Ohrfeige


 

 

 

Bischof Mixa unter Druck

"Watschen kann ich nicht ausschließen"

Bislang hat Bischof Mixa alle Misshandlungsvorwürfe abgetan - nun schließt der Kirchenmann nicht mehr aus, dass er Kinder geohrfeigt hat. In Frankreich wurde zeitgleich ein Brief öffentlich, in dem sich ein Kardinal explizit für die Vertuschung sexuellen Missbrauchs bedankt.

Augsburg - Der Augsburger Bischof Walter Mixa schließt nicht mehr aus, dass er in seiner Zeit als Schrobenhausener Stadtpfarrer Kinder geschlagen hat. Es könne sein, dass er vor 20 oder 30 Jahren in seiner Zeit als Stadtpfarrer in Schrobenhausen "die eine oder andere Watsche" verteilt habe, sagte Mixa am Freitag der "Bild am Sonntag". Eine entsprechende Pressemitteilung gab inzwischen auch das Bistum Augsburg heraus.

"Das war damals vollkommen normal, und alle Lehrer und Schüler dieser Generation wissen das auch", sagte der Bischof. Bisher hatte er entsprechende Vorwürfe von Opfern stets strikt zurückgewiesen. Noch vor zwei Wochen hatte der Bischof demselben Blatt zu den Vorwürfen der Kindesmisshandlung gesagt: "Ich habe ein reines Herz."

Jetzt erklärte er sein Bedauern über die Züchtigungen. "Meine Einladung zum Gespräch an die Frauen und Männer, die Vorwürfe gegen mich erhoben haben, bleibt bestehen", so der Bischof. Prügelvorwürfe allerdings wies Mixa erneut zurück: Schwere körperliche Züchtigung von Kindern habe er zu keinem Zeitpunkt angewandt, betonte er.

Sonderermittler bestätigt Schläge

Die Ermittlungen des Sonderbeauftragten Sebastian Knott haben Tätlichkeiten Mixas als Stadtpfarrer bestätigt. In einer eidesstattlichen Erklärung habe ein ehemaliges Heimkind erklärt, ihm sei im Jahr 1976 von Mixa "mit voller Wucht ins Gesicht" geschlagen worden, berichtete Knott am Freitag in Schrobenhausen. Der Betroffene sei als 16-Jähriger vom Heim weggelaufen und von der Polizei zurückgebracht worden. Ein anderes Heimkind berichtete, im Zeitraum von 1990 bis 1997 von Mixa eine Ohrfeige bekommen zu haben. Bischof Mixa arbeitete von 1975 bis 1996 als Stadtpfarrer in Schrobenhausen.

Die Behörden sehen dennoch keinen Grund zum Eingreifen. Die Regierung von Oberbayern werde keine "heimaufsichtlichen Maßnahmen" für das Kinder- und Jugendzentrum St. Josef ergreifen, hieß es am Freitag. Es gebe derzeit keine Hinweise auf eine aktuelle Kindswohlgefährdung. Unterstützt vom örtlichen Jugendamt seien alle Heimkinder im Jugendhilfezentrum befragt worden.

In seiner Funktion als Vorsitzender des Münchner Vereins Kirche und SPD forderte Maget, dass Mixa sein Amt zumindest bis zur Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Kindesmisshandlung und möglicherweise finanzieller Unregelmäßigkeiten ruhen lasse. "Jeder Bischof hat das Recht, jederzeit sein Amt niederzulegen, davon sollte Bischof Mixa jetzt Gebrauch machen, um weiteren Schaden von der katholischen Kirche abzuwenden", sagte Maget laut Mitteilung.

ala/dpa/ddp/apn

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,689353,00.html

 

 


 

 

Urteil

Vater muss für zwei Ohrfeigen 800 Euro zahlen

Ein 46-Jähriger schlug seine kleine Tochter, als sie auf dem Wochenmarkt verschwand. Er wurde wegen Körperverletzung verurteilt.

Von Kerstin Gehrke

9.4.2010 0:00 Uhr

Ein stolzer Vater sei er, sagte der Angeklagte. Seine Tochter habe „die Priorität“ in seinem Leben. Keiner im Saal bezweifelte das. Doch auf einem Wochenmarkt hatte der 46-Jährige die Nerven verloren. Weil das damals vierjährige Mädchen plötzlich verschwunden und er in Panik war, weil sie dann ihm die Schuld an ihren Alleingang gab. „Ich habe ihr eine geknallt“, gab er zu. Er bedauere das. Für das Verfahren, das durch einen Passanten ins Rollen gekommen war, hatte der Vater aber wenig Verständnis.

Sein Blick ging an jenem Tag im Juli 2008 über Tomaten, Salat und Gurken, als Nina (Namen geändert) von seiner Seite wich. Es war eine Sache von Sekunden. „Ich lief hysterisch über den Markt, schrie und suchte sie“, sagte der Angeklagte. In der Nähe seines Fahrzeugs sah er die Kleine. Unbekümmert meinte sie: „Du hast doch gesagt, dass ich zum Auto gehen soll.“ Da holte Gunnar Z. aus. Diese Schelle gab er zu. Ein anderer Besucher des Marktes auf dem Hermann-Ehlers-Platz in Steglitz aber will mehr beobachtet haben: „Er setzte das Kind ins Auto, es schrie, er holte wieder aus.“

Der Zeuge ist 32 Jahre alt. Ein Bankkaufmann mit türkischen Wurzeln. Er sprach am Auto den Vater an: „Jetzt reicht es!“ Gunnar Z. reagierte gereizt: „Misch dich nicht ein!“ Der Markt sei voll gewesen, sagte der Zeuge. „Andere Menschen schritten aber nicht ein – das ist wohl Wegguck-Mentalität.“ Er rief die Polizei. Von der Anzeige wurde auch das zuständige Jugendamt informiert. Bis dahin war die Familie dort nicht bekannt. Der Vater wurde vorgeladen. Er sagte, er sei voller Angst um seine Tochter gewesen, habe die Kontrolle verloren und sie das erste Mal geschlagen.

„Der Fall ist weit weg von dem, was hier sonst verhandelt wird“, argumentierte der Verteidiger. Z. sei in einem emotionalen Ausnahmezustand gewesen. „Es gibt kein Züchtigungsrecht von Eltern“, hielt die Anklägerin dagegen. Seit dem Jahr 2000 ist auch die einzelne Ohrfeige verboten. Der Richter war überzeugt, dass der Vater seinem Kind mindestens zwei Schellen verpasste. Die zweite, weil es sich nicht anschnallen lassen wollte und schrie. Wegen Körperverletzung wurde Z. zu einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 09.04.2010)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Prozess-Koerperverletzung;art126,3079029

 

 

 


 

 

Rudolf Schönhaber (geb. 13.06.1910 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden / Vizepräsident am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.08.1968, ..., 1974) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.12.1953 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1968 als Vizepräsident am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. 25.02.1974: "Rudolf Schönhaber, 63, Vizepräsident des Wiesbadener Amtsgerichts, geht vorzeitig in Pension, weil sein Dienstherr und Duzfreund Karl Hemfler, SPD-Justizminister in Hessen, eine Kollegin nicht rügte. Der Jugendrichter, der allgemein die "zunehmende Radikalisierung in unserem Staat" und besonders das "nicht mehr verfassungskonforme Gedankengut" der Amtsrichterin Petra Unger beklagt, will "mit diesem Schritt ein Signal setzen". Richterin Unger hatte in einem Verfahren gegen den Bremer Studenten Horst Wesemann, der den ZDF-Moderator Gerhard Löwenthal geohrfeigt hatte, Beschimpfungen des Magazin-Machers ("Drecksau") ungestraft gelassen und eine "gewisse Sympathie für den Angeklagten" (Schönhaber) gezeigt. Hemfler zu den Rücktrittsgründen: "Völlig unangemessen." - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41784592.html

 

 


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