Polygamie
Doppelehe
Frau hat zwei Männer
Wer bekommt das Sorgerecht?
Wenn eine Frau gleichzeitig mit zwei Männern verheiratet ist - welcher Mann bekommt dann das Sorgerecht für das neugeborene Kind dieser Frau? Mit diesem ungewöhnlichen Fall musste sich das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken beschäftigen.
Eigentlich gilt die gesetzliche Regelung: Der Ehemann einer Frau gilt als Vater eines Kindes, das während dieser Ehe geboren wird. Im konkreten Fall gab es aber zwei Männer, die sich um das Sorgerecht stritten. Der zweite Mann bekam vom OLG schließlich Recht, wie das Gericht am Freitag mitteilte. (Az.: 5 UF 128/08 vom 2. März).
Die Frau hatte das erste Mal 2001 in Nigeria geheiratet, 2003 heiratete sie in Europa dann noch einen zweiten Mann, ohne dass die erste Ehe vorher aufgelöst worden wäre. 2003 kam dann das Kind zur Welt.
Das deutsche Gesetz gebe keine Empfehlung ab, welcher Vater bei einer Doppelehe den Vorzug bekommt, so das Gericht. Die Richter griffen deshalb zu einer Hilfskonstruktion. Es gibt nämlich die Regel: Wenn ein Ehemann stirbt und innerhalb von 300 Tagen wird danach ein Kind geboren, so gilt der gestorbene Ehemann trotzdem als Vater. Hat jedoch die Mutter vor der Geburt des Kindes wieder geheiratet, so gilt der neue Ehemann als Vater des Kindes - auch wenn dieses Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des ersten Mannes geboren wurde.
Daran orientierten sich die Richter, behandelten den ersten Mann vom rechtlichen Status her wie einen Toten und gaben dem zweiten Mann das Sorgerecht für das Kind. Dass das Kind tatsächlich auch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit vom zweiten Mann gezeugt wurde, war dabei zweitrangig.
http://www.n-tv.de/1143225.html