Obdachlosigkeit

Wohnungslosigkeit


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 22. Juni 2007 12:20

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: keine Rechte in diesem Land?

 

Guten Tag,

ich möchte Ihnen kurz schildern was mir vor kurzem widerfahren ist.

Am 30.05.07 warf mich meine Ehefrau ohne Grund aus der gemeinsamen Wohnung. Als einziges Argument nannte sie, dass sie mich nicht mehr lieben würde. Seitdem habe ich keine feste Unterkunft, habe keine Möglichkeit zur Körperpflege, oder zum Reinigen meiner Kleidung. Anfangs reichten meine Mittel noch aus um in einer Pension zu nächtigen.

Sämtliche gütlichen Versuche, wieder in die Wohnung zu gelangen blieben erfolglos.

Schliesslich sah ich mich gezwungen, meine Frau durch meinen Anwalt aufzufordern, mich in die Wohnung zu lassen. Erfolglos! Selbst als ich in meiner Situation die örtliche Polizeidienststelle ... hinzuzog, blieb mir der Zugang verwehrt. Die Argumente der Polizei waren schlicht, dass es sich um Zivilrecht handelte. Dies ist meiner Meinung nach allerdings nicht richtig, da es sich offensichtlich um Nötigung in meiner Handlungsfreiheit handelt, und um verbotene Eigenmacht meiner (Noch-) Ehefrau. Selbst meine Persönlichen Sachen und Gegenstände bleiben mir verwehrt.

Ich bin der Meinung, dass man auch übergangsweise in einer Wohnung getrennt leben kann.

Ich bin bereits auf der Suche nach einer Ersatzwohnung.

Auf einen Eilantrag auf eine vorläufige richterliche Entscheidung durch das Familiengericht ... am 21.06. (!) wurde ein Verhandlungstermin für vorraussichtlich den 28.06.07 benannt. Das heisst, dass ich weitere 7 Tage unter freiem Himmel schlafen darf. Ich bin bis zur Entscheidung faktisch nunmehr 4 Wochen ohne festen Wohnsitz (obdachlos). Ich werde behandelt wie ein Aussetziger, der über keinerlei Rechte verfügt. Schlimmer noch, jetzt droht mir noch der Verlust meiner beruflichen Existenz, da auch mein Vorgesetzter langsam die Geduld verliert. Ich bin Angestellter im Aussendienst und habe enorm viel Kundenkontakt. Ein gepflegtes Erscheinungsbild ist u.a. mein Arbeitsmaterial.

Was für mich bei allem Übel aber noch mit am schlimmsten ist: Ich habe in 3 Wochen 2 mal mit unserer 8-jährigen Tochter telefonieren dürfen. Ein Umgang ist in meiner Situation traumatisierend für die Kleine, ich kann sie ja nicht auch im Auto schlafen lassen, also wird mir durch die Aussetzung mittelbar der Umgang verweigert. Am Telefon machte meine Tochter einen sehr traurigen Eindruck, und sagte mehrfach dass sie mich vermisst.

Soweit, so gut. Mir stellt sich die Frage nach einem funktionierenden Rechtssystem. Habe ich als Mann und Vater in diesem Land keine Rechte mehr? Ein Argument der Wohnung verwiesen zu werden wäre das Gewaltschutzgesetz: Aber ich bin nicht gewalttätig, weder meiner Frau, noch meinem Kind, noch sonst jemanden gegenüber.

Vielleicht erhalte ich ja auf diesem Wege einmal von jemadem Unterstützung.

mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 


 

 

 

"Männliche Wohnungslosigkeit sehen: Theorie und Erforschung einer scheinbaren Selbstverständlichkeit"

Jörg Fichtner

in: "wohnungslos", 2/2004, S. 50-54

 

 

Dr. Jörg Fichtner - SoFFI K.

Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut

- Sociological Research Institute on Women -

Wilhelmstraße 15 - D-79098 Freiburg

 

 

 

 


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