Mutter
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1591 Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html
Deutscher Trans-Mann darf zu Recht als Mutter bezeichnet werden
04.04.2023
Ein Streitfall aus Berlin-Schöneberg wurde am Europäischen Menschengerichtshof entschieden: Ein Trans-Mann, der ein Kind bekommen hat, darf in der Geburtsurkunde als Mutter geführt werden. Argumentiert wurde mit „biologischen Tatsachen“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines Trans-Mannes zurückgewiesen, der als Vater seines Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen werden wollte.
In seinem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil kommt das Gericht
zu dem Schluss, dass eine schwerwiegende Diskriminierung nicht gegeben sei. Der
Kläger war als Frau geboren worden und hatte ein Kind zur Welt gebracht, nachdem
seine Identität als Mann bereits anerkannt worden war.
Nachdem das
Berliner Bezirksgericht Schöneberg den Kläger 2011 als Mann anerkannt hatte,
hatte dieser nach eigenen Angaben die Hormonbehandlung abgesetzt und war wieder
fruchtbar geworden.
2013 gebar er ein Kind. Der Kläger beantragte nach
der Geburt, als Vater des Kindes eingetragen zu werden, da er ein Mann sei.
Weiter forderte er, keine Mutter einzutragen, da das Kind durch eine Samenspende
gezeugt worden war.
Verweis auf biologische Tatsachen
Das Amtsgericht Schöneberg entschied
gegen seinen Willen, er sei als Mutter des Kindes mit seinem zu diesem Zeitpunkt
bereits abgelegten weiblichen Namen einzutragen.
Eine Beschwerde des
Klägers beim Bundesgerichtshof war abgelehnt worden, da die Mutter eines Kindes
nach Auffassung des Gerichts die Person sei, die das Kind geboren hat. Eine
Änderung des Geschlechtes einer Person habe keinen Einfluss auf die
Rechtsbeziehung zwischen dieser Person und ihren Kindern.
Der Bundesgerichtshof urteilte zu dem Fall nach einer Klage, dass das
Grundgesetz nicht dazu verpflichte, ein geschlechtsneutrales Abstammungsrecht zu
schaffen, nach dem Vaterschaft und Mutterschaft als rein soziale Rollen gesehen
und als rechtliche Kategorien abgeschafft würden.
Die Verbindung zwischen
der Fortpflanzungsfunktion und dem Geschlecht beruhe letztlich unbestreitbar auf
biologischen Tatsachen, hieß es: „Die Mutter ist die Person, die das Kind
geboren hat.“
...
Kommentar Väternotruf:
Der Mann gebar ein Kind und damit ist er kein Mann mehr, sondern eine Frau, wie der Bundesgerichtshof festgestellt haben will.
Wenn er aber zum Zeitpunkt der Geburt im Jahr 2013 eine Frau war, wie ist es dann zu erklären, dass er seit 2011 eine Mann gewesen sein soll. Offenbar war er doch kein Mann, nur irgendso ein Einfaltspinsel im Standesamt Schöneberg hat ihnm einfach dem Titel Mann verliehen, obwohl er doch - wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat - im Jahr 2013 eine Frau gewesen sein soll.
Das sind so die Luxusprobleme, wie wir in diesem spätdekadenten Land Namens BRD haben. Wer keine probleme hat, der schafft sich welche SPD und Bündnis90/Die Grusiligen vornean.
Ich wollte nie so werden wie meine Mutter.
Sehr geehrte Herren,
ich möchte Sie auf eine Lesung (mit anschließendem Podiumsgespräch) aufmerksam machen, die am kommenden Donnerstag den 17.06.04 auf der Galerie der Heinrich-Böll-Stiftung stattfindet. Simone Schmollack liest aus ihrem Buch: "Ich wollte nie so werden wie meine Mutter. Geschichten von Frauen zu einer ganz besonderen Beziehung".
Einige von Ihnen werden sich vielleicht erinnern, dass die Autorin im letzten Jahr aus ihrem damals erschienenen "Väter"-Buch ("Ich bin meines Vaters Sohn") bei uns auf der Galerie gelesen hat.
Anbei finden Sie die Einladung. Ich freue mich, vielleicht den einen oder anderen von Ihnen am kommenden Donnerstag bei der Lesung zu treffen. Ich möchte mich bei Ihnen für die sehr kurzfristige Einladung entschuldigen.
Beste Grüße,
Kerstin Ahrens
Heinrich Böll Stiftung
Kerstin Ahrens
Gemeinschaftsaufgabe Geschlechterdemokratie
Rosenthaler Straße 40-41
10178 Berlin
Tel.: 030-28534-181
Fax: 030-28534-109
"Die innere Welt der ´schlechten` Mutter"
Marion Michel Oliner
in: "Psyche. Zeitschrift für Psychoanalyse und ihre Anwendungen", 5/2002
Übersicht:
Die hier beschriebenen Mütter quälen sich mit Selbstanklagen, ´schlechte´ Mütter zu sein und den eigenen Kindern eher zu schaden als gut zu sein. Die Bemutterung der gemeinsamen Kinder überlassen sie bereitwillig den mütterlich-fürsorglichen Vätern. Den zugrundeliegenden Konflikt erkennt die Autorin in einer unbewußten Phantasie: Das Kind repräsentiert für diese Frauen einen verbotenen phallisch-narzißtischen Besitz mit dem ambivalenten Status eines unrechtmäßig erworbenen Gutes. Diese phallisch-narzißtische Phantasie soll zum einen die Väter und deren eigene Unfähigkeit abmildern, mit ihren Müttern zu rivalisieren und sich mit ihnen zu identifizieren. Fallbeispiele illustrieren diesen eher selten anzutreffenden Typus spezifischer Mutterschaftskonflikte.
"Jokastes Kinder. Die Psyche der Frau im Schatten der Mutter"
Christiane Olivier, Econ-Taschenbuchverlag 2000, 14,90 DM
ISBN 3-612-26707-8
"Gibt es einen Weg aus der psychotischen Verklebung mit der Mutter? Die Geschichte einer Pseudodebilität."
Jochen Storck - Anna-Luise Thaler
in: "Kinderanalyse", 2/1996, S. 216-229