Psychiatrie
Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V.
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Thomas Saschenbrecker
Rechtsanwalt
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Was ist der Unterschied zwischen einer Mutter die ihr Kind vom Balkon wirft und einem Klempner der eine Katze misshandelt?
Die Mutter bleibt straffrei und kommt in die Klapse, der Klempner kommt sieben Monate ins Gefängnis.
Ist das nicht eine irre Welt?
Urteil
Baby vom Balkon geworfen - Mutter muss in Psychiatrie
Eine junge Mutter hatte im letzten Jahr in Schöneberg ihr Baby von einem Balkon geworfen. Eine Richterin verurteilte die 29-Jährige nun zu einem dauerhaften Aufenthalt in einer geschlossenen Psychiatrie.
14.1.2009
Berlin - Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Das Berliner Landgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die unter Wahnvorstellungen leidende Frau im April vergangenen Jahres im Zustand der Schuldunfähigkeit ihre zwei Monate alte Tochter vom Balkon ihrer Schöneberger Wohnung geworfen hat.
Das Baby überlebte den Sturz aus dem dritten Stock, weil es auf einem Vordach in der ersten Etage des Hauses aufgeschlagen war. Dabei erlitt das Mädchen aber lebensgefährliche Kopfverletzungen. Das Leben des Kindes konnte nur durch sofortige ärztliche Hilfe gerettet werden. Das Mädchen lebt heute bei Pflegeeltern. Seit Mai vergangenen Jahres wird die unter einer Psychose leidende Frau in einer Klinik behandelt.
Die Mutter habe aufgrund ihrer Erkrankung ''ohne Schuld gehandelt'' und könne deshalb auch nicht bestraft werden, sagte Richterin Angelika Dietrich. Dem Gericht zufolge waren es ''zwanghafte Stimmen'' die der Frau befahlen, das Kind vom Balkon zu werfen. Aus dem Gefühl ''übermächtig'' zu sein und dem ''Bösen Einhalt gebieten zu können'' habe sie in dem Glauben gehandelt, dass dadurch ''ein zu unrecht getötetes Kind wieder aufersteht'', hieß es. Eine solches ''Größenwahnsystem'' sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil es ohne äußeren Anlass auftreten könne.
Die Angeklagte sei aber krankheitseinsichtig und auf einem guten Weg, führte die Richterin weiter an. Dazu bedürfe es aber weiterer therapeutischer Hilfe. Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig. (jm/ddp)
Kommentar Väternotruf:
"Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht." heißt es in der Pressemeldung, doch was heißt dauerhaft? Lebenslänglich, doch sicher nicht. Sicher wird die Mutter nach den obligatorischen drei Jahren in der Psychiatrie entlassen, es sei denn sie gewöhnt sich an die dortige Rundumversorgung und will gar nicht mehr raus.
Da hat es jeder wegen sogenannter Unterhaltspflichtverletzung von staatlicher Strafverfolgung betroffener Vater wesentlich schlechter. Die Ausrede, man wäre einer Stimme gefolgt, die gesagt hätte, man soll dem Kind keinen Barunterhalt leisten, zieht bei den Strafrichterin nämlich nicht. Hier wird stattdessen ordentlich zugehauen, denn Väter gelten in Deutschland als das letzte lebende Freiwild und welchem Richter juckt es da nicht in den Fingern, bei der staatlichen Väterjagd mal ordentlich mit der Büchse zu knallen - Waidmanns Heil.
Berlin
Richterin zeigt Katzen-Killer die Krallen
13. März 2008 00.00 Uhr, Anne Losensky
7 Monate Knast!
Geht gnadenlos ins Gericht mit dem Tierquäler: Richterin Monika Pelcz (50)
Es heißt, Katzen hätten sieben Leben. Kater „Popeye“ war sofort tot nach dem Wurf aus dem 5. Stock. Für den feigen Mord an dem süßen Kater schickt die mutige Amtsrichterin Monika Pelcz (50) einen Marzahner Klempner jetzt 7 Monate ins Gefängnis – so etwas gab es noch nie in Berlin!
Amtsgericht Tiergarten, Saal C106. Auf der Anklagebank: Rohrleger Torsten F. (37). Bockig verschränkt er die Arme.
Richterin: „Warfen Sie Kater ‚Popeye' aus dem Fenster?“
Katzen-Killer: „Kurzschluss.“
Richterin: „Wem gehörte er?“
Katzen-Killer: „Meiner Freundin. Die hatte mich verlassen.“
Richterin: „Da pfeffern Sie einfach den hilflosen Kater raus?“
Katzen-Killer: „Weil er Dreck gemacht hatte.“
Richterin: „Vorher sollen Sie das arme Tier noch durch die Wohnung getreten haben!“
Katzen-Killer: „Icke? Nee...“
Nachbarin Mandy S. (25): „Oh doch! Ich stand auf dem Balkon. Hörte es aus der Wohnung schräg gegenüber jammern, dachte erst, ein Kind. Dann sah ich ihn auf den Kater eintreten.
Er packte ihn, schmiss ihn raus. Ich war geschockt. Rief die Polizei. Bin runter. Das Tier lag da, wimmerte, als wollte es sagen: Hilf mir doch! Dann war es still.“
Viel hat der Klempner nicht auf dem Kerbholz: vier kleine Geldstrafen, vier Monate auf Bewährung vor 14 Jahren. Doch Richterin Monika Pelcz zeigt ihm die Krallen: „Sie handelten skrupellos und roh an dem hilflosen Tier! Darauf kann man nur mit Gefängnis reagieren. Ich verurteile Sie zu 7 Monaten Haft – ohne Bewährung!
Zur Abschreckung für andere. Zur Verteidigung der Rechtsordnung. Wegen eines schweren Verstoßes gegen das Rechtsempfinden aller Menschen.“
http://www.bz-berlin.de/archiv/richterin-zeigt-katzen-killer-die-krallen-article329847.html
Kommentar Väternotruf:
Das Urteil mutet schon etwas seltsam an. Jeder Schlachtermeister der tagtäglich im Schlachthof Tiere tötet, bekommt ein Gehalt und ein Mann der eine Katze mit den Füßen tritt und dann aus dem Fenster wirft, zugegebener Maßen eine rohe Tat, kommt auf Kosten der Steuerzahler sieben Monate in den Knast. Da verstehe noch einer die Welt.
PSYCHIATRIE
Tür zudrücken
Immer neue Skandale und Affären in nordrhein-westfälischen Landeskrankenhäusern. Diese Woche beginnt der erste Prozeß gegen einen Psychiater - weitere Verfahren folgen.
08.02.1981, 13.00 Uhr • aus DER SPIEGEL 7/1981
Wenn Fritz, 53, im
Festen Hause das Tatütata der Gemeindefeuerwehr hörte, erklärte er schon mal:
»Baader-Meinhof.« Einmal ging er, mit einer Walther 7.65 in der Tasche, in den
Keller, suchte dort nach einer Höllenmaschine und rief »Bombenalarm«.
Wenn Werner, 60, gravitätisch bei schönem Wetter vor dem Mitteltrakt auf und ab
schritt, kam er den anderen wie »der Sonnengott« vor. Er litt an »maßloser
Selbstüberschätzung«. Vor der Tür blieb er oft stehen und wartete, bis ein
Pfleger ihm öffnete. Fritz mußte ihn kritisieren, weil er »einem Ausländer nicht
die Hand« geben wollte.
Es war wie bei Dürrenmatt. Die sich so verquer
gaben, waren nicht Patienten, sondern Ärzte in einem Irrenhaus, Psychiater am
Landeskrankenhaus Brauweiler bei Köln.
Fritz Stockhausen, Dr. med.,
Facharzt für Nerven- und Gemütsleiden, war bis zur Auflösung der Anstalt
Medizinischer Leiter und ist in einem Prozeß, der diese Woche vor dem Kölner
Landgericht beginnt, wegen Totschlags in zwei Fällen angeklagt.
Möglicherweise aber ist der Doktor schuldunfähig. Kapazitäten von der
Universität Heidelberg stellten bei ihm »manisch-depressive Symptome« fest.
Werner Thewalt, auch Dr. med., Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, wird
in diesem Frühjahr gemeinsam mit zwei Kolleginnen in Köln ebenfalls vor Gericht
stehen. Sie sollen »durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen« verursacht
haben.
Die Prozesse in Köln sollen Individualschuld klären, doch die
Einzelfälle sind nur Symptome für das verbreitete Elend der deutschen
Psychiatrie.
...
Der Arzt Thewalt mußte öfter wechseln: Mal war er Chefarzt im St.
Valentinushaus im Rheingau, dann Landesmedizinalrat in Bedburg-Hau, leitender
Arzt in einer Trinkerheilanstalt.
Der Chef im Landeskrankenhaus Düren,
Helmut Koester, beschwerte sich bei der Aufsichtsbehörde, daß in Thewalts Haus 4
»fast alle Patienten in geradezu unverständlicher Weise extrem medikamentös
überdosiert waren«. In einem Fall wurde ein Patient fast vergiftet, sein Zustand
war »vorübergehend lebensbedrohlich«.
Bei der Akte Thewalt liegt noch ein
Vermerk der Behörde selber: Moniert wird die »ungewöhnlich hohe Medikation der
Patienten durch Dr. Thewalt, unkontrollierte, offenbar häufig vom Pflegepersonal
vorgenommene Fixierung und eine mangelnde Frequenz von Visiten«. Aber Thewalt
wurde nicht in den Ruhestand, sondern zu Stockhausen nach Brauweiler versetzt,
als stellvertretender Direktor.
Dort kam, auf einer Thewalt-Station, die
20jährige Marion Masuhr zu Tode -- und erst Wochen nach ihrer Beerdigung wurde
nach den Ursachen geforscht, ihre Leiche exhumiert. Die Obduktion ergab, daß
Marion Masuhr mit Medikamenten vollgepumpt war. Im Blutplasma wurde eine
Konzentration von mehr als siebzig Milligramm Phenobarbital gefunden, schon
sechzig Milligramm können tödlich sein.
Die ermittelnde
Oberstaatsanwältin Maria Mösch, die gegen Thewalt noch ein weiteres Verfahren
vorbereitet, konnte »nicht mehr feststellen, welcher Arzt welche Medikation zu
welchem Zweck« verschrieben hatte. In der Krankenakte gab es eine »Vielzahl von
Abänderungen, Überschreibungen, Streichungen und Ungenauigkeiten« -es bestehe
»der dringende Verdacht, daß diese Unterlagen nachträglich manipuliert worden
sind«.
Fest steht, daß in den letzten Monaten der Marion Masuhr der
Abteilungsarzt Thewalt keine Zeit hatte, weil er siebzehnmal als
Sachverständiger vor Gericht auftreten mußte.
...
Wer als Reformer unter die Bürokraten gerät, geht leicht zugrunde. Der
ehemalige Klinikchef vom Landeskrankenhaus Düsseldorf, Professor Caspar
Kulenkampff, gab seinen Posten dran und wurde Leiter der Abteilung
Gesundheitspflege beim Landschaftsverband Rheinland, dem zehn der
NRW-Landeskrankenhäuser unterstehen. Er wollte seine Vorstellungen in einem
»politischen Apparat umsetzen«, weil er glaubte, daß von dort aus mehr zu
bewegen wäre.
Kulenkampff sieht sich immer noch in einem System »drin,
gefangen ... Das ist das System, das aus dem 19. Jahrhundert stammt«.
Veränderungen herbeizuführen sei schwieriger, »als ich persönlich mir das einst
mal dachte, als wir unseren Sachverständigenbericht schrieben«; der liberale
Kulenkampff war Vorsitzender jener Kommission, die im Auftrag der
Bundesregierung die Psychiatrie-Enquete erstellte.
Selbst die Gutwilligen
kommen aus dem System nicht raus. Weil Kulenkampff jahrelang von Mißständen
gewußt haben soll, ohne etwas dagegen zu unternehmen -- wird auch gegen ihn
ermittelt.
https://www.spiegel.de/politik/tuer-zudruecken-a-4c43c87c-0002-0001-0000-000014324395