Mehrbedarf


 

 

 

"Umgangskosten - Wem sind sie zuzuordnen? Wer trägt sie?"

 

Rechtsanwältin Dr. Andrea Theurer, Nördlingen

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2004, Heft 20, S. 1619-1622

 

Frau Theuerer plädiert dafür die Umgangskosten als Mehrbedarf des Kindes anzusehen. Mehrbedarf des Kindes ist von beiden Eltern anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit zu bezahlen. Dem kann zugestimmt werden. Bisher ist es nämlich so, dass die obergerichtliche Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht, dem sogenannten Umgangsberechtigten Elternteil, das ist in der Regel der Vater, die ganzen Umgangskosten aufbrummte. Man kann sich im nachhinein immer nur wundern, was hochbezahlte Leute an diesen Gerichten so alles unter Rechtssprechung verstehen und man fragt sich, von wem diese Leute eigentlich autorisiert sind, ihre eigene Meinung für andere Menschen als verbindlich zu erklären.

Nun, auch Richter scheinen manchmal, leider nicht immer, vor Erreichung des Ruhestandes Lernfortschritte zu machen und so kann man hoffen, dass der im Aufsatz eingebrachte Vorschlag auch bald bei den Gerichten in den Praxisumlauf gebracht wird. 

Möglicherweise wird dies eine Flucht von Tausenden von Müttern in die Arbeitslosigkeit auslösen, sobald diese merken, dass sie sich an den Umgangskosten beteiligen sollen. Oder der Umgang wird unterbunden und reduziert, dann fallen ja auch weniger Kosten an. Den ohnehin schon Sozialhilfebeziehenden und umgangsvereitelnden Müttern kann die neue Ideenwelt aus der Fachzeitschrift ohnehin egal sein, denn sie wissen, dass Vater Staat sowieso allzeit für sie sorgen wird. 

 

 

 


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