Rechtsanwaltsvergütungsgesetz


 

 

 

 

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG

 

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 12. Mai 2004

S. 788 ff

http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html

 

 

 

 


 

 

Grundlage der Anwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung des Streitwerts, aus denen sich wiederum die Gebühren für die anwaltliche (außergerichtliche wie gerichtliche) Vertretung errechnen. Beispielsweise liegen den Rechtsanwalts- wie auch den Gerichtsgebühren für die Ehescheidung das 3-fache Monatsnettoeinkommen von Ehemann und Ehefrau zugrunde. Hieraus entstehen 2,5 Gebühren nebst Auslagenpauschale und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verdienen die Eheleute zusammen 3000 € netto monatlich, beträgt der Gegenstandswert 9.000 €, die Anwaltsgebühren für das Scheidungsverfahren somit 1.359,58 € (inklusive z.Z. 19% Mehrwertsteuer).

http://www.ra-diwell.de/0000009a8f0a3dc10/index.html

 

 

01.11.2010

 

 


 

 

Rechtsanwälte - am Busen der Natur

 

"... Bei den abgeschlossenen Projekten war  mit die Änderung der Anwaltsvergütung besonders wichtig. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist seit vergangenem Jahr in Kraft, damit haben wir die Gebühren das erste Mal seit 10 Jahren erhöht. ... Ich habe relativ viel Energie darauf verwandt, dieses Projekt erfolgreich zu Ende zu führen. Denn es ist in meinen Augen ist es ein berechtigtes Interesse dieses Berufsstandes, eine Gebühren- und damit auch eine Einkommenserhöhung zu bekommen und nicht schlechter als andere gestellt zu werden. ..."

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in: ""justament.Die Referendarzeitschrift", Juni 2005, S. 9

www.justament.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schön für die Anwälte, dass es in der Bundesregierung jemanden gibt, der sich für deren Interessen einsetzt. Allerdings sollte die Justizministerin nicht so tun, als ob es überall Lohnzuwächse gegeben hätte, und nur die armen Anwälte davon ausgenommen gewesen wären. Das Gegenteil ist der Fall, überall gibt es in den letzten Jahren überwiegende Reallohnverluste, der Staat manövriert vor dem finanziellen Offenbarungseid, Millionen Arbeitsloser werden in das Arbeitslosengeld II gekürzt und zur selben Zeit kümmert sich Frau Zypries um die offenbar notleidende Anwaltschaft. Man sollte ihr dafür das Bundesverdienstkreuz verleihen. Aber möglichst schnell, denn keiner weiß, ob Frau Zypries im November noch im Amt ist.

 

10.07.2005

 

 


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