Muttermord

Matrizid - Muttertötung - Muttermörder - Muttersöhne


 

 

Matrizid - Tötung der Mutter durch die Tochter oder den Sohn

 

Muttermörder, wenn sie denn männlich sind, scheinen im Regefall ausgesprochene Muttersöhne zu sein. Zwischen Mutter und Sohn besteht offenbar eine pathologische Bindung, aus der sich Sohn und Mutter nur befreien können, in dem die Mutter den Sohn tötet oder der Sohn die Mutter.

Die Tötung des Sohnes durch die Mutter dürfte dabei sehr subtil ablaufen, so z.B. in dem der Sohn sich zu Tode säuft oder mit dem Auto mit 100 km/h gegen einen Alleebaum rast. Dies sind versteckte Suizide. Die Tötung der Mutter durch den Sohn scheint sich dagegen in einer eruptiven Gewaltentladung zu manifestieren.

 

 


 

 

 

 


Wie die Regierung Männchen macht vor Merkels Dogmen Peinliche Agitations-Tweets zum Jahrestag des Blutbads von Hanau

Peinliche Agitations-Tweets zum Jahrestag des Blutbads von Hanau

20.02.2023

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Dass FDP-Politiker Buschmann dafür sogar in Kauf nimmt, die tote Mutter durch ihr Verschweigen zu instrumentalisieren, ist eine Schande. Und es zeigt, wie groß die Angst vor Merkels Gesslerhut ist. Noch zynischer ist der Tweet von Scholz. Unter dem Hashtag #SayTheirNames zu schreiben, „wir können den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft nur stärken, indem wir die Erinnerung an die Opfer sichtbar machen. Ihre Namen sind unser politisches Vermächtnis“ – und dabei die getötete Mutter zu verschweigen – das ist schlicht schäbig und unanständig.

Schon vor drei Jahren fiel die Interpretation des Blutbades in der hessischen Stadt am 19. Februar 2020 in den deutschen Medien und in der deutschen Politik extrem eindeutig und einheitlich aus: So uniform, derart im Gleichklang, dass es an autoritäre Regime erinnerte. Die einzige Erklärung für die unvorstellbar grausame Tat, die präsentiert wurde: Hetze und Hass, die dazu führten, dass der Täter fremdenfeindliche und antisemitische Ansichten hatte und durchdrehte. Dass Tobias R. psychisch schwer krank war, auch seine Mutter umbrachte und überzeugt war, ein Geheimdienst könne seine Gedanken lesen – das wurde allenfalls als kleiner Nebenaspekt erwähnt. Und allenthalben wurde dann auf diejenigen als Schuldige gezeigt, die Kritik an der Migrationspolitik in Deutschland üben. Wer dem widersprach, drohte ausgegrenzt und diffamiert zu werden.

Als das Bundeskriminalamt (BKA) das Dogma von der rassistischen, rechtsextremen Tat in einem Bericht später stürzte, und eine entsprechende Analyse an die Presse durchgestochen wurde, machte die Amtsführung schnell einen Rückzieher. Und grüßte brav den Gesslerhut. Das Amt hatte das Blutbad in dem Bericht – was für eine Ketzerei — nicht als Tat eines Rechtsextremisten eingestuft. Tobias R. habe seine Opfer ausgewählt, um größtmögliche Aufmerksamkeit für seinen Verschwörungsmythos von der Überwachung durch einen Geheimdienst zu erlangen, hieß es in dem Papier. Eine typisch rechtsextreme Radikalisierung habe er nicht durchlaufen, so die Schlussfolgerung des BKA in dem Papier.

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https://reitschuster.de/post/wie-fdp-buschmann-maennchen-macht-vor-merkels-dogmen/

 

 

 

 

Muttersohn Tobias Rathjen mordet in Hanau

21.02.2020: "Der mutmaßliche Täter von Hanau war Sportschütze. Er kannte sich mit Waffen aus. Mindestens drei soll er besessen haben – darunter Pistolen, die auch die Polizei nutzt. Tobias R. hatte seit 2013 eine Waffenbesitzkarte, war Mitglied in einem Schützenverein. Die Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen hatte zuletzt vor einem Jahr die Zuverlässigkeit von Tobias R. auf Weiterbesitz von Waffen überprüft. ..." - https://www.braunschweiger-zeitung.de/politik/article228491001/Wer-in-Deutschland-eine-Schusswaffe-kaufen-und-tragen-darf.html

21.02.2021 - Tagssschau: "Der 43-jährige Tobias R. ... Der mutmaßliche Täter sei Rassist gewesen und habe offenbar an einer psychotischen Krankheit gelitten, so die Ermittler."

Wenn das so stimmt, dann fragt man sich, wieso Psychotiker mit staatlicher Erlaubnis - Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises - Waffen besitzen dürfen. Innenminister Seehofer (CSU) fällt da mal wieder nichts besseres ein, als die Polizeipräsenz verstärken zu wollen - Deutschland auf dem Weg zum Polizeistaat, anstatt die logische Folgerung zu ziehen, dass sich private Waffenbesitzer einmal im Jahr vom Psychiater auf eine gesunde Psyche hin untersuchen lassen. Kaum einer stellt offen die Frage nach Gründen jenseits banaler aber leztlich nichts erklärender Terrorismus- und Rassismusvorwürfen. Welche familiären und gesamtgesellschaftlich bedingten Hintergründe gibt es. Warum tötet der "deutsche" Täter seine Mutter, die ja vermutlich keine Frau mit Migrationshintergrund gewesen ist. Von der Generalbundesanwaltschaft, die die Ermittlungen an sich gezogen hat, werden wir mit Sicherheit keine überzeugenden Antworten bekommen, das könnte ja sonst zur Folge haben, dasss man sich dem gesellschaftlichen Problem von Muttersöhnen stellt, die nicht nur morden sondern auch in ehrbaren bürgerlichen Positionen ihr Unwesen treiben. Wir wollen lieber nicht wissen, wie viele Muttersöhne und Muttertöchter allein im Bundestag sitzen. Aber warum mordet ein Muttersohn? Die Antwort kann wohl nur lauten, weil er sich, ohne ein gutes Vaterbild, vor seiner Mutter "beweisen" und gleichzeitig aus ihrer Umklammerung lösen will, daher muss auch die Mutter am Ende des Dramas sterben. Der Muttersohn ist immer auch ein latenter oder manifester Psychotiker, anders kann er der mütterlichen Umklammerung nicht entkommen. Das Finale ist die Explosion nach außen, hier verbunden mit einem Muttermord.

24.02.2026: "Der Vorstand der Hanauer Grünen veröffentlichte dazu am 23. Februar eine Pressemitteilung, in der es heißt, die Behauptungen, „dass der Vater des Täters Mitglied oder gar aktiver Politiker der Grünen sei“ entspreche nicht den Tatsachen. „Hans-Gerd R[…] ist und war kein Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen. Er kandierte 2011 ohne Mitgliedschaft bei den Grünen auf einer Ortsbeiratsliste für Kesselstadt (Anm. d. R.: Ortsteil von Hanau) und wurde nicht gewählt. Nach seiner Kandidatur gab es keinen Kontakt mehr zu Bündnis 90/Die Grünen.“ ... Am 19. Februar gegen 22 Uhr erschoss der 43-jährige Tobias R. laut Generalbundesanwalt in Hanau neun Menschen und verletzte weitere Personen zum Teil schwer. Laut Medienberichten suchte er für seinen Anschlag zwei Shishabars in der Innenstadt auf. Die Behörden sprechen von starken Indizien auf einen rassistischen Anschlag. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in der Nacht wurden R. und seine 72-jährige Mutter tot aufgefunden. Neben ihm habe seine Schusswaffe gelegen. Sein Vater sei unverletzt gefunden worden. ..." - https://correctiv.org/faktencheck/2020/02/24/nein-der-vater-von-tobias-r-aus-hanau-ist-kein-politiker-oder-gruenen-mitglied

 

 

 


 

 

 

Landgericht Bonn Niederkasseler stach 80 Mal auf Mutter ein – Urteil verkündet

29.05.17

Die 69-jährige Mutter des Verdächtigen war in ihrer Wohnung in Niederkassel durch Messerstiche getötet worden.

Niederkassel/Bonn -

Fast 80 Mal soll ein 33-Jähriger auf seine Mutter eingestochen haben – 13 Stiche davon wären für sich allein genommen eigentlich schon tödlich gewesen.

Nun verurteilte das Bonner Landgericht den 33-Jährigen für gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung sowie die Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu fünfeinhalb Jahren Haft.

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https://www.rundschau-online.de/region/rhein-sieg/niederkassel/landgericht-bonn-niederkasseler-stach-80-mal-auf-mutter-ein---urteil-verkuendet-26985618

 

 

 


 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 034/2012

Dessau-Roßlau, den 29. November 2012

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

Die 2. Strafkammer hat heute gegen einen 54-jährigen Angeklagten aus Aken wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Im Ergebnis einer mehrmonatigen Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Mann in den Abendstunden des 02.06.2011 unter Alkoholeinfluss nach einem Streit seine Mutter im gemeinsamen Wohnhaus in Aken bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, wobei diese neben anderen Verletzungen eine Kehlkopffraktur erlitt. Im Anschluss transportierte der Angeklagte das Opfer im Kofferraum seines Pkw zu einem Nebenarm der Elbe und warf es dort ins Wasser. Der Tod trat durch Ertrinken ein. Das Fahrrad seiner Mutter stellte der Angeklagte in der Nähe an einem Baum ab, um einen Suizid vorzutäuschen. Im Zuge der Ermittlungen waren sog. Mantrailer-Hunde eingesetzt, die anhand von Geruchskonserven die vom Angeklagten benutzten Wege nachverfolgen sollten. Der Beweiswert dieser Ermittlungsmaßnahme war von der Verteidigung angezweifelt worden, für das Urteil allerdings nicht von ausschlaggebender Bedeutung.

 

Das Gericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass sowohl ein Suizid als auch eine Tatbegehung durch eine unbekannte Person angesichts der konkreten Tatumstände auszuschließen seien. Trotz der schwerwiegenden Verletzungen des Opfers sei dem Angeklagten allerdings ein Tötungsvorsatz nicht nachzuweisen. Zu seinen Gunsten sei ferner davon auszugehen, dass er seine Mutter für tot hielt, als er sie in den Fluss warf. Für eine Verurteilung wegen Mordes in Verdeckungsabsicht, wovon die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage ursprünglich ausging, sei deshalb kein Raum.

 

Mit dem Urteil ist das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidiger des Angeklagten hatten einen Freispruch gefordert.

 

Frank Straube

Pressesprecher

 

Impressum:

Landgericht Dessau-Roßlau

Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29

06844 Dessau-Roßlau

Tel: (03 40) 2 02 14 45

Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30

Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.de

Web: www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-de

 

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?&cmd=get&id=857368&identifier=62344a7016dfccc3945f9079595dc975

 

 

 

 


 

 

Geständnis: Mutter mit Hantelstange erschlagen

Montag, 05. November 2012 11.56 Uhr

Krefeld (dpa/lnw) - Ein 36-jähriger Heizungsmonteur hat vor dem Krefelder Landgericht gestanden, seine Mutter mit einer Hantelstange erschlagen zu haben. Er habe sich über sie geärgert, weil sie ihm nicht wie versprochen eine zweite Frau besorgt habe, erklärte der geschiedene Angeklagte am Montag. Ein Sachverständiger bescheinigte dem Mann, an Schizophrenie zu leiden. Zur Tatzeit soll er seine Medikamente nicht eingenommen haben. Er war bereits 2009 mit einem Messer auf seine Mutter losgegangen und vorübergehend in eine Psychiatrie eingewiesen worden.

Wegen häuslicher Gewalt war er auch mehrfach aus der Wohnung gewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit vor. Vor dem Landgericht Krefeld wird über seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie verhandelt. Vor vier Monaten - Anfang Juli - soll er mit der eisernen Kurzhantelstange seiner 71-jährigen Mutter mit mehreren Hieben den Schädel zertrümmert haben. Die Frau starb im Krankenhaus. Der 36-Jährige hatte sich später der Polizei gestellt.

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_05118/index.php

 

 


 

 

 

Familien-Drama

Mutter-Mord in Schöneberger Wohnung

04. Oktober 2012 07:25 Uhr, B.Z. | Aktualisiert 08:00 Ein 23-Jähriger soll in einer Schöneberger Wohnung seine Mutter erschlagen haben. Festnahme.

Die versteinerten Gesichter der Polizisten zeugen von der Brutalität des Verbrechens, das sie gerade entdeckt haben. Zumindest konnten sie den mutmaßlichen Mörder noch am Tatort festnehmen. Es ist ein junger Mann, ein Sohn, der seine Mutter erschlagen haben soll.

Es war am Mittwoch um 17.15 Uhr, als der Notruf aus der Schöneberger Apostel-Paulus-Straße bei der Feuerwehr einging. Die 15-jährige Tochter des Opfers hatte den Notruf gewählt, weil ihre Mutter bewusstlos war. Doch die 57-Jährige war nicht einfach umgekippt, Inge F. wurde bewusstlos geprügelt. Offenbar vom eigenen Sohn!

Der Notarzt versuchte vergeblich, die Frau zu reanimieren. Doch jede Hilfe kam zu spät, sie erlag ihren massiven Kopfverletzungen.

Der Mutter-Killer war noch immer in der Erdgeschosswohnung im Hinterhaus und ließ sich widerstandslos festnehmen, als die Polizei eintraf. Beamte packten Hände und Füße des 23-Jährigen in Papiertüten, um möglichst viele Spuren der brutalen Tat zu erhalten.

Noch am Abend wurde er den Ermittlern der 7. Mordkommission überstellt, die nun die Hintergründe der Tat klären müssen.

Klar ist offenbar, dass es einen heftigen Streit zwischen Mutter und Sohn gegeben hatte. Völlig im Dunkeln liegt aber, worum es ging und warum der junge Mann derart ausgerastet sein könnte.

Spurensicherer arbeiteten bis in die Nacht in der Wohnung, Mord-Ermittler vernahmen den Verdächtigen. Er wird am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt. Der Leichnam von Inge F. soll obduziert werden, um die genaue Todesursache klären zu können.

 

http://www.bz-berlin.de/tatorte/mutter-mord-in-schoeneberger-wohnung-article1555396.html

 

 


 

 

Eine ödipale Problematik

Von SIGRID SCHULZ, 18.03.2010

Im Doppelmordprozess gegen S. K. (Name anonymsiert - Väternotruf) hatte gestern die Gutachterin das Wort. Dabei schloss die forensische Psychiaterin Dr. Constanze Jankowski entlastende Aspekte der Taten...

KÖLN / BERGISCH GLADBACH. 

Im Doppelmordprozess gegen S. K. (Name anonymsiert - Väternotruf) hatte gestern die Gutachterin das Wort. Dabei schloss die forensische Psychiaterin Dr. Constanze Jankowski entlastende Aspekte der Taten aus.

Sie gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte bei der Tat schwer alkoholisiert gewesen war. Erst nach seiner Festnahme am nächsten Morgen habe er deutliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gezeigt. Dies sei durch Zeugenaussagen kurz vor und kurz nach den Taten nicht der Fall gewesen.

Nach Auffassung von Jankowski handelte der Angeklagte nicht im Affekt. Dazu seien seine Handlungen zu zielgerichtet gewesen. Er habe komplizierte, sinnvolle Handlungen durchführen können. Dies spreche auch gegen ein Handeln in Panik. Menschen in Panik würden unsinnige Dinge tun. Nach Auffassung der Psychiaterin spricht auch die Abgabe von Schüssen in den Rücken des Rivalen, als dieser schon am Boden lag, gegen die Panik-These.

K. (Name anonymsiert - Väternotruf), so die Expertin weiter, habe keine gestörte Persönlichkeit und weise keinerlei hirnorganische Schäden auf. Die von einem Hausarzt attestierte Psychose aus dem Februar 2009 sei aus ihrer Sicht nur eine Belastungsreaktion auf die wechselhafte Beziehung zwischen K. (Name anonymsiert - Väternotruf) und seinem späteren Opfer gewesen.

Hingegen habe der Angeklagte eine ödipale Problematik. Die Mutter, eine auffallende, lebendige Persönlichkeit mit auffälliger Kleidung, habe einen Typ Frau verkörpert, der K. (Name anonymsiert - Väternotruf) geprägt habe. Selbst mit seinen 39 Jahren sei der Angeklagte noch keineswegs abgenabelt. „Er hat sich von seiner Mutter nicht wirklich getrennt. Er verfügt bei weitem nicht über die Autonomie, von der er meint, dass er sie besitzt.“

Die getötete 43-Jährige sei ein ähnlicher Typ wie seine Mutter gewesen. Lebendig, aufregend und dominant. K. (Name anonymsiert - Väternotruf) habe für die 43-Jährige geschwärmt und zu ihr aufgeschaut. Mit seinem Helfersyndrom habe er angenommen, dass die in ihrer Beziehung zu K.s (Name anonymsiert - Väternotruf) Kontrahenten angeblich unglückliche Frau seiner Rettung bedürfe. Das Opfer dagegen habe in ihrem Lebensgefährten Sicherheit gesehen und in K. (Name anonymsiert - Väternotruf) das Abenteuer. „Die beiden Persönlichkeiten haben gepasst, wie der Schlüssel zum Schloss.“ Die Erinnerungslücken des Angeklagten an die Tat sind nach Auffassung von Jankowski vorgeschoben oder beruhten auf Verdrängung. Dafür spreche auch, dass der Angeklagte immer wieder geäußert habe: „Das kann nicht sein. Das mache ich nicht.“

Zum Ende des Prozesses entschied die Kammer überraschend, dass auch eine Anklage wegen zweifachem Totschlags in Frage käme. Opferanwalt Dr. Karl Bode vermutet, dass die Kammer keine Sachverhaltsvariante ausschließen möchte beim derzeitigen Stand des Verfahrens.

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1266504507920.shtml

 

 


 

 

Familiendrama in Rathenow

19-Jähriger erdrosselte offenbar seine Mutter - mutmaßlicher Täter im Auto auf der Flucht

Katrin Bischoff

RATHENOW. Das Wohnhaus in der Mühlenstraße sieht frisch saniert aus. Die Fassade leuchtet in freundlichem Ocker. Das Haus liegt auf der Altstadtinsel. Eine schöne und ruhige Wohngegend in Rathenow (Havelland), könnte man meinen. Wären da nicht die Polizeiwagen, die vor dem Eingang des Dreigeschossers stehen. In einer der Wohnungen in der obersten Etage hat sich am Dienstagnachmittag offenbar eine Familientragödie zugetragen. Dabei kam eine 45-jährige Frau ums Leben. Unbestätigten Angaben zufolge wurde Ina N. erdrosselt. Auch mehrere Platzwunden am Kopf sollen die Ermittler festgestellt haben.

"Wir gehen von einem Tötungsverbrechen aus. Davon zeugen die äußeren Umstände", sagte gestern Tom Köpping, der Sprecher der zuständigen Potsdamer Staatsanwaltschaft. Der Ehemann der Getöteten habe das Opfer am frühen Dienstagabend in der gemeinsamen Wohnung gefunden und die Polizei alarmiert. Man ermittele in alle Richtungen. Mehr wollte Köpping aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.

Suche nach silbergrauem BMW

Wie aus Ermittlerkreisen zu erfahren war, steht der 19-jährige Sohn des Ehepaars unter dringendem Tatverdacht, seine Mutter getötet zu haben. Ein Nachbar der Familie hörte offenbar Streit in der Wohnung. Er informierte den Ehemann, der sich noch auf dem Wochenendgrundstück aufgehalten haben soll. Der Ehemann war es auch, der die Polizei alarmierte, nachdem er seine tote Frau entdeckt hatte. Er kam mit einem Schock ins Krankenhaus. Von seinem Sohn Matthias, dem mutmaßlichen Täter, fehlte jede Spur.

Der Ermittlungen ergaben, dass der junge Mann nach der Tat mit einem Fahrzeug die Flucht ergriffen hat. Die Polizei fahndet seitdem bundesweit nach einem silbergrauen BMW 318i der Familie. Der Wagen besitzt kein Kennzeichen. Er ist stillgelegt. Warum Matthias N. seine Mutter umgebracht hat, ist noch völlig unklar. Der junge Mann soll der Polizei bereits wegen verschiedener Straftaten bekannt sein. Die Staatsanwaltschaft wollte das gestern nicht bestätigen.

Der 19-Jährige hinterließ auf einer Videoplattform im Internet einen "Abschiedsbrief", der die Tat nicht erklärbar macht. Denn in dem Video habe Matthias N. keinerlei Bezug auf den gewaltsamen Tod seiner Mutter genommen, hieß es aus Ermittlerkreisen. Vielmehr habe sich der junge Mann als Versager dargestellt und seinen eigenen Tod angekündigt.

In der Vergangenheit sorgten in Brandenburg immer wieder Familientragödien für Schlagzeilen. Im Herbst des vergangenen Jahres betäubte eine 48-jährige Frau aus Berlin-Altglienicke ihre drei Kinder mit Schlaftabletten. Dann schlich sich die offenbar psychisch kranke Frau mit ihren Kindern in der Nacht aus der Wohnung, ohne dass ihr Ehemann etwas bemerkte, und fuhr mit dem Auto nach Schönefeld. Kurz hinter der Berliner Stadtgrenze steckte sie den Pkw in Brand. Die Frau und ihre sechs, zehn und elf Jahre alten Kinder verbrannten.

Bei einem Ehedrama in Brieselang (Havelland) tötete ein 62-jährige Mann zunächst seine ein Jahr jüngere Ehefrau und dann sich selbst. Hintergrund der Tat war offenbar die Trennungsabsicht der 61-jährigen Frau.

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Karte: Rathenow liegt westlich von Berlin. Die Stadt im Havelland hat rund 26 000 Einwohner. Bekannt ist Rathenow als Stadt der Optik.

Foto: In diesem Haus in der Mühlenstraße in Rathenow wurde die Leiche der 45-jährigen Ina N. entdeckt.

08.04.2010

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0408/brandenburg/0055/index.html

 

 

 

 


 

 

Mädchen (14) ersticht seine Mutter

16.04.2010

Streit ums Internet endet tödlich

Es war ein vermeintlich harmloser Streit ums Internet, und doch endete er tödlich: Die gerade einmal 14 Jahre alte Angelika D. aus Wien erstach ihre Mutter, weil diese ihr Internetverbot erteilen wollte. Mehrmals stach das Mädchen mit einem 25 Zentimeter langen Küchenmesser auf den Oberkörper der Mutter ein.

Der zwölfjährige Bruder und der Vater des Mädchens fanden die blutverschmierte Leiche der Mutter in der gemeinsamen Wohnung. Von Angelika fehlte zunächst jede Spur. Am Abend erreichten die Beamten dann das Mädchen über ihr Handy und nahmen sie wenig später zur Vernehmung mit auf die Wache. Dort habe die deutlich verstörte 14-Jährige dann die Tat gestanden, so die Polizei. Immer wieder sagte sie: "Ich wollte meine Mama nicht umbringen!"

Zuvor hatte sie allerdings in einem Internet-Blog ihre Tat angekündigt, falls sie wieder Computer-Verbot bekommt.

"Ich verspreche, dass, wenn das nochmal passiert, dann nehme ich das Messer und schneide ihren Hals durch. Dann wird sie endlich krepieren und ich werde total mega happy sein. (...) Ich werde ... im Gefängnis sein, aber es ist 100 Mal besser, als mit dieser Mutter zusammen zu sein, die am Leben ist."

Doch wie konnte die Situation so eskalieren? Offenbar war für die 14-Jährige das Internet mehr als nur Zeitvertreib, es war ihre virtuelle Heimat. Im Blog schreibt sie: "Wenn ich nach Hause gehe, heule ich und schreie (…) Dann schließe ich mich auf dem Klo ein oder im Bad, nehme die Schere und fahre mir ordentlich über den Arm. Ich weiß, das ist Selbstverstümmelung, aber ich kann nichts dafür."

Ein Nachbar beschreibt, dass es oft Streit zwischen Angelika und ihrer Mutter gegeben habe. Dabei soll es immer wieder um das Internet gegangen sein.

Angelika lebte in ihrer eigenen Welt

Die virtuelle Welt war Angelika so wichtig, dass sie sich von allem anderen zurückzog. Offenbar fühlte sich die 14-Jährige nur in der virtuellen Realität wohl. "Ich war schon lange nicht mehr draußen, derzeit gehe ich nirgendwohin", heißt es in ihrem Blog. Diese Welt wollte sie sich von ihrer Mutter anscheined nicht nehmen lassen.

Jetzt ist die 14-Jährige in Haft, ihr drohen in Österreich bis zu 10 Jahre Gefängnis.

Auch hier in Deutschland kam es bereits zu einem ähnlichen Fall. In Giessen griff ein 19-jähriger zum Messer und fiel damit über seine Schwester her, weil sie den den Computersüchtigen am Rechner störte.

Der Trauma-Psychologe Florian Klampfer bestätigt, dass es Jugendliche gibt, die sich ihre komplette Welt nur noch über das virtuelle aufbauen. Wenn das dann abgebrochen wird kann es tatsächlich auslösen, dass solche Jugendliche im wahrsten Sinne des Wortes und im Affekt "ausrasten". Im Falle Angelikas drohte die Mutter, ihr diese Welt zu entziehen.

http://www.rtl.de/cms/information/rtlaktuell/usa_buerger_waehlen_toten.html?startid=277043&set_id=40828

 

 

 


 

 

 

Sulz - Prozess um tödliche »Teufelsaustreibung« fortgesetzt

Ein psychisch Kranker wollte den Teufel aus seiner Mutter treiben. Symbolbild: dpa

Sulz/Rottweil - Mit der Befragung weiterer Zeugen ist am Montag vor dem Landgericht Rottweil der Prozess um eine tödliche »Teufelsaustreibung« fortgesetzt worden.

Befragt werden unter anderem die Ärzte des Angeklagten und die Pfleger seiner getöteten Mutter. Der 45 Jahre alte Sohn aus Sulz am Neckar hatte zugegeben, immer wieder mit einer Bibel auf die 87-Jährige eingeschlagen zu haben, allerdings ohne Tötungsabsicht. Der geistig kranke Mann flößte seiner Mutter große Mengen Wasser ein - angeblich um ihren Körper zu reinigen und ihre Seele vor dem Teufel zu retten.

Das führte schließlich zum Tod der pflegebedürftigen Frau, die in ihrem Bett ertrank. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.

Zum Artikel: Sulz - Teufelsaustreibung endet tödlich

(dpa)

21.12.2009 - aktualisiert am 21.12.2009 11:39

http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=11738079&artId=14531973&offset=4

 

 

 

 

Schläge mit der Bibel: Schizophrener tötet Mutter bei Teufelsaustreibung

Er wollte ihr nur helfen: Ein psychisch kranker 54-Jähriger war davon überzeugt, seine demente Munter sei vom Teufel besessen. Er malträtierte sie während eines Exorzismus derart, dass die 87-Jährige starb. Im Prozess am Landgericht Rottweil ist heute das Urteil gefallen.

Vorbild Jesus: Der Angeklagte glaubte, seiner Mutter den Teufel austreiben zu können© Picture-Alliance

Der schmächtige Mann sitzt seelenruhig auf seinem Stuhl und hört sehr interessiert zu. Als ob es um irgendein spannendes Thema ginge, nicht aber um den gewaltsamen Tod seiner eigenen Mutter. "Es tut mir leid, ich hab's ja nicht gewollt", sagt er am Schluss mit leiser Stimme zu seiner Verteidigung. Mehr möchte er nicht hinzufügen. Gesagt worden ist alles zuvor schon von den Gutachtern, die die Psyche des Angeklagten durchleuchtet haben. Bei einer Teufelsaustreibung hat der Mann den Tod seiner behinderten Mutter herbeigeführt, auf "Körperverletzung mit Todesfolge" lautet die Anklage.

Bei der Tat war der 54-Jährige nicht schuldfähig. Der Gutachter attestiert ihm eine akute paranoide Schizophrenie. Diese krankhafte seelische Störung kann unter anderem zu Wahnvorstellungen führen. "Der Angeklagte glaubte, er sei Gott", sagte der Gutachter. Doch in seiner Vorstellung sei auch der Teufel in ihm gewesen - und der musste bekämpft werden. Das Böse habe sich schließlich nach Überzeugung des Verurteilten auch in seiner Mutter breitgemacht. Das glaubte er an ihrem "irren Blick" zu erkennen.

Symbolische Schläge mit der Bibel

Am Morgen des 18. Juni wollte er seine Mutter vom Teufel befreien, nachdem er einige Tage zuvor schon einmal einen Exorzismus an ihr durchgeführt hatte - mit Erfolg, wie er glaubte. Er schlug sie dabei symbolisch mit einer Bibel. Die 87-Jährige war dement und nach einem Schlaganfall vor einem Jahr halbseitig gelähmt. "Der Angeklagte fühlte sich verpflichtet und pflegte sie liebevoll", sagte der Richter, "obwohl er seit seiner Kindheit ein schwieriges Verhältnis zu seiner Mutter hatte". Sehr bestimmend sei sie gewesen und wenig fürsorglich. Die Veränderungen seiner Mutter durch die Krankheit deutete er als etwas Böses, das es zu bekämpfen galt.

So schlug er erneut mit einer Bibel auf die Mutter ein und ging danach mit einer Bekannten zum Einkaufen. Als er zurückkehrte und nach seiner Mutter sah, glaubte er immer noch, ihren "irren Blick" wahrzunehmen. Wieder schlug er sie mit der Bibel, drückte im Wahn auf ihren Körper, um den Teufel herauszupressen und griff in ihre Kehle, um das Böse herauszuziehen. "Der Angeklagte glaubte, seiner Mutter helfen zu können und erkannte nicht, dass sie schwer verletzt war", sagte der Staatsanwalt.

Eine Bekannte des Angeklagten, die während der vermeintlichen Teufelsaustreibung zu Besuch war, sagte ihm, er solle einen Arzt rufen. Doch der Sohn kümmerte sich selbst um seine Mutter. Er wusch sie und gab ihr in großen Mengen Wasser zu trinken, das Beruhigungsmittel enthielt. Dabei gelangte Wasser in die Lungen der Frau, die schließlich erstickte. In der Nacht rief der Sohn seine Bekannte an und bat sie, zu ihm zu kommen. Als diese bemerkte, dass die Mutter tot war, verständigte sie den Notarzt. Bis zuletzt hatte der Angeklagte nicht verstanden, was passiert war.

Manuela Mild, DPA

21. Dezember 2009, 18:26 Uhr

http://www.stern.de/panorama/schlaege-mit-der-bibel-schizophrener-toetet-mutter-bei-teufelsaustreibung-1531059.html

 

 

 

 

SULZ A.N.

Sulz - Teufelsaustreibung endet tödlich

Ein psychisch Kranker wollte den Teufel aus seiner Mutter treiben. Symbolbild: dpa

Sulz - Wegen Totschlags muss sich seit Montag ein 54-Jähriger vor dem Rottweiler Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, im Juni eine Teufelsaustreibung an seiner halbseitig gelähmten Mutter versucht zu haben, an deren Folgen die 87-Jährige verstorben ist.

Der Mann, dem wegen einer psychischen Krankheit Schuldunfähigkeit unterstellt wird, legte am Montag zwar kein umfassendes Geständnis in klassischem Sinne ab, allerdings schilderte er die Tat sehr deutlich – aus seiner Sicht. Und die endet damit, dass er lange nicht wahrhaben wollte, dass die Mutter leblos im Bett liege, wie eine Zeugin berichtete.

Mit Bibel mehrfach auf Pflegebedürftige eingeschlagen

Er gab zu, mit einer Bibel mehrfach auf die Pflegebedürftige eingeschlagen zu haben. Nicht stark, mehr symbolisch, »um den Teufel aus ihr hinaus zu treiben«. Der Rechtsmediziner gab gestern zu Protokoll, dass der Körper der Frau überall Hämatome aufwies. Zahlreiche Rippen waren gebrochen, und auch im Rachenraum habe er starke Veränderungen festgestellt. Auch dazu passen Details aus der Schilderung des in der Psychiatrie untergebrachten Angeklagten. Er habe seiner Mutter Medikamente gegeben, wusste dann nicht mehr welche und wie viele, also habe er sie zum Erbrechen gezwungen.

Und er habe sie auch gezwungen, Flüssigkeit zu sich zu nehmen, was an sich vernünftig wäre, in diesem Fall aber wohl zum Tod geführt hat. Regelrecht ertränkt worden sei die Frau. Das ganze Geschehen ist um so erstaunlicher als das Verhältnis des Frührentners zu seiner Mutter als liebevoll geschildert wird und es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anzeichen für Misshandlung gegeben hatte.

Am kommenden Montag wird der Prozess fortgesetzt.

Von Bodo Schnekenburger

15.12.2009 - aktualisiert am 15.12.2009 07:34

http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=7832337&artId=14515369&offset=5

 

 

 


 

 

 

Polizei - Sohn tötet Mutter und begeht Selbstmordversuch

22.11.2009 | 15:02 Uhr

Bild: Sohn tötet Mutter und begeht Selbstmordversuch Polizei - Sohn tötet Mutter und begeht Selbstmordversuch

39-Jähriger von der Polizei festgenommen Eine 83 Jahre alte Frau ist im niederbayerischen Wegscheid offenbar von ihrem Sohn getötet worden. Der 39-Jährige verübte anschließend einen Selbstmordversuch, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Er wurde festgenommen.

Am Morgen hatte die Schwester des Tatverdächtigen die Polizei alarmiert. Sie war zuvor zum benachbarten Anwesen der dort allein lebenden Mutter gegangen, um landwirtschaftliche Arbeiten zu verrichten. Dort traf sie nach Informationen der Polizei auf ihren Bruder, der ihr sagte, dass er die Mutter getötet habe und jetzt versuchen werde, sich das Leben zu nehmen. Im Schlafzimmer fand die 49-Jährige die Mutter leblos im Bett.

Während sie über Notruf die Polizei verständigte, legte sich der Bruder neben die Mutter. Als die Rettungskräfte und die Polizei am Tatort eintrafen, stellten sie bei dem Tatverdächtigen erhebliche Schnittverletzungen an Hals und Oberkörper fest. Der Mann wurde notoperiert und war am Nachmittag außer Lebensgefahr.

Nähere Einzelheiten zu dem Fall wollte die Staatsanwaltschaft Passau am Montag mitteilen. Zur Ermittlung der Todesursache der 83-Jährigen sollte eine Obduktion durchgeführt werden. Zum Motiv könnten derzeit noch keinerlei Angaben gemacht werden, hieß es. Auch der genaue Tatzeitpunkt war zunächst unklar. Die Hinterbliebenen wurden psychologisch betreut.

Wegscheid (ddp-bay)

Url zum Artikel: http://www.ad-hoc-news.de/polizei-sohn-toetet-mutter-und-begeht-selbstmordversuch--/de/Regional/Bayern/20730163

 

 


 

 

09. Oktober 2009 - Pressemitteilung 28/09

Mordfall „Jessica“: Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen eine 28 Jahre alte Frau aus Erlangen Anklage erhoben. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, am Nachmittag des 25. Juni 2008 eine damals 26-jährige Mutter zweier Kinder in der Küche ihrer Wohnung in Erlangen zur Verdeckung einer anderen Straftat getötet zu haben.

Die Anklagebehörde geht nach dem Abschluss ihrer Ermittlungen davon aus, dass die Angeschuldigte, die mit dem Tatopfer bekannt war, auf bisher nicht nachvollziehbare Weise in den Besitz einer ec-Karte für das Konto des Ehemanns der Geschädigten gelangt war. Sie soll dann in der Folgezeit Unterschriften gefälscht und unberechtigt Überweisungen, Einkäufe und Barauszahlungen zu Lasten dieses Kontos veranlaßt haben. Hierdurch sei ein Schaden von mehr als 7.000.- € entstanden. Nachdem die Angeschuldigte von ihr verdächtigt wurde und ein Termin zur Gegenüberstellung mit einem Bankangestellten – bei dem die Taten voraussichtlich aufgedeckt worden wären - unmittelbar bevorstand, soll sich die Angeschuldigte in die Wohnung des Tatopfers begeben haben. Ziel dieses Besuches sei gewesen, die Geschädigte von der beabsichtigten Gegenüberstellung abzubringen. Weil ihr dies nicht gelang, habe die Frau mehrfach in Tötungsabsicht auf die Mutter zweier Kinder eingestochen.

Die Anklagebehörde ist davon überzeugt, dass die 28-Jährige in der Absicht handelte, ihre unberechtigten Geldabhebungen unentdeckt und unverfolgt zu lassen. Sie hat deshalb Anklage wegen Mord sowie Betrug mit Urkundenfälschung in drei Fällen erhoben.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird zunächst darüber zu entscheiden haben, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat zum Nachweis ihrer Vorwürfe 80 Zeugen und neun Sachverständige benannt. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht der Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafe.

 

Thomas Koch

Richter am Oberlandesgericht

 

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2009/02248/index.php

 

 


 

Sohn tötet Mutter durch Brandstiftung

Die Staatsanwaltschaft in Görlitz hat im Zusammenhang mit einem tödlichen Familiendrama ein Sicherungsverfahren gegen den 25-jährigen mutmaßlichen Täter beantragt. Ende Februar soll der Mann seine 51-jährige Mutter in der gemeinsamen Wohnung mit Benzin übergossen und dann angezündet haben. Die Frau starb. Doch der 25-Jährige ist anscheinend psychisch Krank und war so nicht in der Lage, sein Handeln zu steuern. Die Staatsanwaltschaft sagt damit aus, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.

Die Straftatbestände Mord wurden von dem Mann durch besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes in neun Fällen erfüllt, hieß es. Eine Anklage könnte jedoch nur bei schuldhaftem Handeln erfolgen. Ein psychiatrisches Gutachten geht davon aus, dass für die Allgemeinheit eine erhebliche Gefahr von ihm ausgeht. Deswegen kommt für die Staatsanwaltschaft auch nur die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht, die in dem Sicherungsverfahren verhängt werden kann.

Der Mann ist ein ehemaliger Jura-Student. Er hatte vor seiner Tat Benzin an einer Tankstelle gekauft und dann dieses am 27. Februar in der Wohnung ausgegossen und angezündet. Vor ihrem Tod gelang es der Mutter noch den Polizeinotruf zu wählen. Der Mann, der arbeitslos ist wurde schon in die Psychiatrie gebracht.

News vom 03. Juli 2008

http://www.topnews.de/sohn-toetet-mutter-durch-brandstiftung-311375

 

 

 


 

 

 

Mutter umgebracht: Zwölf Jahre Haft

Prozess: 39-Jähriger wegen Totschlags verurteilt - Bei Tat 2,5 Promille Alkohol im Blut

Amberg Das Landgericht Amberg hat gestern einen 39 Jahre alten Mann, der seiner Mutter die Kehle durchgeschnitten hat, wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Metzger hatte bereits 1999 in seinem Elternhaus gemeinsam mit seinem Vater seinen jüngeren Bruder erstochen und war danach drei Jahre im Gefängnis.

In dem neuen Prozess gab er zu, bei einem Streit um den toten Bruder seine Mutter gewürgt und ihr dann die Kehle durchgeschnitten zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes verlangt, der Verteidiger hatte für eine fünfjährige Gefängnisstrafe plädiert. Der Mann hatte der Beweisaufnahme zufolge lange Streit mit seiner Mutter, meistens ging es um den jüngeren Bruder. Der 39-Jährige warf seiner Mutter vor, dass sie immer ihren Jüngsten bevorzugt und diesem bei der Finanzierung seiner Drogensucht geholfen habe. Bei einer dieser Auseinandersetzungen war es dann im Sommer des Jahres 2007 zu der tödlichen Attacke auf die 65-jährige Frau gekommen.

Ohne die Vorgeschichte des ersten Verbrechens sei die zweite Tat nicht zu verstehen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der jüngere Sohn habe die Familie regelrecht terrorisiert, sagte die Richterin. In einer solchen Situation hatten der Vater und der heute 39-Jährige den damals 28-Jährigen getötet. Beide hatten mehrfach auf ihn eingestochen, schließlich schnitt der Metzger seinem Bruder den Hals auf. Der Vater starb in Untersuchungshaft an einem Herzinfarkt, so dass nur der Sohn verurteilt wurde.

Der Beweisaufnahme zufolge ist der 39-Jährige seit seiner Jugend Gewohnheitstrinker. Als er mit einem 25 Zentimeter langen Fleischermesser auf seine Mutter losging, hatte er etwa 2,5 Promille Alkohol im Blut. Dpa

19.06.2008

http://www.main-netz.de/nachrichten/vermischtes/berichte/art4213,411311

 

 


 

 

 

Sohn ersticht Mutter

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hof und der Polizeidirektion Hof

Selb. Tödlich endete für eine 40-jährige Selberin im Stadtteil Vorwerk ein Streit mit ihrem 16-jährigen Sohn.

Nach bisherigen Erkenntnissen stach der junge Mann im Verlauf der Auseinandersetzung in der elterlichen Wohnung schließlich mit einem Messer zu und verletzte seine Mutter tödlich.

Gegen 06.15 Uhr verständigte ein Familienmitglied über die Rettungsleitstelle die Polizei. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Den 16-jährigen Tatverdächtigen nahmen Beamte der Grenzpolizei Selb in der Wohnung fest. Beamte der Kripo Hof und der zuständige Staatsanwalt aus Hof übernahmen sofort die weiteren Ermittlungen in Selb.

Ein Team aus Notfallseelsorgern kümmert sich mittlerweile um die Familienangehörigen.

Das Motiv des 16-Jährigen ist noch völlig unklar. Die Ermittlungen dauern an.

11. Juni 2007 - Pressemitteilung 02/07

http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/ho/presse/archiv/2007/00637/

 

 


 

 

Landgericht Bautzen verhandelt erneut Tötung der Mutter

Das Mädchen hatte im Dezember 2006 im Affekt ihre Mutter mit 23 Messerstichen getötet

 

Foto: ddp

Bautzen (ddp-lsc). Das Landgericht Bautzen wird im Mai erneut gegen eine Jugendliche wegen der Tötung ihrer Mutter verhandeln. Die Verhandlung, bei der unter anderem Jugendamt, Psychologen und Lehrer gehört werden sollen, ist nichtöffentlich, wie das Landgericht Bautzen am Mittwoch mitteilte. Die Jugendkammer, an die der Fall vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückverwiesen wurde, werde sich nun ausschließlich mit der Höhe der Strafe befassen.

Das Landgericht Bautzen hatte im Juli 2007 die damals 14-Jährige wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der BGH hob dieses Urteil Ende Februar 2008 weitgehend auf. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs scheint in diesem Fall auch eine Bewährungsstrafe denkbar.

Das Mädchen hatte im Dezember 2006 im Affekt ihre Mutter mit 23 Messerstichen getötet. Das Gericht hatte bei der Strafzumessung ausdrücklich auf die erheblichen Erziehungsdefizite und jahrelange Demütigung der Jugendlichen durch die Mutter hingewiesen.

(ddp)

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1257891.html

 

 

 


 

 

 

Sachsen-Anhalt

Zu Tode geprügelt

Die Gewalt war so massiv, dass sie kaum in Worte zu fassen ist. In der Kleinstadt Hettstedt in Sachsen-Anhalt hat in der Nacht zu Sonntag ein 18 Jahre alter Mann eine Frau auf dem Marktplatz zu Tode geprügelt. Sein Motiv ist immer noch unklar.

Von Frank Jansen

21.1.2008 0:00 Uhr

 

Berlin - Der nur mit einer kurzen Turnhose und Turnschuhen bekleidete Täter habe immer wieder auf und gegen den Kopf des Opfers getreten, berichtete ein Zeuge am Sonntag dem Tagesspiegel. Die 54-jährige Frau sei im Rettungswagen auf der Fahrt zum Krankenhaus gestorben, sagte eine Sprecherin der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt-Süd in Halle. Das Motiv der Tat lasse sich noch nicht klären. Der mutmaßliche Schläger sei am Ort des Geschehens festgenommen worden. Die Polizei konnte ihn zunächst nicht vernehmen, da der Mann alkoholisiert war. Ermittelt wird bislang wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Zeuge, ein Taxifahrer, hatte bei seiner Nachtschicht zuerst vom Marktplatz her Geschrei wahrgenommen. Dann bekam er mit, dass der 18-Jährige die am Boden liegende Frau trat, sie am Kragen hochzog, wieder fallen ließ und immer wieder als „Schlampe“ beschimpfte. Der Täter habe „wie in Ekstase“ gewirkt, sagte der Augenzeuge. Deshalb habe er sich nicht getraut einzugreifen, aber sofort die Polizei alarmiert. Die Beamten seien nach 20 Minuten gekommen und hätten den Täter festgenommen.

Bei dem Schläger handelt es sich nach Informationen des Tagesspiegels um den in Hettstedt lebenden Eric W., der erst in der vergangenen Woche volljährig wurde. Erkenntnisse über rechtsextreme Gewalttaten haben die Sicherheitsbehörden bei Eric W. offenbar nicht. Zum Opfer wollte die Polizei nur sagen, dass es sich um eine in Hettstedt lebende Deutsche handelt. Ein ausländerfeindlicher Hintergrund sei nicht zu erkennen. Warum der Mann die Frau attackierte, bleibt dem Taxifahrer unerklärlich. Der Täter habe sich mehrmals nach Tritten auf den Kopf in Siegerpose neben das Opfer gestellt, „als habe er ein Stück Wild erlegt“, sagte der Zeuge. In Sicherheitskreisen wird nicht ausgeschlossen, dass der Mann aus einem sozialdarwinistischen Motiv heraus die Frau misshandelt hat.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 21.01.2008)

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/;art1117,2460078

 

 

 

21.01.2008

Tatmotiv bislang noch unklar

Jugendlicher prügelt Frau auf Hettstedter Marktplatz tot

Hettstedt. Auf dem Marktplatz von Hettstedt (Mansfeld-Südharz) in Sachsen-Anhalt ist gestern früh eine 54-jährige Frau zu Tode geprügelt worden. Die Polizei nahm einen 18-Jährigen als Täter fest. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.

Der tödliche Angriff ereignete sich gegen 5.30 Uhr. Die Frau, die aus dem Trinkermilieu kommen soll, sei zusammengeschlagen worden und später im Rettungswagen an ihren Verletzungen gestorben, teilte die Polizei mit.

Zu den Hintergründen des Verbrechens machten die Beamten bis gestern Abend keine Angaben. Der Jugendliche hatte zunächst in einer Pizzeria am Markt randaliert. Dort ließ er auch einen Teil seiner Kleidung zurück. Nachdem Zeugen angesichts der Prügelattacke die Polizei alarmiert hatten, fanden Beamte den offensichtlich alkoholisierten Mann in Tatortnähe in kurzen Hosen vor. Um seinen Körper hatte er eine Tischdecke aus der Pizzeria geschlungen. Er habe auf die Polizisten einen verwirrten Eindruck gemacht, hieß es.

Wie eine Polizeisprecherin mitteilte, äußerte sich der 18-Jährige zunächst nicht zu dem Verbrechen. Unklar blieb unter anderem, warum er auf die Frau einprügelte und ob er sie kannte. (dpa/rb)

http://www.lr-online.de/panorama/LR-Panorama;art1676,1909400

 

 

 

 

Sachsen-Anhalt

18-Jähriger zielte vor allem auf den Kopf

In Hettstedt herrscht Betroffenheit nach dem schweren Verbrechen vom Wochenende. Ein 18-Jähriger wird beschuldigt, eine 54-Jährige Frau auf dem Marktplatz zu Tode geprügelt zu haben. Doch er will sich an nichts erinnern. Inzwischen wurden erschütternde Details zum Tathergang bekannt.

 

Nach dem gewaltsamen Tod einer 54-jährigen Frau auf dem Marktplatz von Hettstedt im südlichen Sachsen-Anhalt hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Totschlags gegen einen 18-Jährigen beantragt. „Er handelte mit Tötungsvorsatz“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Schieweck. Es gebe einen Zeugen, der ihn bei der Tat gesehen und wiedererkannt habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle. Der junge Mann gebe an, keine Erinnerungen an das Geschehen zu haben. Zum Motiv lagen keine Erkenntnisse vor. Ein psychiatrisches Gutachten solle Klarheit über die Schuldfähigkeit erbringen und klären, ob bei dem 18-Jährigen tatsächlich eine Amnesie vorliege.

„Wir prüfen auch, ob der Mann zum Beispiel auch Drogen konsumiert hatte“, sagte der Oberstaatsanwalt. Ein Atemalkoholtest ergab laut Staatsanwaltschaft einen Wert von 1,57 Promille. An seinem Schuh wurde Blut gefunden. Eine gentechnische Untersuchung soll klären, ob es vom Opfer stammt. In ersten Vernehmungen sagte der 18- Jährige nichts, was zur Aufklärung des Verbrechens beitragen könnte. Den Ermittlungen zufolge hat der 18-Jährige am frühen Sonntagmorgen über einen längeren Zeitraum auf sein Opfer eingeschlagen und eingetreten, „als es wehrlos und wahrscheinlich auch bereits bewusstlos auf dem Boden lag“, wie Oberstaatsanwalt Andreas Schieweck sagte.

Immer wieder auf den Kopf gezielt

Dabei habe der Täter vor allem auf den Kopf gezielt. Er habe die Frau zudem immer wieder an den Haaren hochgezogen und den Kopf auf das Pflaster fallen lassen. Laut Obduktionsbericht trug die Frau unter anderem eine Schädelbasisfraktur, eine teilweise Ablösung der Kopfschwarte sowie schwerste innere und äußere Blutungen davon. Das Opfer sei binnen kürzester Zeit verblutet und noch auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben.

Der mutmaßliche Täter, der im Vorjahr eine Lehre abgeschlossen hat und noch bei seinen Eltern wohnt. Bei seiner Festnahme unmittelbar nach der Tat war er nur mit einer Turnhose bekleidet. Um den Oberkörper hatte er ein Tischtuch gewickelt, das aus einer Pizzeria am Rande des Marktes stammt. Nach Angaben des Oberstaatsanwaltschaft war in die Gaststätte unmittelbar zuvor eingebrochen worden. Hier fanden die Ermittler auch eine Hose, die offensichtlich dem Täter gehört. Über das Opfer wollte Schieweck keine Angaben machen. „Der Tatbestand schützt das Leben eines Menschen“, sagte er. Die Frau stamme wie der Tatverdächtige aus dem Raum Hettstedt. Zeitungsberichten zufolge war die Frau seit Jahren alkoholabhängig.

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer, äußerte sich betroffen. Neben der entschiedenen Verfolgung derartiger Straftaten durch Polizei und Justiz „müssen wir gemeinsam Wege finden, um jugendlicher Gewalt besser entgegenzuwirken“, sagte er. Dies sei ebenso eine Frage persönlicher Courage wie der überzeugenden Vermittlung von Werten.

 

http://www.welt.de/vermischtes/article1577140/18-Jaehriger_zielte_vor_allem_auf_den_Kopf.html

Die Welt, 21.01.2008

 

 

Kommentar Väternotruf:

Woher der frauenfeindlich ausagierte Hass eines gerade volljährig gewordenen jungen Mannes, der in Hettstedt eine 54-jährige Frau, die seine eigene Mutter sein könnte,  totprügelt? Wie kann ein junger Mann einen solchen Hass auf eine Frau entwickeln, wo doch alle Frauen, seine eigene Mutter eingeschlossen, doch immer nur "das beste" für ihn, den früheren Jungen getan haben?

Fragen Sie mal im Jugendamt nach, das während der Zeit des Mannes für das frühere Kind und den späteren Jugendlichen zuständig war. Wir haben von nichts gewusst und wissen jetzt immer noch nichts, wird es dort sicher heißen.

Oder fragen Sie mal bei der Mutter des jungen Mannes nach, vielleicht hat diese eine frappierende Ähnlichkeit mit der Frau, die der junge Mann auf dem Marktplatz halb tot prügelte und vielleicht galt die Prügel des jungen Mannes eigentlich nicht der zufällig als Projektionsfläche dienenden und zur Wutentladung ausgesuchten Frau, " die aus dem Trinkermilieu kommen soll", sondern der eigenen Mutter. In diesem Fall würde es sich um Mutterhass handeln, den der Sohn hier ausagierte: Kriminologisch handelte es sich dann in diesem Fall um einen sogenannten chiffriertem Matridzid (symbolischer Muttermord) , wie ihn z.B. Joachim Weber beschreibt.

 

Joachim Weber: "Viktimologische Besonderheiten bei Sexualdelikten: Fälle von ´chiffrierten Matrizid´", Monatsschrift Kriminologie", 76 (1993) 33-43

 

Wenn man in solchen Fällen wie dem von Hettstedt genauer hinsieht, Akteneinsicht dazu wäre wünschenswert, aber wird wohl kaum erfüllt, schließlich will sich keiner der Verantwortlichen in die Karten gucken lassen, kann man oft erkennen, wie sich solche Dramen logisch entwickelt haben, weil nicht nur die Eltern, Mutter und Vater, sondern auch die fachlich Verantwortlichen, im Laufe der Jahre das ihre getan haben, so dass es schließlich zur Katastrophe gekommen ist. 

 

 

 


 

 

Polizei findet Leiche in Kühlschrank

ERSTELLT 26.04.06, 15:28h

Köln - Eine Familientragödie hat sich einer Wohnung im Kölner Stadtteil Humboldt-Gremberg abgespielt. Am 25.04.06 wurde in einer Kühltruhe versteckt eine Leiche gefunden. Nach ersten Ermittlungen handelt es sich vermutlich um die 61-jährige Mieterin, die im Sommer 2005 von ihrer Tochter getötet wurde.

Eine Bekannte der 61-Jährigen war misstrauisch geworden, weil sie die Frau seit mehreren Monaten nicht mehr gesehen und die Tochter sich in Widersprüche über den Aufenthaltsort verstrickt hatte. Die Melderin informierte schließlich die Polizei, die das Haus in der Burgenlandstraße 5 b aufsuchte. Kaum hatte die 26-jährige Tochter den Beamten eingelassen, schlug diesem starker Verwesungsgeruch entgegen. Nach erfolgter Belehrung gab die junge Frau zu, ihre Mutter im Juli letzten Jahres getötet zu haben. Anschließend habe sie die Leiche in einem Kühlschrank versteckt. Seit dieser Zeit lebte sie weiterhin in der gemeinsamen Wohnung und verleugnete die Anwesenheit ihrer Mutter.

Die tatverdächtige Tochter wurde festgenommen und von Beamten der Mordkommission des Kriminalkommissariats 11 zum Tathergang vernommen. In ihrer Vernehmung erklärte sie, die Mutter zunächst erdrosselt und ihr anschließend eine Plastiktüte über den Kopf gezogen zu haben. Anschließend legte sie das Opfer in den Kühlschrank. Die 61-Jährige war seit vielen Jahren schwer krank und pflegebedürftig, so dass sie sich schließlich mit der Pflege überfordert gefühlt und sie umgebracht habe.

Der Kühlschrank wurde am Abend durch die Feuerwehr zur Gerichtsmedizin transportiert. Bei der Obduktion der Leiche ergaben sich Hinweise darauf, die auf einen Erdrosselungsvorgang schließen lassen. Die Tatverdächtige wird noch heute dem Haftrichter vorgeführt, es ist Haftbefehl wegen Mordes aus niederen Beweggründen beantragt. (ha)

 

http://www.ksta.de/html/artikel/1146028275324.shtml

 

 

 

 

Täterin völlig überfordert

VON DETLEF SCHMALENBERG UND TIM STINAUER, 28.04.06, 07:20h

 

In diesem Kühlschrank lag die Leiche.

Das Mordopfer Marianne H. litt an Alzheimer und den Folgen einer Alkoholsucht. Die Tochter gab die eigene Wohnung auf, um ihre Mutter zu pflegen.

Wegen Mordes an ihrer Mutter sitzt die 26-jährige Melanie H. seit Donnerstag in Untersuchungshaft. Mit der Pflege ihrer schwer kranken Mutter Marianne hatte sie sich nach eigenen Angaben so sehr überfordert gefühlt, dass sie vorigen Sommer beschloss, die 61-Jährige zu töten. Die Leiche hielt Melanie H. neun Monate in einem Kühlschrank in der gemeinsamen Wohnung in Humboldt-Gremberg versteckt. Nun wird deutlich, dass die Tatverdächtige offenbar seit ihrer Kindheit mit schwierigen Verhältnissen zu kämpfen hatte.

Wie zu erfahren war, hat Melanie H. ihren Vater nie kennen gelernt. Ihre Mutter soll ihr nie Näheres über den Mann erzählt haben. Er soll nur eine kurze Affäre mit Marianne H. gehabt haben. Anschließend ließ er die Familie im Stich und kehrte in die Türkei zurück. Melanie wuchs bei ihrer Mutter auf, die schon seinerzeit unter Alkoholsucht gelitten haben soll. Die meiste Zeit hielt Marianne H. sich und ihre Tochter mit Sozialhilfe und gelegentlichen Anstellungen als Putzfrau über Wasser. Marianne H.'s Kinder aus erster Ehe hatten den Kontakt zu ihrer Mutter früh abgebrochen.

„Melanie ist sehr schüchtern, sie sah einem nie in die Augen, schlich durchs Treppenhaus wie eine Katze“, sagt eine Nachbarin. Auch Carolina Popovic, die Rechtsanwältin von Melanie H., sagt über ihre Mandantin: „Sie ist eine Persönlichkeit, die nicht gewohnt ist, mit jemandem zu sprechen.“

Das Gymnasium hat Melanie H. vor dem Abitur abgebrochen, sie wechselte auf die Höhere Handelsschule. Doch auch hier setzte sie sich nicht durch, brach die Ausbildung nach kurzer Zeit ab. Eine Tuberkulose-Erkrankung schwächte sie monatelang. Melanie H. wurde in einem Krankenhaus in Bonn behandelt. In dieser Zeit vereinsamte sie, immer mehr Freunde sagten sich von ihr los. Später wollte die 26-Jährige das Abitur nachholen, um Geschichte studieren zu können. Sie zog von zu Hause aus, nahm sich eine eigene Wohnung. „Aber letztes Jahr ist sie nach nur ein paar Monaten wieder zurückgekommen, weil ihre Mutter Hilfe brauchte“, berichtet eine Nachbarin. Marianne H. litt unter Alzheimer und den Folgen ihrer Alkoholsucht.

 

(KStA)

 

http://www.ksta.de/html/artikel/1144673390667.shtml

 

 

 

 


 

 

 

ARD

Sonntag, 12.03.2006

20.15 - 21.45 (90 min.)

Das Erste

 

Tatort: Feuerkämpfer

Fernsehfilm Deutschland 2006

 

 

Hauptkommissar Jan Casstorff (Robert Atzorn) ist sich sicher, dass der Schlüssel zur Lösung des Falles im familiären Umfeld von Rebecca Stein (Nadeshda Brennicke) liegt.

 

Eine Serie von Brandstiftungen versetzt Hamburg in Angst und Schrecken. Als die Familienrechtlerin Claudia von Brück erschlagen in ihrer ausgebrannten Kanzlei aufgefunden wird, nimmt Casstorff die Ermittlungen auf.

Eine Serie von Brandstiftungen fordert ihr erstes Todesopfer: Die Rechtsanwältin Claudia von Brück wird erschlagen in ihrer ausgebrannten Kanzlei aufgefunden. Casstorff nimmt mit seinem Team die Ermittlungen auf - und stellt schnell fest, dass die tote Familienrechtlerin alles andere als unumstritten war. So war sie bekannt dafür, geschiedenen Männern den Umgang mit ihren Kindern zu verwehren. Doch auch im privaten Umfeld der Toten bröckelt es hinter der Fassade: Casstorff ermittelt, dass die Tochter, Mechthild von Brück, ein Verhältnis mit dem Lebensgefährten der Ermordeten hatte. Weitere Brände werden gelegt, doch noch immer gibt es keine Spur, die auf die Identität des Brandstifters hindeutet. Ein Abgleich der Dienstzeiten der Feuerwehrleute liefert keine Übereinstimmung mit den Tatzeitpunkten. Casstorff mutmaßt, dass sich der Mörder die Brandserie zu Nutze gemacht hat, um die Tat dem Brandstifter anlasten zu können. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf das Feld der "Trennungsväter", die nicht damit zurechtkommen, ihre Kinder nur wenige Stunden im Jahr sehen zu dürfen. Tatsächlich spitzt sich der Verdacht auf den Ex-Mann einer Feuerwehrangestellten zu. Doch damit ist der Mörder noch nicht gefunden...

Drehzeit: 12. Juli bis 10. August 2005

Drehorte: Hamburg und Umgebung

"Tatort - Feuerkämpfer" ist eine Gemeinschaftsproduktion von ARD und ORF, hergestellt von der Studio Hamburg Produktion GmbH im Auftrag des NDR.

Thomas Bohn Regie und Drehbuch

Thomas Bohn wurde 1959 in Wuppertal geboren und machte 1978 sein Abitur. 1981 endete seine Wehrdienstzeit als Reserveoffizier. Ein Jahr später hospitierte er als Fernsehjournalist im ZDF-Studio in Washington und stellte für Sendungen wie das "Auslandsjournal","Heute" und "Bilder aus Amerika" Recherchen an. 1983 arbeitete Thomas Bohn als Fernsehjournalist beim Bayrischen Rundfunk und erstellte eigene Beiträge für die "Rundschau","Tagesschau" und "Tagesthemen".

Auch als Werbefilmregisseur machte er sich ab 1985 einen Namen. Bis 1993 war er Regisseur und teilweise Texter von etwa 100 Commercials. Seine Kunden waren u. a. Sony, Coca-Cola, Ikea, Amnesty International und Kenwood. Seit 1993 ist Thomas Bohn nun Autor und Regisseur von abendfüllenden Filmen. Neben zahlreichen Folgen für den "Tatort" - beispielsweise "Der Passagier (2003),"Kalte, Herzen (1999) oder "Tod im All" (1996) - stammen auch der viel beachtete Fernsehfilm "Magic Müller" (1993), der Kinofilm "Straight Shotter" (2000) oder die NDR Produktionen "Der kleine Unterschied" (1998),"Ein Zwilling zuviel" (2001) und "Eine Frage des Gewissens" (2006) von Thomas Bohn. Weitere Informationen und Neuigkeiten sind auf seiner persönlichen Homepage www.thomas-bohn.info zu finden.

Robert Atzorn ist Hauptkommissar Jan Casstorff

Der gefragte Schauspieler wurde 1945 in Bad Polzin als Sohn eines Journalisten geboren und wuchs in Oldenburg und Hamburg auf. Nach dem Abitur begann er ein Grafik-Studium an der Kunstschule Alsterdamm in Hamburg. Doch bald darauf zog es ihn zur Bühne.Ab 1967 studierte er an der Neuen Münchener Schauspielschule. Von 1969 bis 1983 hatte er verschiedene Bühnen-Engagements, u. a. in Zürich (1970/1971), Münster (1971/1972), Dortmund (1973 - 1975) und am Bayrischen Staatsschauspiel in München (1977 - 1983). Seine wesentlichen Theaterrollen waren Hamlet, Faust, Marquis Posa, Fernando, Helmer, Egmont und Edgar Wibeau.

Seit Mitte der 70er-Jahre arbeitet Robert Atzorn fast ausschließlich für das Fernsehen. Zu seinen wichtigsten Filmen gehören "Aus dem Leben der Marionetten" (1979) unter der Regie von Ingmar Bergman und "Das schöne Ende dieser Welt" (1983). Zum Publikumsliebling avancierte er durch die Hauptrollen in zwei Serien, in denen er nicht nur durch seinen Charme überzeugte: zuerst als Geistlicher in "Oh Gott, Herr Pfarrer" (1987),wofür er die Goldene Kamera erhielt, und dann in "Unser Lehrer Dr. Specht" (1990 - 1998). Diese Rolle, in die er 68 Mal schlüpfte, wurde mit einem Telestar belohnt. Doch Robert Atzorn stellte sein Talent auch in deutsch-italienischen Koproduktionen, in Arbeiten von Dieter Wedel und Matti Geschonneck und in der Serie "Kanzleramt" unter Beweis. Seit 2001 spielt Robert Atzorn den Kommissar Jan Casstorff im NDR Tatort.

Ursula Karven istWanda Wilhelmi

Ursula Karven wurde in Ulm geboren und lebt heute auf Mallorca. Sie nahm vier Jahre bei Ute Cremer Schauspielunterricht, schloss eine Gesangsausbildung in München ab, ist seit vielen Jahren in Tanz und im Musikspiel geübt und spricht diverse Fremdsprachen. Seit 1984 spielte Ursula Karven in zahlreichen Film- und Fernsehproduktionen. Ihr Leinwanddebüt gab sie in Niki Müllerschöns "Ein irres Feeling".Ende der 80er-Jahre moderierte sie TV-Musik- Shows, agierte in Serien- und Mehrteiler-Hauptrollen in Deutschland ("Blaues Blut") und Frankreich ("Die Armut der Reichen") und trat daneben als Gast in Fernsehserien ("Rivalen der Rennbahn","Das Erbe der Guldenburgs") auf.

Auch international kann die Schauspielerin auf zahlreiche Rollen zurückblicken: Unter anderem spielte sie neben Bud Spencer und Philip Michael Thomas in der Episode "Die Formel des Todes" der Serie "Zwei Supertypen in Miami", in einem TV-Film von RobertWagner ("Hart aber herzli

Darsteller/Regie:

 

 

Darsteller:

Angelo Panigua: Diego Wallraff

Eduard Hollicek: Tilo Prückner

Jan Casstorff: Robert Atzorn

Jenny Graf: Julia Schmidt

Mechthild von Brück: Annett Renneberg

Rebecca Stein: Nadeshda Brennicke

Wanda Wilhelmi: Ursula Karven

 

Kamera: Karl Heinz Valier

Drehbuch: Thomas Bohn

Regie: Thomas Bohn

Mehr zu "Tatort: Feuerkämpfer" im WWW

http://www.ard-digital.de/ipg/alle_sender.php?timeStart=2006-03-12+05%3A30%3A00&timeEnd=2006-03-13+05%3A29%3A00&timeWindowStart=2006-03-12+21%3A00%3A00

 

 

 

 


 

 

 

Sohn der ermordeten Taxifahrerin gesteht Verbrechen

Phantombild überführt Mörder bei der Trauerfeier - 20jähriger Täter gibt als Motiv Streit um die Kasse eines Dartvereins an

Von Imke Zimmermann

 

Der Sarg der Taxifahrerin am Donnerstag bei der Trauerfeier. Hier fiel der Polizei die Ähnlichkeit von Sohn Alexander N. (2. v. links) mit dem Phantombild auf

Foto: dpa

Ouakenbrück - Die Aufklärung des Mordes an der 39jährigen Taxifahrerin aus Quakenbrück erinnert an Szenen aus einem Fernsehkrimi: Als Täter hat sich der 20jährige Sohn des Opfers erwiesen, und er wurde unter den Augen der Trauergäste am Donnerstagnachmittag nach der Beerdigung festgenommen. Rund 40 Menschen hatten sich zum Gedenken an die 39jährige Martina T. zur Kaffeetafel in der "Marktkulisse" versammelt. Mitten unter ihnen derjenige, dessen Phantombild an der Eingangstür hing. Es zeigt einen bullig wirkenden jungen Mann, der eigentlich als Fahrgast der Taxifahrerin gesucht wurde und sich als Täter herausstellte. Es war dieses Bild, das dem 20jährigen Alexander N. zum Verhängnis wurde, denn es war außerordentlich ähnlich geraten.

Am Mittwochabend vor einer Woche war Martina T. erstochen in einem Weiher am Ortsrand gefunden worden. Daß nur acht Tage später der Mörder festgenommen wurde, ist offensichtlich dem guten Gedächtnis eines jungen Paares zu verdanken. Die beiden hatten kurz nach 23 Uhr am Tattag den letzten Fahrgast in das blaue Taxi einsteigen sehen. Bei der Beerdigung nahmen die Kripobeamten die Trauergäste ins Visier. Ihnen fiel die verblüffende Ähnlichkeit des Sohnes der Verstorbenen mit dem Phantombild auf. Bis dahin hatte er nicht ernstlich zum Kreis der Tatverdächtigen gehört. Seltsamerweise hatte sich der 20jährige nach dem Verbrechen die Haare abrasiert und war damit dem Bild ähnlich geworden.

Der 20jährige ließ schon beim ersten Gespräch mit der Polizei die Maske fallen und gestand, dass er seine Mutter getötet und den zufällig am Tatort aufgetauchten 13jährigen Radfahrer niedergestochen habe. Motiv war nach seinen Angaben ein Streit um die Kasse eines Dartvereins. Als Kassierer soll der 20jährige fast 750 Euro unterschlagen haben.

 

http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/archiv2004/041030/aus_aller_welt/story712856.html

 

 

 


 

 

 

Rechtsprechung des Landgerichts Nürnberg-Fürth

in Strafsachen

10 Jahre wegen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit

52jährige Angeklagte erdorsselte ihre 92jährige Mutter

 

10 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit: Mit diesem Urteil endete am 15. Juni 1999 die Hauptverhandlung vor dem Nürnberger Schwurgericht gegen eine 52 Jahre alte Frau aus Nürnberg. Die Angeklagte hatte gestanden, 17. März 1998 in der gemeinsamen Wohnung in Nürnberg ihre 92jährige Mutter getötet zu haben. Sie hatte die stark körperbehinderte, in ihrem Bett schlafende Frau mit einem Stoffstreifen erdrosselt. Offenbar wollte sie dadurch dem ständigen Streit mit ihrer Mutter ein Ende bereiten.

Laut Sachverständigengutachten war die Angeklagte infolge Alkoholisierung und auf Grund ihrer psychischen Verfassung zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig. Nur deshalb sah das Gericht von einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab.

Gegen die Entscheidung können die Staatsanwaltschaft (die 13 Jahre gefordert hatte) sowie die Angeklagte und ihr Verteidiger (der wegen Totschlags 8 Jahre beantragt hatte) innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

(Verfasser der Presseinformation:

Ewald Behrschmidt, Richter am Oberlandesgericht - Leiter der Justizpressestelle -)

15.6.1999

http://www.stanf.homepage.t-online.de/stanf.htm

 

 

 


 

Neun Jahre Haft für Muttermord

Ingenieur stach neunmal zu

Das Berliner Landgericht hat einen 53jährigen Ingenieur zu neun Jahren Haft verurteilt, weil er seine 74jährige Mutter erstochen hat. Der Täter habe im Dezember 1997 neunmal im Affekt auf seine Mutter eingestochen, so heißt es im Urteil. Seine pflegebedürftige Mutter habe ihm jahrelang Vorhaltungen gemacht, hatte der Ingenieur ausgesagt. Dennoch war er, der einzige Sohn der Frau, stets bei seiner Mutter geblieben. Das Landgericht geht von einer verminderten Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Der Sohn hätte jedoch die Zuspitzung des Konflikts durch seinen Auszug aus der Wohnung vermeiden können, sagte der Richter. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf maximal sechs Jahre Haft plädiert. (dpa)

Berliner Zeitung

Datum: 23.05.1998

Ressort: Lokales

Autor: -

 

 


 

32-Jähriger erstach seine Mutter

 

Eberswalde (dpa/bb) - Ein 32-jähriger Mann aus Eberswalde hat seine Mutter mit zehn Messerstichen getötet. Für die Staatsanwaltschaft Eberswalde bestätigte Petra Marx am Dienstag die Familientragödie, die sich am Montagabend ereignet hatte. Gegen den Täter erging Haftbefehl. Der Mann hatte seine Mutter besucht und war mit ihr in Streit geraten. Der Lebenspartner der Frau fand das blutüberströmte Opfer. Der Täter konnte in einer Gaststätte festgenommen werden. Eine Blutprobe ergab 3 Promille Alkoholgehalt.

 

6.8.2002

 


 

 

(Mutter)Sohn erschlug Mutter - zehn Jahre Haft

Gutachterin: Tat im Affekt

Am zweiten Weihnachtstag des vergangenen Jahres erschlug der 42-jährige Stephan F. seine 76-jährige Mutter. Es war Totschlag und kein Mord, befand das Berliner Landgericht am gestrigen Mittwoch. Es verurteilte F. zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft.
Die Gutachterin hatte zuvor von einem "hochgradig affektiven Ausnahmezustand" gesprochen. Hintergrund der Tat sei eine unglückliche Mutter-Sohn-Beziehung gewesen, sagte sie. Der gelernte Krankenpfleger gilt als labil. Er war drogensüchtig und hat mehrere Therapien hinter sich. Vor Gericht sagte Stephan F., die Mutter habe ihn jahrelang kontrolliert, ihn oft mehrmals täglich angerufen. "Ihre Fürsorge erstickte mich förmlich." Er war Einzelkind. Sein Vater spielte in seinem Leben keine Rolle.
Weihnachten wollte er nicht zu ihr nach Hamburg fahren. Da kam die Mutter zu ihm nach Berlin. Drei Tage wohnten sie zusammen in seiner 33-Quadratmeter großen Ein-Zimmer-Wohnung. Er habe erwartet, dass sie seine neue Wohnung lobt. Aber sie habe nur mit Kälte und Ignoranz reagiert. "Ich fühlte mich fast wie ein Gefangener und so hilflos wie ein Kind", sagte Stephan F. Er schlug ihr vor, in ein Hotel zu ziehen oder abzureisen. Sie lehnte ab. "Wie unter einer Käseglocke" habe das Zusammensein zwischen Mutter und Sohn gegärt und schließlich den labilen F. von einer Mücke zum Elefanten wachsen lassen, sagte die Gutachterin.
Bei einem banalen Streit um eine Zeitung rastete er aus. Stephan F. schlug seiner Mutter 22-mal mit dem Hammer auf den Kopf, würgte sie mit dem Gürtel, stach 19-mal mit einem Schraubenzieher auf sie ein. Danach fuhr er nach Hamburg, wo er aufgewachsen war, um sich von einer Brücke zu stürzen. Er schaffte es nicht, fuhr zurück nach Berlin, stellte sich der Polizei. (sd.)


Berliner Zeitung 23.3.2000

 


 

 

 

"Muttermord durch die Tochter - Familiendynamik und Mythologie"

Gunther Klosinski

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie"

45 (1996), S. 217-222

Deskriptoren: Familie Müttergewalt Frauengewalt Muttermord

Prädikat: Empfehlenswert

 

 

"In einer ausführlichen Kasuistik, die sich auf eine forensische Begutachtung durch den Autor stützt, wird ein Familiendrama beleuchtet, bei dem eine l9jährige Tochter die alkohol- und tablettenabhängige Mutter auf mehrfache Weise umbrachte, den Leichnam später mit Hilfe der drei Jahre jüngeren Schwester in einem ""Sarkophag"" in der Wohnung eingipste. Es werden die besonderen Lebensumstände, die Familien- und die Psychodynamik der Tat eingehend beleuchtet. Neben einem Literaturüberblick zum Muttermord (Matrizid) durch die Tochter wird die Dynamik des Matrizids auch vor dem Hintergrund der griechischen Tragödien Elektra (Sophokles) und Medea (Euripides) erörtert. Das Opfer wird mit der Rolle Medeas, die Tochter mit dem Schicksal Elektras verglichen.

 


 

 

 

"Viktimologische Besonderheiten bei Sexualdelikten: Fälle von ´chiffrierten Matrizid´"

Joachim Weber

Monatsschrift Kriminologie", 76 (1993) 33-43

 

Zusammenfassung: Die meisten Tötungsdelikte werden nicht unter Fremden, sondern Bekannten verübt, häufig sogar innerhalb der Verwandtschaft, nicht selten zwischen Eltern und Kindern, in etwa 1% der Fälle kommt es zum Matrizid.

Der Muttermord flößt unter allen Verbrechen am meisten Schrecken ein, denn die Mutter besetzt in der menschlichen Psyche einen besonderen Platz. Sie ist in den frühesten Kindheitstagen in einer Art `Dualunion` ein noch nicht vom eigenen Ich abgegrenztes Objekt, die Quelle fast aller Befriedigungen und Lustempfindungen. sie wird in verschiedenen antiken und neueren Religionen zur Gottheit erhoben; wir feiern einen ´Muttertag´ und selbst abgebrühte Straftäter reagieren nach meiner Erfahrung äußerst empfindlich oder gar aggressiv, wenn ihre Mutter kritisiert oder sie selbst von Mitgefangenen mit dem schlimmsten Knastschimpfwort ´mother-fucker´ belegt werden. Inzestuöse Beziehungen zur und Mord an der Mutter gilt als die schwerwiegendste Tabuverletzung und die unselige Gestalt eines Nero wird noch mehr wegen dieser Untaten als wegen seiner Brandstiftung und Christenverfolgung verabscheut.

Jeder, der Einblicke in die Tiefen der menschlichen Natur gewonnen hat, weiß aber auch um die abrupte Nähe von Liebe und Hass, von Verehrung und Verachtung, von Aufopferung und Opferung.

Die folgenden Ausführungen sollen dazu dienen, bei solchen Sexualdelikten, die durch eine ungewöhnlich große Altersdifferenz zwischen (relativ) jungen Täter und (relativ) altem Opfer dem mit einer impliziten Alltagstheorie ausgestatteten Gutacher schwer verständlich erscheinen, die angegebene Motivation der Täter zu hinterfragen und das Augenmerk auf die Mutter-Sohn-Beziehung zu richten. REVITCHS Hypothese eines ´chiffrierten Matrizids`, also einer eigentlich gegen die Mutter gerichteten Aggression, konnte in unserem auf 20 Fälle begrenzten Untersuchungsgut tendenziell bestätigt werden und fordert den forensischen Gutachter dazu auf, auch in künftigen derartigen Fällen auf diese Problematik zu achten.

 

 


 

 

Sabine Lück, geb. 1964,

Psychologische Psychotherapeutin/Kinder-und Jugendpsychotherapeutin Dipl-Soz.päd/ Essstörungstherapeutin/ Paar-und Familientherapeutin

Arbeitsweisen:

Essstörungen/speziell junge Mädchen Schmerztherapie Seelisches Trauma Paarkommunikation

Sonstiges:

Seminar zum Thema "Muttermord" oder die Auflösung des archaischen Grundkonfliktes zwischen Mutter und Tochter Gruppentherapie bei Essstörungen (fortlaufende Gruppen)

Aktuelle Spezialangebote:

Seminar zum Thema "Muttermord"

 

Praxis-Adresse:

Sabine Lück

Durchschnitt 27

20146 Hamburg

Tel.: 040-41 350 501 oder 04101-403 495

Fax.: 040-41 35 492

Mail: saluHH@aol.com

 

 


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