Rechtsdienstleistungsgesetz
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
Eine Erfindung vom Obernazi Adolf Hitler - verfeinert durch die Bundesrepublik Deutschland nach dem Motto, Hitler hat ja auch gute Sachen gemacht. Na dann Guten Appetit und wohl bekomm die braune Soße!
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) regelt seit dem 1. Juli 2008 in Deutschland die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es löst damit das bis zum 30. Juni 2008 geltende (nationalsozialistische - Anmerkung Väternotruf) Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ab. Anders als das RBerG regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im gerichtlichen Verfahren; dies ist nunmehr in den jeweiligen Verfahrensordnungen geregelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
§ 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
§ 5 Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
§ 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften
§ 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen
§ 9 Untersagung von Rechtsdienstleistungen
Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen
§ 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
§ 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen
§ 12 Registrierungsvoraussetzungen
§ 13 Registrierungsverfahren
§ 14 Widerruf der Registrierung
§ 15 Vorübergehende Rechtsdienstleistungen
Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister
§ 16 Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters
§ 17 Löschung von Veröffentlichungen
Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften
§ 18 Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 19 Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen
§ 20 Bußgeldvorschriften
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/
Adolf Hitler würde sich freuen
Das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz von 1935 wurde mit Datum vom 01.07.2008 abgeschafft. Massenmörder Adolf Hitler würde sich freuen, dass das Gesetz, mit dem er und seine nationalsozialistischen Parteigänger im Dritten Reich Juden Berufsverbot als Rechtsanwalt erteilte, weniger Jahre vergaste man diese im KZ, in Deutschland über 70 Jahre fast unverändert Bestand hatte.
Das kosmetisch bearbeitete sogenannte Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) wird mit seinem Inkrafttreten am 1. Juli 2008 das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ablösen.
Das nationalsozialistisch initiierte Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) regelt ab dem 01.07.2008, wer in Deutschland in Sachen Rechtsdienstleistung was machen darf, wer wann bei Nichteinhaltung kriminalisiert werden soll und - last but not least - wen der bundesdeutsche Staat weiterhin mit Einkommensprivilegien versorgt. Das dürfte vor allem unsere geliebten Rechtsanwälte freuen, von denen überproportional viele im Bundestag sitzen und deren Pfründe vor unliebsamer Konkurrenz so auch zukünftig weitgehend abgeschirmt werden.
RDG
Rechtsdienstleistungsgesetz mit Einführungsgesetz und Rechtsdienstleistungsverordnung Praxiskommentar
ISBN
978-3-503-11026-1
Erscheinungstermin
30. März 2009
Produktdetails
460 Seiten, 13 x 19,5 cm, fester Einband
EUR (D) 46,80*
Das Rechtsberatungs- und -besorgungsrecht wird mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vollständig novelliert. Mit diesem praktischen Kommentar beurteilen Sie sicher Ihre Chancen auf dem neuen Markt für Rechtsdienstleistungen. Das Werk von Heinrich Dreyer, Christian-Peter Lamm und Thomas Müller kommentiert alle Kern- und Randbereiche des neuen Rechts einschließlich der Rechtsverordnung zum RDG. Es liefert auch: einen Vergleich zum bisherigen Recht, die bisherige Rechtsprechung – soweit diese weiterhin relevant ist, die Auswertung von Materialien aus dem Gesetzgebungsverfahren, praktische Beispiele und Übersichten. Ein unentbehrliches Arbeitsmittel!
Von Dipl.-Kfm. Heinrich Dreyer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsbeistand, Dipl.-Kfm. Christian-Peter Lamm, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, und Thomas Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, unter Mitarbeit von Katja Lamm, Rechtsanwältin, Anke Geißler, Rechtsanwältin, und Ass. Jur. Eva Dreyer
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