrages die gerichtliche Mediation und Ausbil-dung von Richterinnen und Richtern zu Mediatoren.
• Die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) bietet in ihrer Hauptstelle Mediation in verschiedenen Rechtsgebieten an.
• Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist gemeinsam mit der Handels-kammer Hamburg und dem Hamburger Institut für Mediation e.V. die Trägerin der Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte. Die Rechtsanwaltskammer benennt zu Mediatoren ausgebildete Rechtsanwäl-tinnen und Rechtsanwälte. Die Hamburger Mediationsstelle benennt aus-gebildete Mediatoren für Wirtschaftskonflikte.
Markt der Möglichkeiten:
Im Bereich der Mediation tätige Initiativen und Organisationen können sich
auf dem “Markt der Möglichkeiten” mit kleinen Infoständen präsentieren.
Anmeldungen bitte an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer
(hartmut.scharmer@rechtsanwaltskammerhamburg.de). Gehen mehr Anmel-dungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
•
Anfahrt:
Sie erreichen die Handelskammer am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U/S-Bahn Station Rathaus oder Jungfernstieg
Parkplätze gibt es in den umliegenden Parkhäusern Alsterhaus, Bleichenhof, Deutsch-Japanisches Zentrum, Hanseviertel, Rödingsmarkt.
•
Aus Planungsgründen bitten die Veranstalter alle Teilnehmer um vorherige
Anmeldung an: info@rechtsanwaltskammerhamburg.de oder Telefax: 040-357441-41. Rückfragen bitte an hartmut.scharmer@rechtsanwaltskammerhamburg.de.
http://www.hamburg.de/oera/mediation/913904/mediationstag.html
Amtsgericht Eilenburg auf Draht
Umgangsverfahren – Beiordnung einer Mediatorin –
AG Eilenburg Beschluss vom 23.04.2007
AZ: 002 F 168/07
„Insoweit hält das Amtgericht Eilenburg zumindest im Rahmen dieser konkreten Fallkonstellation eine Kostenerstattung für eine gerichtlich angeordnete Mediation im Rahmen der Prozeßkostenhilfe für möglich.“
Amtsgericht Eilenburg: Beschluss vom 23.6.2006 - 2 F 64/06
Das Gericht ist bei Verständigungsbereitschaft der Eltern befugt, im Umgangsverfahren eine Mediation anzuordnen.
Dazu:
"Gerichtsnahe Mediation"
Sybille Vosberg, Katerina Rockstroh in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1-2/2007, S. 1-2
"Der Kampf ums Recht",
"Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu ist der Kampf ... Das Preisgeben eines verletzten Rechts ist ein Akt der Feigheit, der der Person zur Unehre und dem Gemeinwesen zum größten Schaden gereicht, der Kampf um das Recht ist ein Akt der ethischen Selbsterhaltung, eine Pflicht gegen sich selbst und die Gemeinschaft."
von Ihring: "Der Kampf ums Recht", Vortrag vor der Wiener juristischen Gesellschaft, 1872
zitiert nach:
Christoph Althammer: "Mediation als prozessuale Last"
in: "Juristenzeitung", 2/2006, S. 71
Mediation im Familienkonflikt
Mediation ist speziell in den für Unterhaltsfragen zuständigen Abteilungen der Jugendämter und Sozialämter noch immer ein Fremdwort. Statt dessen wird versucht, durch erpresserische und strafandrohende Briefe an die Unterhaltspflichtigen (Väter) Druck auszuüben, um das erwünschte Verhalten zu erzwingen. Jeder der ein wenig Ahnung von Psychologie hat, weiß, dass damit nur kurzfristige Scheinerfolge zu erzielen sind und der ungeklärte Konflikt nur an eine andere Stelle verschoben wird (Symptomverschiebung).
Durch die Unfähigkeit und Unwilligkeit zur Nutzung mediativer Herangehensweisen an Interessenskonflikte kommt es dazu, dass der Staat Unmengen von Geld ausgibt, um Familienkonflikte am Leben zu erhalten oder sogar zu verschärfen.
Gesellschaftlich sollte es nicht mehr hingenommen werden, dass streitende Eltern oder andere beteiligte Parteien auf Staatskosten (Prozesskostenhilfe) konfliktverschärfend, bzw. lösungsbehindernd prozessieren, sich dafür die entsprechenden streitwütigen Anwälte aussuchen und ihnen der Staat dafür noch die finanziellen Mitteln aus Steuermitteln bereitstellt. Politisch (gesetzlich) sollte zukünftig sichergestellt werden, dass für den Fall, dass einer streitenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, der/die sie vertretende Rechtsanwalt/Rechtsanwältin eine anerkannte Mediationsausbildung nachweisen muss. Dies schließt nicht aus, dass diese/r Anwalt/Anwältin bei Notwendigkeit die Vertretung des/der Klient/Klientin unter Ausschluss mediativer Kriterien führt. Es sichert aber, das diese Anwältin überhaupt mit der Methodik in Technik der Mediation vertraut ist.
Bezahlt der/die Klientin den Anwalt aus eigener Tasche, so können auch Anwälte ohne Mediationsausbildung tätig zu werden, so wie sich bekanntlich auch jeder ein Messer im Laden kaufen kann, wenn er das dafür nötige Geld hat.
Der Vorteil liegt auf der Hand. Verkürzung aller familiengerichtlichen Verfahren um schätzungsweise der Hälfte der bisherigen Dauer. Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls durch Konflikteskalation durch militante Anwälte/Anwältinnen. Kostenreduzierung bei der Prozesskostenhilfe in Millionenhöhe. Senkung der Krankenkassen- und Sozialausgaben im dreistelligen Millionenbereich.
Mediation als Methode der Konfliktlösung scheidet dann aus, wenn es einer oder beiden Seiten gar nicht um eine Lösung geht, sondern um Sieg und Niederlage, wenn die Beteiligten stark neurotisch oder gar psychotisch sind. Wenn Haß, Wut und Vernichtungswillen die Gefühle beherrschen. In diesem Fall sollte mit den Betreffenden therapeutisch gearbeitet werden.
Integrierte Mediation
Maßnahmen zur Steigerung der anwaltlichen Wettbewerbsfähigkeit durch ein korrelierendes Qualitäts- und Konfliktmanagement
Der Markt verändert sich. Mandanten haben es immer leichter, sich mit rechtlichen Informationen zu versorgen. Gleichzeitig wächst ihre Zurückhaltung gegenüber rechtlichen Regulationen. Die Mediation hat sich nicht als eine marktrelevante Lösung herausgestellt.
Die Zukunft der anwaltlichen Tätigkeit wird deshalb im Bereich der Beratung zu finden sein. Hier muß der Rechtsanwalt eine deutlich über die reine Wissensvermittlung hinausgehende Beratungsqualität anbieten. Diese bewertet der Mandant weniger an ISO9000 Zertifizierungen oder an der Fähigkeit zu bravourösen Rechtsausführungen, als an dem persönlichen Vorteil, der sich für ihn aus der Beratung ergibt.
Um diesen Kundennutzen herauszustellen, müssen die Rechtsanwälte die hinter dem Rechtsstreit liegenden Interessen des Mandanten in ihre Beratung mit einbeziehen. Sie müssen also in der Lage sein, ihre Beratung auf den Konflikt in seiner potentiellen Langzeitwirkung zu erstrecken. Die Fähigkeit, den Mandanten in eine positive Konfliktlösung zu navigieren dankt dieser mit einer hohen Zufriedenheit.
Die Kundenzufriedenheit ist ein wichtiger Schlüssel zur Markteroberung. Die Fähigkeit, dem Mandanten verschiedene, maßgeschneiderte Lösungen einer Konfliktregulierung anzubieten, bedingt somit eine markterhebliche Qualitätssteigerung.
Der Rechtsanwalt kann die juristischen Interventionen auf den Konflikt abstimmen und sein ganzheitliches Beratungsangebot bis hin zu einer Rundumversorgung des Mandanten ausweiten. Die Beratungsleistung wird an einem zuvor genau festgelegten, persönlich messbaren Erfolg ausgerichtet und durch Strategien ermöglicht, die wir vom Management her kennen.
Die vernetzbare forensische Methode der www.integrierte-mediation.de kommt ebenso wie die reine Mediation "lediglich" als ein strategischer Bestandteil der Beratung zum Tragen.
Um wettbewerbsfähig zu sein, benötigt der Rechtsanwalt neben dem bedarfsgerechten Leistungsangebot ein inhaltlich abgestimmtes, spezifisches Qualitätsmanagement. Die organisatorische Optimierung garantiert nicht nur die marktnahe Auftragsabwicklung. Sie schafft auch den erforderlichen Spielraum, weitere Mandate überhaupt zu "verkraften". Das WIN-Management-Projekt ist die optimierte Umsetzung dieser Erkenntnisse in der Kanzlei mit folgenden Inhalten:
Lösungskonzepte und Strategien im Sinne einer holistischen Rechtsanwendung
Methoden der Kommunikation (Streitkommunikation)
Systemische Krisenintervention
Lösungskonzepte und krisenrelevante Methoden der Finanzmathematik
Inhaltlich abgestimmtes Organisations - und Qualitätsmanagement
Inhaltlich abgestimmtes Marketing (USP - Entwicklung und Kundenkommunikation)
"Mediation durch Richter - ein Projekt mit Zukunft"
Dr. Peter Götz von Olenhusen, Präsident des Landgerichts Göttingen
in: " Deutsche Richterzeitung", 12/2003, S. 396-397
Ein Bericht über ein interessantes Modellprojekt zur Mediation am Landgericht Göttingen. Gebe es Gott, dass sich das auch bis zu den eher altbackenen Familienrichtern nach Hintertupfingen rumspricht.
Praxiserprobung von Vermittlung (Mediation) in streitigen Familiensachen
Eine Pilotstudie zum Thema Mediation wurde von Prof. Dr. Proksch in der Zeit von Dez. 1990 bis Okt. 1991 im Stadtjugendamt in Erlangen durchgeführt und wegen des sehr guten Erfolges in der Hauptstudie von 1992 bis 1997 am Stadtjugendamt Jena (Hauptstudie) überprüft.
Prof. Proksch: "Die Ergebnisse der Praxiserprobung von Vermittlung (Mediation) am Stadtjugendamt bestätigten nachdrücklich die positiven Ergebnisse des Pilotprojektes am Stadtjugendamt Erlangen."
Veröffentlicht wurde das Ergebnis der Studie in zwei Bänden, die über die Homepage des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de bezogen werden können:
Praxiserprobung von Vermittlung (Mediation) in streitigen Familiensachen Schriftenreihe Band 159.1 (Veröffentlicht 1. Auflage 1998)
Kooperative Vermittlung (Mediation) in streitigen Familiensachen Schriftenreihe Band 159.2 (Veröffentlicht 1. Auflage 2001)
Der Orangenfall
- Zwei Schwestern haben die gleichen Ansprüche auf die letzte Orange
Der Gedanke einer Win -Win Lösung läßt sich sehr gut mit dem oft in der Literatur benutzten Lehrbuchfall der Orange zeigen.
Zwei Schwestern stellen fest, daß noch eine Orange im Haus ist. Und wie es typisch ist für solche Situationen, möchte jede der beiden die ganze Orange für sich. Hätten beide die gleichen Ansprüche auf die Orange würde wohl jeder gerecht denkende Mensch entscheiden, daß die Orange geteilt werden muß. Ein Mediator hingegen würde die beiden zunächst fragen warum sie die Orange haben wollen. So würde eine Schwester vielleicht antworten, daß sie den Saft trinken wolle. Die andere Schwester könnte antworten, daß sie die Schale benötige um einen Kuchen zu backen. Darauf hin würde der Mediator die beiden bitten Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Danach müßten sich die beiden auf einen Vorschlag, den sie für fair halten, einigen. In diesem Lehrbuchfall ist die Lösung simpel. Eine bekommt den Saft und die andere die Schale.
Besonders deutlich wird bei diesem Beispiel, daß beide Parteien einen Vorteil haben, sog. Win - Win - Situation. Auch wurde betont, daß nicht der Mediator sondern die Streitparteien Lösungsvorschläge machen, und sich für eine Lösung entscheiden.
http://www.wirtschaftsmediation.com/iwasist.htm#Orange
Zeitschrift für Konfliktmanagement - ZKM
ISSN 1439-2127
Redaktion: Centrale für Mediation, Unter den Ulmen 96-98, 50968 Köln
mail: redaktion@cfm-zkm.de