Mord

Kindermord - Kindermörder - Kindermörderin - Kindstötung - Kindestötung - Erweiterter Suizid


 

 

 

Kindstötung ist eine veraltete Bezeichnung für die Tötung eines nichtehelichen Kindes (durch seine Mutter) bis zu 24 Stunden nach seiner Geburt (ehemaliger §217 StGB). Dieser ist inzwischen abgeschafft.

 

Die Tötung eines Kindes, egal welchen Alters wird heute als Infantizid bezeichnet.

Erfolgt die Tötung eines Kindes durch einen Elternteil oder beide, so spricht man von Filizid. 

 

 

 


 

 

 

Ermordet, weil sie ein anderes Leben wollten

03.12.2022

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Sie dachte, nun wäre sie endlich in Sicherheit. Die Frau, 37 Jahre alt, sie soll hier zum Schutz namenlos bleiben, lebte in einer gewalttätigen Beziehung. Ihr Mann, 54 Jahre alt, terrorisierte sie. Im Herbst dieses Jahres trennte sie sich von ihm, ließ ihr bisheriges Leben in Chemnitz hinter sich und flüchtete mit ihrem 13-jährigen Sohn nach Heide, in die schleswig-holsteinische Provinz.

Nach Informationen der WELT kam sie zunächst in einem Frauenhaus unter. Doch ihr Ex-Partner spürte sie auf, wie, ist nicht bekannt. Was bekannt ist: Am 31. Oktober fuhr er fast 600 Kilometer mit dem Auto von Chemnitz nach Heide. Die Frau spazierte mit ihrem Sohn auf dem Gehweg, als neben ihnen ein Skoda hielt. Der Beifahrer stieg aus, schoss der Frau in den Kopf, stieg wieder ein, das Auto fuhr davon.

Die Frau starb im Krankenhaus, ihr Sohn erlitt einen Schock. Der mutmaßliche Täter, ihr Ex-Mann, der aus Aserbaidschan stammt, stellte sich später der Polizei.

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Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte zuletzt an, den Paragrafen 46 Strafgesetzbuch, in dem es um die Grundsätze der Strafzumessung geht, um das Merkmal „geschlechtsspezifische Motive“ ergänzen zu wollen. Die Ergänzung solle die Rechtspraxis sensibilisieren, entsprechende Motive bei den Ermittlungen schon frühzeitig zu berücksichtigen. Aktivisten und Betroffenenverbände fordern dennoch ein noch entschiedeneres Vorgehen.

„Die Frauen werden ermordet, weil sie Frauen sind – dieser Fakt muss anerkannt und rechtlich gewürdigt werden“, sagt Anika Ziemba vom 4. Hamburger Frauenhaus. Sie und ihre Mitstreiterinnen setzen sich dafür ein, dass der strafrechtliche Rahmen verschärft wird. Zu oft werde verharmlosend von Beziehungstaten gesprochen, Taten vor Gericht „nur“ als Totschlag verurteilt.

Zu Ziemba kommen Frauen in absoluten Notlagen. „Viele haben lange vorab ihre Flucht geplant“, sagt sie. Die Zufluchtsorte liegen an geheimen Orten in der Stadt und sind oft die letzte Anlaufstelle. Und ständig voll belegt.

In akuten Notlagen können sich Frauen jederzeit an die zentrale Anlaufstelle wenden. Die Mitarbeiterinnen prüfen dann: Können Sie gerade sicher sprechen? Können Sie kurz sagen, was passiert ist? Sind Sie in Hamburg in Sicherheit? Kennen Sie das Gewaltschutzgesetz und ist das eine gute Möglichkeit für Sie? Können Sie Ihren Alltag selber organisieren? Nach dieser Klärung geht es weiter in ein Frauenhaus oder einen anderen passenden Ort. Im Mai 2020 eröffnete die Sozialbehörde zwar das sechste Hamburger Frauenhaus, 32 neue Plätze entstanden. Doch diese sind längst belegt, sagt Ziemba.

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Neben den fünf autonomen Frauenhäusern und einem diakonischen sollen im Stadtgebiet im kommenden Jahr weitere acht Plätze in Schutzwohnungen entstehen, sagt Helfrich. Hamburg verfüge dann insgesamt über 248 Schutzplätze. Nicht genug, finden Expertinnen und Praktikerinnen wie Anika Ziemba.

31 Plätze gibt es im Frauenhaus, in dem sie arbeitet. In der Regel sind die Hälfte der Bewohnerinnen im Frauenhaus Kinder. Mütter und ihre Kinder sind in Familienzimmern untergebracht, die Bewohnerinnen teilen sich Küche und Bad. Ein Ort, an dem die Frauen abgeschirmt von der manchmal bedrohlichen Außenwelt leben. Und doch nicht ganz in Sicherheit.

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https://www.welt.de/regionales/hamburg/article242439789/Femizide-Ermordet-weil-sie-ein-anderes-Leben-wollten.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das ist ja ziemlicher Unsinn, was Anika Ziemba vom 4. Hamburger Frauenhaus so daher plappert. Die Frauen werden nicht ermordet, "weil sie Frauen sind", sondern weil sie "die Frau" des Mannes sind, von dem sie sich getrennt haben. Wäre es anders, dann wären "diese Männer" Frauenmörder aus Passion, so wie Jack the Ripper, würden also Frauen ermorden, zu denen sie keine persönliche Beziehung haben, was sie aber nicht tun, da sie eben keine "Frauenmörder" im eigentlichen Sinne des Begriffes sind.

Als Femizid bezeichnet man die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. Der von Feministinnen geprägte Begriff fand ab den 1990er Jahren zunächst in den USA Verbreitung. Mehrere wissenschaftliche Disziplinen, darunter die Soziologie, die Epidemiologie und die öffentliche Gesundheitspflege, entwickelten Ansätze, um Morde an Frauen im Hinblick auf Kontexte, Täterprofile, Risiko- und Schutzfaktoren zu analysieren. Die einzelnen Disziplinen entwickelten jeweils eigene Definitionen für das Vorliegen eines Femizids. Femizid ist in Deutschland kein Begriff der juristischen Fachsprache im Sinne eines Tatbestands.[1] Die Tötung von Männern wird Androzid genannt. Man unterscheidet genauer einen Femizid, der durch die Tötung durch einen Intimpartner (sogenannter Intim-Femizid) verursacht wurde, einen Mord im Namen der „Ehre“, einen Mitgift-bezogenen Femizid und einen nicht-intimen Femizid. Weltweit wurden im Jahr 2017 zwar fünfmal soviele Männer ermordet wie Frauen, jedoch waren bei den Morden durch einen Intimpartner oder die Familie fast zwei Drittel der Opfer Frauen. Im Jahr 2017 fielen weltweit 1,3 von 100.000 Frauen in der Bevölkerung einem intimen oder familiären Femizid zum Opfer.

Und wie man an dem oben geschilderten Fall sieht, der Aufenthalt der Frau in einem Frauenhaus hat sie nicht vor dem Tode bewahrt, vermutlich ehr das Gegenteil. Die Wut des Mannes und mutmaßlichen Vaters des 13-jährigen Sohnes noch verstärkt. Ob das Jugendamt etwas unternommen hat, um zu deeskalieren, wird nicht berichtet. Womöglich hat das Jugendamt hier noch eskalierend agiert, aber darüber hüllt man in solchen Ämtern in der Regel dezent den Mantel amtlichen Schweigens.

Die Frauenhausindustrie hat neben ehrenwerten Motiven des Schutzes von gewaltbetroffenen Frauen leider auch ganz andere Motive für ihr undifferenziertes Dahergeplappere inklusive Angst- und Panikmache, es geht, wie so oft, ums Geld, und Geld bedeutet nun mal Arbeitsplätze in der Frauenhausindustrie schaffen oder erhalten. Männerhäuser, die der Staat nur in sehr seltenen Fällen in CDU-regierten Ländern fördert, sind übrigens aus ähnlichen Gründen wie Frauenhäuser auch ausgebucht, denn es gibt einige Tausend von weiblicher Gewalt betroffene Männer und Väter, die wenn sie denn nur könnten, sofort in ein Männerhaus umziehen würden, um Abstand zu ihrer um sich schlagenden Frau zu bekommen.

Wer es wirklich ernst meint mit dem Schutz von Frauen vor Gewalt, der müsste Deeskalationsarbeit finanzieren, die sofort tätig wird, sobald schwere Gewalt oder schwere GEwaltandrohungen bekannt werden - und dies für beide Geschlechter als Opfergruppe, Frauen und Männer. Aber daran hat der Staat aus ideologischen Gründen kein Interesse und so müssen weiter Frauen durch die Hand ihrer ehemaligen Partner sterben, der halbblinde Staat trägt dafür eine Mitverantwortung.

Und wenn Justizminister Marco Buschmann - getrieben von der staatlich alimentierten Frauenhauslobby - dann in Aktionismus verfällt und den § 46 um das Merkmal „geschlechtsspezifische Motive“ ist das reine Schaufensterpolitik, denn das Strafrecht greift immer erst nach einer Tat, verhindert also keine Straftaten, sondern ahndet diese nur.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html

 

An diesem Paragraphen sieht man übrigens gut, dass der Gesetzgeber der größte Sexist in diesem Lande ist, denn er spricht nur von Tätern, nicht aber auch von Täterinnen, grad so also ob nicht selbst die amtliche Kriminalstatistik von ca. 20 Prozent weiblicher Tatverdächtigter ausgeht.

Kleine Lernhilfe für eine Neufassung des §46:

§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters / der Täterin ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters / der Täterin in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter / die Täterin sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters / der Täterin, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters / der Täterin, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters / der Täterin, einen Ausgleich mit dem Verletzten / der Verletzten zu erreichen.

 

 

 


 

 

 

 

"Der plötzliche Kindstod - eine psychosomatische Erkrankung mit tödlichem Ausgang"

J. Erik Mertz, Klinischer Psychologe

 

in: "Hebamme", 2/2002, S. 71-76

 

".Der PKT (Plötzlicher Kindstod) wäre ... das weitgehend vorhersagbare Endprodukt eines sich länger hinziehenden pathologisch-destruktiven Interaktionsprozesses, der von zahlreichen massiven Warnzeichen begleitet wird. Kritische Vitalzeichen kündigen den bevorstehenden Tod an.

Zwischen zwei Borderline-Individuen (Mutter und Kind), d.h. innerhalb eines geschlossenen pathologischen Feldes, finden also heftige Kontroll-Gegenkontroll-Kämpfe statt. Die Mutter dürfte neben den protokollierten groben Kontrollmanövern auch subtile Mikromanöver einsetzen, die durch eine im objektiven Sinne einigermaßen realitätsgerechte >fassadäre< Kindsversorgung maskiert werden. Minimal verzögerte und vorwegnehmende, insgesamt bedürfnis-konträre Reaktionen (>gegen den Strich<), die - über den umfassenden Empathiedefekt hinausgehend - für eine gezielte und flächendeckende Widerlegung aller kindlichen Kontrollambitionen sorgen.

Es handelt sich somit um einen psychisch bzw. interaktiv bedingten und psychosomatisch vermittelten Tod."

 

 

 


 

 

"Der frühe Abschied - eine Deutung des Plötzlichen Kindstodes"

Arno Gruen, 1993, dtv

 

 


 

 

Lebenslang für Peter-Thue R. Däne tötete seine Töchter heimtückisch

31.05.2012 17:27 Uhr

von Alexander Fröhlich

Line Sofie und Marlene Marie starben im August 2011 einen grausamen Tod im brennenden Auto. Für die Schwurgerichtskammer in Potsdam war der Doppelmord eine langfristig geplante Tat des Vaters.

 

Potsdam - Peter-Thue R. kaute Kaugummi, Oberkörper gebeugt, den Blick gesenkt. So wie es der 41-jährige Däne immer tat an den vergangenen zwölf Prozesstagen. Selbst diesmal, als der Vorsitzende Richter Frank Tiemann am Landgericht Potsdam das Urteil gegen ihn verkündete: lebenslange Haft für den Mord an seinen beiden Töchtern.

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http://www.tagesspiegel.de/berlin/lebenslang-fuer-peter-thue-r-daene-toetete-seine-toechter-heimtueckisch/6696338.html

 

 

 


 

 

Warum hatte er kein Mitleid mit seinen Söhnen? Champanery wollte sich rächen für die Trennung. Seine Frau wusste, wie gefährlich er ist.

Kein Amt nahm sie ernst – und er ertränkte die Kinder.

Von Jürgen Schreiber

Am Ende ihres kurzen Lebens liegen Kevin und Steven steif und kalt in einer orangenen Plastikwanne am Frankfurter Mainufer. Die Kinder sind an der Taille mit einem Nylongürtel aneinander gefesselt, so eng, man könnte meinen, sie suchten noch im Tod die brüderliche Nähe. Feuerwehrleute fischten die Fünf- und Vierjährigen aus dem Fluss, ihr Mörder war schon seit Tagen auf der Flucht. Einem wüsten Vermächtnis gleich hinterließ er bei sich daheim noch die Tatzeit groß und rot auf einem weißen Laken: „23 Uhr 50“!

Nachdem Bhupendraroy-Govindj Champanery am 20.Juli 2002 im Frankfurter Südosten seine beiden Söhne ertränkt hat, inszeniert er theatralisch den eigenen Abschied. In der Wohnung drapiert er eine Plastikrose aufs Bett, malt wie für einen Grabstein mit Filzstift ihre Geburts- und Sterbedaten unter ein christliches Kreuz. Nach Hindu-Ritus verbrennt der indisch-stämmige Deutsche Räucherstäbchen. Eine kleine US-Flagge an der Wand, daneben das berühmte Foto Marilyn Monroes mit wehendem Rock und ein kitschiges Marienbild komplettieren das schauderhafte Arrangement.

Offenbach, Taunusring 29, Champanery zieht vor dem Verschwinden die Bilanz des Mordtages. Er hinterlässt wirre Briefe an seine Frau und die Polizei, kritzelt mit Filzstift eine Skizze vom Schauplatz des Verbrechens, markiert mit „X“ die Stelle, wo die Buben bei Flusskilometer 38 lägen – allerdings verschweigt der 44-Jährige, dass er sie selbst hinterhältig ins Wasser stieß. Kevin und Steven starben auf halber Strecke zwischen dem Wegweiser „Stadtmitte 3,0 km“ und der Anlegestelle für Touristendampfer: „Volle Fahrt Voraus, Richtung Vergnügen“, direkt bei der Gerbermühle, einem von Goethe besungenen Treffpunkt: „Von der Isar bis zum Rhein / Mahlen manche Mühlen / Doch die Gerbmühl’ am Main / Ist’s, wohin wir zielen.“

Wer die grüne Idylle besichtigt, erinnert sich unweigerlich der vom Dichter im „Faust“ verewigten Kindsmörderin Susanna Margareta Brandt, aber auch seines vom Verliebtsein am Main inspirierten „West-östlichen Divan“. Nun fällt es schwer, sich an dem beliebten Ausflugsziel nicht von der Traurigkeit überwältigen zu lassen, die dem Platz durch das sinnlose Morden eingeschrieben ist. Unweit davon steht zum Gedenken an einen 1490 verübten Totschlag ein verwitterter Bildstock, Maria, Mutter Gottes, beweint ihren Sohn.

In grenzenlosem, kindlichem Urvertrauen waren die Kleinen am besagten Samstag mit dem Papa auf dem Fahrrad unterwegs. Es war kurz vor Mitternacht, sie konnten glauben, er bringe sie heim. Wie hätten sie Unheil ahnen können nach diesem mit Schleckereien versüßten Herumstreifen durch Frankfurt. Die nächtliche Stunde muss ihnen abenteuerlich erschienen sein. Zum Abschluss gab es gegen 22 Uhr 40 bei McDonald’s Huhn und Pommes. Ihre Henkersmahlzeit. Die Beweisaufnahme erbrachte, „spätestens zu diesem Zeitpunkt“ entschloss sich der Angeklagte, den Plan auszuführen.

Von Süden zogen Gewitter auf. Das Ende für Kevin und Steven nahte, ihr Vater warf sie achtlos weg, ins nasse Grab. Er hatte die Geschwister mit einem blauen Gürtel umschlungen und zusätzlich durch einen Strick an der Sattelstütze des Velos fixiert. Ein Schubser von der Kaimauer genügte für zwei Morde, die nicht teuflischer ersonnen werden könnten: Die Kinder fielen drei Meter tief, schlugen auf dem Wasser auf, wurden sofort vom Fahrrad in die Tiefe gezogen, unrettbar verloren. Zuvor hatte er ihnen angeblich wegen der Mücken Schlafbrillen aufgesetzt. Sofern die Schauergeschichte überhaupt einen tröstlichen Aspekt hat, dann den, dass sie nicht sehen mussten, wie ihr Mörder die zuvor ausbaldowerte Stelle ansteuerte. Exakt am Ende des Ufergeländers.

Gegen zehn am Morgen hatte der Vater die Buben bei seiner getrennt von ihm lebenden Frau in Frankfurt abgeholt. Er kam mit dem „Clipper-Sport“-Damenrad, auf dem Gepäckträger ein 50 Zentimeter langes, durch Tuch gepolstertes Holzbrett zum Sitzen für die Kleinen. Wie sie ihren letzten Tag verbrachten, konnte die 21.Strafkammer des Frankfurter Landgerichts nicht genau klären. Sie verurteilte den Kindsmörder jetzt in dem reinen Indizienprozess zu „lebenslänglich“ mit besonderer Schuldschwere. Der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke hob hervor, die Tat hebe sich „deutlich ab von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen“. Champanery habe sich nicht gescheut, die eigenen Kinder aus „rachsüchtigen, egoistischen Motiven zu vernichten“.

Selbst dem von Amts wegen mit menschlichen Abgründen zutiefst vertrauten Gehrke, Vater zweier Töchter, war in den vielen Dienstjahren ein solcher Fall noch nie begegnet. Ein Fall, der ein lähmendes Gefühl von Trostlosigkeit angesichts des Bösen auslöst. Das Verbrechen passierte zeitnah zur Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler. Ein gewaltiges Medienecho folgte. Die ebenfalls im Gerichtssaal 165C verhandelte Auslöschung von Steven und Kevin wurde eher lokal wahrgenommen, was Gehrke sich so erklärt: „Wer interessiert sich schon für zwei kleine Inder.“

Am Tag, an dem sie sterben müssen, tragen die Kinder identische, mit einem Comic-Tiger bedruckte Disney-Jacken, dazu Capri-Hosen, Sandalen und bunte Bändchen am Handgelenk. Fuß- und Fingernägel sind nach heimatlicher Sitte rot lackiert. Eigenartige, verstörende Farbtupfer sind das in der grässlichen Szene der „Leichenländung“, wie die Bergung im Polizeijargon heißt. Es nieselte, Männer setzten Bojen, hantierten vorsichtig mit Bootshaken an einem im Wasser schaukelnden Bündel, den von der Mutter vermisst gemeldeten Steven und Kevin. Es wirkte, als hätten sie in letzter flehentlicher Abwehrgeste die Fäustchen geballt.

Schwimmen konnten sie nicht, waren „weder in der Lage, um Hilfe zu rufen, noch sich zu befreien, oder in irgendeiner Art zu retten“, stellte Richter Gehrke fest: „Mehrere Minuten lang erlebten sie ihr Sterben“, versanken nach seiner Schilderung in lautloser Klage im Strom. Die dem Vater blindlings vertrauenden Opfer hätten keinen Angriff auf ihr Leben befürchtet, hätten keine Chance gehabt, ihn in letzter Sekunde durch Weinen und Betteln vom Vorhaben abzubringen. Flüchten konnten sie auch nicht. Nur elendiglich ersaufen konnten sie.

Der Rechtsmediziner schilderte, das eindringende Wasser habe einen Stimmritzenkrampf bewirkt, bald sei eine Unterversorgung des Hirns mit Sauerstoff eingetreten, die erst zur Bewusstlosigkeit führte. Nach einer sich noch fortsetzenden Schnappatmung und weiterem Eindringen von Wasser trat der Tod ein. Die Brüder gingen relativ schnell unter, „da sie keinen hohen Körperfettanteil hatten und das Rad sie hinunterzog“: ein vom Vater umgemodeltes Gefährt von 16,5 Kilo Gewicht mit den 34,5 Kilo schweren Kindern hinten drauf.

Am linksseitigen Mainufer beobachteten Spaziergänger gegen 21 Uhr 30 die seltsame Fuhre, das mit drei Personen besetzte Rad. Am Lenker der Angeklagte. Was Zeugen als „mürrisch“ an ihm schilderten, mag seine Entschlossenheit gewesen sein. Auf dem Sozius die vergnügten, mit Fechtkämpfen beschäftigten Söhne. Passanten fielen ihre kuriosen, mit Gummifäden verknoteten Schlafbrillen auf, die sie für „Augenklappen“ hielten. Niemand ahnte, dass es die Totenmasken sein würden. Kevin trug eine beige, als er im Unterwasser treibend vom Kapitän der „Steigerwald“ gesichtet wurde. Stevens dunkelblaue war verrutscht, baumelte am Hals.

Dem Mörder konnte es nicht duster genug sein. Bis 23 Uhr 40 drückte er sich mit den Söhnen auf einem nahen Spielplatz herum, checkte die Lage. Mit dem Ende der sommerlichen Dämmerung gegen 23 Uhr senkte sich Finsternis über die Gerbermühle. Zur Linken funkelten in der Ferne die Bankentürme, rechter Hand auf einer Mittelinsel genügten Leuchten für die Orientierung. Am Uferweg funzelte eine einzige Peitschenlampe, von Champanery aus jedoch nicht einzusehen. Die Kulisse für das perfekte Verbrechen: Der Mörder fuhr ohne Licht, verschmolz mit der Schwärze, die Kinder wurden von Nacht und Wasser verschluckt.

Spezialist fürs Unergründliche

Der Angeklagte schwieg bei Gericht zur Sache, heulte, den Blick gesenkt, ins Taschentuch. Überwältigte ihn die Erinnerung an die unschuldigen Söhne, an die Lügen, die er ihnen ins Ohr säuselte, derweil er den Gürtel um sie schlang? Er, der sein Herz verschloss vor ihrem letzten fragenden Blick, ihrer Verlorenheit, ihrer Qual?

Was für hübsche, bronzefarbene Buben er hatte. Schnappschüsse liegen bei den Akten, zeigen kleine Erwachsene in Pagenjacken, mit weißem Hemd und Fliege für Familienbilder zurechtgemacht, das Haar artig links gescheitelt. Mit braunen Augen strahlen sie den Fotografen an – war es der Papa? –, ahnen nicht, welch Los ihnen bald beschieden war.

Die Zwei wurden hineingeboren ins Unglück. Der Vater war ein wüster Geselle, ein Kotzbrocken sondergleichen. Er nahm sich jedes Recht, verprügelte und vergewaltigte seine Frau V., duldete keinen Widerspruch, begegnete Einwänden, wie Richter Gehrke es ausdrückte, „mit physischer Gewalt“. Die 37-Jährige hielt er mit Geld kurz. So hatte er davor schon über seine deutsche Gattin geherrscht; die Ehe brachte ihm die Einbürgerung. Die Ermittler fanden heraus, er sei damals in Indien noch verheiratet gewesen.

Die Mutter von Steven und Kevin hatte er 1995 per Katalog über eine Vermittlung in Bombay ausgesucht. 1996 schloss man die Ehe, die Neue war mit Kevin hochschwanger. V. stammte aus armen Verhältnissen, von ihm damit geschmäht, sie verdanke es nur „seinem Schwanz“, Kinder bekommen zu haben. Ihren Eltern schwindelte er vor, einen guten Job am Frankfurter Flughafen zu haben. Champanery war seit Jahr und Tag arbeitslos und bezog Stütze.

Das Gericht sah es so: Nach seinem kruden Selbstverständnis hatte er V. aus dem indischen Elend erlöst und ins gelobte Land geholt. Dafür hatte sie dankbar und gehorsam zu sein. Er genoss die westliche Zivilisation – lebte aber die in Indien praktizierte Unterdrückung der Frauen handfest aus.

Der Vorsitzende Gehrke ist ein Spezialist fürs Unergründliche. Seine Verhandlungen sind schonungslose Momentaufnahmen, die der Gesellschaft einen Spiegel vorhalten. In diesem Fall die Chronik eines angekündigten Todes. Denn seitdem die Söhne in den Kindergarten gingen, emanzipierte sich V. zaghaft vom brutalen Gatten; überwand die anerzogene Unmündigkeit. Andere Mütter halfen ihr, wenn er sie einmal mehr übel zugerichtet hatte. Kurzfristig flüchtete V. ins Frauenhaus. Der „Verein für geschlagene Frauen“ überredete Champanery zum Auszug. Es ist bestürzend, dass er stets ungeschoren davonkam, obwohl er nach amtlicher Erkenntnis 1986 illegal eingereist war und es mit der Wahrheit offenkundig nie genau nahm.

Die Polizei ging davon aus, er sei zehn Jahre älter, als er vorgab. Daheim in Surat soll er Wohnungen und ein Geschäft besitzen. Hier aber schickten ihn Behörden trotz sehr mangelhaftem Deutsch fürsorglich zu Umschulungen, finanzierten Lehrgänge etwa in Buchführung. Er saß schon ein Jahr in U-Haft, trotzdem zahlte das Sozialamt seine Wohnung weiter, bis Richter Gehrke jetzt darauf aufmerksam machte, dass der rundum Versorgte längst hinter Gittern sitzt.

Solange sie kaum Deutsch sprach, war V. ihrem Gatten ausgeliefert, auch in Angst vor der Ehr- und Rechtslosigkeit zu Hause in Indien. Endlich ging er weg, sie löste sich vom Haustyrann, knüpfte Kontakte, begann mit den Kindern ein, ja, neues Leben. Mit Hilfe Dritter richtete V. ein Konto ein, Kindergeld und Sozialhilfe gingen an sie, „womit sie zum ersten Mal über eigenes Geld verfügte“. Sie sei „zunehmend aufgeblüht“ – trotz Champanerys Verfluchungen. Die Situation eskalierte im Streit um das Sorgerecht für die Söhne.

Vermittelt vom Jugendamt durfte der Vater seit November 2001 die Kinder „einvernehmlich“ alle zwei Wochen abholen, Besuchszeit: Samstag 10 bis Sonntag 18 Uhr. Dabei gab regelmäßig ein Wort das andere. Der Vater drohte, die Mutter umzubringen, die Kinder wegzunehmen. Am 8.Juni 2002 gipfelte seine Verwünschung in dem Satz, „Du wirst sehen, was ich mache. Du wirst noch blutige Tränen weinen!“ Steven und Kevin lebten noch fünf Wochen.

Ein tödlicher Irrtum

Zwar verfügte das Jugendamt zum Schutz der Kinder, das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ stehe allein der Mutter zu. Wie der Sachbearbeiter noch im April 2002 das „gemeinsame Sorgerecht“ für beide Eheleute empfehlen konnte, bleibt sein Geheimnis. Laut Schwurgericht nahm er die wiederholten Befürchtungen von V., der Mann werde ihr und den Jungs etwas antun, „trotz entsprechender Information nicht ernst“, sondern ordnete sie der „unbewältigten, aber ungefährlichen Konflikthaltung“ des Vaters zu. Ein tödlicher Irrtum.

Es ist nicht viel, was von einem Kinderleben bleibt, das sich auf Tatortskizzen im Maßstab 1:10000 reduziert, auf rote Pfeile und Punkte mit Erklärungen wie „Bergeort“ oder „2. Sichtung der Leichen“. Der Gürtel, den er um sie schlang, erhält in der Auflistung „sonstiger Augenscheinobjekte“ den Buchstaben „l“, mit „m“ und „n“ folgen die Schlafbrillen, mit „y“ die von ihm theatralisch für die Kinder auf dem Bett dekorierte rote Plastikrose. Taucher holten neun Meter vom Ufer entfernt das Rad vom Grund, die Reifen fast platt, ihre Fahrt auf dem Streubelag am Ufer muss von einschläferndem Knirschen begleitet gewesen sein. Kevin, der ältere, trägt die Spurennummer 1, in der Pathologie ist er die Nummer 735, Steven die 736. Am Nabel eines Buben klebt eine Flaumfeder, zart und weiß und jammerwürdig.

Für einen Mann, der angeblich seine Söhne beweint, denkt Champanery erstaunlich strategisch. Unter Unschuldsbeteuerungen versuchte er schriftlich, den Geschehnissen am Wasser eine andere Version zu geben: Eine Mücke sei ihm ins Auge geflogen, er habe die Kontrolle übers Rad verloren, sei vom Pfad abgekommen, deshalb seien die Kinder in den Main gefallen. Ein Sachverständiger widerlegte die Darstellung vom tragischen Unfall. Champanerys wie auswendig gelernten Sätzen fehlte jede Begründung, warum er keine Hilfe holte, sondern einfach weglief.

In der Wohnung hatte er noch die Stecker aus den Geräten gezogen, den Kühlschrank geleert und in krauser Verbrecherlogik, die von ihm getragene Kleidung unter der Dusche nass gemacht. Das sollte suggerieren, er habe die Buben retten wollen, nach ihnen getaucht, sie nicht gefunden. Das „Diatomologische Gutachten“ erbringt, Hose und Hemd seien nie mit dem Fluss in Berührung gekommen, es finde sich kein Hinweis auf die charakteristischen Kieselalgen. Am nächsten Morgen flieht er nach Dublin, reist unter dem Namen Rachid Ghandi ein, begehrt Asyl.

In abstoßenden Einlassungen spielt er die Rolle des Fürsorglichen, ist nach Feststellung des Gerichts hinter grotesken Rechtfertigungsversuchen jedoch ein eiskalter Killer. „Ohne jeden vernünftigen Zweifel“ stehe fest, er habe die Söhne „wissentlich und gewollt“ umgebracht, „um seiner von ihm gehassten Ehefrau den größtmöglichen Schmerz zuzufügen“. „Was kann es Niedrigeres geben?“, fragte Gehrke. Indem Champanery seine Söhne ertränkte, richtete der die Toten als Waffe gegen seine Frau, vernichtete ihr einziges Glück in der Fremde.

Zwei Tage nach dem Mord geht beim Familiengericht der Vorschlag des Jugendamtes ein, der Mutter das alleinige Sorgerecht für die Söhne zuzuweisen, da das väterliche Handeln sich nicht an ihrem Wohl ausrichte.

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/19.10.2003/792338.asp

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Ein Sorgerechtsentzug hätte den Mord nicht verhindert. Von daher ist die Argumentation des Journalisten nicht stimmig. Aber sie fällt zusammen mit der traditionellen Meinung, ein Sorgerechtsentzug nach § 1671 BGB würde Gewalt verhindern. Eher muss das Gegenteil angenommen werden.

Die Wahrscheinlichkeit von Gewalt wie in dem hier geschilderten Fall kann nur durch eine fachlich sinnvolle Intervention vermindert werden. Ausschließen kann man sie nie, weil menschliches Handeln nie vollständig vorhersagbar ist und die Gesellschaft sich nicht in lauter in Einzelzellen eingeschlossene Individuen atomisieren kann.

 

 


 

 

 

Dienstag, 27. März 2012

Nach Monaten des Schweigens

Krailling-Angeklagter redet

Er soll die Kraillinger Schwestern Chiara und Sharon ermordet haben. Vor Gericht verweigert Thomas S. allerdings die Aussage. Doch plötzlich zeichnet sich eine überraschende Wende ab. Kurz vor dem erwarteten Urteil will der Angeklagte sein Schweigen brechen.

Staatsanwalt Florian Gliwitzky erwartet keine Wende des Prozesses durch die Aussage von Thomas S.

Im Prozess um den Doppelmord an zwei jungen Schwestern aus dem bayerischen Krailling hat der angeklagte Onkel der Mädchen sein Schweigen gebrochen. Er wolle Widersprüche in den verschiedenen Zeugenaussagen darstellen, begründete der wegen Mordes an seinen Nichten Sharon und Chiara angeklagte Thomas S. vor dem Landgericht München II seine plötzliche Bereitschaft zur Aussage. ...

http://www.n-tv.de/panorama/Krailling-Angeklagter-redet-article5878581.html

 

 

 


 

 

 

 

Zwei Morde für ein neues Leben

Lebenslänglich für einen Touristik-Manager, der sein Kind und dessen Mutter getötet hat

HANNOVER. Wo sind die Leichen von Karen Gaucke und ihrem Baby Clara? Davon, dass die beiden seit Juni des vergangenen Jahres tot sind, geht man beim Landgericht Hannover aus. Gestern wurde das Urteil in einem Prozess verkündet, bei dem man einen Mörder gefunden zu haben glaubt, aber die Leichen nicht hat. Ein Indizienprozess, der als Beweis dafür dienen könnte, dass es das perfekte Verbrechen eben doch nicht gibt.

Michael P., zeitweiliger Lebensgefährte von Karen und Vater von Clara Gaucke, ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 38-Jährigen fest, womit eine Freilassung nach Verbüßung von 15 Jahren Haft ausgeschlossen ist. "Das Schwurgericht hat keine Zweifel daran, dass der Angeklagte Karen und Clara Gaucke getötet hat", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Rümke.

Besuch vom Ex

Karen Gaucke und Michael P. arbeiteten beide bei einem Touristikunternehmen. Sie lernten sich im Dezember 2004 bei einem Urlaub in Ägypten kennen. Bald darauf war Karen Gaucke schwanger. Doch das Paar trennte sich, noch bevor Clara im November 2005 zur Welt kam. Da erwartete Michael P. bereits mit einer anderen Partnerin einen Sohn, der zwei Monate später geboren wurde. Dennoch erkannte er die Vaterschaft für Clara an, zahlte Unterhalt - allerdings nur sporadisch, wie später ermittelt wurde. Michael P. verdiente gut als Controller. Am 15. Juni 2006 sagte Karen Gaucke am Telefon zu einer Freundin, dass sie Besuch von ihrem Ex erwarte. Nach Auskunft der Eltern wollte sich die 37-Jährige seine Gehaltsabrechnungen zeigen lassen. Später fand die Polizei seine Fingerabdrücke auf einem Gehaltsschein von Karen Gaucke.

Das ist ein Indiz. Andere, schwerer wiegende, sind die Blutlache unter einem Schrank in der Wohnung der Frau, Blutspuren im Treppenhaus und im Kofferraum eines von Michael P. gemieteten Autos sowie an dessen Schuhen. Weil das Blut Karen Gaucke zugeordnet werden konnte, nicht aber der Tochter, wurde noch ein paar Wochen auf deren Überleben gehofft. Zumal auch Claras Autokindersitz fehlt. Während Polizisten immer wieder Waldgebiete und Gewässer rund um Hannover durchsuchten, stießen sie auf zwei andere Leichen; Clara und Karen Gaucke fanden sie nicht.

Vor zwei Monaten begann der Prozess gegen Michael P. Als Motiv gilt, dass Ex-Freundin und Kind ihm unter anderem wegen der Unterhaltszahlungen von monatlich 950 Euro im Weg gestanden hätten. Als Zeuge hatte ein wegen Mordes verurteilter Häftling ausgesagt, Michael P. habe ihm im Gefängnis erzählt, dass er Karen Gaucke und ihr Baby in den späten Abendstunden des 15. Juni 2006 getötet habe. Die Leichen habe er in Mülltüten verpackt und mit einem Mietauto abtransportiert.

Computer-Spezialisten hatten herausgefunden, dass sich der 38-Jährige bei einer Internet-Versteigerung um ein Bolzenschuss-Gerät bemüht hatte. Zudem rekonstruierten sie auf seinem Rechner Daten, nach denen sich der Mann im Web über die juristischen Feinheiten zwischen Mord und Totschlag informierte.

Der Angeklagte schwieg während des gesamten Prozesses. Karen Gauckes Eltern saßen an allen 15 Prozesstagen im Gerichtssaal. Ein Fernsehsender, der heute Abend ein Interview mit ihnen ausstrahlen will, teilt mit, dass sie mit ihrer Anwesenheit Michael P. zu einer Aussage bewegen wollten. Sie haben ihm auch Briefe geschrieben. Gabriele und Hans Gaucke wollen ihre tote Tochter und die Enkelin bestatten. Sie wollen sich verabschieden.

Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin wird, so heißt es, ihrem Mandanten raten, Revision einzulegen. "Es bleibt ein bedrückendes Gefühl zurück", sagte der Vorsitzende Richter Rümke in seinem Schlusswort und wandte sich an Michael P.: "Wann auch immer: Sagen Sie den Eltern, wo Sie Karen und Clara Gaucke versteckt haben." (BLZ)

Berliner Zeitung, 21.03.2007

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/vermischtes/638914.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie fast immer bei Zeitungsmeldungen, bleibt die Beziehungsdynamik und der strukturelle Kontext in dem ein Mord geschieht, hier sogar einem Doppelmord, weitestgehend unbeleuchtet.

950 Euro Unterhaltszahlung - so die Zeitungsmeldung - hat die Mutter vom Vater der gemeinsamen Tochter Clara offenbar verlangt. Davon entfallen nach Düsseldorfer Tabelle 199 Euro auf das Kind und 751 Euro sogenannter Betreuungsunterhalt für die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter. Der Gesetzgeber hat 1996 ganz bewusst die Regelung des Betreuungsunterhaltes nach §1615l BGB zu Lasten der nichtverheirateten Väter erweitert. War bis dahin der Zeitraum für den Bezug von Betreuungsunterhalt noch auf 6 Monate beschränkt, so wurde er dann auf 3 Jahre erweitert. Derzeit überlegen fachpolitisch Verantwortliche in den einschlägigen Bundesministerien, wie sie die Pflicht des Mannes zur Zahlung von Betreuungsunterhalt zeitlich noch weiter ausdehnen können. Im Kern geht es dabei darum, zu Gunsten der Steuerzahlergelder verschlingenden Staatsbürokratie bisherige Haushaltskosten auf die Bürgerinnen und Bürger abzuwälzen. Da kommt den zuständigen Beamten jedes Mittel wie es z.B. eine faktische Zwangsheirat für Männer nach §1615l BGB darstellt, gerade recht. Dass daraus wie im obigen Fall mitunter tödliche Folgen für Mutter und Kind resultieren ist womöglich nicht einkalkuliert worden, dennoch trifft diejenigen die eine faktische Zwangsheirat von Männern über den Weg des Betreuungsunterhaltes organisiert haben, eine Mitschuld am Tod von Karen Gaucke und dem Baby Clara.

Wie weiland bei Pontius Pilatus wäscht man an verantwortlicher Stelle seine Hände selbstredend in Unschuld. Schuld sind immer nur die anderen und weil sich Männer als Täterprojektionen so gut eignen und auch masochistisch gerne daran mitwirken , bastelt man im Bundesministerium der Justiz sicher schon an der nächsten Männerzähmungskampagne.

 

 

 


 

 

Dienstag, 3. Juli 2001: SWR 22:15 bis 23:00 Uhr Reihe "Zeichen der Zeit"

Thema: "Ausweglos: Väter, die ihre Familien töten"

Film von Gabriele Jenk

 

 


 

 

Bannmeile um die Wohnung soll gefährliche Väter fernhalten

Vergangene Woche entschied das Familiengericht Tempelhof/Kreuzberg (in Berlin, Anm. vn.de), dass Ottmar G. aus Altötting, das Recht zusteht Zeit mit seiner Tochter Gloria (6) zu verbringen. Einen Tag später holt G. seine Tochter ab. Wenig später war das Mädchen tot - erstickt vom eigenen Vater."

Tagesspiegel vom 5.9.2000 zu dem tragischen Ereignis der Tötung des Mädchens Gloria.

 

 

Kommentar Väternotruf:

Stellt sich die Frage, wieso das Familiengericht nicht einen Begleiteten Umgang angeordnet hat, wodurch eine Gefährdung des Mädchens weitestgehend hätte ausgeschlossen werden können. Anbieter von Begleiteten Umgang gibt es genug in Berlin. 

 

 


 

 

Der Führer

Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

 

 

Der BGH

"... zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt."

XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, 4.April 2001

 

 

 

Magda Goebbels, Ehefrau von Joseph Goebbels in einem Gespräch mit ihrer Freundin

Eleonore Quandt Anfang März 1945:

"Und was uns betrifft, die wir zur Spitze des ´Dritten Reiches´ gehörten, so müssen wir die Konsequenzen ziehen. Wir haben von dem deutschen Volk Unerhörtes verlangt und können uns nun nicht feige drücken. Alle anderen haben das Recht weiter zu leben - wir haben dieses Recht nicht mehr."

EQ: "Und die Kinder?"

MG: "Wir werden sie mitnehmen, weil sie zu schön und zu gut sind für die Welt, die kommt. ... Nein, nein, ich muß auch die Kinder mitnehmen, ich muß! ... Es ist schon alles vorbereitet. Sie werden ein starkes Schlafmittel bekommen, wenn es so weit ist ... und hinterher, ich meine, wenn sie fest schlafen ... dann wird eine Evipan-Spritze genügen, ..."

 

Zitat aus "Du kannst mich ruhig Frau Hitler nennen", Volker Elis Pilgrim, S.38

 

 


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