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Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte


 

 

KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

Bessemerstraße 82

12103 Berlin

E-Mail: kontakt@netzwerkkrista.de

Internet: https://netzwerkkrista.de

 

Vorstandsmitglieder - 2021 - 2023:

Richard U. Haakh

Zunächst Beamter in einer Landesverwaltung

Seit Ende der 1980-er Jahre Richter, überwiegend in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Seit 2015 pensioniert

Auch gegenwärtig noch Dozent im Verwaltungsrecht an Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen

Ich bin verheiratet und habe zwei erwachsene Kinder und einen Enkel.

Kontakt: Richard.Haakh@netzwerkkrista.de

https://netzwerkkrista.de/ueber-uns/

 


Dr. Pieter Schleiter

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig; Referandariat in Göttingen, Bonn, Speyer und Kapstadt; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth und Promotion im Sportrecht; Weltreise im Jahr 2009

Seit 2010 in der Justiz als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem Landgericht in Niedersachsen, dort drei Jahre Richter im Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer; seit 2018 Richter in mehreren großen Strafkammern und einer Zivilkammer am Landgericht Berlin, in 2019/2020 Abordnung an das Kammergericht in Berlin

Mitglied im Deutschen Richterbund

Kontakt: Pieter.Schleiter@netzwerkkrista.de

https://netzwerkkrista.de/ueber-uns/

 

 

Sprecher:


Thomas Barisic

Aufgewachsen in Nordrhein-Westfalen, Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der University of Warwick (UK), nach dem Studium als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Gießen tätig

Rechtsreferendariat in Hamburg, dort auch die ersten Berufsjahre als Rechtsanwalt im öffentlichen Wirtschaftsrecht

Übertritt in den Justizdienst, zunächst bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, danach bei der Staatsanwaltschaft Koblenz

Heute Richter für Zivilsachen an einem Amtsgericht in Rheinland-Pfalz

Kontakt: Thomas.Barisic@netzwerkkrista.de

https://netzwerkkrista.de/ueber-uns/

 

Thomas Barisic / Arnd Reinhardt: Linksextremismus im Internet, in: Bundesministerium des
Innern (Hrsg.): Extremismus in Deutschland – Erscheinungsformen und aktuelle
Bestandsaufnahme, Berlin 2004.

gefunden auf:

https://www.deutsche-gesellschaft-ev.de/images/pdf/2011-14-pb-praeventionsworkshops-linksextremismus/Materialsammlung-fuer-Schueler-1.pdf

 

 


 

 

Vorstand:

Richard Haakh (Jg. 1950) - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab , ..., 2002, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1989 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne AngabeDienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart aufgeführt. Seit 2015 pensioniert. 2009: Bearbeitung Befangenheitsantrag im Fall "Die Akte Nina". 2021: Vorstandsmitglied KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. - https://netzwerkkrista.de/ueber-uns/

Dr. Pieter Schleiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.04.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.10.2014 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 25.05.2020: ab 01.05.2020 Beisitzer Strafkammer 17. Landgericht Berlin - GVP 06.01.2021: Beisitzer Strafkammer 17. "Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig; Referandariat in Göttingen, Bonn, Speyer und Kapstadt; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth und Promotion im Sportrecht; Weltreise im Jahr 2009. Seit 2010 in der Justiz als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem Landgericht in Niedersachsen, dort drei Jahre Richter im Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer; seit 2018 Richter in mehreren großen Strafkammern und einer Zivilkammer am Landgericht Berlin, in 2019/2020 Abordnung an das Kammergericht in Berlin." -https://netzwerkkrista.de/ueber-uns/. 17.01.2021: "... Im Beruf urteilt er über die Einhaltung von Recht und Gesetz. Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie hält er für nicht rechtens, Impfen für zu gefährlich. Nun hat der promovierte Strafrichter Pieter Schleiter, der in Brandenburg wohnt und am Berliner Landgericht arbeitet, in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die Sars-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg, die Sars-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie eingelegt. „Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, sich dieser Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen und sich auf meine Ausführungen einzulassen“, heißt es in dem 190 Seiten dicken Schreiben vom Dezember 2020. „Es hat sich ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbständigen“, heißt es darin. ..." - https://www.pnn.de/brandenburg/protest-gegen-corona-regeln-richter-aus-brandenburg-legt-verfassungsbeschwerde-in-karlsruhe-ein/26824584.html. 12.03.2021: "Verstößt die Corona-Politik gegen das Grundgesetz? Um das zu klären, hat der Berliner Richter Pieter Schleiter Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Ein Gespräch über den Parlamentsvorbehalt – und die dubiose Rolle der Bundeskanzlerin. Pieter Schleiter ist Strafrichter am Landgericht Berlin. Seine Amtsstube ist spartanisch: im Regal Kommentarbände, auf dem Tisch eine einsame Pflanze. Der promovierte Jurist, 43 Jahre alt, hat privat Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnormen und Landesnormen zur Pandemiebekämpfung eingereicht. Außerdem ist er Mitgründer des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte. WELT: Herr Schleiter, Sie halten die deutsche Pandemiepolitik für verfassungswidrig. Unterstellen Sie den handelnden Personen Absicht? Schleiter: Wenn ein Politiker es für möglich hält, dass er gegen die Verfassung verstößt, aber trotzdem handelt, weil es ihm wichtiger ist, ein anderes Ziel zu verfolgen, dann ist das vorsätzlich im juristischen Sinne. Das gilt ähnlich für einen Raser, der eine Tötung zwar nicht beabsichtigt, aber billigend in Kauf nimmt – und zwar auch dann, wenn er es nur für möglich hält, dass durch sein Handeln jemand ums Leben kommt. ..." - https://www.welt.de/kultur/plus227776037/Richter-klagt-in-Karlsruhe-Was-wir-erleben-ist-verfassungswidrig.html 

 

 

 


 

  

 

Aufsatzhinweis:

Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen bei Ärzten wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch sogenannte Maskenatteste, jurisPR-StrafR 12/2021 Anm. 2


Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte weist auf folgenden, am 16. Juni 2021 erschienen Fachaufsatz hin:

Schleiter/Barisic, Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen bei Ärzten wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch sogenannte Maskenatteste, jurisPR-StrafR 12/2021 Anm. 2.

Der Aufsatz behandelt die Frage, ab wann regelmäßig ein Anfangsverdacht einer Straftat des Arztes gemäß § 278 StGB im Zusammenhang mit dem Ausstellen sogenannter Maskenatteste angenommen werden kann. Ferner untersucht er die – ungeahnt strengen – Voraussetzungen einer Hausdurchsuchung bzw. Praxisdurchsuchung bei Ärzten als Berufsgeheimnisträgern, welche maßgeblich durch die restriktive Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimmt werden. Letztlich behandelt der Aufsatz die weitreichenden zwingenden und – leider – vielen Richterkollegen nicht hinreichend bekannten Prüfungs- und Darstellungsanforderungen an den schriftlichen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, bei deren Missachtung der Beschluss (zumeist unheilbar) rechtswidrig ist.


https://netzwerkkrista.de/2021/06/17/aufsatzhinweis-rechtmaessigkeit-von-durchsuchungen-bei-aerzten-wegen-des-verdachts-des-ausstellens-unrichtiger-gesundheitszeugnisse-durch-sogenannte-maskenatteste-jurispr-strafr-12-2021-anm-2/


 


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