NPD

Nationaldemokratische Partei Deutschlands 


 

Am 2.3.1944 erschienen die vier Briefmarken.

1934 wurde das nationalsozialistische Hilfswerk "Mutter und Kind" gegründet

 

 

 

 

Zitat: "Dabei `betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind.`" 

(nach Werner Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704)

 

 

Nun, der braune Rattenfänger muss ja wissen, was der deutschen Mutter recht und billig ist.

Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Gedanken Adolf Hitlers 60 Jahre lang die Treue gehalten, was sagt uns das über die dort herrschende Ethik?

 

 


 

 

 

 

Hausverbot für NPD

Hotelchef schreibt Rechtsgeschichte

Von Ursula Knapp

Der Hotelier Heinz Baumeister erhielt den Preis für Zivilcourage für sein mutiges Hausverbot.

Für seine Zivilcourage wurde er geehrt, doch die NPD lässt nicht locker: Seit der Hotelier Heinz Baumeister aus Bad Saarow dem Parteivorsitzenden Udo Voigt Hausverbot erteilt hat, klagt sich der Rechtsextreme durch alle Instanzen. Nun prüft der Bundesgerichtshof den Fall.

Eines ist schon jetzt sicher: Der Hotelier Heinz Baumeister aus Bad Saarow (Oder-Spree) wird deutsche Rechtsgeschichte schreiben. Am Freitag verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, ob der Direktor des 4-Sterne-Hotels am Scharmützelsee dem NPD-Vorsitzenden Udo Voigt vor zwei Jahren Hausverbot erteilen durfte oder nicht. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Brandenburg hatten die Hotelsperre für rechtens erklärt. Der Chef der rechtsextremen NPD rief daraufhin die höchste Instanz an, den BGH in Karlsruhe, der am Freitag verhandelte.

Voigt war am Freitag nicht nach Karlsruhe gekommen, auch nicht sein Kontrahent Baumeister. Das war allerdings nicht überraschend, die Prozessbeteiligten kommen selten zu Verhandlungen an den BGH. Denn hier werden keine Beweise mehr erhoben, sondern allein das Urteil der Vorinstanz – hier also des Oberlandesgerichts Brandenburg – auf Rechtsfehler geprüft.

Aber die Rechtsfragen sind so neu, dass sogar die höchsten Zivilrichter Deutschlands am Freitag ins Grübeln kamen und viel Beratungsbedarf anmeldeten. „Der Fall ist außerordentlich schwierig“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger am Ende der Verhandlung. Deshalb wird das Urteil erst am 16. Dezember verkündet.

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21.10.2011

http://www.berliner-zeitung.de/brandenburg/hausverbot-fuer-npd-hotelchef-schreibt-rechtsgeschichte,10809312,11042534.html

 

 

 


 

 

Kindeswohlgefährdung und Arbeit des Jugendamtes

Frankfurt, den 10. September 2008

ANFRAGE der NPD im Frankfurter Römer

Kindeswohlgefährdung und Arbeit des Jugendamtes

Immer wieder gibt es erschütternde Meldungen über mißhandelte und mißbrauchte Kinder in den Medien. Die Hemmschwelle sich an den Schwächsten zu vergreifen, sinkt kontinuierlich und nimmt immer erschreckendere Ausmaße an. Immer öfter müssen sich die Jugendämter und die Familiengerichte mit Fällen von Kindeswohlgefährdung und Kindesmißbrauch auseinandersetzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

1. Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdung und Kindesmißbrauch wurden dem Jugendamt in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 in Frankfurt bekannt? (Bitte möglichst detailliert aufschlüsseln.)

2. In wie vielen dieser Fälle konnte Kindeswohlgefährdung und Kindesmißbrauch in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 nachgewiesen werden? (Bitte möglichst detailliert aufschlüsseln.)

3. In wie vielen dieser Fälle kam es in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 zu schweren gesundheitlichen Schäden oder gar zum Tod des Kindes durch Vernachlässigung oder Mißbrauch? (bitte möglichst detailliert aufschlüsseln.)

4. Wie oft wurde durch das Frankfurter Jugendamt in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 wegen Kindeswohlgefährdung das Familiengericht angerufen? (Bitte möglichst detailliert aufschlüsseln.)

5. Wie oft wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 durch das Familiengericht entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls angeordnet? (Bitte möglichst detailliert aufschlüsseln.)

6. Wie viele Stellen zur Familienunterstützung und zur Sicherung des Kindeswohls standen in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 im Frankfurter Jugendamt zur Verfügung? (Bitte nach Jahren getrennt sowie die Relation zu den Fallzahlen angeben.)

7. Wie viele Vereinbarungen nach § 8 (2) SGB VIII wurden durch das Frankfurter Jugendamt bisher insgesamt abgeschlossen?

 

NPD im Frankfurter Römer

Jörg Krebs

Stadtverordneter

 

 

Antwort:

Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 747

Betreff:

Kindeswohlgefährdung und Arbeit des Jugendamtes

Vorgang:

A 661 NPD

Es wird verwiesen auf vorangegangene Berichte aus den vergangenen beiden Jahren: B 232 vom 28.04.2006: „Kindern frühestmöglich helfen“, insbesondere Punkt 1 und B 691 vom 24.09.2007: „Fälle von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung in Frankfurt“. In B 232, Punkt 1 wurde nach Vernachlässigung von Kindern gefragt. Die Anfrage A 264, die mit B 691 beantwortet wurde, hat ähnliche Fragestellungen wie die jetzige Anfrage A 661.

Zur Kindeswohlgefährdung gehört körperliche, psychische Misshandlung, sexueller Miss-brauch bzw. sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung als passive Gewalt, auch häusliche Gewalt ist dazu zu zählen. Abgeleitet wird die Definition der Kindeswohlgefährdung aus

§ 1666 BGB Absatz 1 (neu seit 12.07.2008):

“Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

Zu 1:

Bisher können Daten nur über die gemeldeten Inobhutnahmen festgestellt werden oder über Polizeistatistiken und ergeben somit kein Gesamtbild von Meldungen über Kindeswohlgefährdungen. Um dies zukünftig besser zu erfassen und vor allem präventiv tätig werden zu können, werden amtsintern statistische Daten erhoben, die aber erst ab dem kommenden Jahr valide Entwicklungen aufzeigen dürften. Die folgenden Daten ergeben sich aus den Erhebungen zur Bundes-Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, mit der die vorläufigen Schutzmaßnahmen – Inobhutnahmen – erfasst werden.

Für die Jahre 2002 bis 2007 können folgende Fallzahlen von Inobhutnahmen mit den Merkmalen „Anzeichen von Misshandlung“, „Anzeichen für sexuellen Missbrauch“ und „Anzeichen für Vernachlässigung“ für Frankfurt genannt werden:

2002 52

2003 59

2004 66

2005 99

2006 75

2007 121

Zu 2:

Es wird auf den Bericht B 691 verwiesen, in dem unter Punkt 5 ausgeführt wird:

"Die Arbeit mit Opfern von Misshandlungen oder sexueller Gewalt erfordert eine hohe Sensibilisierung. Prinzip ist hier, dass immer von der Wahrheit der Äußerungen auszugehen ist. Untersuchungsmethoden, die alle Wahrheit messbar machen, gibt es nicht. "

Zu 3:

Hierzu wird auf Bereicht B 691 verwiesen, in dem es unter Punkt 2 heißt:

„Zu einer differenzierten statistischen Erfassung der Art des Missbrauchs / der Misshandlung gibt es keine gesetzliche Grundlage.“ Im Grunde muss bei jedem Fall von Kindesvernachlässigung oder Missbrauch davon ausgegangen werden, dass es zu gesundheitlichen Schäden des Kindes/jungen Menschen kommt - physisch wie psychisch. Fälle von Kindesmissbrauch mit Todesfolge in Frankfurt sind aus den letzten Jahren nicht bekannt.

Zu 4 und 5:

Zur Anrufung des Familiengerichts durch das Frankfurter Jugendamt wegen Kindeswohl-

 

Die Maßnahmen des Familiengerichts zur Sicherung des Kindeswohls drücken sich

gefährdung kam es in den Jahren 2000 – 2007

 

in der Statistik des Jugendamtes aus in:

durch

 

„Anzeigen zum Entzug der elterlichen Sorge“ „Übertragung des Sorgerechts ganz (gemäß § 1666 BGB) in folgender Anzahl: oder teilweise auf das Jugendamt“:

 

2000 39 115

2001 122 160

2002 154 111

2003 130 100

2004 136 101

2005 129 130

2006 63 70

2007 136 93

Zu 6:

Stellen zur Familienunterstützung und Sicherung des Kindeswohls sind alle Stellen des

Kinder- und Jugendhilfesozialdienstes (KJS) in den Sozialrathäusern und Stellen von Fachkräften im zentralen Besonderen Dienst Kinder- und Jugendhilfe. Vergleichbare Zahlen können genannt werden für die Jahre 2005 /2006, 2007 und 2008 (eine grundlegende Strukturveränderung fand 2005/2006 statt aufgrund der Einführung des SGB II zum 1.1.2005 und der Verlagerung von Aufgaben in das Rhein-Main-Job-Center).

Sozialrathäuser Besonderer Dienst gesamt

Jugendhilfe

2005/2006 163,75 42,5 206,25

2007 178,75 42 220,75

2008 183,75 49 232,75

Im Jahr 2007 wurden 15 Stellen für den KJS in den Sozialrathäusern bereitgestellt, im Jahr 2008 weitere 5 Stellen. Das neu eingerichtete Team Kinder-und Jugendschutz ist dem Besonderen Dienst Jugendhilfe zugeordnet und wurde mit 7 Stellen ausgestattet (s. M 193 vom 15.11.2007).

Die Stellenzuwächse sind den stetig steigenden Aufgaben und gesetzlichen Neuregelungen des Sozialgesetzbuches VIII Kinder- und Jugendhilfe (1.10.2005), insbesondere im Kinderschutz und Prävention geschuldet.

zu 7:

Gemäß dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 28.11.2006 werden von der Verwaltung des Jugendamtes mit allen Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen nach § 8a Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII abgeschlossen. Dies ist mit allen Trägern ambulanter Jugendhilfe erfolgt und einem Teil der Träger aus den übrigen Feldern der Jugendhilfe.

 

http://www.npdfrankfurt.de/Netzseiten/index.php?option=com_content&task=view&id=769&Itemid=96

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Warum sich die NPD für die Jugendhilfe interessiert, geht aus der Anfrage nicht hervor. Womöglich macht man sich bei der NPD Sorgen um die Gesundheit der deutschen Volksgemeinschaft und die bestmögliche Förderung deutscher Mutterschaft, wie sie ja schon Adolf Hitler zwecks erfolgreicher Kriegführung so sehr am Herzen lag:

Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind", zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

 

Zum Thema auch:

"Adolf Hitler, die deutsche Mutter und ihr erstes Kind

über zwei NS-Erziehungsbücher"

Sigrid Chamberlain

Psychosozial-Verlag, 1997

ISBN 3-930096-58-7

 

 


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