NS-Justiz


 

 

 

Wehrmachtsehrung in Flensburg

 

 

Dem aufmerksamen Besucher des Landgerichts Flensburg fallen im Treppenaufgang des Gerichtes, wo ein Hauptstrom der Besucher entlang führt, vier Gedenktafeln auf, an denen Kränze der "Flensburger Justizbehörden" und des "Flensburger Anwaltsvereins" angebracht sind. 

Die Inschriften lauten: 

 

Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk 

1939 - 1945

 

und

 

Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre

1914 -1918

 

 

Darunter jeweils ein stilisierter Stahlhelm und die Namen der im "Kampf für ihr Volk" im Krieg gefallenen.

 

Wenn man bedenkt mit welcher Radikalität nach 1990 die Lenindenkmäler in Ostdeutschland geschliffen wurden, kann man über die hier praktizierte Verehrung von "Kriegshelden" und Mördern nur verwundert den Kopf schütteln. Bleibt zu hoffen, dass den beiden Tafeln, wenn sie schon nicht aus historischen Gründen demontiert werden, wenigstens noch eine Tafel für die Opfer der NS-Diktatur, z.B. den Deserteuren, den wirklichen Kriegshelden,  die noch am 5. Mai 1945 unter dem ersten Kommandanten der Marineschule Mürwik erschossen wurden, hinzugesellt wird. 

Vielleicht kann aber auch die Stadt Flensburg mal die Wehrmachtsausstellung der Philipp Reemtsma Stiftung nach Flensburg einladen, damit die anscheinend geschichtsunkundigen Richter/innen des Landgerichts Flensburg, mal über die Formulierungen "Kampf für ihr Volk" und  "blieben auf dem Felde der Ehre" ins Nachdenken kommen.

 

Wenn auch das alles nichts hilft, dann einfach mal ins Strafgesetzbuch gucken, das sollte am Landgericht Flensburg ja vorhanden sein und nachdenken:

 

§ 131 Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, 

1. verbreitet

2. öffentlich ausstellt, vorführt oder sonst zugänglich macht, 

 

3. ... 4. ...

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Nun wollen wir hoffen, dass nicht gleich alle Richter/innen am Landgericht für ein Jahr hinter Gitter kommen - oder was meinen Sie liebe Leserinnen und Leser? 

 

Paul Fels, Mai 2001

 

 

Passend zum Thema der Aufsatz:

"10 Jahre Mahnmal für die Opfer der NS-Justiz - sind wir gegen Wiederholungen gefeit?"

Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Generalstaatsanwalt a.D.

in: "Schleswig-Holsteinischer Anzeiger", 4/2003

 

"sind wir gegen Wiederholungen gefeit?", fragt Ostendorf und wenn er mal die Treppe im Landgericht Flensburg hochgeht, dann kann er sich die Frage vielleicht selbst beantworten.

 

 


 

 

 

 

Beschluss Amtsgericht Wetzlar vom 17.6.1935 (JW 1935, 2083):

"Die Weigerung des Standesbeamten, bei der Eheschließung eines deutschblütigen Mannes mit einer Jüdin Amtshilfe zu leisten, ist gerechtfertigt.

Der Einwand, dass trotz allem solche Mischehen nicht verboten seien, schlägt nicht durch. Dieser Einwand entspringt typisch jüdisch-liberalistischem Moral- und Rechtsdenken; letzteres hatte mit dem Grundsatz: `Was nicht verboten ist, ist erlaubt` deutsches Recht und deutsche Sitte bereits fast völlig instinktlos und wurzellocker gemacht. Nationalsozialistische - das ist arteigene - Rechtsanschauung hat demgegenüber wieder das artgemäße Gesetz des Sollens aufgerichtet als Anforderung an jeden einzelnen, seine innere Haltung und äußere Lebensführung allein auf das Wohl seines Volkes auszurichten. Dieser Satz ist bindendes geltendes Recht des Dritten Reiches. Mit diesem Rechtssatz steht die Eheschließung eines deutschbürtigen Mannes mit einer Jüdin in unlösbarem Widerspruch. Eine solche Eheschließung kann nicht mehr zugelassen werden und der Standesbeamte hat mit Recht den Erlass des vom Antragstellers begehrten Aufgebotes abgelehnt."

 

zitiert aus: "Die Justiz im Dritten Reich"

ROLG Dr. Peter Müller-Engelmann

in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 79

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Solchen Richtern wie dem am Amtsgericht Wetzlar agierenden wird letztlich am Landgericht Flensburg die Ehre erwiesen. Armes Deutschland kann man da nur sagen.

 

 


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