Rechtsbeugung


 

 

 

§ 339 (Strafgesetzbuch) Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Person einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

 

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

 

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Satz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Satz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden."

 

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)

Satz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

 

 

 

Von den Bundestagsabgeordneten wird sicher keiner erwarten, dass sie sich an die Vorgaben des Grundgesetzes halten, denn jeder weiß, dass es in den Parteien vor allem darum geht ideologische Vorgaben zu erfüllen und der Parteidisziplin nachzukommen. Und diese verlangen zur Zeit noch, die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beim Sorgerecht hochzuhalten. 

Dass sich aber der Bundesgerichtshof trotz der klaren Vorgaben des Grundgesetzes in seiner aktuellen Rechtsprechung zum Sorgerecht nichtverheirateter Väter (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZB 3/00) weigert diese Grundrechte auch auf die bestehenden nachgeordneten Gesetze anzuwenden, läßt einen schon mit tiefen Zweifeln am angeblichen Rechtsstaat BRD zurück.  Der BGH muss sich den Vorwurf gefallen lassen, möglicherweise an einer Rechtsbeugung teilzunehmen. Nach § 339 Strafgesetzbuch kann darauf mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Doch wer kann das feststellen, da der Bundesgerichthof selber die höchste richterliche Instanz ist? Antwort - nur der Bundesgerichtshof. Nach einer entsprechenden Strafanzeige gegen die urteilenden Richter/innen am Bundesgerichtshof müsste der Bundesgerichtshof höchstselbst darüber urteilen, ob sich eigene Richter/innen der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben. Das ist so ähnlich, als ob der noch im Amt befindliche Genosse Honecker selbst darüber hätte befinden müssen, ob die Mauer unrecht ist. Wir wissen inzwischen, wie das ausgegangen ist. Honecker kam in den Knast, ging dann ins Exil und starb von Gott und der Welt verlassen im fernen Chile. Hätte er auf Gorbatschow gehört: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben", hätte er vielleicht noch einen geruhsamen Lebensabend in Deutschland verbringen können. 

Wollen wir hoffen, dass sich die zuständigen Richter/innen beim BGH nicht zu spät die weisen Worte von Gorbatschow zu eigen machen.

 

BGH/Sorgerecht/Urteil

BGH bestätigt Gesetz zu Sorgerecht bei Ehen ohne Trauschein

 

Utl: Nur mit Zustimmung der Mutter ist gemeinsames Sorgerecht möglich - Klage eines Vaters abgewiesen =

Karlsruhe (AP) Väter von Kindern aus Ehen ohne Trauschein können zurecht ohne Zustimmung der Mütter nicht am Sorgerecht beteiligt werden. Das entsprechende Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied der Familiensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Montag in Karlsruhe und wies damit die Klage eines nicht verheirateten Vaters ab, der sich gegenüber Ehepaaren schlechter gestellt fühlt. Verheiratete erhalten mit der Geburt eines Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Der Kläger hatte mit der Mutter des Kindes ohne Trauschein zusammen gelebt. Als sich das Paar trennte, teilten sich beide weiterhin die Betreuung des Kindes. Die Mutter gab die vom Vater gewünschte Zustimmung für ein gemeinsames Sorgerecht allerdings nicht ab. Damit liegt laut Gesetz das alleinige Sorgerecht bei ihr. Verheiratete behalten auch im Scheidungsfalle das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn, es gibt Streit und einer der Partner beantragt das alleinige Sorgerecht.

Die Klage des nicht verheirateten Vaters wurde in allen Gerichtsinstanzen abgewiesen. Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das Gesetz verhindern wolle, Konflikte unter Unverheirateten auf dem Rücken des Kindes auszutragen. Eine völlige Gleichstellung mit verheirateten Paaren sei nicht geboten gewesen, denn Verheiratete hätten mit der Eheschließung die gemeinsame Verantwortung füreinander und die gemeinsamen Kinder übernommen. Davon könne bei nicht verheirateten Eltern nicht in gleicher Weise ausgegangen werden.

Die Bundesrichter gehen von verschiedenen Formen nichtehelicher Elternschaft aus. Es gebe zusammenlebende unverheiratete Paare mit gemeinsamer Sorge für die Kinder ebenso wie Kinder, die außerhalb fester Beziehungen der Eltern geboren werden. Um Rechtssicherheit herzustellen, habe der Gesetzgeber deshalb bei nicht verheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht von der Zustimmung der Mutter zwingend abhängig machen dürfen. Dass die Mutter allein sorgeberechtigt bleibt, wenn sie keine Zustimmung gibt, sei sachgerecht, da sie mit der Geburt des Kindes die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trage.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZB 3/00

Ende

AP/uk/is

141453 mai 01

 

 


 

 


Staatsanwaltschaft will Weimarer Maskenrichter in Knast bringen Drei Jahre Gefängnis gefordert, weil er Kinder von Masken befreite

VERÖFFENTLICHT AM 20. Aug 2023
174 Kommentare

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte Anfang April 2021 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: In einem Gerichtsentscheid verbot er die Masken-, Abstands- und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen. In seinen Augen war sie Kindeswohlgefährdung. Damals galt eine solche Ansicht noch als Ketzerei. Heute setzt sie sich immer mehr durch. Doch Dettmar hatte es gewagt, sich gegen die staatlichen Maßnahmen zu stellen. Und so schlug die Justiz mit voller Härte gegen ihn zu. Und auch gegen andere Beteiligte. Es gab Durchsuchungen von Wohnungen und Büroräumen von Richter Dettmar, dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie von den Gutachtern Prof. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth, und einem Kandidaten der Partei „dieBasis“. Handys, Computer und Unterlagen wurden dabei von der Polizei beschlagnahmt. Zustände, wie man sie sonst aus autoritären Staaten gewohnt ist. Fast erübrigt es sich zu erwähnen, dass die Entscheidung des Richters aufgehoben wurde.

Doch damit endete der Rachefeldzug nicht. Richter Dettmar, einer der wenigen, der für das Grundgesetz und gegen dessen Verletzung entschied, steht nun seinerseits in Erfurt vor Gericht. Ihm, der sich der damals weit verbreiteten Rechtsbeugung widersetzte, wird nun ausgerechnet Rechtsbeugung vorgeworfen. Das wirkt wie aus einem absurden Theater-Stück. Doch es geht noch weiter: Im Prozess gegen den suspendierten Familienrichter hat die Staatsanwaltschaft am Freitag drei Jahre Haft gefordert, wie der „MDR“ mitteilt.

Der Vorwurf der Staatsanwältin: Der 60-Jährige habe die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen aufgehoben, obwohl er dafür nicht zuständig gewesen sei. Dabei gibt es viele gute Gründe, die für eine Zuständigkeit sprachen (siehe hier). Der MDR ignoriert das und gibt die Meinung der Staatsanwaltschaft als seine eigene aus: „Der Richter war gar nicht zuständig.“

Die Staatsanwältin verdrehte den Sachverhalt im voll besetzten Saal im Erfurter Landgericht in einer Art und Weise, die an Romane von Kafka und Orwell erinnerten: „Der Angeklagte habe sein Amt mit Füßen getreten und dem Rechtsstaat geschadet.“

Sie wirft Dettmar also genau das vor, was Kritiker ihr und ihrer ganzen Behörde vorwerfen. Die Staatsanwältin ist gebunden an Weisungen der rot-rot-grünen Landesregierung bzw. der grünen Justizministerin Doreen Denstädt, einer ehemaligen Sachbearbeiterin bei der Polizei, die durch die Quote ins Amt gerutscht ist.

Besonders pikant: Zu Beginn der Ermittlungen war der damalige Justizminister noch Dirk Adams von den Grünen. Der hat sich seine politischen Sporen als Mitarbeiter im Wahlkreisbüro der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt verdient und sich für Schnellverfahren nach Corona-Protesten ausgesprochen – also für genau das, womit sich die Grünen bei Kriminellen oft sehr schwertun.

Vor Gericht zitierte die Staatsanwältin „aus Mails und Chats, die nach ihrer Überzeugung belegen, dass der Angeklagte gezielt nach Kindern suchte und suchen ließ, für deren Namen er zuständig war“, wie der MDR berichtet.

Laut Staatsanwaltschaft soll Dettmar elementare Verfahrensvorschriften missachtet und materielles Recht verletzt haben. „Sein Beschluss gegenüber Leitungen und Lehrenden zweier Schulen sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen sei ‚willkürlich'“, so die Staatsanwältin laut „MDR“: „Dabei habe er schließlich zwei Kinder gefunden, deren Eltern ihm die Einleitung eines Kinderschutzverfahrens ermöglichten. Diese seien für ihn aber nur Mittel zum Zweck gewesen, um gegen Corona-Schutzmaßnahmen vorzugehen“.

Die Verteidiger plädierten auf Freispruch, so der „MDR“. Sie machten geltend, Richter Dettmar habe nur das Wohl der Kinder im Auge gehabt. Auch der angeklagte Richter Dettmar selbst beteuerte, er habe bei seiner Entscheidung nur an die Kinder gedacht und würde sie jederzeit wieder so treffen. Das Urteil wird in der nächsten Woche erwartet.

Der Prozess ist auch deshalb brisant, weil die Justiz bisher fast ausschließlich gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen vorgeht, sowie Ärzte und Richter, die sich diesen widersetzten. Die Verantwortlichen für diese Maßnahmen schont die Justiz ebenso wie die Hetzer, die massive Vorbehalte und Hass gegen Ungeimpfte schürten.

https://reitschuster.de/post/staatsanwaltschaft-will-weimarer-maskenrichter-in-knast-bringen/

 

 


 

 

Ärger in der Justiz

Wenn Richter ihre faktische Unangreifbarkeit ausnutzen

29.06.2022

Ein schwerer Vorwurf: Anwälte beschuldigen eine Münchner Amtsrichterin, Recht gebeugt zu haben. Ermittlungen hat sie aber nicht zu befürchten. Der Fall wirft ein Schlaglicht darauf, wie Richter sich über das Gesetz erheben. Abhilfe könnte laut einem Experten eines schaffen.

Gertraud Bachmann hatte am 9. Juni keinen angenehmen Arbeitstag. Der Angeklagte beschimpfte sie im Saal B277 des Münchner Amtsgerichts als „bösartige Lügnerin“, nannte die Staatsanwältin ein „Gackerhuhn“ und verglich das Verfahren gegen ihn mit einem NS-Schauprozess, mit dem er „mundtot“ gemacht werden solle.

Das Besondere an dem Fall: Die 34-jährige Richterin selbst hat sich möglicherweise nicht immer an Recht und Gesetz gehalten. Ein Anwalt des Angeklagten sagt dazu: „Was hier passiert ist, habe ich noch nie erlebt.“

...

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239603989/Justiz-Wenn-Richter-ihre-faktische-Unangreifbarkeit-ausnutzen.html

 

 

 


 

 

Kieler Staatsanwältin bleibt vom Dienst enthoben

1. November 2019

Eine Staatsanwältin, die sich in Kiel wegen des Verdachts der Rechtsbeugung im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Tierschutz-Verstößen verantworten muss, bleibt vorläufig des Dienstes enthoben. ... Das bestätigte die Sprecherin des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein am Freitag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Aufgrund dienstrechtlicher Maßnahmen war durchgängig sichergestellt, dass die Beamtin nicht als Staatsanwältin in Kiel tätig ist und aktuell nicht die vollen Bezüge erhält", sagte Wiebke Hoffelner. Weitere Angaben zum Disziplinarverfahren gegen die Juristin lehnte die Pressesprecherin aus Gründen des Personenschutzes ab.

Hintergrund ist eine erst jetzt bekanntgewordene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Schleswig, das ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) vom Juni 2018 gegen die Staatsanwältin aus formalen Gründen aussetzte.

...

Zuständig sind nach Feststellung des OVG Richterdienstgerichte beim Landgericht Kiel und dem Oberlandesgericht in Schleswig. Ob dort ein Verfahren anhängig ist, war zunächst nicht zu erfahren. Der Staatsanwältin werden zwischen Ende 2011 und Anfang 2014 zehn Fälle von Rechtsbeugung zur Last gelegt. Die Juristin räumte Fehler ein.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-kiel-kieler-staatsanwaeltin-bleibt-vom-dienst-enthoben-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191101-99-542879

 

 


 

 

Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen Richterin

Saarbrücken Die Strafverfolgungsbehörde hat gegen eine Juristin des Saarbrücker Landgerichts ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Rechtsbeugung eingeleitet.

Von Dimitri Taube

Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Rechtsbeugung gegen eine Richterin am Landgericht Saarbrücken eingeleitet. Das bestätigt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung. Hintergrund der Ermittlungen sind die Entscheidungen der Richterin über mehrere Befangenheitsanträge in einem Fall aus dem Jahr 2018. Aufgrund eines im März 2019 ergangenen obergerichtlichen Beschlusses hierzu sei das zunächst bereits eingestellte Verfahren noch einmal aufgenommen worden, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

...

Das Landgericht Saarbrücken teilt unterdessen auf Anfrage mit, dass inzwischen ein anderer Richter die Verfahren bearbeitet. Allen Befangenheitsanträgen sei stattgegeben worden, sagt eine Sprecherin des Landgerichts. Das bedeute jedoch nicht, dass das Landgericht eine Befangenheit festgestellt habe, sondern nur, dass das Gericht der Ansicht ist, aus Sicht des Betroffenen könne die „Besorgnis der Befangenheit“ bestehen.

Die betroffene Richterin antwortete auf eine Anfrage unserer Zeitung nicht persönlich. Sigurd Wern, Pressesprecher des Landgerichts, verwies in einer Stellungnahme darauf, dass Berufsrichter von Gesetzes wegen einer Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich ihrer dienstlichen Belange unterliegen. Verstöße dagegen könnten dienstrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben.

17.07.2019

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/staatsanwaltschaft-saarbruecken-ermittelt-gegen-richterin_aid-44145787

 

 


 

 

 

Heiliges Gesetz

Justiz

Die Strafandrohung für Rechtsbeugung ist hoch. ...

Februar 2015, der "fette Donnerstag".

In Räumen der Staatsbrücker Staatsanwaltschaft wird gefeiert, es ist Karnelval. An dem Tag ist es Brauch, dass Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte und Justizwachmeister maskiert zusammenkommen. Es geht hoch her.

Ein 33 Jahre alter Strafrichter am Amtsgericht wird mit großem Hallo begrüßt. ...

...

Der Spiegel, 48/2015

 

 

 


 

 

Holger Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Berlin (ab 11.06.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.06.2003 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.06.2003 als Richter am Kammergericht Berlin - 3/4 Stelle - und zugleich ab 11.06.2003 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstort oder Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Kammergericht - GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2015: Beisitzer am 10. Zivilsenat. 02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof. Namensgleichheit mit: Thiel (geb. ....) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Spandau (ab , ..., 2021) - Amtsgericht Spandau - GVP 01.01.2021: weiterer aufsichtführender Richter - Verwaltungsaufgaben 0,5 Stelle. Namensgleichheit mit: Alfred Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2017, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Bis 30.06.2012 abgeordnet an das Kammergericht - 10. Zivilsenat. Landgericht Berlin - GVP 25.10.2017: Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer ab 01.03.2017. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021: Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer.

Dr. Katharina Saar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 08.08.2002, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.08.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - 3/5 Stelle - aufgeführt. Bis 06.07.2009: Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.11.2012: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familienabteilung 121. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, GVP 01.11.2012: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familienabteilung 121. Landgericht Berlin - GVP 26.02.2014: Beisitzerin / Zivilkammer 14. GVP 23.04.2014: ab 01.04.2014 Beisitzerin / Zivilkammer 14. 07.10.2014: bis 31.07.2014: Beisitzerin / Zivilkammer 14. GVP 23.07.2015: nicht aufgeführt. GVP 26.08.2015: ab 01.09.2015 Beisitzerin / Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021: stellvertretende Vorsitzende Richterin Zivilkammer 27.  02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof. Namensgleichheit mit: Doris Eilinghoff-Saar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Kammergericht (ab 25.11.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.11.1998 als Richterin am Kammergericht aufgeführt.

Sonja Hurek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 01.01.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.04.12010 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2015 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als Richterin am Landgericht Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021: Beisitzerin Zivilkammer 27. 02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof.

 

 

 


 

 

19.08.2011:

Ex-Richter als Angeklagter. Ein früherer Proberichter am Amtsgericht in Eschwege steht jetzt selbst vor Gericht. Die Anklage wirft ihm Aussageerpressung und Rechtsbeugung vor."

 http://www.fr-online.de/rhein-main/nordhessen-ex-richter-als-angeklagter,1472796,9552218.html

 

Jürgen Stanoschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 09.01.2001, ..., 2012) - 19.08.2011: "Ex-Richter als Angeklagter. Ein früherer Proberichter am Amtsgericht in Eschwege steht jetzt selbst vor Gericht. Die Anklage wirft ihm Aussageerpressung und Rechtsbeugung vor." - http://www.fr-online.de/rhein-main/nordhessen-ex-richter-als-angeklagter,1472796,9552218.html

 

 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 079/2012 vom 31.05.2012

Bundesgerichtshof hebt Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung auf

Das Landgericht Kassel hat den Angeklagten, einen am Amtsgericht Eschwege tätigen Richter auf Probe, vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Aussageerpressung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts leitete der Angeklagte als Strafrichter eine Hauptverhandlung wegen exhibitionistischer Handlungen, die sich an einen Einspruch des damaligen Beschuldigten anschloss. Schon vor der Hauptverhandlung war er entschlossen, als Rechtsfolge einen Schuldspruch mit Strafvorbehalt auszusprechen und eine Therapieauflage anzuordnen. In der Hauptverhandlung bestritt der damalige Beschuldigte den Tatvorwurf. Der Angeklagte, der möglicherweise annahm, der Strafbefehl sei im Schuldspruch bereits rechtskräftig und der Einspruch auf das Strafmaß beschränkt, wirkte nun nachhaltig und zunehmend erregt und drohend auf den damaligen Beschuldigten ein, um diesen zu einem Geständnis und zur Erklärung zu veranlassen, in eine ambulante Therapie einzuwilligen. Außerdem wollte er erreichen, dass der Beschuldigte nach Urteilsverkündung sogleich auf Rechtsmittel verzichtete. Aufgrund eines Sachverständigengutachtens war ihm bekannt, dass der damals Beschuldigte wegen einer Persönlichkeitsstörung eine schwache und selbstunsichere Person war. Der Angeklagte forderte den Beschuldigten in zunehmend erregter Form auf, ein Geständnis abzulegen. Schließlich unterbrach er unvermittelt die Sitzung, sagte zum damaligen Beschuldigten: "Sie kommen jetzt mit! Ich zeige Ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann.", und begab sich mit angelegter Robe mit dem Beschuldigten und einem Wachtmeister in den Keller des Amtsgerichts, wo sich mehrere Gewahrsamszellen befanden.

Er veranlasste den vollständig verunsicherten Beschuldigten, sich in eine Zelle zu begeben, die daraufhin geschlossen wurde. Nach etwa 20 Sekunden wurde die Tür auf Veranlassung des Angeklagten wieder geöffnet. Während dieser Zeit war die Türe von dem Zeugen nicht mehr zu öffnen.

Hiernach setzte der Angeklagte die Hauptverhandlung fort, in der der damalige Beschuldigte nunmehr vollumfänglich geständig war. Der Angeklagte verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe unter Strafvorbehalt, verbunden mit einer Therapieauflage; dies entsprach dem staatsanwaltschaftlichen Antrag. Der immer noch stark eingeschüchterte Beschuldigte und der Staatsanwalt erklärten sogleich Rechtsmittelverzicht.

Das Landgericht hat es zwar als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte den damaligen Beschuldigten durch sein prozessordnungswidriges Verhalten zu einem Geständnis habe zwingen wollen. Es hat aber angenommen, dies sei nicht mit der für den Rechtsbeugungsvorsatz erforderlichen Zielrichtung geschehen, dem Zeugen einen unrechtmäßigen prozessualen Nachteil zuzufügen. Denn der Angeklagte sei unwiderlegt davon ausgegangen, nur noch über die Rechtsfolgen der Tat entscheiden zu müssen. Für die Verurteilung sei es daher aus der Sicht des Angeklagten auf das Geständnis nicht mehr angekommen. Wegen der Sperrwirkung des § 339 StGB sei auch eine mögliche Aussageerpressung straflos.

Gegen diesen Freispruch richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft, die die Verletzung sachlichen Rechts rügt.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil insgesamt mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Der Senat hält die Beweiswürdigung des Landgerichts für nicht ausreichend. Das Landgericht hat sich insbesondere nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte durch sein Verhalten auch die Einwilligung in eine Therapieauflage und den Rechtsmittelverzicht herbeiführen wollte. Auch hieraus konnten sich ebenfalls prozessuale Nachteile ergeben. Insoweit ist die Beweiswürdigung nicht erschöpfend und damit rechtsfehlerhaft.

Beschluss vom 31. Mai 2012 2 StR 610/11

Landgericht Kassel Urteil vom 1. September 2011 3600 Js 37702/09 5 Kls

Karlsruhe, den 31. Mai 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

 

 


 

 

 

Verurteilung wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

Landgericht Lüneburg

22.01.2013

LÜNEBURG. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2012 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 10. Mai 2012 als unbegründet verworfen, weil ein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht festzustellen sei. Das Urteil ist damit rechtkräftig.

Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hatte den zu Beginn der Hauptverhandlung bereits pensionierten Richter am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung in 19 Fällen zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte er in der Zeit von November 2007 bis September 2010 in zwei Fällen die Unterbringung psychisch kranker Menschen in geschlossenen Anstalten angeordnet, ohne die Betroffenen - wie vom Gesetz vorgesehen - zuvor aufgesucht und persönlich angehört zu haben. In 17 weiteren Fällen hatte er sog. unterbringungsähnliche Maßnahmen genehmigt, wie z. B. die Anbringung von Bettgittern bei dementen älteren Menschen. Auch hier hatte er die Betroffenen nicht zuvor persönlich angehört.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt das Verfahren in einem der 19 abgeurteilten Fälle eingestellt, weil dieser Vorwurf im Hinblick auf die Verurteilung nicht ins Gewicht falle und den Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Rechtsbeugung in 18 Fällen verurteilt wird. Im Übrigen hat er die Revision verworfen und die vom Landgericht ausgeurteilte Strafe bestätigt.

http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13828&article_id=112254&_psmand=56

 

 

Bewährungsstrafe für Richter wegen Rechtsbeugung

Donnerstag, 10. Mai 2012

Lüneburg/Soltau (dpa/lni) - Wegen Rechtsbeugung ist ein pensionierter Amtsrichter aus Soltau vom Landgericht Lüneburg am Donnerstag zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 62-Jährige soll als Betreuungsrichter in 19 Fällen über Unterbringungsmaßnahmen von Patienten entschieden haben, ohne die Betroffenen aufgesucht oder angehört zu haben. Dabei ging es auch um die Unterbringung einer Frau in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung und die Einweisung eines alkoholabhängigen Mannes in eine Entziehungsanstalt. In den anderen Fällen ging es unter anderem um die Anbringung von Bettgittern. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen.

http://www.bild.de/regional/hannover/hannover-regional/bewaehrungsstrafe-fuer-richter-wegen-rechtsbeugung-24087612.bild.html

 

 

 

Verfahren gegen Richter

SOLTAU/LÜNEBURG. 

Am 16. Februar beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 62 Jahre alten Richter aus Soltau wegen Rechtsbeugung. Weitere Verhandlungstage sind für den 17. und 28. Februar sowie 1. und 20. März festgelegt. Wie ein Gerichtssprecher erklärte, wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, in der Zeit von November 2007 bis September 2012 in 19 Fällen als Richter am Amtsgericht die Unterbringung von Betroffenen beziehungsweise unterbringungsähnliche Maßnahmen genehmigt zu haben, ohne die Betroffenen persönlich aufgesucht, mit ihnen gesprochen oder dies zumindest versucht zu haben.“ Dabei soll es sich überwiegend um die Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen“ wie etwa die Anbringung von Bettgittern gehandelt haben.

Heide Kurier, 29.01.2012, Seite 3

 

 

 

 

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

3 StR 389/12

vom

11. Dezember 2012

in der Strafsache

gegen

wegen Rechtsbeugung

- 2 -

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 11. Dezember 2012 gemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 StPO beschlossen:

1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 10. Mai 2012 wird

a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Falle II. 2) Fall 9 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last,

b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Rechtsbeugung in 18 Fällen verurteilt ist.

2. Die weitergehende Revision wird verworfen.

3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

- 3 -

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Rechtsbeugung in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt sowie deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die Revision des Angeklagten rügt die Verletzung materiellen Rechts und beanstandet das Verfahren.

1. Der Senat hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwaltes gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte im Falle II. 2) Fall 9 der Urteilsgründe wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist. Dies hat die Änderung des Schuldspruchs sowie den Wegfall der für diese Tat festgesetzten Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr zur Folge.

2. Im Übrigen bleibt die Revision ohne Erfolg. Die aufgrund der Rechtfertigungsschrift veranlasste Überprüfung des Urteils hat im verbleibenden Umfang keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erbracht (§ 349 Abs. 2 StPO).

1

2

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3. Die Teileinstellung des Verfahrens lässt auch den Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt. Der Senat kann im Hinblick auf die verbleibenden 18 Einzelfreiheitsstrafen von je einem Jahr ausschließen, dass das Landgericht ohne die in dem eingestellten Fall verhängte Einzelstrafe eine mildere Gesamtfreiheitsstrafe gebildet hätte (§ 354 Abs. 1 StPO analog).

Becker Pfister Hubert Mayer Spaniol

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Wegen Rechtsbeugung stehen Richter und Oberstaatsanwalt vor Gericht Verkehrte Welt

21.04.2009

POTSDAM. Es ist ein bisschen wie verkehrte Welt, was sich seit gestern vor dem Landgericht in Potsdam abspielt. Es geht um die Protagonisten in diesem Strafverfahren, ein 43-jähriger Richter und ein 52-jähriger Oberstaatsanwalt. Richter und Staatsanwalt sind normal in einem Gerichtssaal. Wäre da nicht der Umstand, dass beide Juristen auf der für sie ungewohnten Seite sitzen: der Anklagebank. Sie müssen sich wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verantworten - erstmals in Brandenburgs Justizgeschichte. Bisher saßen nur frühere DDR-Richter und -Staatsanwälte wegen dieses Vorwurfs vor Gericht.Vor vier Jahren sollen die beiden Juristen nach Ansicht der Potsdamer Staatsanwaltschaft vorsätzlich das Recht gebeugt haben. Am 7. April 2005 erließ Christoph M. als Vorsitzender Richter in einem Untreue-Prozess vor dem Amtsgericht in Eisenhüttenstadt drei Haftbefehle. Noch im Gerichtssaal wurden der angeklagte Nachlassverwalter Andre A., der 437 000 Euro veruntreut haben soll, sowie sein Anwalt Lars-Peter R. verhaftet. Wenig später klickten in einer Kita, in der die Ehefrau des Angeklagten arbeitete, ebenfalls die Handschellen. Auch sie kam in Untersuchungshaft.Die Haftbefehle begründeten Richter M. und Oberstaatsanwalt Harald P., der damals in dem Untreue-Prozess die Anklage vertrat, mit dem dringenden Tatverdacht, mit Verdunklungs- und Fluchtgefahr, der "Verschleierung der Herkunft von veruntreuten Geldern" sowie uneidlicher Falschaussage. ...

https://www.berliner-zeitung.de/wegen-rechtsbeugung-stehen-richter-und-oberstaatsanwalt-vor-gericht-verkehrte-welt-15856342

 

 

 

 


 

 

 

"Richterliche Unabhängigkeit als Rechtsbeugung. Die Anklage gegen die Naumburger Familienrichter im Fall „Görgülü“ war haltlos*" 

Mario Cebulla und Thomas Schulte-Kellinghaus

In Betriff Justiz, 03/2010

 

 

Über die vermeintliche Verfolgung Unschuldiger – vom untauglichen Versuch einer Reinwaschung. Erwiderung zu Cebulla und Schulte-Kellinghaus, Richterliche Unabhängigkeit als Rechtsbeugung*. 

Christoph Mandla

In Betriff Justiz, 06/2010.

 

 


 

 

 

Rechtsbeugung durch Richter.

Nicht zu fassen

VON URSULA KNAPP

Karlsruhe. Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.

Begründung: Angesichts des Beratungsgeheimnisses sei nicht feststellbar, welche der drei Richter die willkürliche Entscheidung trafen.

Theoretisch könnten nur zwei die Mehrheitsentscheidung getragen haben. Dieses "Rechtsbeugungsprivileg" nannte jetzt ein ehemaliger Richter einen Skandal. In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Betrifft Justiz fordert Christoph Strecker (Stuttgart) eine Gesetzesänderung. Hintergrund der Anklage wegen Rechtsbeugung ist der Fall eines türkischen Vaters, der um seinen nicht ehelich geborenen Sohn kämpfte.

Die Mutter hatte das Kind gegen seinen Willen zur Adoption freigeben wollen. Nach dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sprach auch das Bundesverfassungsgericht dem Vater ein Umgangsrecht zu. Das Familiengericht Wittenberg traf eine entsprechende Umgangsregelung, das OLG Naumburg hob diese aber wieder auf. Inzwischen lebt das Kind beim Vater.

Das Interessante daran: Das OLG war gar nicht zuständig. Nach den Verfahrensvorschriften war es nicht zulässig, die Umgangsentscheidung aufzuheben. Das Verfassungsgericht sprach von einer "willkürlichen" Entscheidung. Das rief die Staatsanwaltschaft Naumburg auf den Plan, die die drei beteiligten OLG-Richter wegen Rechtsbeugung anklagte. Die Eröffnung des Strafverfahrens wurde aber abgelehnt. In letzter Instanz entschied darüber das OLG Naumburg, also dasselbe Gericht, an dem die Rechtsbeugung mutmaßlich begangen wurde.

Das OLG argumentierte, es sei nicht feststellbar, wer die Verantwortung trage, weil alle die Aussage verweigerten und das Beratungsgeheimnis die Offenlegung des Abstimmungsergebnisses nicht erlaube.

Diese "strukturelle Straflosigkeit" eines Kollegialgerichts nennt Strecker in seinem Aufsatz eine "Katastrophe für den Rechtsstaat". Denn nur Einzelrichter müssten nach der Logik der OLG-Entscheidung für Rechtsbeugung einstehen, da bei ihnen die Verantwortlichkeit feststehe.

Strecker führt aus, dass auch überstimmte Mitglieder eines Spruchkörpers für das von ihnen unterschriebene Urteil verantwortlich sind. Außerdem stellt er in Frage, dass das Beratungsgeheimnis auch das Abstimmungsergebnis umfasst. Für die Zukunft fordert der Jurist, dass überstimmte Richter ihren Widerspruch dokumentieren können.

Das Recht, ein Sondervotum abzugeben, gilt bisher nur für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Strecker fordert den Gesetzgeber auf, diese Regelung jetzt auf alle Gerichte auszudehnen und das geltende Gerichtsverfassungsgesetz zu erweitern. Der inzwischen pensionierte Richter wörtlich: "Spätestens dann wäre es endgültig vorbei mit dem Rechtsbeugungsprivileg."

11.01.2009 - http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1657708_Nicht-zu-fassen.html

 

 


 

 

 

 

OLG Naumburg: Rechtsbeugung zweier von drei Richtern einer Kammer nicht beweisbar

Sollen Richter eines Kollegialgerichts wegen Rechtsbeugung verurteilt werden, ist für jedes einzelne Mitglied des Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass er für die Entscheidung gestimmt hat. Dieser Nachweis lasse sich jedoch mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Naumburg eine sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen die Nichtzulassung zur Hauptverhandlung gegen drei Richter ab (Beschluss vom 06.10.2008, Az.: 1 Wf 504/07).

Sachverhalt

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte unter dem 14.11.2006 Anklage gegen drei damalige Mitglieder des Vierzehnten Zivilsenats, der zugleich Dritter Senat für Familiensachen ist, wegen Rechtbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Hintergrund waren zwei Entscheidungen des Senats in einem Umgangsrechtsverfahren, welche auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt hatten. Das Verfahren hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil der Vater eines Jungen sich vergeblich um das Umgangsrecht mit seinem Sohn bemüht hatte. Das Landgericht Halle ließ mit Beschluss vom 20.07.2007 die Anklage gegen die Richter nicht zur Hauptverhandlung zu, wogegen die Generalstaatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegte. Das Oberlandesgericht Naumburg hat diese nun als unbegründet verworfen. Die vorläufige Tatbewertung ergebe, dass eine Verurteilung der angeschuldigten Richter nicht zu erwarten sei.

Überstimmter Richter eines Spruchkörpers weder als Täter noch als Gehilfe strafbar

Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen.

 

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 10. Oktober 2008.

 

 

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=268089&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

 

 

Kommentar Väternotruf:

So weit sind wir nun schon. Eine Strafverfolgung soll angeblich ausscheiden, weil nicht erkennbar wäre, wer für den Beschluss gestimmt hat und wer nicht. Dann wird es Zeit, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Entscheidungen von sogenannten Spruchkörpern namentlich ausgewiesen werden, das würde einer Demokratie entsprechen und Schlendrian und Verantwortungslosigkeit an den deutschen Gerichten entgegenwirken.

 

 

 


 

 

 

Freibrief für Rechtsbeugung

 

Gastkommentar von Markus Verbeet 

 

in: "Richterzeitung" 12/2007

 

Zur Thematik Familienrechtsstreit des türkischen Vaters Görgülü und der Vorwurf der Rechtsbeugung gegen drei Richter des Oberlandesgericht Naumburg

 

 

 

 


 

 

2744 NJW 38/2007

 

Kommentar

Lamprecht, Der Rechtsstaat verliert seine Unschuld

Dr. Rolf Lamprecht Karlsruhe

Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert

I. Anklage wegen Rechtsbeugung

In Naumburg an der Saale geschah Ungewöhnliches: Ende 2006 erhob der Generalstaatsanwalt Anklage wegen Rechtsbeugung gegen hochrangige Kollegen: gegen drei Richter, die dem 14. Senat des OLG angehören. Das Verfahren schwebt nun bei eben diesem OLG (als Beschwerde gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des LG Halle); sollte es mit einem Schuldspruch enden, müssen die Angeklagten „mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren" rechnen (§339 StGB). Bekanntlich fallen „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind", unter die Kategorie „Verbrechen" (§ 12 StGB). Was in Rede steht ist mithin kein Kavaliersdelikt, sondern muss - auch wenn die Feder stockt - Justizverbrechen genannt werden. Tatsächlich handelt es sich um einen - in der Geschichte der Bundesrepublik - einmaligen Justizskandal. Kaum glaubhaft, aber wahr: Drei OLG-Richter haben in Folge mehrere höchstrichterliche Entscheidungen einfach boykottiert: erst ein Urteil des EGMR in Straßburg, dann mehrere Beschlüsse des BVerfG.

...

 

 

Neue Juristische Wochenschrift - NJW

 

E-Mail: redaktion@beck-frankfurt.de

Tel 069-756091-0

ISSN 0341-1915

 

 


 

 

 

Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter

Neue Runde im Streit um Sorgerecht

Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter

Halle / Naumburg ( dpa ). Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben.

" Wir haben umgehend Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss eingelegt ", sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg über den Verlauf des Verfahrens entscheiden.

mehr.....

http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=b4fc12aa8f9f7c8bde267a95aefaec1f&em_cnt=352332

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Witz komm raus, Du bist umzingelt. Nicht nur, dass am Landgericht Halle darüber entschieden wird, ob einem Richter des gleichen Gerichtes ein Verfahren eröffnet wird, es soll ausgerechnet auch noch am Oberlandesgericht Naumburg darüber entschieden werden, ob gegen zwei Richter des gleichen Gerichtes - des Oberlandesgericht Naumburg - ein Verfahren wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung eröffnet wird.

Warum nicht gleich im Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei SED nachfragen, ob gegen den Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei SED, Genossen Erich Honecker wegen des Verdachts der Untreue nicht ein Parteiverfahren eröffnet werden könne.

Oder etwas aktueller: Vielleicht fragt man der Abwechslung halber ja auch mal bei Osama Bin Laden oder beim Papst an, ob das Verfahren eröffnet werden soll. Der Unterhaltungswert wäre sicher der selbe. 

01.08.2007

 

 


 

 

 

Kommentar Justiz

Kein Irrtum

Das Oberlandesgericht Naumburg steht vor einem Skandal. Es hat am Donnerstag auf den einmaligen Vorgang reagiert, dass ein kompletter Senat seines Hauses wegen Rechtsbeugung angeklagt ist. Es ehrt das Obergericht, dass es die Anklage nicht verschweigt, sondern dazu Stellung bezieht. Immerhin. Dann aber bemerkt das höchste Gericht Sachsen-Anhalts etwas hochnäsig, es vertraue darauf, dass die "erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden". Leider durfte man dieses Vertrauen in drei Richter dieses Hauses gerade nicht haben. Das Oberlandesgericht täte gut daran, nun nicht andere an ihre rechtsstaatlichen Pflichten zu erinnern.

Es steht der Vorwurf im Raum, dass drei Richter den Familienrechtsstreit des türkischen Vaters Görgülü bewusst an sich gezogen haben, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Weil sie - in Allianz mit dem zuständigen Jugendamt - dem leiblichen Vater auf keinen Fall das Umgangsrecht geben wollten, ignorierten die Richter die Verfahrensvorschriften und entschieden trotz fehlender Zuständigkeit.

Nun könnte man sagen, jeder kann irren, auch Juristen. Solch ein Irrtum liegt hier aber fern. Denn in einem früheren Verfahrensabschnitt hatten die Kollegen im Nachbarsenat ein paar Wochen vorher erkannt, dass sie nicht zuständig sind und deshalb die Sache Görgülü an das Amtsgericht verwiesen. Kaum vorstellbar, dass diese Entscheidung des eigenen Hauses unbekannt war. Das deutet auf Vorsatz hin, nicht auf Irrtum. Ursula Knapp

 

Dokument erstellt am 23.11.2006 um 17:28:01 Uhr

Letzte Änderung am 23.11.2006 um 19:05:18 Uhr

Erscheinungsdatum 24.11.2006

 

http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare_aus_der_zeitung/?em_cnt=1016102

 

 

 

 


 

 

 

Prozess um Sorgerecht

Richter werden wegen Rechtsbeugung angeklagt

Streit zwischen türkischem Vater und deutscher Mutter um gemeinsamen Sohn

erstellt 23.11.06, 10:00h, aktualisiert 23.11.06, 22:15h

Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes in seinem Haus in Krostitz. Der jahrelange Kampf des Türken Kazim Görgülü um Kontakt zu seinem leiblichen Sohn spitzt sich weiter zu. (MZ-Foto: Bettina Wiederhold)

Naumburg/dpa. Der jahrelange Rechtsstreit um das Sorge- sowie Umgangsrecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn spitzt sich zu. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts hat Anklage gegen drei Richter wegen Rechtsbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Dabei handelt es sich um zwei Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg und einen Richter des Landgerichts Halle, teilte das OLG am Donnerstag mit.

Von Rechtsbeugung ist laut Gesetz die Rede, wenn ein schwerwiegender und vorsätzlicher Verstoß gegen die Rechtsordnung vorliegt. Bei einer Verurteilung drohen ein bis fünf Jahre Haft. «Die Anklage ist bei uns eingegangen und wird den Beschuldigten zur Stellungnahme zugestellt», sagte die Sprecherin des Landgerichtes Halle, Caroline Limbach. Danach entscheide das Gericht, ob die Anklage zugelassen wird. «Es ist daher offen, wann ein Prozess beginnen kann», sagte sie.

«Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache nichtöffentlich verhandelt wurde», teilte der Sprecher der OLG, Ralf Tiemann, weiter mit. «Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Für Angehörige der Justiz gelten keine anderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger», erklärte Tiemann.

Der Streit um den heute sieben Jahre alten Christofer hat in der Vergangenheit sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) und das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) beschäftigt. Die deutsche Mutter hatte das Kind ohne Wissen des aus der Türkei stammenden Vaters zur Adoption freigegeben. Der kleine Junge wurde bei Pflegeeltern untergebracht.

Der in Deutschland lebende Vater kämpft seit rund sieben Jahren gegen die Pflegeeltern und das zuständige Jugendamt Wittenberg in allen Instanzen darum, seinen Sohn zumindest sehen zu dürfen. Die Richter in Straßburg und Karlsruhe pflichteten ihm bei. Hingegen sollen sich die jetzt angeklagten Richter im Dezember 2004 darüber hinweg gesetzt und dem Vater das Umgangsrecht verwehrt haben

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1164026360405

 

 

 


 

 

Fall Görgülü

Klarheit ist jetzt nötig

von Jörg Telemann, 23.11.06, 22:12h, aktualisiert 23.11.06, 22:15h

 

Halle/MZ. Sieben Jahre lang kämpft der Türke Kazim Görgülü um seinen Sohn. Doch obgleich ihn die Mutter weggab, darf Görgülü ihm kein Vater sein. Vor allem deshalb nicht, weil der 14. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg dies mit seinen Entscheidungen immer zu verhindern wusste.

Die Richter mögen dafür ihre Gründe gehabt haben. Doch in einem bundesweit einzigartigem Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil aus Naumburg als "Willkür" und "nicht nachvollziehbar" gerügt. Unklar, warum der Senat darauf nicht entsprechend reagiert hat. Daher ist es nur folgerichtig, dass sich die betroffenen Richter nun verantworten sollen. Und zwar vor Gericht.

Görgülü, dessen Sohn und selbst den Pflegeeltern hilft dieser möglich Prozess in der Sache aber nicht weiter. Denn die Entscheidung, ob der Vater das ihm bislang von den Naumburger Richtern verwehrte Sorgerecht behalten soll, schmort noch immer am Oberlandesgericht - allerdings in einem anderen Senat. Genauer gesagt bereits seit März 2004.

Auch dieser langwierige Vorgang wirft neue Fragen auf. Denn es ist allerhöchste Zeit, dass in diesem Prozess endlich Klarheit herrscht.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1164274544319&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=

 

 

 


 

 

23. November

Pressemitteilung des OLG Naumburg

Anklage gegen OLG-Richter im Skandalfall Görgülü

Dem Oberlandesgericht ist bekannt geworden, dass die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen zwei Richter des Oberlandesgerichts Naumburg und einen Richter des Landgerichts Halle Anklage wegen Rechtsbeugung beim Landgericht Halle erhoben hat. Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache gemäß § 170 GVG nichtöffentlich verhandelt wurde. Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Das Oberlandesgericht vertraut darauf, dass die erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden. Für Angehörige der Justiz gelten in diesem Zusammenhang keine anderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger. Die Betroffenen können aber wie jeder andere Bürger auch ihre von der Verfassung garantierten Rechte wahrnehmen. Zu diesen Rechten gehört insbesondere die Unschuldsvermutung, d.h. dass die Betroffenen solange als unschuldig zu gelten haben, bis ein unabhängiges Gericht ihre Schuld rechtskräftig festgestellt hat. Bei Rückfragen bin ich telefonisch erreichbar unter den Telefonnummern: 0 34 45/ 28 22 23 oder 01 70/4 52 03 62 .

 

 


 

 

Kommentar

Ein heftiger Schuss vor den Bug

Anklage gegen Richter des OLG Naumburg erhoben: Wegen Rechtsbeugung und Willkür im Görgülü-Verfahren

Es ist unbestritten eine Sensation: zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird gegen drei Richter eines Oberlandesgerichtes, einem so genannten Kollegialorgan, Anklage wegen Rechtsbeugung und Willkür erhoben.

Und damit wurde ebenfalls ein deutliches Signal gesetzt: auch Richter dürfen nicht ständig die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes penetrant und bewusst ignorieren. Das kann einmal passieren, was in der Regel die höchsten Richter unseres Landes korrigieren. Diese Vorgaben sind dann bindend. Aber mehrfach falsche Rechtsanwendung durch die drei Naumburger OLG-Richter im mittlerweile skandalösen Görgülü-Verfahren – das hat die Richter in den roten Roben in Karlsruhe sehr erzürnt. Nicht umsonst maßregelten sie die Naumburger Richterkollegen so deutlich und warfen ihnen offen Willkür vor. Danach flatterte eine anonyme Anzeige auf den Tisch der Staatsanwaltschaft, Vereine, bundesdeutsche Rechtsanwälte und Privatpersonen schlossen sich der Anzeige an oder stellten selber eine.

Die nun von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage ist einmalig, denn Rechtsbeugung bedeutet, willkürliche und vor allem vorsätzliche Rechtsanwendung. Pikant dabei: ausgerechnet Richtern wird vorgeworfen, Rechtsbeugung zu begehen. Das dürfte das letzte Mal in der düstersten Zeit deutscher Geschichte passiert sein. Die Staatsanwaltschaft wird es nicht einfach haben, denn Vorsätzlichkeit nachzuweisen erweist sich in der Praxis als schwierig.

Die Richter des 14. Senates des Oberlandesgerichts Naumburg werden sich hinter ihr Beratungsgeheimnis versteckt haben. Denn Richter müssen über ihre Verfahren beraten und diese Beratungsergebnisse sind geheim. Umso überraschender ist daher die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft. Die darf nämlich nur erhoben werden, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt. Nach dem monatelangen Ermittlungsverfahren scheint dies der Staatsanwaltschaft gelungen zu sein. Nun muß innerhalb einer Woche entschieden werden, ob die Anklage zugelassen wird. Dies bleibt abzuwarten. Wird das Verfahren eröffnet, dann ist es öffentlich. Peinlicher geht es nicht mehr. Sitzen doch dann die Richter, die so unbarmherzig gegen den türkischen Vater Görgülü geurteilt haben, selber vor Gericht. Sollte es dann zu einer Verurteilung kommen, drohen den Juristen Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren.

Es ist ein deutliches Signal an Deutschlands Richter: auch sie haben nicht immer Narrenfreiheit. Und ein Signal Richtung Europa: in Deutschland ist man bereit, Peinlichkeiten auszuräumen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Dieses Strafverfahren – vorausgesetzt, es wird eröffnet – wird ein weiterer Präzedenzfall darstellen: nämlich um zu klären, ob das Beratungsgeheimnis der Richter dazu benutzt werden kann, Rechtsbeugung zu vertuschen. Denn sollte das Beratungsgeheimnis tatsächlich unantastbar sein, hätten Richter Narrenfreiheit. Niemals könnte ein Richter wegen Rechtsbeugung und Willkür belangt werden. Auch nicht, wenn es ihnen das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat.

Dass der Fall Görgülü, in dem ein türkischer Vater seit sieben Jahren um seinen Sohn kämpft, den die Mutter ohne seine Zustimmung zur Adoption freigegeben hat und der seitdem bei Pflegeeltern wohnt, schon lange als Schand- und Skandalfall in der deutschen Rechtsgeschichte gilt, dürfte unbestritten sein. Mehr als 30 Gerichtsverfahren musste Kazim Görgülü über sich ergehen lassen, gegen den Vertreter der Pflegeeltern, dem Hamburger Rechtsanwalt Peter Hoffmann wird wegen Untreue und Kinderhandel ermittelt und die vom Gericht eingesetzte Sachverständige Kerstin von Gehlen ist aktuell wegen offensichtlicher Begutachtungsfehler im Fall des toten Benjamin aus Schlagenthin in die Negativ-Schlagzeilen geraten. Wäre noch zu erwähnen, dass dem verantwortlichen Jugendamt samt Landrat die Kompetenz in diesem Fall entzogen worden ist und seit zwei Jahren die Kommunalaufsicht übernommen hat. Hat es etwas gebracht?

Nein. Noch immer kämpft Görgülü darum, seinen Sohn sehen zu dürfen. Zwar hat man auch dem 14. Senat des OLG die Kompetenz entzogen, der 8. Senat lässt sich aber mit einer endgültigen Entscheidung viel Zeit. Wir denken ja nichts Böses mehr in diesem Fall. Oder?

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Presse/PM061123_OLG_Strafverfahren.htm

24.11.2006

 

 


 

 

 

Türkischer Vater kämpft seit sechs Jahren um Sorge- und Umgangsrecht/ Endgültige Entscheidung am 5. Dezember

Justizskandal – Ermittlungen gegen vier Richter wegen Rechtsbeugung

Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes Christopher in seinem Haus in Krostiz (Sachsen). Der Türke und seine Ehefrau Celestina haben seit Jahren ein Kinderzimmer für Christopher eingerichtet. Archivfoto: Bettina Wiederhold

Der als Fall Görgülü bundesweit bekannt gewordene zivilrechtliche Kampf eines Türken um seinen Sohn hat sich in Sachsen-Anhalt zum Justizskandal ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft Naumburg ermittelt inzwischen gegen vier Richter des Oberlandesgerichts. Den Richtern des 3. Familiensenats wird Rechtsbeugung vorgeworfen.

Naumburg. Der Fall Görgülü füllt zig Aktenordner. Über 50 Entscheidungen gibt es inzwischen zu der zivilrechtlichen Auseinandersetzung eines türkischen Vaters, der um sein Kind kämpft. Die Justiz – vom Amtsgericht Wittenberg bis zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg – hat sich mit dem seit sechs Jahren währenden Streit beschäftigt. Seit wenigen Tagen ist eine neue Facette hinzugekommen – eine strafrechtliche. Die Staatsanwaltschaft Naumburg ermittelt gegen eine Richterin und drei Richter des Oberlandesgerichts Naumburg wegen des Verdachts, dass der 3. Familiensenat Recht gebeugt hat. Die vier Oberlandesrichter hatten Urteile zum Umgangs- und Sorgerecht, die vor dem Amtsgericht zugunsten des Vaters ausfielen, immer wieder aufgehoben.

Grundrecht verletzt

Der kleine Christopher war am 25. August 1999 in Leipzig nichtehelich geboren worden. Einen Tag danach hatte ihn seine Mutter zur Adoption freigegeben. Am 1. November unterschrieb sie dann die notarielle Urkunde, auf der sie einwilligte, dass Christopher von einer Familie im Landkreis Wittenberg adoptiert wird. Dort hielt sich das Kind bereits seit dem 29. August 1999 auf.

Kazim Görgülü hatte sich von seiner Lebensgefährtin getrennt und deshalb erst im Oktober 1999 erfahren, dass die Mutter Christopher zur Adoption freigegeben hatte.

Der Türke, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden war, bemühte sich danach um das Sorgerecht. Dem stimmte das Amtsgericht Wittenberg am 20. Juni 2000 zu.

Doch das Jugendamt – Vormund des Kindes – legte gegen den Beschluss Beschwerde ein. Am 20. Juni 2001 hoben die Oberlandesrichter des 3. Familiensenats die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Nicht genug damit, Görgülü wurde bis zum 30. Juni 2002 jeglicher Kontakt mit Christopher untersagt. Grund: das Kindeswohl. Hintergrund: Die Pflegeeltern hatten sich vehement gegen den Wunsch des leiblichen Vaters gewehrt.

Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah den Fall ganz anders. Am 5. Februar 2004 stellte Straßburg fest, dass sowohl die Entscheidung über das Sorgerecht als auch das Umgangsverbot eine Verletzung des Artikels 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt.

Doch der Streit zwischen Kazim Görgülü und Amtsgericht Wittenberg auf der einen Seite sowie Pflegeeltern, Jugendamt und Oberlandesgericht (OLG) Naumburg auf der anderen um das Sorge- und Umgangsrecht ging weiter.

Im März 2004 billigte das Amtsgericht Wittenberg Görgülü erneut das Sorge- und Umgangsrecht zu. Doch umgehend hob das OLG die Beschlüsse wiederum auf. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte binde unmittelbar nur die Bundesrepublik Deutschland, „nicht aber deren Organe und namentlich nicht Gerichte“, so die Begründung.

Doch diesmal bekam der Vater Rückendeckung vom Bundesverfassungsgericht: Der Beschluss des OLG „verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und wird aufgehoben“. Im Juli 2001 hatten die Verfassungsrichter noch mit Blick auf das Kind, das nicht aus seiner gewohnten pflegefamiliären Umgebung gerissen werden sollte, die Verfassungsbeschwerde Görgülüs nicht zur Entscheidung angenommen. Jetzt verwies Karlsruhe den Fall an einen anderen Senat des OLG Naumburg zurück.

Am 5. Dezember wird der 2. Familiensenat darüber entscheiden, ob der sechs Jahre alte Christopher zum Vater und dessen Ehefrau Celestina nach Krostiz (Sachsen) darf. Die Signale stehen nach dem Entscheid des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts für den 39 Jahre alten Türken auf Grün.

Ein Nachspiel hat der seit sechs Jahren währende Rechtsstreit allerdings für eine Richterin und drei Richter des 3. OLG Familiensenats. Sie müssen der Staatsanwaltschaft Naumburg Rede und Antwort stehen. „Es gibt den Verdacht, dass die Richter das Recht gebeugt haben, als sie immer wieder gegen den Vater entschieden“, begründet Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang das eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Juristen. Einzelpersonen und Verbände hatten die Naumburger Richter angezeigt.

Von Bernd Kaufholz

(VS)

http://www.volksstimme.de/news/anhalt/show_fullarticle.asp?AID=777395&Region=Sachsen-Anhalt&Template=FullArticle_kurz&Column=

 

 


 

 

 

Leipziger Volkszeitung vom Montag, 28. November 2005

Fall Görgülü: Ermittlungen gegen Richter

Leipzig/Halle. Neue Zuspitzung im Rechtsstreit um das Umgangs- und Sorgerecht für den fünfjährigen Sohn des türkischen Bauunternehmers Kazim Görgülü aus Krostitz (Kreis Delitzsch).

Wie Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang von der Staatsanwaltschaft Halle gestern gegenüber dieser Zeitung bestätigte, ermittelt seine Behörde gegen vier Richter des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) wegen Rechtsbeugung.

Görgülü kämpft seit 1999 um das Umgangsrecht mit seinem Sohn Christopher. Er wurde von seiner Mutter kurz nach der Geburt zur Adoption frei gegeben und lebt seitdem bei Pflegeeltern. Alle Entscheidungen des zuständigen Amtsgerichtes zu Gunsten Görgülüs wurden in der Vergangenheit vom OLG in Naumburg wieder aufgehoben. Pflegeeltern und Jugendamt vertraten die Auffassung, dass ein Kontakt mit seinem Vater dem Kind schade. Görgülü bekam allerdings inzwischen Unterstützung sowohl vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch vom Bundesverfassungsgericht, das die Richter in Naumburg rügte.

Görgülüs Ehefrau Celestina äußerte gestern Genugtuung über die Ermittlungen. Auslöser dafür sei eine anonyme Anzeige gewesen, die auf solide Rechtskenntnis deute. "Das muss ein Jurist gewesen sein, der Einsicht in die Akten hatte", vermutet Celestina Görgülü. Man bereite sich derzeit auf ein Verfahren vor, mit dem die Pflegefamilie verhindern will, dass Christopher zwischen 10. Dezember und 21. Januar bei seinem Vater ist. Auch gegen eine geplante Einschränkung des Umgangsrechts wollen sich die Görgülüs zur Wehr setzen. Am 9. Dezember planen sie in der Fußgängerzone von Halle eine Mahnwache.

Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang wollte sich gestern nicht zur Länge des neuen Verfahrens äußern. In diesem Jahr werde aber mit Sicherheit kein Ergebnis zu erwarten sein. "Unser Problem besteht auch darin, an die Akten zu kommen, die zwischen Europäischem Gerichtshof und Amtsgericht pendeln", so Neufang.

Roland Herold

http://www.lvz-online.de/lvz-heute/12373.html

 

 


 

 

Fall Görgülü – Ermittlungsverfahren gegen Richter wegen Rechtsbeugung

NAUMBURG. Die Rechtssache Görgülü – wohl einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte! Gegen drei Richter (RiOLG Dr. Deppe-Hilgenberg, RiLG Kawa und RiOLG Materlik) sowie eine namentlich nicht genannte Richterin des mittlerweile wohl berühmt berüchtigten 14. Senats des Oberlandesgerichts Naumburgs wurde nunmehr von der Staatsanwaltschaft Halle ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) eingeleitet. Der Clou: Es handelt sich offensichtlich auch nicht nur um eine Förmelei, mit der dem Untersuchungsgrundsatz aus § 152 Abs. 2 StPO genüge getan wird, um die Sache sodann mangels „Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ nach § 170 Abs. 2 StPO sogleich wieder einzustellen. Ein Sprecher der StA Halle bestätigte vielmehr, es bestehe tatsächlich ein Anfangsverdacht.

Doch was war passiert? Was rechtfertigt es, das sehr stumpfe Schwert des § 339 StGB zu ziehen und somit die verfassungsrechtliche garantierte richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) anzutasten? Wie meint die StA Halle, die nahezu unüberwindbaren Hürden des BGH zur Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung – (Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB, 53. Auflage, 2005, § 339, Rn. 14: „Eine Beugung des Rechts liegt danach nur dann vor, wenn der Täter sich bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt.“) – überwinden zu können? Schwierige Fragen ...

Kazim Görgülü ist türkischer Staatsbürger und bemüht sich seit nunmehr fünf Jahren um das Umgangs- und Sorgerecht für seinen mittlerweile achtjährigen Sohn Christopher, der von seiner Mutter einen Tag nach der Geburt zur Adoption freigegeben wurde und seither bei Pflegeeltern lebt. Der Rechtsstreit gipfelte in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Februar 2004, in dem die Luxemburger Richter in den Eilentscheidungen des OLG Naumburg einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK sahen. Kurz darauf stellte das BVerfG höchtselbst die Bindungswirkung der Urteile des EGMR für die Bundesrepublik fest – sie sei zwar nicht mit der Kooperationsformel beschreibbar, die lt. Karlsruhe für den EuGH gilt, jedoch zwinge die völkerrechtliche Verpflichtung die Bundesrepublik, die EMRK und damit die Jurisdiktion des EGMR anzuerkennen.

Die Richter des 14. Senats in Naumburg interessierte dies offensichtlich wenig. Zunächst hält sich der Senat entgegen § 620c ZPO für zuständig, über Beschwerden in Umgangssachen zu entscheiden. Der jüngste Beschluss vom 30. Juni 2004 enthält gar den Hinweis auf die „a. A.“ der herrschenden Meinung, wonach argumentum e contrario aus § 620c ZPO folge, dass im Eilentscheidungen in Umgangsrechtssachen unanfechtbar sind.

Zur Bindungswirkung an die EGMR-Rechtsprechung führen die Richter lapidar aus, diese „binde unmittelbar nur die Bundesrepublik als Völkerrechtssubjekt, nicht aber deren Organe und Behörden und namentlich nicht die Gerichte als nach Art. 97 Abs. 1 GG unabhängige Organe der Rechtsprechung.“

Viel gravierender ist wohl aber die Tatsache, dass die Beschlüsse des Senats jede Einzelfallabwägung vermissen lassen, nicht zuletzt deswegen hob das BVerfG diese wegen Verstoßes u. a. gegen Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG sämtlichst auf und regelte den Umgang teilweise sogar selbst. Statt sich, wie es § 1684 Abs. 4 BGB vorschreibt, mit den Interessen des Kindes auseinanderzusetzen, stichelten die Richter, der Beschwerdeführer „sei kontinuierlich unerwünscht und habe sich in rechtswidriger Weise auf dem Grundstück der Pflegeeltern eingefunden, um dort Observationen anzustellen.“

Der Spiegel berichtet im Titelartikel seiner aktuellen Ausgabe (48/2005), wie liberal die Bundesrepublik und wie stabil ihre Demokratie doch sei. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Gelegentlich erscheinen jedoch die Ronald Schills und Deppe-Hilgendorfs auf der Bildfläche und lassen die Vergangenheit ins Bewusstsein rücken, eine Vergangenheit, die alle Berliner Rechtsreferendare bei ihrer Inauguration im großen Saal des Kammergerichts erfahren – dort tagte seinerzeit der Volksgerichtshof.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat den beschuldigten Richtern unterdessen rechtliches Gehör gewährt ...

Lesen Sie dazu die umfangreiche Berichterstattung von JuReport:

BVerfG zur Bindungswirkung der EMRK

KindschaftsR: Erneute Watsch’n des BVerfG für OLG Naumburg

Der Kindschafts-Fall Görgülü: Teil X der unendlichen Geschichte

 

von Kai Bonitz | Montag, 28 November 2005

http://www.referendare.net/modules.php?name=News&file=article&sid=543

 

 

 

 


 

 

 

Ermittlungen gegen vier Naumburger Richter

Die Staatsanwaltschaft Halle hat gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, der von der Mutter zur Adoption freigegeben wurde. Das zuständige Amtsgericht entschied mehrfach zugunsten des Vaters, der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg hob diese Beschlüsse aber mit steter Regelmäßigkeit auf - und das selbst dann noch, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hatte, dem Vater käme "mindestens der Umgang mit seinem Kind" zu. Im Juni bescheinigte deshalb das Bundesverfassungsgericht dem Naumburger OLG-Senat, er habe "außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht" den väterlichen Umgang verhindert. Daraufhin waren mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun, wie ein Sprecher mitteilte, einen "Anfangsverdacht bejaht" und den beschuldigten Richtern "rechtliches Gehör gewährt".

26. November 2005

 

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,386927,00.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auch wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt werden sollte, was niemanden der die Szene kennt wundern dürfte, so bleibt es doch ein Achtungserfolg, dass auch Richter in Ausübung ihres Amtes zumindest theoretisch nicht außerhalb des Gesetzes stehen und dass die Staatsanwalt Halle ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Wegen Rechtsbeugung ist allerdings - soweit zu hören - in Deutschland noch nie ein Richter verurteilt worden, nicht einmal beim sogenannten Richter Gnadenlos, Herrn Schill aus Hamburg ist dies passiert. Im Gegenteil, er saß schließlich sogar im Hamburger Senat in trauter Umarmung mit der örtlichen CDU.

Was hier wie im Fall Görgülü wie ein einmaliger Ausrutscher in Sachen Rechtsbeugung aussehen mag, scheint bei Lichte besehen nur die Spitze des Eisberges zu sein. Die wenigsten der jährlich hundertfachen haarsträubenden Sorge- und Umgangsrechtsfälle erreichen überhaupt das Bundesverfassungsgericht oder gar den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo sie solch eine Aufmerksamkeit bekommen können, dass der alte männerfeindliche Amtsschimmel an verschiedenen Familiengerichten überhaupt einmal in die Kritik gerät oder wie im Fall Görgülü dann auch Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gestellt werden.

Ja sogar das Bundesverfassungsgericht scheint nicht frei davon zu sein, Rechtsbeugung zu begehen, jedenfalls kann man zu dieser Auffassung kommen, wenn man sich Urteile wie das des Bundesverfassungsgericht  vom 29.1.2003 zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder (Diskriminierung nichtverheirateter Väter) anschaut, wo das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben des Grundgesetzes aus Artikel 1, 3 und 6 anscheinend geflissentlich so uminterpretiert, dass dies nicht für Männer gelten, die nichtverheiratet sind und ein Kind haben.

Nun kann man sich gut vorstellen, wie eine Strafanzeige gegen die betreffenden Richter vom Bundesverfassungsgericht ausgegangen wäre. Der Sand der Sahara würde durch die Staatsanwaltschaft herangeschleppt werden, um selbige darin erfolgreich versanden zu lassen.

 

 

 


 

 

 

Wegen Rechtsbeugung

Amtsrichter muss ins Gefängnis

Das Anlegen eines Bauchgurts darf nicht vom Schreibtisch aus angeordnet werden.

Stuttgart - Ein Nürtinger Amtsrichter hat alten Menschen in Heimen ohne Anhörung Bauchgurte und Bettgitter verordnet - jetzt hat das Landgericht Stuttgart ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Hobby und Familie seien ihm wichtiger gewesen als seine Arbeit.

Von Susanne Janssen

Mit schnellen Schritten flüchtet der 45-jährige Amtsrichter aus dem Gerichtsgebäude. Den Fernsehkameras und Mikrofonen will er sich nach dem Urteil nicht stellen. Bis zuletzt hat der Angeklagte die Vorwürfe bestritten und nur einige Fehler eingeräumt, die aber jedem passieren könnten. Die 16. Strafkammer war anderer Ansicht: Sie verurteilt den 45-Jährigen zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Eine Bewährung ist bei dieser Höhe nicht mehr möglich.

Richterin glaubt dem Angeklagten nicht

Der suspendierte Amtsrichter aus Nürtingen hat nach Ansicht der Kammer in 47 Fällen das Recht gebeugt, indem er die Senioren, bei denen er über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden sollte, nicht persönlich aufgesucht hat. "Dabei bestand eine konkrete Gefahr für die Betroffenen", erklärte die Vorsitzende Richterin Helga Müller. Sieben Fälle wertete das Gericht als Versuch, weil die Senioren zum Zeitpunkt der Anordnung schon verstorben waren. Dass der Angeklagte die Protokolle hier fingiert hatte, brachte die Ermittlungen gegen ihn ins Rollen.

Der Erklärung des Amtsrichters, er habe die Verstorbenen besuchen wollen, aber wohl mit anderen verwirrten alten Leuten gesprochen, schenkte Müller keinen Glauben: "Die Belegliste wird nach einem Todesfall in den Heimen am nächsten Tag, spätestens aber nach drei Tagen geändert."

Viele Zeugenaussagen hätten die Erklärung des Amtsrichters widerlegt: Ein Pflegedienstleiterin erklärte, der Richter habe die alten Leute gar nicht sehen wollen: "Das reicht schon so", habe er bei seinem Kurzbesuch erklärt. "Schwester Susi", mit der er eine Frau besucht haben wollte, hatte den Richter noch nie gesehen. Die Behauptung des Angeklagten, es sei möglich, nach Aktenlage zu entscheiden, wies Helga Müller ebenfalls zurück: "In allen Kommentaren steht klipp und klar, dass sich ein Richter einen persönlichen Eindruck verschaffen muss."

Bis zum Schluss keine Einsicht gezeigt

Die standardisierten Protokolle und Beschlüsse, bei denen nur Kreuzchen gemacht werden mussten, seien ein Beleg für die oberflächliche Arbeitsweise des Mannes. Einer Frau, die durchaus noch orientiert war und die Bettgitter ablehnte, wurde so durch zwei Kreuze die Freiheit entzogen. "Der Angeklagte hat in hohem Maße das Gesetz missachtet", erklärte die Vorsitzende Richterin. Dass die so verordneten Maßnahmen in den meisten Fällen gerechtfertigt waren, sei keine Entschuldigung.

Bis zum Schluss hatte der Amtsrichter keine Einsicht gezeigt und die Schuld bei anderen gesucht. Das Gericht sah keine Anzeichen für ein Komplott gegen ihn. Vielmehr habe der Richter, der wegen seiner Scheidung in einer schwierigen Situation gewesen war, mehr Zeit für Familie und Hobby haben wollen - und nebenbei Vorträge und Vorlesungen über das Betreuungsrecht gehalten.

Der Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten. Unterdessen sehen Richterkollegen auch die Justizverwaltung in der Pflicht: Thomas Schulte-Kellinghaus, Mitglied im Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung, erklärte, die Atmosphäre an den Amtsgerichten sei so, dass die Qualität nicht zähle - nur die Zahl der erledigten Fälle.

14.11.2008

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1874149

 

 


 

 

 

Die Fesseln des Richters

700 Anfragen pro Jahr. Das war Amtsrichter Michael Irmler zu viel. Deshalb ließ er Bewohner von Pflegeheimen an die Betten fesseln, ohne die Notwendigkeit solcher „Fixierungen“ nachzuprüfen. Jetzt steht er wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Und mit ihm ein unmenschliches System

Von Philipp Maußhardt, Nürtingen

25.10.2008

Manchmal wünscht sich Michael Irmler die Zeit zurück, die er eigentlich verflucht hat. Jene Tage, an denen sich auf seinem Schreibtisch im Amtsgericht von Nürtingen die Aktenberge stapelten und er nicht mehr wusste, welchen Stapel er zuerst abarbeiten sollte. Den geplanten Zoobesuch mit seiner Tochter hatte er nun schon das dritte Mal verschoben, und sein Pferd stand seit Tagen ungesattelt im Stall. Die Ehe existierte nur noch auf dem Papier, seine Mutter war schwer krank … Irmler stöhnte über die nie kleiner werdende Flut von Verfahren. Mietstreitigkeiten, Verkehrsdelikte, Nachbarschaftsklagen.

Und dann waren da noch die vielen Fälle, in denen er als „Betreuungsrichter“ über Bettgitter für Demenzkranke oder Bauchgurte für Rollstuhlfahrer zu entscheiden hatte. Etwa zwei Mal jeden Tag meldeten sich Senioren- und Pflegeheime aus der Umgebung, um von ihm für die aus ihrer Sicht notwendige „Fixierung“ von Heimbewohnern den richterlichen Segen zu erhalten. Irmler, der immer Richter hatte werden wollen, fühlte sich verraten und verkauft. Das war nicht der Traumberuf, für den er sich entschieden hatte.

Richter Irmler, randlose Brille, weißes Hemd, blaue Krawatte, sitzt dieser Tage wieder im Gerichtssaal, nur auf der gegenüber liegenden Seite des Richtertisches. Irmler ist angeklagt wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Urkundenfälschung in mindestens 62 Fällen.

Wann genau Amtsrichter Irmler damit begann, auf die ihm eigene Weise die Verfahren zu straffen und wieder mehr Zeit zu gewinnen, ist nicht genau belegt. Doch Richterkollegen erinnern sich daran, dass er darum bat, noch mehr Altenheime betreuen und dafür die lästigen Zivilverfahren abgeben zu dürfen. Die Anträge von Heimleitungen, ihre Patienten am Bett festzubinden oder durch Gitter vor dem Herausfallen zu schützen, hatten in den vergangenen Jahren ein Ausmaß angenommen, dass im kleinen Nürtinger Amtsgericht eine ganze Richterstelle damit ausgefüllt werden konnte. Mehr als 700 Anträge aus über 40 Heimen mussten bearbeitet werden. Richter Irmler war für alle Heime „rechts des Neckars“ zuständig. Und Irmler war erstaunlich schnell.

Kam wieder ein Fax, legte Irmler den Antrag erst einmal in eine Ablage und wartete, bis noch mehr dazukamen. Wegen eines einzelnen Patienten ins Auto zu steigen, möglicherweise bis auf die Schwäbische Alb hinaufzufahren, um dann am Bett eines nicht mehr ansprechbaren alten Menschen ein Häkchen in das Kästchen zu machen „Fixierung wird genehmigt“, das machte für ihn keinen Sinn. Er stellte stets Touren von vier oder mehr Patienten zusammen, damit sich die Fahrt auch lohnte. Dass dabei manche Anträge mehrere Tage wenn nicht sogar Wochen in seiner Ablage vergilbten, war Teil des „Irmler-Systems“.

Auch beim Besuch der Heime hatte der Richter den Zeitaufwand optimiert: Meist hingen im Eingangsbereich Listen mit den Namen der Heimbewohner, das genügte ihm, um auf seinem Zettel festzustellen: „Patient anwesend, Fixierung genehmigt.“ In mindestens 62 Fällen, so wird Irmler von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, habe er der Fixierung von Menschen zugestimmt, obwohl er sie nicht einmal persönlich an ihrem Bett aufgesucht habe. Bei dem 88-jährigen Herrn S. in einem Nürtinger Pflegeheim machte Irmler sein Häkchen – da war Herr S. schon einige Tage tot.

Rechtsbeugung nennt das Strafgesetzbuch ein solches Verhalten, dazu Urkundenfälschung und Freiheitsberaubung. Als am 9. November 2006 Kriminalbeamte in Begleitung einer Staatsanwältin das Privathaus und die Amtsräume des Richters durchsuchten, dämmerte es Irmler, dass er etwas falsch gemacht hatte. Nun sitzt der 45-jährige Amtsrichter schon den dritten Verhandlungstag im Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts, und auf seinen hängenden Schultern liegt nicht nur die Last des eigenen Versagens, sondern die Last der ganzen Gesellschaft, die ihre Alten und pflegebedürftigen Menschen in Heime abschiebt, wo sie an Betten und Rollstühle geschnallt den Tod erwarten.

In den vergangenen zwei Jahren, nachdem er von seinem Richteramt vorläufig suspendiert worden war, hat Irmler das getan, was er als Richter auch tat: Akten wälzen. Nur waren es dieses Mal seine eigenen. „Was hätte ich tun sollen“; sinniert er, „wo Ärzte, Betreuer und Pflegepersonal doch eine solche Fixierung bereits für gut geheißen hatten?“ In 99 Prozent aller Fälle, so sagte ein anderer Amtsrichter im Zeugenstand aus, würden die Richter einem Antrag auf „freiheitsbeschränkende Maßnahmen“, wie es im besten Amtsdeutsch heißt, entsprechen. „Dieses Verfahren“, so der Zeuge, sei deshalb „eine einzige Farce“.

Tatsächlich steht in Saal 16 des Stuttgarter Landgerichts ein ganzes System vor Gericht. Ein menschenverachtendes System, das hilfsbedürftigen Menschen anstelle von Zuwendung immer öfter nur noch den Lederriemen oder das Eisengitter bereithält. Weil in den meisten Pflegeeinrichtungen das Personal fehlt, nehmen die Anträge auf Fixierungen vor allem während der Nachtzeit ständig zu. Auch, weil sich die Heime rechtlich absichern wollen und im Falle von Stürzen aus dem Bett die Regressforderungen der Angehörigen fürchten.

In München ergab eine Studie vor wenigen Jahren, dass von den rund 6000 untersuchten Heimbewohnern 41 Prozent zumindest zeitweise an Bett oder an den Rollstuhl „fixiert“ wurden. Eine erschreckende Zahl, die in anderen Regionen nicht viel niedriger liegen dürfte. Noch erschütternder ist das Ergebnis einer Untersuchung von Rechtsmedizinern der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Sie fanden heraus, dass im Zeitraum von 1997 bis 2006 insgesamt 29 Menschen in Münchner Heimen durch das fehlerhafte Anlegen der Gurte zu Tode kamen. Die meisten von ihnen hatten sich selbst stranguliert.

Das Arsenal von Fesseln und die Methoden, mit denen man Heimbewohner dingfest macht, sind ausgeklügelt: Um regelmäßiges Ausbüxen zu verhindern, legen Pfleger oftmals den Patienten Handfesseln, Fußfesseln, Körperfesseln oder Bauchgurte an, die die Bewohner nicht lösen können. Stühle mit „Sicherheitsgurt“, die sich vom Bewohner nicht lösen lassen, Verschließen des Zimmers oder der Pflegestation, Vortäuschung einer Verriegelung oder Verwendung von Trickschlössern gehören ebenso zum Repertoire viele Heime. Dazu wird häufig auch psychischer Druck ausgeübt („Die Türklinke steht unter Strom“), Schuhe werden weggenommen oder Drohungen ausgesprochen.

Wer verhaltensauffällig ist, häufig unruhig oder durch Demenzerkrankung nicht mehr Herr seiner Sinne, läuft am häufigsten Gefahr, „fixiert“ zu werden. Der Freiburger Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Thomas Klie kämpft seit vielen Jahren gegen die seiner Meinung nach „viel zu häufige Anwendung“ dieser Methoden. In Deutschland, so schätzt Klie, werden pro Jahr rund 400 000 Menschen angebunden oder festgezurrt. Nur als „letztes Mittel“ lässt er solche Fixierung gelten, zusammen mit dem Bundesministerium für Familie hat er die Aktion „ReduFix“ gestartet, um durch Schulungen von Pflegepersonal die Zahl der Fixierungen in deutschen Heimen zu reduzieren.

Um Missbrauch zu begegnen, müssen seit 1992 Fixierungen von einem Betreuungsrichter genehmigt werden. Die Idee war wohl gut gemeint. Nur haben die dafür zuständigen Amtsgerichte dafür kein neues Personal erhalten. Über 700 Fälle allein im Nürtinger Gerichtsbezirk pro Jahr überforderten nicht nur Michael Irmler. Er sieht sich als Opfer, nicht als Täter, auch wenn er vor Gericht zugab, er hätte sich intensiver um den Einzelfall kümmern müssen. Dass er weder die Heime geschweige denn die einzelnen Bewohner aufgesucht habe und stattdessen nur auf dem Papier seine Einwilligung zur Fesselung gab, bestreitet er heftig. Davon aber hängt ab, ob das Gericht ihn wegen Rechtsbeugung verurteilt. Dann verliert Irmler nicht nur seinen Beamtenstatus, auch sein Pensionsanspruch als Richter ist dahin.

Als ein ehemaliger Richterkollege in den Zeugenstand tritt und erst einmal mit donnernder Stimme der Vorsitzenden Richterin eine kleine rechtliche Belehrung erteilt, sinkt Irmler noch tiefer in das Polster seines Angeklagtenstuhles. Sie haben ihn zum schwarzen Schaf gestempelt, denkt er wohl, und ein psychologischer Gutachter, der direkt hinter ihm sitzt, hat ihm „depressive Neigungen“ attestiert.

„Vielleicht“, so sinniert Irmler wenig später auf dem Gerichtsflur, „hat mich die Situation in den Pflegeheimen ja auch so deprimiert, dass ich es nicht mehr ausgehalten und ohne zu prüfen meine Zustimmung erteilt habe.“ Vielleicht. Sicher ist dagegen, dass der Gerichtssaal Nummer 16 im Stuttgarter Landgericht viel zu klein für diesen Prozess ist. Die Zuhörer und Medienvertreter stehen bis an die Wand gedrängt. Es bräuchte einen Marktplatz, eine riesige Halle, ja das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Denn dieser Prozess geht jeden an.

25.10.2008

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/;art1117,2644569

 

 

 


 

 

Stuttgarter Zeitung 10.10.2008

Wegen Rechtsbeugung vor Gericht

Ein Amtsrichter versteht die Welt nicht mehr

Nürtingen - Es gehört zum Berufsbild des Richters, dass es bei ihm mit rechten Dingen zugeht. Michael Irmler fällt aus dem Rahmen. Weil er allzu leichtfertig über alte Menschen geurteilt haben soll, steht der Amtsrichter selbst vor Gericht. Er sieht sich als Opfer des Systems.

Im Leben des Nürtinger Amtsrichters Michael Irmler gibt es eine Zeit, die er heute die Hölle nennt. An einem kalten Freitag kurz nach sechs am Abend schreckt der Familienvater auf. Vor der Türe seines Hauses stehen drei Kriminalbeamte und eine Staatsanwältin. Sie haben einen Durchsuchungsbefehl.

Schlimmer geht's nimmer, denkt sich Irmler, als die Fahnder am 8. Dezember 2006 sein Bad durchstöbern und in seinem Schlafzimmerschrank nach Akten suchen. Er sollte sich täuschen. Drei Monate später wird der bis dahin unbescholtene Richter abgeführt. Untersuchungshaft auf dem Hohenasperg. "Da habe ich die Welt nicht mehr verstanden", sagt er. "Ich dachte, ich bin im falschen Film."

Acht Stehordner Akten, sieben Stehordner Beweismittel

Der Film ist Realität, und Regie führte die Staatsanwaltschaft. Der Amtsrichter Michael Fritz Jörg Irmler sieht sich mit Ermittlungen samt Disziplinarverfahren konfrontiert. Eine ernste Sache, acht Stehordner Akten, weitere sieben Stehordner Beweismittel. Es geht um Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.

Irmler wird vorgeworfen, für pflegebedürftige Menschen in Altenheimen Bettgitter und Fixierungen genehmigt zu haben, ohne diesen Eingriff in deren Freiheit wie vorgeschrieben zu prüfen. Er soll Senioren in geschlossene Abteilungen eingewiesen haben, obwohl er sie nie gesehen hat. Und in einigen Fällen soll er sogar freiheitsentziehende Maßnahmen bei Heimbewohnern angeordnet haben, die bereits verstorben waren.

Das alles liest sich nicht schön, schon gar nicht für einen Richter. Es geht um fast siebzig Fälle. "Wir gehen davon aus, dass fingierte Anhörungsprotokolle angefertigt wurden, um den Akten den Anschein der Ordnungsmäßigkeit zu geben", sagt Bettina Vetter von der Staatsanwaltschaft in Stuttgart. "Das stimmt nicht", sagt Michael Irmler.

Michael Irmler bestreitet alles

Über der Wahrheit liegt ein Grauschleier, und wer recht hat, versucht das Landgericht in Stuttgart in diesen Tagen zu klären. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt. An diesem Morgen werden in Saal 3 weitere Zeugen gehört. Es sind überwiegend Pflegekräfte. Michael Irmler sitzt mit amtlicher Miene auf der Anklagebank und hört ihnen zu.

Der Richter bestreitet alles - nur nicht mehr wie früher seinen Lebensunterhalt. Seit der Hausdurchsuchung und der zweiwöchigen Untersuchungshaft ist er zur Untätigkeit verurteilt. "Das ist alles andere als angenehm", sagt er, wobei ihn der Umstand, dass er als suspendierter Richter bis heute seine vollen Bezüge bekommt, nur bedingt über die missliche Lage hinwegtröstet.

Michael Irmler möchte Richter sein. Das wollte er schon in der Schule. Irmler, Jahrgang 1963, besuchte das Hölderlingymnasium in Nürtingen, er war ein paar Klassen unter dem Entertainer Harald Schmidt. 1983 hat er mit dem Jurastudium begonnen, erstes Examen 1989, zweites Examen 1992. Beharrlich verfolgte er seine Ziele. Irmler arbeitete zunächst einige Jahre bei der Staatsanwaltschaft, bei der fünften Strafkammer des Landgerichts und beim Amtsgericht in Kirchheim. 1998 wurde er Amtsrichter in Nürtingen.

 

Zu 35 Prozent Betreuungsrichter

Die lokale Gerichtsbarkeit ist kein Zuckerschlecken, aber Irmler gefällt der Job, auch wenn die Aktenberge bei ihm stetig gewachsen sind. Er hat zwei Lehraufträge, doziert an Fachhochschulen, lernt Kollegen ein, hält Vorträge in Pflegeheimen. Das macht er nebenbei. Im Hauptberuf ist er Zivilrichter, zu 65 Prozent. Mietstreitigkeiten, Verkehrsunfälle, Nachbarschaftskriege, Bausachen. Mehr als 350 Fälle gehen pro Jahr über seinen Tisch.

Nebenbei ist er zu 35 Prozent noch so genannter Betreuungsrichter - bis zu 300 Verfahren pro Jahr. Es geht um Bettgitter für hilflose Menschen, um Gurte für Rollstuhlfahrer, die sich nur schwer damit abfinden, dass ihre Beine nicht mehr tragen, um demente Senioren, die in geschlossene Abteilungen verlegt werden, weil sie sonst Gefahr laufen, bei Ausflügen die Orientierung zu verlieren.

Auch Richter verlieren manchmal die Orientierung. Vielleicht hat sie auch Michael Irmler verloren. Immer mehr Alte, immer mehr Akten, immer mehr Heime. Sie heißen Marienstift, Haus Geborgenheit oder Schlossgarten. Klingende Namen, engagierte Pflegekräfte. Aber der letzte Weg kann lang sein, und manchmal auch schäbig. Richter wie Irmler sind Teil eines Apparats, der bewältigen muss, was kaum zu bewältigen ist.

 

Gesellschaftliches Problem

Andrea Fuchs, Richterin in Bruchsal und lange Zeit Vorsitzende des Amtsrichterverbands, spricht von einer Antragsflut, die über Betreuungsrichtern niedergeht. Sie hält das für ein gesellschaftliches Problem. "Die Leute werden immer älter und immer seltener zu Hause versorgt", sagt sie. Pflege eine Tochter ihren Vater in den eigenen vier Wänden, benötige sie weder für ein Bettgitter noch für Schutzdecke oder Bauchgurt eine Genehmigung. Im Seniorenheim ist das anders. Da ist der richterliche Beschluss erforderlich.

Nicht überall wird die freiheitsentziehende Maßnahme als letztes Mittel gesehen, und nicht immer braucht es wirklich gleich eine Fixierung. Oft ist die Personalnot im Heim groß und noch größer die Angst, dass in der Hektik des Alltags etwas passiert, weil Herr Müller nicht sitzen bleibt und Frau Maier sich im Bett wälzt. Auch das gehört zur Wahrheit. "Viele Anträge sind unnötig", sagt Andrea Fuchs. "In den Pflegeheimen versucht man sich abzusichern. Deshalb hat die Arbeit für die Richter zugenommen." In der Justiz höre man das nicht gerne, weiß die Richterin. "Baden-Württemberg rühmt sich der niedrigsten Richterdichte und der schnellsten Verfahren." Das gehe auf Kosten der Qualität.

Michael Irmler wird vorgeworfen, auf Kosten der Qualität gearbeitet zu haben. Er bestreitet das. Irmler sieht sich als Leidtragender eines Ränkespiels an seinem Amtsgericht. Das habe mit einer früheren Liebschaft im Justizapparat zu tun, von der er sich getrennt habe. Kollegen hätten Material gegen ihn gesammelt. Seine Totenfesselungsbescheide, seine fragwürdigen Protokolle und seine Art des Umgangs mit Akten erklärt er mit Pannen, mit missverständlichen Formulierungen, mit Bearbeitungsfehlern, mit Unzulänglichkeiten in Heimen, mit eigener Überlastung. Er habe den Amtsgerichtsdirektor auf den Druck hingewiesen. Geändert habe sich nichts.

Irmler kämpft um sein Recht

Die Staatsanwaltschaft hat ein anderes Bild vom Amtsrichter Irmler. Der Staatsdiener habe seine Arbeit mit möglichst geringem Zeitaufwand betrieben, um mehr Freizeit zu haben. In seinen Protokollen fanden die Fahnder Namen von Schwestern, die angeblich bei Anhörungen im Seniorenheim dabei gewesen sind. Aber die können sich nicht erinnern. Das bestätigt ein betroffener Heimleiter: "Niemand bei mir im Haus ist bekannt, dass Herr Irmler bei einem der Bewohner war."

Wenn es schlecht läuft, wird der 45-jährige Amtsrichter zu einer Strafe verurteilt, die über einem Jahr liegt. Dann kommt es zur Dienstenthebung, seine Karriere im Staatsdienst ist zu Ende und er muss den Traumberuf aufgeben. Noch ist es nicht so weit. Der Richter kämpft um sein Recht. Er hat den Eindruck, dass er ein faires Verfahren bekommt. Seine Frau und die Tochter stehen zu ihm. Irmler hat den Anwalt gewechselt und mit ihm die Strategie. Er stellt sich.

"Den Betroffenen ist keinerlei Schaden entstanden", sagt der Richter. "Nicht sie sind das Opfer, sondern ich bin das Opfer einer Intrige aus Neid und Missgunst." Wenn es gut läuft, kommt er mit einem blauen Auge davon, kann seine Robe wieder überstreifen und Urteile fällen. Wer weiß. "Vor Gericht und auf hoher See", sagt Michael Irmler zum Abschied, "da ist man in Gottes Hand."

 

 

Kommentar Väternotruf:

Hätte der Herr Irmler einfach seine zwei Lehraufträge zurückgegeben, dann hätte er auch mehr Zeit für seinen Job gehabt. Oder er wäre auf Teilzeit im Richteramt gegangen und hätte dann in seiner Freizeit diverse Lehraufträge annehmen können, ohne seine Dienstpflichten zu verletzen.

Dasd das nur die Spitze des Eisberges in der Justiz ist, versteht sich von selbst, aber in der Justiz wie überhaupt bei der Beamtenschaft gilt bekanntlich das Prinzip der drei Affen "Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen". Zur Besänftigung des Volkszornes wird ab und an mal ein Sündenbock durchs Dorf getrieben und das war es dann schon.

 

 


 

 

 

"Beugen Richter Recht?"

Beugen Richter Recht? Fixierung im Pflegeheim

aus der Sendung vom Montag, 29.9.2008 | 21.45 Uhr | Das Erste

Fixierung im Pflegeheim

Guten Abend zu REPORT MAINZ. Unser erster Film handelt von einem außerordentlichen Prozess. Auf der Anklagebank sitzt ein Richter. Einer also, der von Amtswegen eigentlich Recht sprechen sollte. Vorgeworfen wird ihm, wenn man so will, dass Gegenteil – Rechtsbeugung. Worum geht es?

Zum Beispiel um so genannte Bettgitter und um solche Gurte. Mit ihnen werden ältere Menschen in Pflegeheimen ans Bett gefesselt, wenn zu befürchten ist, dass sie ohne eine solche Fixierung Gefahr laufen, sich beispielsweise bei einem Sturz schwer zu verletzen.

...

http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=3886048/1gl65le/index.html

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Rostock hält Rechtsbeugungsurteil unter Verschluss

Politik, Recht & Gesellschaft

Pressemitteilung von: Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V

(openPR) - Verden, 07.10.2008. Im Juni 2008 saß ein Güstrower Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung auf der Anklagebank. Obwohl ihm nachgewiesen werden konnte, dass er Handwerker entgegen der damaligen Gesetzeslage verurteilt hatte, wurde er selbst freigesprochen (Az. 30 LS 146/08). Die schriftliche Urteilsbegründung wird nun vom Amtsgericht Rostock unter Verschluss gehalten. Nicht nur Bürger sondern auch Rechtsanwälte haben auf die Bitte zur Übersendung des Urteils vom Gericht entweder keine oder ablehnende Antworten bekommen.

Diese Verschwiegenheit des Gerichts ist für Demokratien weder üblich noch angemessen. Normaler Weise schicken Gerichte Entscheidungen auf Anfrage bei Angabe des Aktenzeichens zu. Die anonymisierte Veröffentlichung von Gerichtsurteilen gehört zum notwendigen Bestandteil der Fortbildung des Rechts. Nur wenn Bürger und Anwälte wissen, wie das gegenwärtige Recht ausgelegt wird, können sie sich auch daran halten.

Ausgerechnet dann jedoch, wenn eine Richterin über einen Richter wegen Rechtsbeugung urteilt, verweigert das AG Rostock die Herausgabe des Urteils. Dies nährt den Verdacht, dass es bei der Entscheidung nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.

In dem Verfahren wurde dem Güstrower Amtsrichter Dr. H. vorgeworfen, einen Handwerker nach einem nicht mehr gültigen Gesetz zu einem Bußgeld verurteilt zu haben. Die geänderte Gesetzeslage hatte der Güstrower Amtsrichter nicht berücksichtigt, obwohl er mehrfach von der Anwältin des Betroffenen darauf hingewiesen worden war.

In der mündlichen Begründung für den Freispruch des Güstrower Richters hatte die Rostocker Kollegin argumentiert, dass einem Richter nicht vorzuwerfen sei, wenn er auf solche Hinweise der Verteidigung nicht reagiert – dies würde noch keinen Vorsatz begründen.

Ein Richter wird freigesprochen, wenn er die Rechtsmaterie nicht so gut kennt und versteht, dass ihm Fehlurteile unterlaufen. Von einem Handwerker jedoch wird verlangt, dass er die Details der Rechtssprechung kennt – falls nicht, wird er mit Bußgeldern belegt. Der BUH ist der Ansicht, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

BUH e.V. Geschäftsstelle, Artilleriestr. 6, 27283 Verden, Tel.: 04231 95 666 79, Fax: -81, e-mail: , Informationen: www.buhev.de

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V. vertritt bundesweit Unternehmer im handwerklichen Umfeld - häufig Handwerker ohne Meisterbrief.

Der BUH tritt für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk mit und ohne Meisterbrief.

 

http://www.openpr.de/news/248548.html

 

 


 

 

 

Der Erdbeerrichter vom Amtsgericht Eltville

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 15. September 2008 18:33

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Richterin .... ...

 

Urteil vom 20. September 2000 [20]: Ein Amtsrichter, Direktor des Amtsgerichts, hatte zu Gunsten seiner Tochter eine verwaltungsprozessuale einstweilige Anordnung erlassen, obwohl die Sache nicht in die Zuständigkeit des Amtsgerichts, sondern des Verwaltungsgerichts fiel und er darüber hinaus als Vater der Antragstellerin kraft Gesetzes ausgeschlossen war. Der BGH stellte fest, dass das Vorgehen des Richters grob fehlerhaft war und dass Rechtsbeugung auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden könne. Da aber das Landgericht keine ausreichenden Feststellungen zum Vorsatz getroffen habe, hob der BGH die erstinstanzliche Verurteilung auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an ein anderes Landgericht zurück. Das Landgericht Frankfurt/Main verurteilte den Amtsrichter dann am 25. April 2001 rechtskräftig zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Rechtsbeugung [21].

[20] Az. 2 StR 276/00; NStZ-RR 2001, 243-244

[21] Az. 5/2 KLs (N 9/00) - 3290 Js 211012/01

Anlass war, dass der Tochter die Musik auf dem Erbacher Erdbeerfest zu laut war. Daher der Name "Erdbeerrichter". Es gibt auch noch den "Lampenrichter" aus Wiesbaden-Nordenstadt.

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Gruß

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Der Fall Hans-Christoph Jahr

Ulrich Brosa 15.04.2007 10:50 Themen: Medien Repression

Vor ein paar Tagen ist bekannt geworden, dass doch ein BRD-Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Der Verurteilte hatte zuvor Friedensaktivisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Fall ist von höchster Brisanz, weil er vorführt, wie die deutsche Richterschaft politisch ausgerichtet wird. Das Geschwätz von der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit entspricht der Wirklichkeit nicht.

GegnerInnen der BRD-Justiz werfen ihr oft vor, kein einziger der mörderischen Nazi-Richter sei rechtskräftig verurteilt worden. Auch der extrem rechte Richter Ronald Barnabas Schill, genannt Gnadenlos, konnte sich auf den Bundesgerichtshof verlassen. Der BGH schützte Schill vor einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass doch ein bundesdeutscher Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt wurde. Der Betroffene ist allerdings ein Richter, der 1985 sechzehn Marburger Studenten von Vorwurf der Nötigung freisprach. Die Studis hatten gegen die Stationierung der Pershing-II-Raketen protestiert.

Diesen Freispruch hätte dieser Richter, Hans-Christoph Jahr, sich nicht leisten dürfen. Das hessische Justizministerium warf ihm vor Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör zu gewähren", wofür Jahr eigentlich hätte belobigt werden müssen. Die Dienstaufsicht, ausgeübt durch den CDU-Richter Schwalbe vom Landgericht Frankfurt, interessierte sich brennend für Jahr. Jahr bekam eine V-Frau, die "Büroangestellte B", ins Büro gesetzt. "Büroangestellte B" arbeitete hart. 1994 war es endlich so weit. "Büroangestellte B" überführte Jahr der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger. CDU-Schwalbe hatte die Ehre Jahr zu verurteilen. Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft legte Schwalbe noch mehr Strafe drauf; Jahr hätte die "Büroangestellte B" zu Unrecht einer Lüge bezichtigt. Anders als Rechtsrichter Schill bekam Richter Jahr keine Unterstützung vom BGH. Jahr blieb auf seiner Verurteilung zu 30 Monaten Gefängnis sitzen und hörte damit auf Richter zu sein.

Die Verurteilung des Richters Hans-Christoph Jahr wegen Rechtsbeugung ist sensationell. Deutsche Richter und Staatsanwälte dürfen hemmungslos gegen Gesetze verstoßen, wenn sie zur rechten Seilschaft gehören, und das tun sie fast immer. Ihre Kolleginnen und Kollegen sorgen dafür, dass sie nicht bestraft werden. Selbst wenn diesen Justizangehörigen Verstöße zweifelsfrei nachgewiesen werden heißt es, die beschuldigten Kollegen hätten "versehentlich" gehandelt oder eine andere "Rechtsauffassung" vertreten. Dazu wird ein oft zitiertes Urteil des BGH herangezogen, in dem behauptet wird, nur Gesetzesverletzungen von besonderer Schwere könnten als Rechtsbeugung geahndet werden. Bei Richtern wird zudem die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz angeführt.

Die zentrale Figur in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist ein Leitender Oberstaatsanwalt namens Zahl. ...

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http://de.indymedia.org/2007/04/173139.shtml

 

 

 

 

11.04.2007

Der Rechthaber

AUS WILHELMSHAVEN UND BREMEN ARMIN SIMON

Er ist in Bedrängnis geraten, ohne Zweifel. Und er wird sich wehren. Er wird um seinen Job kämpfen und um seinen Ruf. "Die erfolgreiche Resozialisierung meiner Person lasse ich mir nicht kaputtmachen", sagt Hans-Christoph Jahr. Anhörungen, Vorladungen, Personalakten-Studium. Seine Widersacher suchen wieder, wollen ihn wieder kriegen. Ihn, den Wirtschaftsdekan der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven (FH OOW). Den "Pershing-Richter", der einst die Bundesregierung des doppelten Verfassungsbruchs bezichtigte. Den designierten Rektor der Hochschule Bremen. Der Exstrafgefangene soll sich rechtfertigen. Jahr beugt seinen Oberkörper noch etwas weiter nach vorn, drückt seine Ellbogen noch fester gegen die Tischplatte. "Das ist Krieg", sagt er.

Es ist ein nüchterner Besprechungsraum, hier, an der FH in Wilhelmshaven. Jahr raucht eine Zigarette nach der anderen. Er hat seinen Schuldspruch akzeptiert, auch wenn er ihn noch heute, 13 Jahre nach seiner Verurteilung, für ein "grobes Fehlurteil" hält: zweieinhalb Jahre Haft, wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger.

Erst recht für einen wie Jahr. 26 Jahre alt war er, als er das zweite Staatsexamen in der Hand hielt, summa cum laude, mit Prädikat. Noch am selben Tag legte er seine Doktorprüfung ab, fing direkt als Richter am Amtsgericht Frankfurt an. Er war der jüngste Robenträger der Republik. Ein belesener Shootingstar, ein Überflieger, der lateinische Zitate liebt. Er sei "anmaßend" gewesen, sagt Jahr, wegen seiner "vermeintlichen intellektuellen Überlegenheit". Früher hätte er das "vermeintlich" wohl weggelassen.

"Profilierungssucht" warf ihm 1985 die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vor. Da hatte Jahr begonnen, Strafgesetzbuch und Grundgesetz wortwörtlich zu nehmen und war weniger peniblen Juristen in die Quere gekommen. Jahr hatte damals Strafbefehle auf seinem Schreibtisch liegen: Friedensbewegte hatten das US-Depot in Frankfurt-Hausen blockiert. Die US-Armee lagerte dort ihre Pershing-II-Raketen, die Anklage sah in der Sitzblockade Nötigung. Jahr unterzeichnete die Strafbefehle.

Dann aber legten sieben der Angeklagten Widerspruch ein. Und Jahr, 32 Jahre alt, nahm die Sache ernst. In dem Prozess gaben fünf Raketenexperten und Friedensforscher im Frankfurter Schwurgerichtssaal öffentlich Auskunft über Vernichtungswahrscheinlichkeiten und Reichweiten, verglichen Pershing II mit den sowjetischen SS-20, erörterten "großen" und "kleinen" Atomkrieg. Die Staatsanwaltschaft, politische Abteilung, forderte die Universitäten auf, diesen Wissenschaftlern die "staatsgefährdenden" Aussagen zu verbieten. Jahr pochte auf seine Prozesshoheit - und setzte sich durch. Die Verlesung seines 90-Seiten-Urteils dauerte drei Stunden. Jahr hatte dem Amtsgerichtspräsidenten zuvor den Tenor mitgeteilt: Freispruch. "Dem zog sich alles zusammen", erinnert sich Jahr. Sein Verhältnis zu seinem Vorgesetzten war fortan ein kühles.

...

HANS-CHRISTOPH JAHR IN DREI DATEN

19. Juni 1985: Hans-Christoph Jahr, 32 Jahre alter Amtsrichter in Frankfurt, spricht sieben Marburger MedizinstudentInnen vom Vorwurf der Nötigung frei. Sie hatten am 9. Dezember 1983 die Zufahrt zum Nachschub-Depot der US-Armee in Frankfurt-Hausen blockiert, in dem die US-Armee die zur Stationierung in Deutschland vorgesehenen Pershing-Raketen zwischenlagerte. Jahr bezeichnete den Nachrüstungsbeschluss der Bundesregierung als doppelt verfassungswidrig, die Demonstration dagegen mithin als "nicht verwerflich".

1. November 1994: Das Landgericht Frankfurt verurteilt Hans-Christoph Jahr wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Jahr habe in fünf Fällen von Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht rechtzeitig Hauptverhandlungstermine anberaumt und - um dies zu vertuschen - entsprechende Verfügungen rückdatiert. Jahr weist alle Vorwürfe zurück, keiner der Verteidiger hatte je auf Verjährung plädiert. Er spricht von einem "Unrechts-Urteil". Von November 1997 bis Juli 1999 ist Jahr als Freigänger in der JVA Frankfurt-Preungesheim inhaftiert, die zehnmonatige Reststrafe wird ihm nach Bewährung erlassen.

12. April 2007: Der Akademische Senat der Hochschule Bremen kommt zu einer Sondersitzung zusammen, einziger Tagesordnungspunkt: "Rektorwahl - Situation nach den Berichten über Herrn Prof. Dr. Jahr in verschiedenen Medien". Das Gremium hatte Jahr Mitte Februar mit 13:8 Stimmen zum neuen Rektor gewählt - gegen den amtierenden. Die Hochschulleitung strebt in Absprache mit der Wissenschaftsbehörde eine Annullierung der Wahl an. Jahr selbst ist zu der Sitzung nicht eingeladen. SIM

http://www.taz.de/1/archiv/?id=archivseite&dig=2007/04/11/a0114

 

 

 

Prof. Dr. jur. Hans-Christoph Jahr

Jade Hochschule

Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Friedrich-Paffrath-Straße 101

26389 Wilhelmshaven

Telefonzentrale: 04421-985-0

http://www.fh-oow.de/kontakt/index.php?id=484

 

 

Dr. Hans-Christoph Jahr (Jg. 1953) - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 1985, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.07.1980 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. 11.04.2007: "Der Rechthaber" - http://www.taz.de/1/archiv/?id=archivseite&dig=2007/04/11/a0114 / 15.04.2007: "Der Fall Hans-Christoph Jahr" - http://de.indymedia.org/2007/04/173139.shtml

 

Rolf Schwalbe (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 10.11.1969 als Richter am Amtgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 15.04.2007: "Der Fall Hans-Christoph Jahr" -  http://de.indymedia.org/2007/04/173139.shtml

Karlheinz Zahl (Jg. 1941) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 03.11.1999, ..., 2002) - 15.04.2007: "Der Fall Hans-Christoph Jahr" -  http://de.indymedia.org/2007/04/173139.shtml

 

 

 


 

 

Rolf Bossi:

Halbgötter in Schwarz

Deutschlands Justiz am Pranger

Erscheinungsdatum: 13.03.2005, 280 Seiten ,€ 22,90

Leben wir tatsächlich in einem demokratischen Rechtsstaat? Rolf Bossi zeigt anhand seiner spektakulärsten Fälle, wie sich die deutsche Justiz ihr Recht zurechtbeugt.

Nach über 50 Jahren als Strafverteidiger rechnet Rolf Bossi ab: Etwas ist faul im vermeintlichen Rechtsstaat Deutschland. Vor allem bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag oder Raub schreien die Mängel der Strafprozessordnung zum Himmel. Falsche Darstellungen von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterlichen Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Die Folge sind skandalöse Fehlurteile und Justizopfer, die ohnmächtig den Mühlen einer Justiz ausgeliefert sind, die noch heute von dem Rechtsverständnis der Nazi-Zeit geprägt ist.

Rolf Bossi kämpft seit vielen Jahren als Anwalt gegen die vom Justizsystem begünstigte Selbstherrlichkeit und Willkür deutscher Richter. Anhand zahlreicher Fehlurteile, die durch Rechtsbeugung und Kumpanei zustande kamen, zeigt er, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Macht deutscher Richter und die Ohmacht ihrer Opfer gebrochen werden kann. Nur die Installation von Kontrollmechanismen würde die Justiz wirklich unabhängig machen und die Zahl der Justizopfer endlich reduzieren.

Wie Deutschlands berühmtester Strafverteidiger die Justiz an den Pranger stellt

"Meinungsfreiheit schützt nicht die Mehrheit, sondern die Minderheit, nicht die logischsten, überzeugendsten oder populärsten Ansichten, sondern zur Not den größten Unsinn, das abseitigste Geschwätz und die radikalste Außenseiterposition. Nur die Würde und die Freiheit des Anderen können dieses Recht beschränken."

In seinem Buch Halbgötter in Schwarz spricht nicht der Promi-Anwalt, der die Schauspielerin Ingrid Bergen vertrat, die 1977 ihren Lebensgefährten im Affekt erschoss, oder die Leinwandlegende Romy Schneider, den Showmaster Vico Torriani und den Jazzmusiker Chet Baker. Auch von seinen spektakulären Fällen, etwa dem des Kindermörders Jürgen Bartsch, für den Rolf Bossi wegen seiner schweren psychosexuellen Störung Strafmilderung erkämpfte oder von dem Fall des Gladbecker Geiselgangsters und Mörders Dieter Degowski ist hier nicht die Rede.

In Halbgötter in Schwarz spricht der Rechtsvertreter, der auf ein halbes Jahrhundert Berufserfahrung zurückgreift und der ein hochpolitisches Anliegen hat: Rolf Bossi geht es um die Beseitigung gravierender Missstände in der deutschen Strafjustiz. Anhand aktueller Fälle "kleiner Leute" zeigt der Anwalt diese Missstände auf und macht deutlich, wie unser Rechtssystem, in das jeder Bundesbürger so viel Vertrauen setzt, funktioniert. Bossi macht deutlich, dass es vor Gericht nicht immer mit rechten Dingen zugeht und schon gar nicht immer um Rechtsprechung im Sinne von Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit.

Das Register der Missstände, die Bossi abhandelt, ist nicht eben kurz:

Er prangert versagende Dienstaufsicht bei der Staatsanwaltschaft ebenso wie gerichtliche Tatsachenverdrehungen aufgrund mangelnder Protokollierungspflichten an, zeigt auf, welche Konsequenzen die fehlende Berufungsinstanz im Kapitalstrafverfahren hat, beschreibt wie Richter Urteile formalrechtlich absichern, anstatt sie nach gerechter und objektiver Beweiswürdigung zu fällen, führt Beispiele von Justizkumpanei, Abschreckungsurteilen und die fast unüberwindlichen Hürden bei der Wiederaufnahme von Verfahren an und macht deutlich, wie unzureichend die anwaltliche Meinungsfreiheit ist. Abschließend macht Bossi außerdem deutlich, wo die Wurzeln der kritikunfähigen Selbstherrlichkeit von Richtern bis heute zu finden sind: in der Nazizeit. Das Unrechtsgebaren der Justiz in dieser Zeit wurde nie institutionell und konsequent aufgearbeitet, bestraft oder gesühnt. Statt historisch notwendiger Selbstkritik ist das richterliche Standesbewusstsein aus dieser Tradition heraus ins Unantastbare gewachsen, was unter anderem die Folge hatte, dass der Straftatbestand der Rechtsbeugung faktisch heute keine Rolle spielt. Um die Missstände in der Strafgerichtsbarkeit zu beseitigen fordert Rolf Bossi folgende Maßnahmen ein:

1. Rechtsbeugung muss strafbar sein (der Aushöhlung des betreffenden Paragraphen 336 muss entgegengewirkt werden)

2. Einführung eines exakten Wortprotokolls in der Strafgerichtsbarkeit, das eine hinreichende Kontrolle von Tatsachenentscheidungen gewährleitstet.

3. Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung (Beseitigung der mangelnden anwaltlichen Meinungsfreiheit durch Beschränkung der Möglichkeit, Beleidigungsklagen gegen Verteidiger anzustrengen)

4. Ausweitung der Rechtsmittel (Berufung und Revision), Erweiterung des Rechtswegs

5. Einführung einer Appellationsinstanz (Bundesverfassungsgericht), welche berechtigt und verpflichtet sein muss, offensichtliche sachliche Fehlurteile aufzuheben.

6. Keine Justizreform nach Kassenlage wie Ende 2004 beschlossen und die in einer Gesetzesvorlage bis Frühjahr 2005 umgesetzt werden soll (Rechtsmittel sollen drastisch beschnitten werden)

7. Ein Gesetz zur Beseitigung des nationalsozialistischen Unrechts in der Nachkriegsjustiz

Rolf Bossi, geboren 1923 in Karlsruhe, ist der bekannteste Strafverteidiger Deutschlands. In seiner über 50jährigen Praxis als Rechtsanwalt hat er unzählige prominente oder skandalöse Fälle vertreten. Rolf Bossi lebt und arbeitet in München.

 

INHALT

 

1. JUSTITIA UND DER MENSCHLICHE MAKEL 9

Warum Wahrheit und Gerechtigkeit vor deutschen

Strafgerichten oft wenig gelten

Die Hüter des Gesetzes 12

Checks and Balances 13

Wie ein Urteil entsteht 16

Die Lücken im System 20

Eine fragwürdige Tradition 25

Im Zweifel für den Angeklagten! 26

 

2. MOBBING UNTER JURISTEN 29

Unschuldig angeklagt: Wie Kollegen und Gutachter einen

unschuldigen Staatsanwalt zum Vergewaltiger abstempeln

Liebe und Psychoterror 31

Mittelamerikanische Ermittlungsmethoden 33

Die Gutachtenfalle 36

Das Gericht als Therapiegruppe 39

 

3. TÖDLICHE VERSÖHNUNG 43

Fehlendes Wortprotokoll: Warum ein Schwurgericht ein

tragisches Unglück zum Mord erklären kann

Wie Strafrichter Aussagen auslegen 44

Das Protokoll und seine "Beweiskraft" 46

Die heilige "freie Beweiswürdigung" 50

Ein Weiberheld schlägt zu 55

Todesschuss beim Liebesspiel 58

Eine fahrlässige Tötung 61

Das Landgericht sät Zweifel 64

Skandalurteil beim Schwurgericht 68

 

4. FEHLURTEILE AUF DEM PRÜFSTAND? 75

Berufung und Revision: Warum der Rechtsweg

im "großen" Strafverfahren allzu kurz ist

Freispruch - die große Ausnahme 76

Rechtszugfahrplan 78

Warum die Revision selten etwas revidiert 79

Revisionistische Spitzfindigkeiten 82

Wie Justizunrecht besser verhindert werden könnte 86

Erblasten eines politischen Kompromisses 88

 

5. VERLEUMDUNG UND VORURTEIL 93

Formelles Recht gegen Gerechtigkeit: Wie ausgefuchste

Richter ein "revisionssicheres" Urteil produzieren

Die Kunst, sich unangreifbar zu machen 94

Enttäuschte Liebe oder "Kampf der Kulturen"? 98

Reiz und Primitivreaktion 105

Eine erfolgreiche Verleumdungskampagne 108

Ein wasserdichtes Urteil 111

 

6. IM ZWEIFEL FÜR DEN AMTSKOLLEGEN 115

Rechtsbeugung und Justizkumpanei: Wenn Strafrichter

auf Kosten eines Angeklagten zusammenhalten

Ein geplatzter Deal 117

Unrechtsurteil, zweiter Akt 122

Rechtsbeugung und Justizkumpanei 124

Ohrfeige aus Karlsruhe, Eiertanz in Saarbrücken 129

 

7. FAMILIENBANDEN 135

Abschreckungsurteile: Wenn gereizte Richter ein Exempel

statuieren

Strafe muss sein 137

Abschreckung kontra Verhältnismäßigkeit 141

Die Phantome des Korbmachers 143

Blackout in der Bäckerei 147

Die rätselhafte Hose 149

Eine "missverständliche Formulierung"? 152

 

8. DER NAZI UND DER ZUHÄLTER 157

Meinungsfreiheit vor Gericht: Was ein Verteidiger über

eine skandalöse Anklageschrift sagen darf - und was nicht

Warum Polemik erlaubt ist 159

Neonazis als Sittenwächter 163

Terror, Panik und Notwehr 166

Wie man ein Opfer zum Täter macht 170

Eine beleidigte Behörde 173

Der Schutz der anwaltlichen Meinungsfreiheit 177

 

9. EINE FRAGE DER EHRE 181

Strafvereitelung im Amt: Wenn Richter die

Rechtsfindung schlicht verweigern

Rechtsstaat und Rache 182

Arbeitslosigkeit und Männerehre 185

Hinterhalt am Hauptbahnhof 187

Eröffnungsbeschluss für eine Vendetta 190

Grausame Blutrache 195

 

 

http://www.vafk.de/themen/sonstiges/halbgoetter_in_schwarzr.htm

 

 

 


 

 

 

Nicht der Richter Schill ist das Problem, sondern der Politiker

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs war zu erwarten - sie entspricht der Tradition

VON CHRISTIAN BOMMARIUS

 

"Mit der Rechtsbeugung verhält es sich in Deutschland folgendermaßen: Sie findet nicht statt. Nicht einer der 106 Berufsrichter und 179 Staatsanwälte des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs ist jemals von einem bundesdeutschen Gericht wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung gezogen worden, alle 5243 Todesurteile des Blutgerichts blieben ungesühnt. Und selbst, nachdem der Bundesgerichtshof im November 1995 seine weithin zu Recht als anstoßig empfundene Interpretation der Rechtsbeugung aufgegeben und damit die Verurteilung einiger weniger DDR-Richter und Staatsanwälte ermöglicht hatte, wirken sich willkürliche Fehlurteile, offensichtliche Auslegungsfehler und gröbste handwerkliche Schnitzer für die Täter auch weiterhin schlimmstenfalls als Karrierehindernisse aus. Denn das ist seit Jahr und Tag gesicherte Erkenntnis der deutschen Justiz: Mag ein Richter das Recht auch brechen, beugen kann er es nicht. Davor bewahrt ihn die Justiz.

Deshalb, nur deshalb muss der Hamburger Amtsrichter Ronald Barnabas Schill vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen werden. Deshalb, nur deshalb war es richtig, dass der Bundesgerichtshof gestern die Verurteilung Schills aufgehoben, die Sache an das Hamburger Landgericht zurückverwiesen und den hanseatischen Kollegen gleich die Begründung für den stillschweigend verlangten Freispruch mitgeliefert hat.

..."

 

Berliner Zeitung 5.9.01, S. 4

 

 


 

 

 

Finanzamt Stade zum Thema behördlicher Rechtsmissbrauch

 

"Problematisch scheint mir auch die von Ihnen in § 2 Abs. 3 Ihrer Satzung angebotene Hilfe für Opfer von behördlichen Rechtsmißbrauch.

Wie oben gesagt, darf die Förderung des demokratischen Staatswesens sich nur auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes erstrecken.

Wir gehen grundsätzlich davon aus, daß in unserem Staat in diesem Sinne ein nicht anfechtbarer Rechtsmißbrauch nicht erfolgt. Damit ist ein Konflikt aus Ihrer Satzung mit den Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgeschlossen, was - wie gesagt - nicht mit einer hier gewährten Steuerbegünstigung vereinbar ist."

 

Finanzamt Stade in einem Antwortschreiben vom 10.2.05 auf einen Antrag des "Zentralrat Europäischer Bürger/in e.V.iG" auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

 

 

 

Prüfung nach §52 AO 12.01.2005

 

Sehr geehrte Frau ... ,

ich möchte Sie um die Bestätigung der Gemeinnützigkeit des ZEB eV. i.G. nach §52 AO bitten. Die Satzung entspricht dem Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht der Oberfinanzdirektion Hannover 11/2002.

Als Anlage füge ich die Satzung und das Gründungsprotokoll des eingetragenen Vereins in Gründung diesem Fax bei.

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

 

Z E B Zentralrat Europäischer Bürger/in e.V.iG

 

Bielfeldtweg 26,

D-21682 STADE

vorl. Tel. 0049-160-1056871

Finanzamt Oldenburg

Oberfinanzdirektion Hannover

26135 Oldenburg

 

 

Prüfung nach §52 AO 11.02.2005

 

 

 

Sehr geehrte Frau ... ,

bezugnehmend auf das heutige Telefonat übersende ich Ihnen die geforderten Unterlagen zur Prüfung, da das Finanzamt Stade die Gemeinnützigkeit des Vereines umgedeutet hat.

Wie ich bereits in dem Antrag vom 12.01.2005 an das Finanzamt Stade mitgeteilt habe, entspricht die Satzung des ZEB exakt dem Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht der Oberfinanzdirektion Hannover 11/2002. Dort im Merkblatt werden außer in der Satzung keine weiteren Beschreibungen verlangt.

Der Zentralrat Europäischer Bürger (ZEB) beschäftigt sich unter anderem mit der Wirk-samkeit der nationalen Behörden und Gesetze für die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in den Ländern der europäischen Union (EU). Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger gemeint, die in der EU leben oder leben könnten.

Der ZEB verfolgt ausschließlich rechtsstaatlich zugelassene Interessen und Ziele. Zweck des ZEB ist unter anderem die Überprüfung der Wirksamkeit der Gesetze in der Praxis, da das Gesetz auch fehler- oder mangelhaft oder in der Anwendung falsch umgesetzt worden sein kann. Deshalb stellt der ZEB zur Förderung der Wirksamkeit der nationalen Behörden zur praxisnahen Ausübung der gesetzlichen Aufgaben die Überprüfungsanforderungen des

Europarates „Kommission für die Wirksamkeit der Justiz“,

- im Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention, der Weiterentwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität in den europäischen Ländern sicher. Der ZEB kann keine behördlichen Entscheidungen aufheben oder ändern, jedoch prüft der ZEB Einzelfälle, ob Rechte verletzt sind und macht entsprechende Berichte an den deutschen Bundestag (Petitionsausschuß), Behörden und/oder dem Europarat.

Aus den weiten und unkonkreten Ausführungen des Finanzamt Stade vom 10.02.2005 ergibt sich dieser Schriftsatz, da auch eine Rechtsmittelbelehrung der „Entscheidung“ fehlt.

-2-

Offensichtlich ist manchen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland nicht bewußt, daß die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte anerkannt und zum Europarat im Rahmen der Globalisierung dazugehört.

Unter anderem hat die Bundesrepublik Deutschland die Antidiskriminierungsrichtlichen der europäischen Kommission (Termin 12/2003) bis zum heutigen Tag in nationales Recht nicht umgesetzt, beidem unter anderem das Ausländerrecht und das Einwanderungsgesetzt leiden (FAZ vom 21.12.2004). Danach wird nach §55 Abs.2 Nr. 3 AO die demokratische Grundordnung in der Globalisierung vom Finanzamt Stade bemängelt, die eben sogar ab 2005 nicht nur die Bundesrepublik Deutschland in den Einwanderungsgesetzen berührt wird, sondern gänzlich die europäische Union (EU) erfaßt. Unter anderem hat das Grundgesetz die Familienzusammenführung unter besonderem Schutz gestellt, das eben aus dem Ausland auch erfolgen kann. Hierzu sind seit letztes Jahr u.a erfolgreiche Gesetzesänderungen des Ausländerrechts erfolgt, beidem festgestellt worden ist, daß nach §17 AuslG die Wohn- und Einkommensbemessungen rechtswidrig sind (BT-Drucks 15/4422 zu Bundestags Pet 1-15-06-260-016028). Viele Gesetze u.a. sind nach den Menschenrechten, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, rechtswidrig, und die Bundesrepublik Deutschland verweigert sogar die Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes anzuerkennen (Spiegel 47/2004 50-54). Im Ausländerrecht gibt es in vielen Fällen noch nicht ein Mal die nach Art 13, 6 MRK garantierte Beschwerdemöglichkeit.

Der Europarat verlangt für die Aufnahmeliste von Nichtregierungsorganisationen für die „Kommission zur Prüfung der Wirksamkeit der Behörden“ die bestimmte Formulierung in §2 der Satzung des ZEB. Daran können wir nichts ändern, und dem Europarat und dem Schengener Abkommen ist auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten. Auch Ausländer können Mitglieder werden, wie es das Grundgesetz garantiert, denn diese sind von den deutschen Gesetzen auch betroffen. Dem Steuerrecht kann dies egal sein, da im Ausland lebende Menschen keine deutschen Steuern zahlen. Ob hier die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im möglichen Gegensatz zu Einreisewilligen stehen, prüft nicht das Finanzamt nach §52 AO, sondern regelt das Einwanderungsgesetz. Das Finanzamt Stade überschreitet damit die in Art 20 GG gesetzten Aufgaben.

Der Europarat verlangt für die Aufnahmeliste von Nichtregierungsorganisationen für die „Kommission zur Prüfung der Wirksamkeit der Behörden“ nicht nur die bestimmte Formulierung in §2 der Satzung des ZEB, sondern verlangt, wie das deutsche Grundgesetzte nach Herkunft und Abstammung alle Menschen in der EU gleichermaßen zu vertreten, die vom deutschen Rechtssystem benachteiligt sind oder sein könnten.

Dadurch, daß wir Mitgliedern in Europa helfen wollen, und somit nach Meinung der Finanzamtes Stade die Zielsetzung in der Bundesrepublik Deutschland verlassen, sei die Zielsetzung (wohlmöglich beim Petitionsrecht im Bundestag) überschritten. Wenn Menschen also für Menschen im Ausland spenden, dann ist auch die örtliche Zielsetzung überschritten.

Das geht natürlich in der Entscheidung des Finanzamtes Stade zu weit.

Wir üben das Petitionsrecht im Bundestag in vielen Rechtsbereichen aus, so daß wir dem Finanzamt Stade nicht erschöpfend alles aufzählen können und möchten, ohne die Satzung zu überfrachten und den Datenschutz der Mitglieder aus den Einzellfällen zu mißachten.

 

-3-

Und viele andere Vereinssatzungen sind noch globaler und unkonkreter gehalten. So werden die steuerschädlichen Geldspenden in Deutschland und Europa nicht für die Bundesrepublik Deutschland gesammelt, sondern für andere Kontinente, beidem dann eher das Finanzamt auf die Idee der „Spendeninflation“ kommen müßte.

Wenn ich die Ausführungen des Finanzamtes Stade weiterhin betrachte, habe ich das Gefühl, daß dort eine persönliche Idee-Vorstellung verfolgt wird, die ich nicht weiter erklären möchte, die sich nicht mit der Satzung des ZEB verträgt und aus denen sich die unkonkreten Behaup-tungen und Unterstellungen ergeben. Wie bereits erwähnt, entspricht die Satzung des ZEB dem Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht der Oberfinanzdirektion Hannover 11/2002. Ausdrücklich gemeinnützig sind daher auch Vereine, deren Ziel die Bürger- und Völkerverständigung ist. Dazu gehören insbesondere die mißverständlich behaupteten Zwecke vom Finanzamt Stade.

Auch die persönliche Meinung der Entscheidungsträgerin des Finanzamtes Stade, daß in „unserem“ Staat ein nicht anfechtbarer Rechtsmißbrauch nicht erfolgt, und somit ein Konflikt aus der Satzung mit den Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgeschlossen und somit mit einer gewährten Steuerbegünstigung unvereinbar ist, zeigt, daß diese allgemeinen Wunschvorstellungen einer heilen demokratischen Grundordnung unreal sind. Der Gesetzgeber hat nach §§258a, 331-358 StGB eine Fülle von Straftaten im Amt vorgesehen, die insbesondere auf Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung der „Mitarbeiter“ des Staates basieren und sogar nach §839 BGB zu entschädigen sind und nun vom Finanzamt Stade quasi in Abrede gestellt werden. Das Finanzamt Stade überschreitet damit die in Art 20 GG gesetzten Aufgaben.

Gerade Menschen als Opfer von Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung leiden an posttraumatischen Belastungsreaktionen, und sind daher nach §53 AO insbesondere seelisch hilfsbedürftig (ICD-10 zu F 62 int. Klassifizierungsschlüssel für Krankheiten, posttraumatische Belastungsreaktion als Folge psychischer Persönlichkeitsveränderung nach physischen Traumen (nicht als Folge einer Hirnschädigung)).

Offensichtlich ist auch deswegen das Telefonat mit der Entscheidungsträgerin des Finanzamtes Stade umgedeutet verstanden worden, da das Petitionsrecht nach Art 17 GG nicht in der von privat-vorgestellten Idee praktiziert wird, worauf per Grundgesetz-, ob eine Einzellperson oder Gruppe-, ein Rechtsanspruch hat, beidem mit Fragezeichen und Anwalt

hingedeutet wird. Das Petitionsrecht erlaubt nicht Anwälten, sondern ausschließlich den Bürgern des Petitionsrecht, wobei der Bürger eben kein deutscher Staatsbürger sein muß.

Petitionsfähig sind alle Menschen, bei denen die deutschen Gesetze ein Nachteil bilden.

Hierzu gehört eine Menge an Erfahrung und qualifiziertem Sachverstand, um den ZEB zu leiten. Für Nachfragen bitte ich um Rückruf.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

e.V. iG.

Z E B Zentralrat Europäischer Bürger/in e.V.iG

 

Bielfeldtweg 26,

D-21682 STADE

vorl. Tel. 0049-0160-1056871

 

 

 

z. Hd. Frau ...

Finanzamt STADE

 

 

 


 

 

NS-Richter

"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe. 

Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil für Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen.

... 

1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht, und das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend.

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Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt."

 

aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81

 

 

 


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