Entführungsfall Karrer

Kindesentführung


 

 

 


"Kindesentführung: Im Inland erlaubt - ins Ausland auch erlaubt?"

 

Die  Staatsanwaltschaft Hamburg hat Herrn Olivier Karrer mit Schreiben vom 14.08.2002 mitgeteilt, ein Ermittlungsverfahren - Aktenzeichen Js 929/01 - Vorwurf der "Entziehung Minderjähriger" eingestellt zu haben. 

Das Kind war von der Mutter von Frankreich nach Deutschland verbracht worden.  

Die Staatsanwaltschaft trägt vor, eine "Entziehung Minderjähriger" wäre nicht zu bejahen, wenn das Kind ohne Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List den Eltern oder einem Elternteil entzogen oder vorenthalten wäre.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg trägt überdies vor, dass nur Kindesentziehungen von Deutschland in das Ausland verfolgt würden, nicht aber aus dem Ausland nach Deutschland. 

Dem kann sicher nicht gefolgt werden, denn es würde den ohnehin fehlenden Rechtsschutz für Entziehungen des Kindes im Inland die fehlenden Strafverfolgung im Strafrecht auch noch auf viele Fälle ins Ausland ausweiten.

Dies wäre im Zeitalter der Globalisierung eine weitere Einladung an Eltern, insbesondere Mütter das Kind von Deutschland ins Ausland zu verbringen.

 

Väternotruf 

21.11.2007

 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: info [mailto:info@michael-hickman.org]

Gesendet: Mittwoch, 12. November 2003 23:24

An: Undisclosed-Recipient:;

Betreff: Schadensersatzklage gegen den Justizminister Frankreich

 

Olivier Karrer

10, rue de la Croix

F 77150 Lesigny

 

Der Generalbundesanwalt

Beim Bundesgerichtshof

Brauerstraße 30

76137 Karlsruhe

République Fédérale d'Allemagne

 

 

Schadensersatzklage gegen den Justizminister Frankreich.

 

...

 

 

Paris, den 7. November 2003

 

 

 

 

" Die Achtung der Rechte der Kinder ist ein Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft."

-Richard von Weizäcker, 1996-

For information on international child abduction to Germany and boycott of access consult Hickman's Resource Centre at

http://www.michael-hickman.org

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Wohl passend zum Thema:

 

 

"Latente Geschlechterdifferenzierungen im juristischen Handeln

Analyse einer Fallerzählung aus der familiengerichtlichen Praxis"

 

Kai-Olaf Maiwald, Claudia Scheid, Elisabeth Seyfarth-Konau

in: "Zeitschrift für Rechtspsychologie", Juli 2003, S. 43-70

 

In einer excellenten Sprachanalyse zeigen die Autoren auf, wie der eigene (weibliche) parteiliche Blick einer interviewten Familienrichterin, eine objektive an Recht und Gesetz orientierte Urteilsfassung  be- und verhindert. Entgegen der Behauptungen von einer objektiven Rechtssprechung kein Einzelfall in der (familien)gerichtlichen Praxis. Die davon betroffenen Eltern haben es in der Regel sehr schwer oder es ist ihnen sogar unmöglich dagegen wirksam vorzugehen. Denn welcher Elternteil ist schon Rechtssoziologe, und selbst wenn, interessiert das im Zweifelsfall den Richter nicht. Das Gesetz bin ich (der Richter), heißt es dann immer noch.

 

 

 


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