Menschenrechte

Menschenrechtsverletzung


 

 Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.

 

 

 

Was sind das für Zeiten, wo 

Ein Gespräch über Bäume fast ein Verbrechen ist

Weil es ein Schweigen über so viele Untaten einschließt!

Der dort ruhig über die Straße geht

Ist wohl nicht mehr erreichbar für seine Freunde

Die in Not sind?

 

...

Bertolt Brecht "An die Nachgeborenen"

 

 


 

 

Demo gegen Diskriminierung von Männern und nichtehelichen Kindern

 

Wir planen am Tag der Menschenrechte 10.12.2003 eine Demo für nicht-verheiratete Väter vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

www.vafk.de

 

 

Bitte leite diese Nachricht weiter an alle, die vielleicht mitmachen wollen.

 

 

 

 

 


 

Wussten Sie eigentlich, dass es in der DDR gar keine Menschenrechtsverletzungen gab? Da staunen Sie aber jetzt. Genau so war es. Der Generalsekretär der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) Genosse Erich Honecker hat es mindestens einmal im Jahr gesagt: In der DDR sind die Menschenrechte gesichert. 

Genau so sieht es in der Bundesrepublik Deutschland aus. Da gibt es auch keine Menschenrechtsverletzungen. Mindestens einmal im Jahr stellt das eine hochrangige dafür zuständige Person fest. Und die muss es ja schließlich wissen, wird ja auch gut bezahlt im Gegensatz zum Genossen Honecker, der so wenig Gehalt bekam, dass er sich über Schwarzgeld ein wenig das Leben in Wandlitz verschönern musste.

 


 

 

1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen UNO

1950 Europäische Menschenrechtskonvention

 

Spätestens seit der Allgemeinen Erklärung über die Menschenrechte durch die UNO ist klar. Sorgerechtsentzug und Vorenthaltung des Sorgerechtes ohne Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung durch den betreffenden Elternteil sind Menschenrechtsverletzungen.

Im Jahr 2002 schreiben wir also 54 Jahre Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 2008 kann die Bundesrepublik Deutschland den 60. Jahrestag der Verletzung der Menschenrechte in Deutschland feiern. Dazu werden alle politisch Verantwortlichen in ein Raumschiff verfrachtet und dürfen für weitere 60 Jahre die Erde auf einer Umlaufbahn umkreisen. Schöne Aussichten, kann man da nur sagen.

 

 

 


 

Deutschland - Andauernde Menschenrechtsverletzungen gegen nichtverheiratete Väter und ihre Kinder.

Bundesregierung und Bundestag billigen durch Untätigkeit die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und schieben dem Bundesverfassungsgericht die Verantwortung zu.

 

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Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht

 

Bundestagsdrucksache 14/6013 vom 10.5.2001

 

 

 

Aktenzeichen Bundesverfassungsgericht 1 BvL 20/99

Art: Verfassungsrechtliche Prüfung

 

Gegenstand:

ob es mit Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Artikel 6 Abs. 5 GG vereinbar ist, dass gemäß §§ 1626a, 1672 BGB der Vater eines nichtehelichen Kindes, der mit der Kindesmutter und dem Kind mehrere Jahre in einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt hat, nach der Trennung der Eltern ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls die gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind nicht zugesprochen erhalten kann, solange die Kindesmutter ihre Zustimmung hierzu verweigert

 

 

 

1 BvR 1028/99

 

- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Korbach vom 16. August 1999 (7 F 10/99 SO) des Herrn P. H., Hamburg,

 

 

 

Verfassungsbeschwerden

 

gegen § 1 626a BGB, eingeführt durch das

Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997

(BGBl. 1 S. 2942)

 

 

 

 

1 BvR 1248/99

 

des Herrn A. K., Bad Karlshafen,

1. unmittelbar gegen

a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. Juli 1999 — 7 UF 203/99 —,

b) den Beschluss des Amtsgerichts Marsberg vom 22. März 1999—5 F 51/99—,

2. mittelbar gegen

§ 1626a Abs. 2, § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB

 

 

 

 

1 BvR 1805/00

des Herrn M. A., Wörth,

gegen

a) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. August 2000 — 1 UF 66/00 —,

b) das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. November 1999 —266 F 1848/99

 

 

— des Herrn P.S., Melsungen,

1. unmittelbar gegen

a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 11. Oktober 2000—2 UF 55/00—,

b) den Beschluss des Amtsgerichts Northeim vom 8. März 2000— 8 F 254/99 —

2. mittelbar gegen

§ 1626a Abs. 2, § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB betr.: Verletzung der Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 GG sowie Artikel 3 GG im Zusammenhang mit der Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch §§ 1626a, 1672 BGB

 

 

Man kann nur allen nichtverheirateten Vätern, die sich in angemessener Weise um ihre Kinder kümmern, empfehlen, ebenfalls einen Antrag auf Gemeinsame Elterliche Sorge beim zuständigen Amtsgericht einzureichen und bei Ablehnung des Antrag  Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

 

Informationen über von Ihnen eingereichte Anträge können Sie uns gerne zusenden:

webmaster@vaeternotruf.de

 


 

"Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte"

Der "Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte" der Vereinten Nationen wurde am 19. Dezember 1966 in Kraft gesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Zivilpakt am 17. Dezember 1973 ratifiziert.

In der Broschüre  "Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland. 4. Bericht zum Zivilpakt der Vereinten Nationen" des Bundesministeriums für Justiz (Justizministerin Leutheusser- Schnarrenberger), bedauerlicherweise undatiert, was ist das für ein Ministerium, dass nicht einmal ein Erscheinungsdatum mit abdrucken kann, kann man ab Seite 167 den Wortlaut des Paktes nachlesen. 

 

Das erste Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 1966 sieht ein Individualbeschwerdeverfahren vor. Einzelpersonen, die behaupten, in einem ihrer im Pakt niedergelegten Rechte verletzt zu sein und die alle zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft haben, können dem Ausschuss eine schriftliche Mitteilung zur Prüfung einreichen.

In der oben genannten Broschüre ist jedoch an keiner Stelle die Adresse bei den Vereinten Nationen aufgeführt, an die sich Personen wenden können, die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Wahrscheinlich meint die Bundesregierung, die Leute bräuchten nur eine Flaschenpost in die Elbe zu werfen und irgendwann wird sie schon in New York ankommen.

Artikel 3 postuliert: 

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Ausübung aller in diesem Pakt festgelegten bürgerlichen und politischen Rechte sicherzustellen.

 

Artikel 4 postuliert:

(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern ... die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.

 

Artikel 26 postuliert: 

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf den gleichen Schutz durch das Gesetz."

 

Nun muss man nicht Jura studiert haben oder Justizministerin sein, um zu sehen, dass diese Rechte im Bereich des Kindschafts- und Familienrecht in Deutschland missachtet werden. Und das mit allerhöchsten Segen der Bundesregierung und sogar des Bundesgerichtshofes. Bis zum 1. Juli 1998 sogar in so massiver Weise, dass sich jede/r anständige Politiker/in dafür schämen müsste, wenn er/sie nichts getan hat. Auch nach dem 1. Juli 1998, dem Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform, blieb es bei der Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter. Alleinige Sorgerechtsinhaberin ist die nichtverheiratete Mutter, die damit allein bestimmen kann, ob und wie der Vater seine elterlichen Verantwortung und sein elterliches Recht ausüben kann und ob das Kind die väterliche Sorge erfahren kann. 

 

 

Täter und Täterinnen zur Verantwortung ziehen. Nachfolgetäter/innen Bundesrepublik 2002 stoppen.

 

Entschädigung für die Opfer des Familienunrechts und staatlicher Gewalt in der DDR und der BRD durchsetzen!

 

 

Die Täterinnen und Täter des bundesdeutschen und des DDR-Familienunrechts sind bis heute nicht zur Verantwortung gezogen worden. Die Opfer, nichteheliche Kinder und ihre Väter haben bis heute keine Wiedergutmachung durch den Staat erfahren. Es wird Zeit, dass die Bundesrepublik Deutschland sich dieser historischen Schuld stellt. Zum einen, in dem die nach wir vor menschenrechtsmissachtenden Paragrafen 1626a BGB und 1671 BGB außer Kraft gesetzt werden und zum anderen, das die Opfer der staatlichen Gewalt und Diskriminierung eine moralische und materielle Entschädigung für das erlittene Unrecht erhalten.

 


 

Rechtssicherheit - aber nicht für Väter?

 

In Deutschland gibt es nach wie vor keine Rechtssicherheit für Väter und ihre Kinder. Der Staat schafft durch seine Gesetzgebung und durch die Praxis in Jugendämtern, Familiengerichten ein gehöriges Maß an Rechtsunsicherheit für Väter. Und wundert sich dann empört, wenn betroffene Väter, dem Staat nicht mehr vertrauend, zur Selbstjustiz, mit mitunter schlimmen Folgen greifen.

 

"...

Geht in einem Staat die Rechtssicherheit verloren, wie in den letzten zehn Jahren in jedem Teilstaat Jugoslawiens, kommt es mit bedrückender Regelmäßigkeit zu Folter, Vergewaltigung, Mord und Totschlag. Geht in einer Glaubens- und Lebensgemeinschaft die Rechtssicherheit verloren, entsteht eine Sekte. Geht in einer Familie die Rechtssicherheit verloren, werden mit höherer Wahrscheinlichkeit ein oder mehrere Familienmitglieder krank."

 

Gedanken von Rolf Heinzmann zum Film "Das Experiment" nach dem Roman "Black Box" von Mario Giordano

aus: "Gestalt Zeitung" 2002, Gestalt Institut Frankfurt am Main

 


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