Rabenvater

Rabenväter


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ... 

Gesendet: Montag, 5. September 2005 14:14

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Leserbrief

 

Hallo,

hin und wieder lande ich auf Eurer Homepage und lese von den vielen Vätern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, von den Kindesmüttern verklagt und verdammt werden. Ich möchte dazu nur sagen, dass ich diese Mütter - egal wie klein oder groß die Kinder sind - absolut nicht verstehen kann! Die meisten Kinder wurden im Bewusstsein der Liebe zueinander gezeugt und manchmal sogar gemeinsam großgezogen ... bis die Trennung kam.

Ich selbst habe eine mittlerweile 17-jährige Tochter. Vom Kindesvater habe ich mich getrennt, als sie 9,5 Jahre alt war. Es war ein richtiger Kampf ihren Vater dazu zu bewegen, seine Tochter relativ regelmässig abzuholen oder mit ihr etwas zu unternehmen. Innerlich fiel mir das nicht leicht, denn er war gleich wieder neu liiert, aber dem Kind zuliebe zog ich das durch. Ich habe jahrelang nicht aufgegeben, um diese Vater-Kind-Beziehung aufrecht zu erhalten. Anfangs verzichtete ich sogar auf den von ihm zu zahlenden Mindestunterhalt, was letztendlich aber nichts brachte. Als er sich nach 3 Jahren noch immer nicht oder nur äußerst selten um seine Tochter kümmerte, bestand ich dann auf den monatlichen Unterhalt. Was hatte ich da nur angerichtet ... "er finanziert mir damit nicht mein dickes Auto" waren noch die harmlosesten Unterstellungen. Er hat in den letzten 3 Jahren alles versucht, um nicht zahlen zu müssen ... meldete sich arbeitslos, arbeitete weiter in der vorherigen Firma und bekam Schwarzkohle (was ich natürlich nicht beweisen kann), ließ sich nach einem Jahr "Staatsgehalt" wieder in der gleichen Firma fest anstellen und erhielt nun weniger Gehalt als vor der Arbeitslosigkeit. Er verklagte seine Tochter auf "Mangelfall", da er 2002 noch ein weiteres Kind in die Welt setzte und zahlt nun seit Januar 2005 keinen Cent mehr. Vielmehr hat er sein Konto ins Minus stürzen lassen und zahlt lieber die enormen Verzugszinsen und hat sogar eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er keine weiteren Einkünfte bezieht. Ich habe 14 Jahre mit diesem Mann zusammengelebt und weiss ganz genau, dass dies alles gelogen ist und trotzdem wünsche ich mir, dass er sich einfach etwas mehr um seine Tochter kümmert. Ihre Sehnsucht interessiert ihn nicht, es tut ihr weh, wenn zum Geburtstag nur eine kurze SMS kommt und zu Weihnachten nicht einmal ein Gruß, sie möchte gern ihren Halbbruder öfter sehen, aber ... er hat kein Interesse. Wenn er sich dann mal meldet, ist er noch so dreist und verspricht ihr alles mögliche - nur vom Einlösen dieser Versprechungen hält er nichts.

Ich will hier nur mal sagen, dass es auch andere Mütter gibt. Ich bin auf sein Geld nicht angewiesen und verdiene selbst genug. Nur würde er endlich mal auch nur etwas zahlen, sollte ihm auch klar sein, dass ich nicht auch nur einen Cent davon für mich bzw. meine neue Familie ausgebe, sondern dies einzig und allein seiner Tochter zugute kommt. Somit gibt es auch Väter, die es überhaupt nicht interessiert, was ihre Kinder gern essen, was die Hobbys sind, welche Sorgen und Nöte sie beschäftigen, was gerade "in oder out" ist usw.

In diesem Sinne ...

 

 

 

 


 

 

"Die Vaterschaft ist eine Pflicht, der sich heutzutage immer mehr Väter entziehen wollen."

Papst Johannes Paul II

zitiert nach "Frauen, Frauen, Frauen" Constanze Elsner, 1984, Heyne

 

 

Der Mann hat gut reden, nennt sich Heiliger Vater, dabei hat er noch nie mit einer Frau zusammengelebt, außer mit seiner Mutter und wahrscheinlich noch nie ein Kind gezeugt, aber erteilt ungefragt anderen Männern Ratschläge.

So kann er aus eigener Erfahrung auch nicht wissen, welche psychischen, physischen und finanziellen Leistungen ein Vater aufbringt, um seine Sprößlinge gut ins Erwachsenenleben zu begleiten. 

 

 


 

Wenn man einschlägige Zeitungsartikel zum Thema Kindesunterhalt, Trennung und Scheidung liest, Veranstaltungen zu den Themen besucht, bleibt eins nicht aus, das genüssliche, vorwurfsvolle Klagen von Müttern über "flüchtige", "zahlungsunwillige", "nicht am Kind" interessierte Väter. Beschränkt wirkende Politiker/innen greifen dankbar den Knochen auf, der ihnen vom depressiv/aggressiven Publikum hingehalten wird. Endlich sich mal wieder für arme "alleinerziehende" Mütter in Positur werfen können und den eigenen Vaterhass in Gute Taten zu transformieren.

Ernsthaftes Interesse daran, etwas genaueres über diese Väter zu erfahren, besteht in der Regel nicht. Angebote an eine klagende Mutter, sich für sie mit dem fernbleibenden Vater in Verbindung zu setzen, werden nicht angenommen. Auch das Bundesfamilienministerium interessiert sich nicht dafür, warum Väter den Kontakt zu ihren Kindern abbrechen, dort werden lieber Studien über "bedauernswerte alleinerziehende" Mütter in Auftrag gegeben und finanziert. 

Dabei gibt es viele Gründe, die uns zwar nicht gefallen müssen, dass Väter den Kontakt zu ihren Kindern nicht entwickeln, bzw. abbrechen. So z.B. ernsthafte psychische Beeinträchtigungen von Vätern; strapaziöse und von Schikanen seitens von Müttern geprägte "Umgangsregelungen"; ungewollte Vaterschaften bei denen das Kind ohne innere Zustimmung des Vaters entstanden ist (Frau hat z.B. ohne den Mann zu informieren die Pille abgesetzt). Aber auch massiv eingeforderte Loyalitäten durch die neue Partnerin des Vaters, was so weit geht, den Abbruch der Beziehung anzudrohen, wenn der Vater weiterhin den Kontakt zum Kind aus der vorherigen Beziehung aufrechterhält. Da es aber keine seriöse Forschungen zu dem Thema gibt, wissen wir nicht, wie sich die Sachlagen wirklich verhalten. Grund genug für die "Alleinerziehenden Mütterlobby" genüsslich weiter zu klagen. 

 

Wir finden es schade, für jedes Kind, dass keine gute Beziehung zu seinem Vater entwickeln oder nach einer Trennung behalten kann. Wir meinen auch, dass "Rabenväter" nicht aus der Verantwortung zu entlassen sind. Und doch: Interesse an seriöser Forschung scheint es in den Familien- und Frauenministerien nicht zu geben. Man pflegt lieber alte Feindbilder und übt sich im Klagegesang. Opfer zu sein ist doch allemal schöner als Täter/in, denn als Opfer kann ich mir von außen Zuwendung und Bestätigung holen. Eingestandene TäterInnenschaft verlangt dagegen eine innere Reife und Übernahme von Verantwortung.

 

Wenn Sie einen Rabenvater kennen und den Wunsch seines getrenntlebenden Kindes, mit diesem trotzdem Kontakt aufzunehmen, können Sie uns gerne per mail informieren. Wir geben ihnen Tipps zur Kontaktanbahnung.

5.02.02

 


 

Umgangspflicht

"1. Die Regelung des Umgangsrechts kann auch zum Zweck der Erzwingbarkeit gemäß §33 FGG gegen einen umgangsberechtigten gleichgültigen Elternteil von dem anderen Elternteil beantragt werden.

2. Das Kind hat ein eigenes gerichtlich durchsetzbares Umgangsrecht"

Leitsätze zum Beschluß des OLG Köln vom 15.1.01 - 27 WF 1/01

veröffentlicht in: "FamRZ" 10/2001, S. II

 

 


 

Umgangspflicht

In einem Beschluss vom 21.11.2000 hat das OLG Celle einem Vater auferlegt, Kontakt zu seinem vierjährigen Sohn, den er noch nie gesehen hat, aufzunehmen. Wenn er sich weigere, könne er mit Zwangsgeld belegt werden.

Beschluss OLG Celle vom 21.11.2000 - 19 UF 253/00

 

 


 

 

Umgangsverpflichtung

AmtsG Hann. Münden, Urteil v. 7.3.2000 - 6 F 227/98 -

Ein Elternteil ist auf Verlangen des anderen verpflichtet, nach Trennung und Scheidung den Umgang mit dem Kind im üblichen Umfang auszuüben.

http://www.famrz.de/e02.htm

 

 


 

 

Günter Schindler

Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurde Herrn Günter Schindler, geboren 17.12..1959 in Sömmerda

zuletzt wohnhaft: Isländische Straße 5, 10439 Berlin

jetzt unbekannt verzogen

durch öffentliche Zustellung des Beschlusses des Amtgericht Strausberg 5 Bew. 108/01 BewH, vom 11.12.2002

die bisher zur Bewährung ausgesetzte Strafandrohung aufgehoben.

 

 


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