Rechtsanwälte im Familienkonflikt

Feuerlöscher oder Brandstifter?


 

 

 

 

Anwälte sind Leute, die man für Probleme braucht, die man ohne Anwälte nicht hätte.

Anton Schwarz

                                                    

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 7. November 2012 13:34

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: Re: Väternotruf News 01.06.2011

Mein letzter Antrag auf Umgang (geregelt war sowieso kein Thema mehr) wurde dem vorherigen Vorgang angehängt. Bei der Verhandlung schloss Frau W... das (Vermittlungs-) Verfahren als gescheitert ab und empfahl mir als nächsten Schritt ein Verfahren unter Einholung eines Psychologischen Gutachtens oder alternativ Antrag auf Umgang mit Umgangspflegschaft.

Frau R... bestellter Verfahrensbeistand meiner Tochter, konnte die Interessen meiner Tochter diesmal nicht vertreten, da ...

Frau R... wurde trotz mehrfachen Hinweis darauf, dass meine Ex eindeutig gegen die sogenannte Wohlverhaltensklausel verstoße von der Richterin nicht gehört. Es wurden keine Auflagen seitens des Gerichtes gemacht.

Herr .... ging derzeit in den Ruhestand, seine Rolle hat sein Schwiegersohn Ra ... neuer Geschäftsführer der .... übernommen.

...

Tatsächlich habe ich mit Hilfe beider Herren ...und ... nach 2,5 Jahren Umgangsausfall meine Tochter zweimal gesehen. Nicht schlecht, oder?

Frau ... kann sich eben alles erlauben. Da ich ein eigenes Verschulden ausschließe, waren meine Rechtsanwälte nicht vorbereitet und das Gericht sichtbar nicht unparteiisch. Anzeichen dafür gibt es zu genüge, Aktuelle Gerüchte, dass der Abteilungsleiter des Familiengerichtes von Freunden und Bekannten beeinflusst werden kann (z.B. Golfclub ... etc.), gibt es auch.

Eine von mir beauftragte Anwältin ließ auch mal verlauten, dass viele Rechtsanwälte von Pflichtmandaten abhängig seien und diese daher sich es nicht mit den Richtern verscherzen können.

Derzeit habe ich keine finanziellen Mittel für ein weiteres Verfahren.

Außerdem würde dies nur Sinn machen, wenn Klarheit in dem vorherigen Verfahren gewinnen könne, um erst einmal die Widersacher kaltzustellen. Solange man seine Gegner nicht kennt, kann man auch keinen Kampf gewinnen. Da zwar alle meine Anwälte schnell beim Abkassieren waren, so schnell haben sie Fristen verpasst, nicht richtig reagiert, die falschen Anträge gestellt, oder gar nicht erst.

....

Viele Grüße,

...

 

 

 


 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Friday, November 11, 2011 12:51 PM

To: nfo@vaeternotruf.de

Cc: ...

Subject: Beratung durch Herrn Petry

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie fordern auf Ihrer Seite dazu auf Rückmeldung zu den genannten Ansprechpartnern zu geben - das will ich gerne tun.

Eben über Ihre Seite kam ich an die Kontaktdaten von Herrn Rainer Petry und muß sagen, das war das Beste was mir je passieren konnte.

Er hat mich - trotz seiner wenigen Zeit - buchstäblich "aus der Scheiße gezogen". Zu jeder Tag und Nachtzeit ein offenes Ohr.

Mein Fall war sehr schwierig und wir hatten uns - ich und meine Ex - mit heimtückischer Hilfe unserer Anwälte schon wunderbar gegeneinander verkapselt. Ich hatte schon immer ein schlechtes Gefühl bei diesen Rechtsverdrehern.

Als ich mich aber an Herrn Petry wandte und sein Motto: "sowenig Jurist wie möglich" hörte - war ich zuerst skeptisch, schließlich wird man ja sein Leben lang auf das Vertrauen in die Justiz und ihrer Ausführer getrimmt.

Aber ich muss sagen - er hatte Recht ! Er erklärte sich bereit, schlichtende Gespräche mit meiner Ex und mir zu führen um die Anwälte raus zu halten. Und das funktionierte ! Meine Ex gewährte mir wieder Umgang mit unserem Kind, den sie vorher verweigert hatte. Mittlerweile kann der Kleine zu mir wenn er will - ja, wir unternehmen sogar viele Sachen gemeinsam - als wären wir noch zusammen.

Auf Gerichtssachen konnten wir vorerst verzichten, da die Anwälte ausgeschaltet waren und wir uns selbst einigend absprechen. Beide haben wir diese in den Wind gepfiffen und für die Scheidung werden wir den notariellen Weg gehen oder gemeinsam einen Anwalt nutzen.

Weiter möchte ich noch ergänzen, ....

Deshalb möchte ich mich bei Ihnen für diese Seite bedanken - über die man als Betroffener erstmal an die Informationen und dann noch an kompetente Leute rankommt. Vielen Dank !

Mit freundlichem Gruß

...

 

 

 

 


 

 

Rechtsanwaltsempfehlung: Kindesmitnahme

Mitunter gibt es Rechtsanwältinnen, die ihren zumeist weiblichen Klientinnen empfehlen, bei einer Trennung das gemeinsame Kind ohne Inkenntnisssetzung oder gar Zustimmung des anderen Elternteiles (Vater) einfach mitzunehmen und so möglichst vollendete Tatsachen zu schaffen. Da die Kindesmitnahme im Inland im Gegensatz zur Kindesmitnahme (Kindesentführung) ins Ausland kein strafbares Delikt ist, begeht die Anwältin formal gesehen keine Anstiftung zu einer Straftat. Der Gesetzgeber sollte hier die rechtliche Lücke im Strafgesetzbuch schliessen. Bis dahin wäre es wünschenswert, wenn Rechtsanwaltskammern bekanntgewordene "schwarzen Schafe" aus ihren Reihen, ordentlich auf die Finger klopfen.

 

 

 


 

 

Selbsthilfegruppe für Anwaltsgeschädigte

Anwälte/-innen können wie Ärzte/-innen Fehler machen bzw. Schlecht- und Nichtleistung erbringen. Das kann zu erheblichen materiellen und immateriellen Schaden führen.

Ziel der Gründung der Selbsthilfegruppe für Anwaltsgeschädigte ist zum einen Betroffene zu finden, Erfahrungen auszutauschen und ein Netz zur Unterstützung aufzubauen.

Zum anderen besteht Interesse, das Thema auf die politische Agende zu bringen, um eine Beratungsstelle in Berlin zu etablieren, da bis jetzt keine geeignete Hilfe existiert. Ein weiteres Vorhaben könnte sein, das Problem in die Öffentlichkeit zu bringen, um Informationen über das Ausmaß der Betroffenheit zu bekommen und entsprechende Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.

 

Interessierte melden sich bitte bei SEKIS - Selbsthilfe Kontakt und Informationsstelle

Tel (030) 892 66 06

www.sekis-berlin.de

sekis@sekis-berlin.de

 

Posteingang 12/2006

 

 

 


 

 

 

 

"Ihr Herr Auftraggeber" - infantile Klienten, infantile Rechtsanwälte?

 

"...in der Familienangelegenheit XX - hier Umgang - teilt unsere Mandantin mit, daß es zwischen den Eltern erhebliche Unstimmigkeiten über den gemeinsamen Sohn YY gibt.

Ihr Herr Auftraggeber kritisiert unsere Mandantin in ihrem Bemühen, dem Sohn eine gute Mutter zu sein, Ihre pädagogischen und erzieherischen Leistungen werden herabgewürdigt. Ihr Herr Auftraggeber versucht, den Jungen während des ihm zustehenden Umgangs gegen die Mutter zu beeinflussen.

...

Weisen Sie Ihren Herrn Auftraggeber nachhaltig darauf hin, daß er sich bitte selbst sachkundig machen mag, welche Spiele altersgemäß sind. Unsere Mandantin hat ihm bereits diverse Vorschläge gemacht, wie er den Umgang mit YY gestalten kann. Ihr Herr Auftraggeber ist jedoch nicht willens und bereit, sich die Vorschläge unserer Mandantin anzuhören. Letztlich ist es doch unsere Mandantin, die weit näher an dem Kind ist und die Bedürfnisse des Kindes besser kennt, als ihr Herr Auftraggeber. 

...

Sollten diese Unstimmigkeiten nicht ausgeräumt werden, so müßten wir gegebenenfalls auch darüber nachdenken, ob nicht ein Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für unsere Mandantin zu erwägen ist.

...

Mit freundlicher und kollegialer Empfehlung

gez. ZZ"

 

Soweit ein Auszug aus einem Brief eines einschlägig bekannten Berliner Rechtsanwaltes an die Rechtsanwältin der "gegnerischen Partei", dem Vater. Der geschraubt daherredende Anwalt ist nicht etwa irgend ein dahergelaufener "Wald- und Wiesenanwalt", sondern seines Zeichens Fachanwalt für Familienrecht, Diplom-Psychologe und Mediator (BAFM). Bleibt zu hoffen, dass diese literarische Kostbarkeit nicht auf Kosten der Steuerzahler/innen über Beratungshilfe finanziert wurde, sondern die Mutter für die Erstellung und Versendung dieser literarischen Ergüsse in ihr eigenes Portmonee gegriffen hat. 

Ein anderer Anwalt schreibt gar an das Familiengericht "Erlauchtes Gericht". Das ist kein Witz aus dem 19. Jahrhundert, sondern tatsächlich geschehen.

 

Und wer bisher glaubte, Rechtsanwälte würden auf der Höhe der Zeit sein und möglicherweise irgend etwas Produktives in Familienkonflikten bewirken, der wird wohl spätestens angesichts solcher Zeilen in tiefe Nachdenklichkeit verfallen.

5.3.03

 


 

 

 

Rechtsanwälte als Brandstifter/innen ?

Um pauschalen Urteilen vorzubeugen, es gibt gute Rechtsanwälte, die ihre Mandanten engagiert vertreten und trotzdem die objektiv vorhandenen Gemeinsamkeiten von Kind, Mutter und Vater nicht aus dem Blick verlieren. Und trotzdem: Nur wenige Berufe sind so gut geeignet, eigene aggressive Bedürfnisse auf eine gesellschaftlich anerkannte Art und Weise auszuleben und damit auch noch Geld zu verdienen, wie der Beruf des Anwalts / der Anwältin. Einige Anwälte und Anwältinnen scheinen sogar mittlere bis schwere Persönlichkeitsstörungen zu haben. Das scheint aber niemanden zu interessieren. Von Verbraucherschutz weit und breit nichts zu spüren. Mitunter scheint man sogar zu denken, um so gestörter der Anwalt / die Anwältin ist, um so geeigneter wird sie oder er zur Vertretung streitender Eltern im kindschaftsrechtlichen Verfahren angesehen und empfohlen. Wenn das Kind dabei über die Klinge springt, ist ja nicht so schlimm, Hauptsache man hat dem "Gegner" ordentlich eins ausgewischt.

 

Während in vielen gesellschaftlichen Bereichen Aggressivität und Gewalt zumindest offiziell geächtet sind, ist der Anwalt/die Anwältin befugt jeden Tag seine/ihre Aggressivität in Schriftsätze an die "gegnerische" Seite zu gießen. Man sagt dann, "der Anwalt hat Biß". Dafür erhält er/sie auch noch Geld, entweder vom Mandaten, der unterlegenen anderen Partei oder aus der Staatskasse steuerfinanziert. Natürlich befriedigt diese Art von Gewalttätigkeit den aggressiven Anwalt /die aggressive Anwältin letztlich nicht und so versucht er/sie im Wiederholungszwang den aggressiven Akt zu wiederholen. Die Wiederholungstat gelingt ihm / ihr in der Regel, da zum einen durch seinen aggressiven Schriftsatz die "gegnerische Seite" zum "Gegenschlag" provoziert wird und zum anderen, weil seine Mandaten ja gerade ihn/sie als Anwalt gewählt haben, um eigenen nichtausgelebten Aggressionen eine Stimme zu geben. Um so strittiger und langandauernder das Verfahren, um so länger verdienen solche Anwälte ihr Geld damit. Geht es ans Oberlandesgericht, gibt es dann noch mal Geld.

Nach dieser Vorbemerkung wird es vielleicht klar, warum die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Beteiligung von Anwälten bei Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten in nicht wenigen Fällen aus familiensystemischer Sicht sehr fragwürdig und in nicht wenigen Fällen sogar das Kindeswohl schädigt, was angeblich gesichert werden soll.  Die Familie (Vater, Mutter und Kind), auch die getrennt lebende, stellen ein System dar, in dem das Wohlergehen eines einzelnen Mitgliedes positiven Auswirkungen auf das Wohlergehen der anderen hat und umgekehrt.  Die Beteiligung von Anwälten zielt in der Regel nicht auf eine Verbesserung des Systems, sondern in der "Bekämpfung" eines Teiles des Systems, des Vaters oder der Mutter. 

Jeder Anwalt / jede Anwältin kann unabhängig von einer Zusatzausbildung wie z.B. Mediation, Klienten im Sorgerechtsstreit oder Umgangsrechtsstreit vertreten. Eine Prüfung, ob Anwälte konfliktverschärfend (und damit auch kindeswohlschädigend arbeiten) findet staatlicherseits nicht statt. Jeder Anwalt / jede Anwältin, die es möchte, ist berechtigt im Namen des Mandanten /der Mandantin  und des vorgeblichen Kindeswohls relativ ungefährdet eigene Aggressionen ausleben.

Ein schizophrener Zug kommt dazu. Gerade noch hat eine Anwältin im Auftrag ihrer Mandantin unter mehrfacher Verwendung der Worthülse "Kindeswohl" "erfolgreich" den Antrag des "gegnerischen" Vaters abgeschmettert, der statt 4 Stunden Umgang im Monat jetzt 6 Stunden haben wollte. Da kommt am nächsten Tag ein anderer Vater in die Kanzlei der Anwältin, um sich von diesem in einer Umgangsangelegenheit vertreten zu lassen. Der Vater will statt derzeit 4 Stunden im Monat jetzt 6 Stunden Umgang haben. Die Anwältin vertritt ihn prompt, nur dass sie jetzt vor Gericht der "gegnerischen" Mutter die Worthülse "Kindeswohl" um die Ohren schießt. Das ähnelt dem Verhalten von Waffenproduzenten, die keine Skrupel haben, ihr Sturmgewehre an zwei verfeindete und im Krieg befindliche Länder zu verkaufen. 

 

Die gesellschaftliche und staatliche Tolerierung von eskalierend arbeitenden Anwälten, die sich nicht selten sich auch noch über die Prozesskostenhilfe aus Steuergeldern finanzieren lassen, ist kaum erklärbar. Man stelle sich ein brennendes Haus vor. Die Feuerwehr (Familienberatungsstelle, Jugendamt etc.) versucht zu löschen und zwei Pyromanen/Pyromaninnen (Kampfanwälte) werfen vor ihren Augen Molotowcocktails in das brennende Haus. Wenn die Benzinflaschen alle verbraucht sind, gehen die Pyromanen zum Staat (Gericht) und beantragen Steuergelder (Prozesskostenhilfe) mit dem sie sich umgehend neue Benzinflaschen kaufen und vor den Augen der zuständigen Familienrichter/innen und Jugendamtsmitarbeitern den Krieg fortsetzen. Sind dann nach drei Jahren Vater und Mutter arbeitsunfähig und chronisch krank, kommt die Krankenkasse für die Folgekosten auf. Die Kinder sind inzwischen psychisch gestört, kommen ins Heim (Jahreskosten ca. 35.000 Euro) und bekommen eine drei Jahre währende Kinderpsychoanalyse verpasst, Kosten mindestens 8.000 Euro. Volljährig geworden gehen sie dann auf Trebe nach Berlin und lungern bettelnd am Bahnhof Zoo umher.  Kriegen sie dann einen akuten psychotischen Schub, werden sie für 200 Euro Tagessatz in die psychiatrische Klinik aufgenommen.

 

Manchmal hat man den Eindruck, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Familienkonflikt ist ähnlich sinnvoll wie die Anstellung eines Fachverkäufers für Fleisch- und Wurstwaren in einem vegetarischen Fachgeschäft. Oder wie im Sprichwort gesagt, den Bock zum Gärtner machen. 

Rechtsanwälte scheinen in Deutschland weitestgehend Narrenfreiheit zu genießen und werden dafür auch noch bezahlt. Vielleicht hat das auch damit zu tun, das überdurchschnittlich viele der Bundestagsabgeordneten Rechtsanwälte sind. 

Man stelle sich einmal vor, ein stadtbekannter pädophiler Täter würde eine Anstellung in einem Kinderheim erhalten. Was hier bei Bekanntwerden sofort zur Entlassung des Heimleiters führen würde, dürfte in der deutschen Familiengerichtspraxis keine Konsequenzen haben. Bekanntermaßen eskalierend arbeitende Anwälte und Anwältinnen erhalten keine Einschränkung ihrer Berufsfreiheit. Im Gegenteil, der Staat füttert sie noch durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe durch. Im Laufe eines solchen Berufsleben kann es solchen Anwälten schon gelingen, zur Ruinierung des Lebens vieler Jungen und Mädchen, Väter und Mütter beizutragen.

Die gesellschaftlich zu tragenden Folgekosten streitsüchtiger Anwälte durch langandauernde, sich verschärfende gerichtliche Konflikte, Eskalationen des Streits bis hin zu Sachzerstörungen und Gewalttätigkeiten, eintretende Verarmung und Sozialhilfebedürftigkeit und entstehende Kosten bei den Krankenkassen, geht in die Millionen. In Regreß wird niemand genommen, es herrscht die organisierte Verantwortungslosigkeit.  

 

Trotz des allgemeinen gesellschaftlichen laisser faire im Umgang mit Anwälten sollte man im Fall eskalierend arbeitender Anwälte eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen, schon um die unmögliche konfliktverschärfende "Arbeitsweise" dieses Anwaltes/dieser Anwältin wenigstens dort bekannt zu machen. Bei Beleidigungen und Verleumdungen kann eine Strafanzeige, bzw. Privatklage gegen diesen Anwalt/Anwältin sinnvoll sein. Am Prinzip der gesellschaftlichen Fehlplatzierung von Anwälten im Familienkonflikt ändert das aber letztlich nichts. 

Gesellschaftlich ist zu fordern, dass auffällig gewordene Anwälte abgemahnt werden sollten und bei weiterer eskalierender Arbeitsweise die Zulassung  zu entziehen ist und diese in Regreß genommen werden. Schadenersatzklagen gegen eskalierend arbeitende Rechtsanwälte müssen zugelassen werden und bei Vorliegen entsprechender Nachweise zu Verurteilung zum Schadenersatz an Betroffene führen. Dies hätte eine unmittelbare pädagogische Auswirkung auf das Kindes- und Elternwohl gefährdende Anwälte.

Im Rahmen einer wissenschaftlichen Langzeitstudie sollte die Arbeitsweise von "harten und erfolgreichen" Rechtsanwälten unter die Lupe genommen werden.  Die für diese Studie erforderlichen finanziellen Mittel würde der Staat mit Sicherheit in zehnfacher Höhe durch eine anschließend veränderte Haltung zur Arbeitsweise von Rechtsanwälten wieder hereinbekommen. Sozusagen eine Rendite von 1000 Prozent. Da wäre jedes privatwirtschaftliche Unternehmen schon längst auf dem Plan. Der Staat scheint daran aber kein Interesse zu haben, denn seine Steuerkassen scheinen sich auf geheimnisvolle Weise immer wieder von allein neu zu füllen.

 

Man sieht nur mit dem Herzen gut, doch gerade daran mangelt es vielen Anwälten. Und weil das so ist, und weil Anwälte in der Regel, entgegen ihren Behauptungen, normalerweise keine Vertreter des Kindeswohls sind, sondern parteiliche Interessenvertreter/innen der sich bekämpfenden Mütter und Väter, muss in der anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, die Vertretung durch Anwälte in kindschaftsrechtlichen Verfahren, bis auf ein unabdingbares Minimum eingeschränkt werden. Dies bedeutet nicht weniger als einen Paradigmenwechsel, der vielen, einschließlich der verantwortlichen Politiker und Experten in den zuständigen Ministerien heute noch unvorstellbar erscheinen mag, aber in 10 Jahren schon anerkannte gesellschaftliche Realität sein kann. 

Vom Gesetzgeber ist in einem Zwischenschritt zu fordern, dass er die  Anforderungen an Anwälte, die in Sorge- und Umgangskonflikten tätig werden dürfen, verschärft. Eine abgeschlossene und anerkannte Mediationsausbildung muss das Mindeste sein, was Anwälten abzufordern wäre, bevor man ihnen gestattet, in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten tätig zu werden. Die notwendige Verordnung der Bundesregierung könnte relativ schnell verabschiedet werden. Es kann nicht sein, dass der Bundestag selbst für Fußpfleger Verordnungen verabschiedet, die deren Arbeitsweise regeln, bei Anwälten im Kindschaftsrecht, wo es häufig um existenzielle Fragen der Betroffenen geht, jedoch allgemeiner Wildwuchs herrscht.

 

In einem zweiten Schritt ist der notwendige Paradigmenwechsel vorzunehmen. Rechtsanwälte werden zukünftig in Familienkonflikten (Umgang und elterliche Sorge) nur noch in zu begründenden Ausnahmefällen zugelassen. Der Familienrichter ist verantwortlich für die Zulassung im begründeten Einzelfall Statt der Beiordnung eines Anwaltes erhält jeder der beiden Elternteile die Möglichkeit, einen Familientherapeuten als Beistand zu bestellen. Die Kosten übernimmt die Staatskasse. Dies ist kein Problem, da durch die Verringerung des Konfliktpotentials der Eltern ein mehrfaches an bisher sinnlos ausgegebenen Geldes eingespart wird.

 

15.07.2002

 

 


 

 

Existenzsicherung durch Streitverschärfung

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

 

Rechtsanwälte, die ihre Mandanten dabei unterstützen, zu konfliktlösenden Regelungen zu kommen, werden diese Mandaten in der Regel nur einmal als zahlende Kunden haben. 

Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher für Rechtsanwälte in der Regel vorteilhafter keine Lösung im Familienkonflikt zu erzielen, sondern einen "Sieg" über die "gegnerische Partei" zu erringen. Der "Sieg" sichert mit großer Wahrscheinlichkeit, dass der/die "Unterlegene" versuchen wird, an einer passenden Stelle (Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindesunterhalt") zu passender Zeit, die Niederlage wett zu machen, was häufig wieder in einen Rechtsstreit einmünden wird. Jetzt ist wieder der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gefragt, die für gutes Geld des Mandanten oder des Steuerzahlers (PKH), den nächsten Schlagabtausch führt. Mit der Folge, daß es wieder nur "Gewinner" und "Verlierer" gibt, oder sogar zwei Seiten, die sich als "Verlierer" fühlen.

Der "Streitwert" im gerichtlichen Verfahren einer "normalen" Umgangsrechtssache beträgt 5000 DM. Bekommt eine streitende Partei Prozesskostenhilfe bewilligt, kann der sie vertretende Anwalt/Anwältin mit ca. 800 DM rechnen, die er aus der Justizkasse erhält.

In Streitfällen den Kindesunterhalt betreffend ermittelt sich der Streitwert aus dem strittigen jährlichen Betrag. Also z.B. strittig sind monatlich 400 DM. Streitwert = 4800 DM. Auch hier kann der/die vertretende Anwalt/Anwältin ca. 800 DM Prozesskostenhilfe beanspruchen.

Das heißt, wenn ich als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin eine Mutter im Umgangskonflikt vertrete und dafür sorge, das dieser keinem konfliktlösenden oder konfliktberuhigenden Ende zugeführt wird, kann ich mit Sicherheit damit rechnen, demnächst wieder von meiner Mandantin betraut  zu werden. Entweder mit der nächsten strittigen Umgangssache ein Jahr später oder aber mit endlosen gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Kindesunterhalt, der als zweiter Kriegsschauplatz eröffnet wird und am Kochen gehalten wird. Irgendwann sind Mutter und Vater k.o., weil sie sich letztlich im rechtlich verbrämten Krieg kaputt gemacht haben. Die gemeinsamen Kinder sind ebenfalls traumatisiert. Eine gute Ausgangslage, damit sie 20 Jahre später einen ebenso sinnlosen wie zerstörerischen Beziehungskrieg mit ihren späteren Partnern ausfechten.

Der/die Rechtsanwältin ist inzwischen in Pension und dank des guten Einkommens aus seinem/ihrem Arbeitsleben, geht es ihm finanziell nicht schlecht. Er/sie sitzt in seinem/ihrem Sessel und liest verwundert die Zeitung über die kriegerischen Auseinandersetzungen rivalisierender Stämme in Afrika - na ja, die leben halt im Busch und wissen noch nicht was Zivilisation bedeutet.


 

Parteilichkeit

"...

Die Anwältin vertritt eine Partei mit deren Interessen; deshalb kann Einseitigkeit und Parteilichkeit bei ihr nicht als unfair gerügt werden. Dabei darf sie sich allerdings nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist ein Verhalten, bei dem es sich um die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensablauf keinen Anlass gegeben haben, § 43 a Abs. 3 BRAO, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG.

..."

aus: "Gerechtigkeit und Fairness im familiengerichtlichen Verfahren - Versuch einer Bestandsaufnahme -"

Margarethe Fabricius-Brand, Rechtsanwältin und Diplompsychologin, Hannover

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", FPR 3/2000, S. 144-151

 

 


 

Rechtsanwaltsempfehlung: Kindesmitnahme (Kindesentführung)

Mitunter gibt es Rechtsanwältinnen, die ihren zumeist weiblichen Klientinnen empfehlen, bei einer Trennung das gemeinsame Kind ohne Inkenntnissetzung oder gar Zustimmung des anderen Elternteiles (Vater) einfach mitzunehmen und so möglichst vollendete Tatsachen zu schaffen. Da die Kindesmitnahme im Inland im Gegensatz zur Kindesmitnahme (Kindesentführung) ins Ausland kein strafbares Delikt ist, begeht die Anwältin formal gesehen keine Anstiftung zu einer Straftat. Der Gesetzgeber sollte hier die rechtliche Lücke im Strafgesetzbuch schließen. Bis dahin wäre es wünschenswert, wenn Rechtsanwaltskammern bekannt gewordenen "schwarzen Schafen" aus ihren Reihen, ordentlich auf die Finger klopfen.

 

 


 

 

"Der Anwalt als Scheidungsmanager

Seelsorger, Konfliktmanager und Rechtsberater in einer Person"

Arthur Trossen, Altenkirchen 

in: "Die Kanzlei", 11/2002, S. 18-20

 

Ein ausgezeichneter Aufsatz zu einem veränderten Berufsbild für in familiengerichtlichen Verfahren tätige Rechtsanwälte. 

 

 

 

Scheidungsmanagement

 

 

http://www.win-management.de

 

 

 

 

Verein(t) zu besseren Lösungen ...

Gerne informieren wir Sie über Streit, Konflikte und Konfliktlösungen und die Möglichkeiten, wie man auch in herkömmlichen Situationen, insbesondere im Gerichtsverfahren, bei der außergerichtlichen Streitbeilegung oder in sonstigen Prozessen eine optimale Konfliktlösung herbeiführen kann. Wir befassen uns mit der Mediation, der ADR (Alternate Distribute Resolution), ihren Grenzen und Alternativen. Diese Site wendet sich an alle, die professionell mit Konflikten zu tun haben, von ihnen betroffen sind oder sich interessieren.

Profis (Rechtsanwälte, Richter, Mediatoren, Psychologen, Schiedsmänner, Schlichter und sonstige Berater) Betroffene (Privatleute, Ehepaare, Projektmanager, und Unternehmer) Interessierte Presse

 

www.integrierte-mediation.de

 

 

 


 

 

 

 

"Kann Mediation die ´strukturelle Rücksichtslosigkeit`bei Familienarbeit überwinden?"

Cornelia Werner-Schneider, Rechtsanwältin, Frankfurt/Main

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 01/1996, S. 25.28

 

Zitat:

"Im Bereich des Sorgerechts für Kinder nach Trennung und Scheidung ist ebenfalls eine Entwicklung zu beobachten, die der weiblichen Autonomie immer mehr Steine in den Weg legt.

...

Trennung und Scheidung vom Ehemann ist für eine überwiegenden Teil der Frauen oft der Beginn eines Prozesses der Emanzipation, Entwicklung von mehr Selbstständigkeit, weiblicher Freiheit schlechthin. ...

Die Annahme, Männer würden sich geändert haben und sich längst in bedeutendem Maße einer väterlichen, im Sinne einer fürsorglichen Rolle im Versorgungsalltag von Frauen und Kindern zugewandt haben, hält Nachprüfungen nicht stand. Nichts spricht dafür, daß das gemeinsame Sorgerecht für alle Familien oder wenigstens für einen Großteil die beste Lösung ist..

...

Auch die Mütter nichtehelicher Kinder sind einem massiven Angriff der `Väterrechtsbewegung` auf ihre autonome Lebensführung ausgesetzt. Selbst wenn sie mit dem Vater ihres Kindes niemals zusammengelebt haben und eine Beziehung zwischen Vater und Kind zu keinem Zeitpunkt bestand, soll ihnen zukünftig die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich von Besuchskontakten durch eine Umkehr der Beweislast in Bezug auf das Kindeswohl genommen werden."

 

 

Kommentar Väternotruf:

Viel muss man zu dieser Dame wohl nicht sagen. Man fragt sich allerdings, warum Frauen überhaupt noch heiraten, wenn sie sich dann doch wieder scheiden lassen, um sich zu emanzipieren. Wozu brauchen sie dazu einem Mann, dem sie ein Eheversprechen geben, um es später wieder aufzukündigen. Das ist doch infantil und nicht emanzipativ.

Über das eigenartige Männerbild von Rechtsanwältin Werner-Schneider zu sprechen, hieße Eulen nach Athen zu tragen, die Frau spricht für sich. Dass die Herausgeber der "Familie, Partnerschaft, Recht" aber dieser Frau eine Plattform bieten, ihre Ideologie der Welt zu verkünden, lässt dann schon die Frage aufkommen, was das für Herausgeber sind, insbesondere deren männliche Vertreter, die sich vielleicht an jedem Morgen von ihrer Frau auspeitschen lassen oder wenn sie keine haben oder sie sich diesem Ansinnen verweigert, es sich gleich selbst besorgen.

 

 

 


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