Professionellenkritik - Staatsanwälte
Wenn Frauen zu sehr lieben
Ermittlungen gegen Staatsanwältin - Beweise aus Liebe unterdrückt?
Potsdamer Justizministerium suspendierte Beamtin vom Dienst
Frankfurt (Oder) Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) hat ein Ermittlungsverfahren gegen eine 49-jährige brandenburgische Staatsanwältin eingeleitet. Es bestehe der dringende Verdacht der versuchten Strafvereitelung im Amt, der Urkundenunterdrückung und der uneidlichen Falschaussage, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg, Rolf Grünebaum.
Die Staatsanwältin soll ein von ihr geleitetes Ermittlungsverfahren gegen zwei inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilte Bankräuber verzögert haben, bestätigte Rolf Grünebaum damit Presseberichte. Offenbar aus Liebe zu einem der Beschuldigten habe sie Beweisfotos verschwinden lassen und im anschließenden Prozess als angehörte Zeugin die Existenz der Bilder bestritten.
Nach Angaben des Sprechers leitete die 49-Jährige Staatsanwältin das Ermittlungsverfahren bis kurz vor der Anklageerhebung im Dezember 1999 in Potsdam. Danach sei die Beamtin nach Neuruppin, Luckenwalde und Cottbus versetzt worden, weil offenbar bekannt geworden war, wie sie zu einem der Männer stand, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Rolf Grünebaum.
Inzwischen sei die Staatsanwältin durch das Potsdamer Justizministerium vom Dienst suspendiert worden, sagte der Sprecher. Wenn sich der vorliegende Verdacht gegen die Frau bestätige, drohe der Beamtin nach dem Strafgesetzbuch allein für die Falschaussage eine Mindeststrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sagte Rolf Grünebaum. "Aus dienstlicher Sicht ist das eine Katastrophe." dpa
aus: "Der Tagesspiegel" vom 25.11.2000
Vorwurf: Versuchter Mord
"Am vergangenen Mittwoch endete vor dem Amtsgericht Strausberg der spektakuläre Prozess gegen die 17-jährige Schülerin Sissi S. mit einem Freispruch. Das Mädchen war am 21. Februar dieses Jahres festgenommen worden, nachdem sich Mitschüler an die Schulleiterin des Müncheberger Gymnasium gewandt hatten: Sissy habe an der Schule über ein Attentat gesprochen. Die damals 16-jährige kam in Untersuchungshaft, der Haftbefehl lautete auf versuchte Anstiftung zum Mord. ..." Der Rechtsanwalt Robert Unger vertrat Sissy: "Die Staatsanwaltschaft ist ihrer eigenen Propaganda erlegen. Sie hat sich sehr früh ohne Einschränkungen darauf festgelegt, dass Sissy ernsthaft vorgehabt hatte, eine Vielzahl von Menschen zu ermorden. Ich kritisiere auch das unsaubere Arbeiten der Behörde. ... Beim ursprünglichen Tatvorwurf hätte es mit der Verkündung einer langjährigen Freiheitsstrafe enden können. Ich möchte nochmal deutlich machen, wo die Staatsanwaltschaft eklatant versagt hat: Erstens ist sie in unverantwortlicher Weise an die Öffentlichkeit herangetreten und hat Sissy deutlich vorverurteilt. ..."
"Der Tagesspiegel", 4.9.2000