Mülltonne


 

 

 

Ermittlungen

Totes Baby: Frau stellt sich nach 19 Jahren

19 Jahre nach dem Fund einer Babyleiche in Frankfurt (Oder) hat sich die mutmaßliche Mutter den Behörden gestellt. Nur bedingt freiwillig, denn die heute 36-Jährige gehörte zu den Frauen, die in nächster Zeit eine Speichelprobe für ein DNA-Screening hätte abgeben müssen.

Von Sandra Dassler

Frankfurt (Oder) - Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte vor einiger Zeit die Ermittlungen zu einem Fall wiederaufgenommen, der viele Menschen in der Oderstadt erschüttert hatte:

Am Morgen des 3. September 1990 hofft der Hausmeister eines 16-Geschossers noch, dass in der Müllanlage nur eine Puppe liegt. Schnell stellt sich jedoch heraus, dass es ein toter Säugling ist. Das kleine Mädchen, stellen Ermittler fest, ist aus dem achten oder neunten Stock über den Müllschlucker „entsorgt“ worden. Laut Obduktion wurde es Opfer eines Gewaltverbrechens. Die Polizei überprüft alle infrage kommenden Bewohnerinnen des Wohngebietes, bittet die Bevölkerung um Mithilfe – vergeblich. Das Kind wird beerdigt, der Fall bleibt ungelöst.

„Unsere Ermittler nehmen sich immer wieder die ungelösten Fälle vor“, sagt der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Michael Neff: „Hier hat man, weil die Technik so weit fortgeschritten ist, die Exhumierung der Babyleiche angeordnet, um DNA-Material zu gewinnen. Das Amtsgericht Frankfurt hat dann ein sogenanntes DNA-Screening mittels Speichelprobe für die einstigen Bewohnerinnen des Hochhauses angeordnet.

Als erste Frauen in Frankfurt getestet wurden, erfuhr die mutmaßliche Mutter, die in den alten Bundesländern lebt, durch eine Bekannte davon. Und meldete sich – noch bevor sie ihre Aufforderung zum Test erhalten hatte. Die Frau habe sich eingelassen, sagt Staatsanwalt Neff, will aber keine weiteren Aussagen machen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Zudem sei unklar, wie der Fall juristisch zu bewerten sei. Eventuell greife noch DDR-Recht, eine mögliche Straftat könnte auch verjährt sein. Noch sei nicht einmal sicher, ob die damals 17-Jährige wirklich die Mutter ist, das DNA-Testergebnis steht noch aus.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 28.10.2009)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Babyleiche-DNA-Screening-Frankfurt-Oder-;art128,2934573

 

 

 


 

 

 

Babyleiche in Mülltonne gefunden

28.11.2008

POL-LDK: Babyleiche in Mülltonne gefunden Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar, und des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Polizeidirektion Lahn-Dill

Dillenburg (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar, und des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Polizeidirektion Lahn-Dill

Babyleiche in Mülltonne gefunden

Am Donnerstag, 27.11.2008, informierte eine Ärztin des Krankenhauses in Wetzlar die Polizei, dass eine dort mit Blutungen eingelieferte Patientin geäußert habe, dass ihr Säugling in einer Mülltonne läge. Im Rahmen der sofort eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen konnte die Leiche eines weiblichen Säuglings in einer Mülltüte verpackt in einer Papiermülltonne in der verschlossenen Garage eines Anwesens in Mittenaar, wo die Kindesmutter mit ihrem Verlobten lebt, gefunden werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat die Kindesmutter das Baby vermutlich in der Nacht vom 25. auf den 26.11.2008 in ihrer Wohnung zur Welt gebracht. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Obduktion der Leiche zur Aufklärung der Todesursache sowie des Sachverhaltes an. Die in dem gerichtsmedizinischen Institut in Gießen heute durchgeführte Obduktion erbrachte, dass das Kind nach der Geburt gelebt hat und voll lebensfähig war. Die genaue Todesursache konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Es bedarf ergänzender gerichtsmedizinischer Untersuchungen. Bei der Kindesmutter handelt es sich um eine 21jährige ledige deutsche Staatsangehörige. Sie hat sich zum Sachverhalt nicht geäußert. Sie wurde wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags vorläufig festgenommen und soll morgen dem Haftrichter beim Amtsgericht Wetzlar vorgeführt werden, der darüber zu entscheiden hat, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Polizeiliche Erkenntnisse liegen bzgl. der Tatverdächtigen nicht vor. Die Ermittlungen dauern an.

Oberstaatsanwalt Braun Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar Tel.: 06441 - 44 77 631

Torsten Liebig Polizeipräsidium Mittelhessen

 

ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

Digitale Pressemappe:

http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=56920

Bei Rückfragen:

Oberstaatsanwalt Braun

Staatsanwaltschaft Limburg,

Zweigstelle Wetzlar

Tel.: 06441 - 44 77 631

 

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56920/1310974/polizei_lahn_dill/

 

 


 

 

 

Mutter wirft Baby in Mülltonne

Rheinland-Pfalz

02.09.2008, 14:32

Eine 29-jährige Frau aus dem rheinland-pfälzischen Brohl hat gestanden, ihren neugeborenen Sohn in die Biotonne eines Restaurants gelegt zu haben. Offenbar lebte er zu dem Zeitpunkt noch.

Eine 29-jährige Mutter soll ihr neugeborenes Kind in eine Abfalltonne eines Restaurants in Andernach (Rheinland-Pfalz) gesteckt haben. Das in ein Handtuch gewickelte tote Baby war am Montag in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen zwischen Speiseresten gefunden worden, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mitteilte.

Die Mutter, die bei einem Restaurant in Andernach als Aushilfe in der Küche arbeitet, wurde noch am gleichen Abend festgenommen und gestand die Tat

Tatmotiv Eheprobleme?

Sie habe nach eigener Aussage jedoch geglaubt, dass der kleine Junge bereits tot gewesen sei, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund.

Wie Hund ausführte, muss das Kind nach den ersten Ergebnissen der noch am Montag durchgeführten Obduktion bei der Geburt gelebt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl wegen Totschlags gegen die 29-Jährige.

Nach Hunds Worten ist die Beschuldigte verheiratet und Mutter von bereits drei Kindern im Alter zwischen sechs und neun Jahren. Als Tatmotiv gehen die Ermittler von Eheproblemen aus. Die Tatverdächtige sollte noch am Dienstag der Haftrichterin vorgeführt werden.

(dpa/AP/grc)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/698/308641/text/

 

 

 

 

Fund einer Säuglingsleiche am 01.09.2008 – Verfahren eingestellt

2. Folgemiteilung

2030 Js 57183/08

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des am 01.09.2008 in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen aufgefundenen Säuglings wegen des Vorwurfes des Totschlags eingestellt.

Der 29-Jährigen aus Brohl-Lützing war vorgeworfen worden, das Kind heimlich auf der Toilette eines Restaurants in Andernach, in dem sie aushilfsweise als Küchenhilfe arbeitete, lebend zur Welt gebracht, erstickt und danach in der Biotonne des Restaurants „entsorgt“ zu haben.

Die Beschuldigte wurde auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft am 10.11.2008 aus der Haft entlassen und der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz durch das Amtsgericht Koblenz aufgehoben, da der gegen sie gerichtete dringende Verdacht des Totschlages nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.

Nach dem endgültigen Ergebnis der in Auftrag gegebenen rechtsmedizinischen Untersuchungen war aufgrund der bereits fortgeschrittenen Verwesung der Säuglingsleiche nicht mehr festzustellen, ob das Kind nach der Geburt gelebt hat. Es ist daher zugunsten der Beschuldigten davon auszugehen, dass das Kind bereits vor oder während der Geburt aufgrund eines Sauerstoffmangels und damit eines natürlichen Todes verstorben ist. Die Angaben der Beschuldigten, sie habe das Kind nach der Geburt für tot gehalten, da es weder geschrieen noch sich bewegt hat, ließen sich demnach nicht widerlegen.

Angesichts dieser Beweislage war eine Verurteilung der Beschuldigten nicht mehr als wahrscheinlich anzusehen.

Die Beschuldigte wurde über die Möglichkeit belehrt, eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft zu beantragen. Nach § 7 des Strafrechtsentschädigungsgesetzes besteht Anspruch auf Ersatz von Vermögensschaden, sofern dieser nachgewiesen werden kann. Hinzu kommt eine Entschädigung in Höhe von 11 EUR pro Tag der Untersuchungshaft, die vom 02.09.2008 bis 10.11.2008 andauerte.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 22.12.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,7bd792ae-06d5-e111-0104-36169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

 

Fund einer Säuglingsleiche am 01.09.2008 - Tatverdächtige bereits festgenommen

Erstmitteilung

Am 01.09.2008 gegen 13:30 Uhr wurde in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen eine männliche Säuglingsleiche unter den dort angelieferten Speiseresten aufgefunden. Das Baby war in ein Handtuch eingewickelt.

Bereits in den Abendstunden des 01.09.2008 wurde die 29-jährige Mutter des toten Säuglings, die die Schwangerschaft verheimlicht hatte, ermittelt und vorläufig festgenommen.

Nach dem bisherigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Koblenz geführten Ermittlungen und dem vorläufigen Ergebnis der gestern abend durchgeführten Obduktion besteht der Verdacht, dass die 29-Jährige aus Brohl-Lützing das Kind heimlich auf der Toilette eines Restaurants in Andernach, in dem sie aushilfsweise als Küchenhilfe arbeitete, lebend zur Welt brachte und danach in der Biotonne des Restaurants „entsorgte“.

Die Tatverdächtige gibt zu, das Kind in die Abfalltonne gelegt zu haben. Sie sei nach eigenen Angaben jedoch davon ausgegangen, dass das Baby bereits tot gewesen sei.

Die deutsche Staatsangehörige ist verheiratet und hat bereits drei Kinder im Alter von 9, 7 und 6 Jahre.

Sie wird wegen des Verdachtes des Totschlages heute der Ermittlungsrichterin in Koblenz vorgeführt. Über den genauen Zeitpunkt der Vorführung werde ich aus Sicherheitsgründen keine näheren Angaben machen.

Das Ergebnis der Vorführung wird voraussichtlich am späten Nachmittag durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz veröffentlicht. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

 

 

 

Hintergrundinformationen zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

- Mordlust

- Befriedigung des Geschlechtstriebs

- Habgier

- niedrige Beweggründe

- Heimtücke

- Grausamkeit

- Gemeingefährliche Mittel

- Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Für Mord lautet die Strafandrohung lebenslange Freiheitsstrafe. Nur bei besonderen Strafmilderungsgründen kann das Gericht von der Verhängung dieser Höchststrafe absehen.

Datum: 02.09.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,83a361de-4f12-c113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

 

 

Mutter tötet Neugeborenes ''Ich kann mir kein Kind leisten''

27.10.2007

Geldnot hat eine 39-jährige Putzfrau ihr neugeborenes Kind in eine Mülltonne werfen lassen, wo es starb. Das Gericht lehnte jetzt einen Haftbefehl gegen die Mutter ab.

Ein Bestatter trägt den Sarg mit der Kinderleiche in ein Zelt. Foto: AP

Nach dem Fund eines getöteten Babys in einer Mülltonne in Thüringen hat das Amtsgericht Gotha am Samstag überraschend den Haftbefehl gegen die Mutter abgelehnt.

"Wir kennen dafür keine Begründung und sind extrem überrascht", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Hannes Grünseisen. Die Frau hatte gestanden, ihre Tochter vor einer Woche heimlich zur Welt gebracht und aus Geldnot getötet zu haben.

Die Leiche war am Freitag in einer Mülltonne in Neudietendorf entdeckt worden. Als Reaktion darauf forderte der Kinderschutzbund Pflichtberatungen für Schwangere. Die Frau soll ihre Schwangerschaft verheimlicht haben.

Die Tat gestand sie in vollem Umfang und gab laut Staatsanwaltschaft Geldnot als Grund für Verzweiflungstat an. "Ich kann mir kein Kind leisten. Ich muss doch arbeiten gehen und Miete zahlen", habe die Frau laut einem Behördensprecher gesagt.

Sie hatte es in eine Plastiktüte gesteckt und in den Müll geworfen. Laut Obduktion erstickte das lebend geborene Kind. Angesichts des Geständnisses sei aber die Verweigerung des Haftbefehls durch die Gothaer Richter besonders verwunderlich.

"So viele gleich gelagerte Fälle gibt es zum Glück nicht, aber so eine Entscheidung habe ich noch nicht erlebt." Die Begründung werde voraussichtlich erst am Montag an die Ermittlungsbehörde übergeben. Dann will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt.

Das Justizministerium wollte die überraschende Ablehnung der Haft nicht kommentieren. Haftbefehle können prinzipiell dann abgelehnt werden, wenn kein dringender Tatverdacht besteht oder kein Haftgrund vorliegt.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Amtsgericht Wernigerode einen Haftbefehl gegen eine junge Mutter abgelehnt, die gestanden hatte, ihren lebend zur Welt gekommenen Jungen unmittelbar nach der Geburt in einem Wassergraben abgelegt zu haben.

Der Haftrichter war davon ausgegangen, dass sich die Frau in einer psychischen Notlage befunden hat und von einem minderschweren Fall des Totschlags auszugehen war. Damit solche Taten besser verhindert werden könnten, sprach sich der Thüringer Kinderschutzbund für engmaschige Pflichtberatungen für Schwangere aus.

"Je näher die Geburt rückt, umso stärker muss die Betreuung der werdenden Mütter sein", sagte Konstanze Hartung vom Kinderschutzbund in Erfurt.

Die sozialen Gruppen, in denen solche Verzweiflungstaten geschehen, würden die vorhandenen freiwilligen Angebote nicht nutzen. "Es sollte daher ein Vorsorgeheft geführt werden, in dem die Beratungen eingetragen werden müssen."

(dpa/jkr)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/995/422756/text/

 

 

 


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