Rechtsstaat


 

 

 

Der Richter hat immer Recht. Das nennt man auch Rechtsstaat.

Unbekannter Bürger der BRD, 22.01.2013

 

 

„Je korrupter der Staat, umso vielfältiger die Gesetze”

Tacitus 

 

 

"In einer Lawine wird sich keine Schneeflocke je verantwortlich fühlen." 

Quelle nicht ganz klar: Stanislaw Lew, polnischer Lyriker oder Stanislaw Jerzy Lec

 

 


 

 

 

Rechtsstaat

Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat? Dazu müsste man wissen, was man unter einem Rechtsstaat versteht. Ist ein Rechtsstaat ein Staat in dem das Recht einzelner Menschen oder Bevölkerungsgruppen missachtet wird? Wenn ja, dann ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat, denn in ihr wurde seit ihrer Gründung 1949 das Recht nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder auf elterliche Sorge missachtet und mit den Füßen getreten.

Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg Dr. Rautenberg schreibt in seinem Aufsatz "Die strafrechtliche Aufarbeitung des DDR-Systemunrechts im Land Brandenburg aus staatsanwaltschaftlicher Sicht" - http://www.gsta.brandenburg.de/media_fast/4140/OLGFestschrDDR.pdf

die DDR wäre eine Diktatur gewesen. Das hat die SED bekanntlich nie bestritten, sie sprach von der Diktatur des Proletariats, unterdrückt wurden in dieser Diktatur, nach Lesart der SED die Bourgeoisie und die ihr nahestehenden Schichten.

In der BRD wurden dagegen die nichtverheirateten Väter unterdrückt. Das waren nicht etwa nur zwei, drei oder hundert Leute, sondern im Laufe von 50 Jahren BRD Millionen von Menschen männlichen Geschlechts, die durch die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und durch die hierfür Verantwortung tragende bundesdeutsche Richterschaft, einschließlich der Herren und Damen Verfassungsrichter in Karlsruhe zu Menschen zweiter Klasse abgestempelt und aus der Elternschaft ausgegrenzt wurden. Es ist bisher nicht bekannt geworden, welche Position Herr Dr. Rautenberg zu dieser aus ideologischen Gründen erfolgten Entrechtung von Millionen Menschen eingenommen hatte.

Man kann also getrost von der BRD-Diktatur sprechen. Homosexuelle und nichtverheiratete Väter gehörten im Unrechtsstaat BRD zu Menschen zweiter Klasse. Im Gegensatz zu den Schwulen wurden die nichtverheirateten Väter in ihrer Eigenschaft als nichtverheiratete Väter strafrechtlich nicht verfolgt, Glück gehabt. Schwule gehörten also zu den Menschen dritter Klasse, die in der BRD-Diktatur ausgegrenzt und massenhaft verfolgt wurden. Hinsichtlich der Ausgrenzung von Menschen konnten sich Konrad Adenauer und Walter Ulbricht durchaus die Hand reichen. Zu sehen ist dieser Händedruck bekanntlich auch auf dem Parteiabzeichen der SED, auch wenn Konrad Adenauer nie eingestanden hat, dass er mit Walter Ulbricht auf der selben Stufe - Ideologie vor Menschenrecht - stand.

 

In Wikipedia lesen wir: 

 

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der die Staatsgewalt an das „Recht“ bindet. Ein begriffliches Spannungsverhältnis ist, ob dabei formell das positive Recht genügt (d. h. die Einhaltung der Gesetze insgesamt zur Legalität ohne Anspruch auf Gerechtigkeit) oder inwieweit „materiell“ das überpositive Recht (Naturrecht) zur Legitimität einbezogen werden muss.[1] Im allgemeinen Sinne versteht man unter einem Rechtsstaat allerdings einen Staat, in dem nicht Willkür, sondern Recht und materielle Gerechtigkeit herrschen und der Maßstab aller Dinge sind:

„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“[2]

...

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

 

Nun ist Wikipedia allerdings nicht der Nabel der Welt, sondern eine von verschiedenen Autoren beherrschte Informations- und Meinungsbildungsplattform. Wer nicht zum ausgesuchten Kreis der Autoren gehört, hat dort wenig Aussicht, seine Sicht der Dinge mitzuteilen.

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der die Staatsgewalt an das „Recht“ bindet, heißt es bei Wikipedia. Dies ist nun allerdings ziemlicher Unfung, denn wenn das Recht Unrecht ist, so wie etwa in der BRD, das in Gesetze gegossene Unrecht gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern, abgesegnet auch noch durch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, dann ist ein Staat, der die Staatsgewalt an Unrecht bindet, ein Unrechtsstaat. Also ist die Bundesrepublik Deutschland ein Unrechtsstaat. 

Wenn die Bundesrepublik Deutschland aber ein Unrechtsstaat ist, dann wundert es nicht weiter, dass jeden Tag regierungsnahe Stellen genau das Gegenteil verkünden. Die Verneblungsmasche gab es schon in der DDR, die zumindest den Vorteil hatte, dass sie von sich nicht behauptete sie wäre ein Rechtsstaat.. 

 

 

 


 


 
Verdacht auf vorgetäuschte Impfungen

Haftbefehl gegen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn erlassen

Die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Gifhorn hat am gestrigen Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim Haftbefehl gegen einen 63-jährigen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in 10 Fällen, Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 31 Fällen sowie Betruges in 32 Fällen erlassen.

Der Facharzt für Allgemeinmedizin ist dringend verdächtig, im Zeitraum von Ende April 2020 bis Mitte Mai 2021 in 10 Fällen Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft zu haben. Stattdessen soll er nach Absprache mit den gesondert verfolgten Erziehungsberechtigten lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben.

Zudem soll er in 31 Fällen eine Impfung gegen Masern in Impfausweisen bescheinigt, tatsächlich aber nicht vorgenommen haben.

In 32 Fällen sollen ärztliche Leistungen für Impfungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden sein, die tatsächlich nie erbracht wurden.

Die Ermittlungsbehörden waren durch einen anonymen Hinweis auf das Geschehen aufmerksam geworden. Im Rahmen einer Durchsuchung konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, die zu dem dringenden Tatverdacht führten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht ausgeschlossen, dass noch weitere, gleich gelagerte Straftaten im Rahmen der noch laufenden Ermittlungen zu Tage treten könnten.

Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht geäußert. Der Haftbefehl wurde gegen engmaschige Auflagen außer Vollzug gesetzt.

11.03.2022

https://staatsanwaltschaft-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/verdacht-auf-vorgetauschte-impfungen-209546.html


 

Arzt soll Kindern Kochsalzlösung statt Impfstoff gespritzt haben

11.03.2022

Ein Arzt aus dem Landkreis Gifhorn in Niedersachsen soll zehn Kinder in Absprache mit deren Eltern nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern ihnen Kochsalzlösung gespritzt haben. Dem Allgemeinmediziner wird daher gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung gegen Kinder vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim am Freitag mitteilte. Ein Haftbefehl gegen den 63-Jährigen wurde gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der Arzt ist nach Angaben der Strafverfolger dringend tatverdächtig, zwischen Ende April 2020 und Mitte Mai 2021 in Absprache mit den jeweiligen Eltern gehandelt zu haben. Die Erziehungsberechtigten würden gesondert verfolgt.

...

https://www.welt.de/vermischtes/article237467431/Niedersachsen-Arzt-soll-Kindern-Kochsalzloesung-statt-Impfstoff-gespritzt-haben.html

 

 

Kommentar Vätenotruf:

Seltsam, ein Arzt spritzt - offenbar im Einverständnis mit den Eltern - Kinder mit einer vermutlich harmlosen Kochsalzlösung und wird deswegen - wie auch die Eltern - strafverfolgt.

Eine Impfung von Kindern mit einem Impfstoff, der nur eine "bedingte Zulassung" hat, wird dagegen seltsamer Weise nicht als Körperverletzung behandelt.

Der Bundestag erlaubt die genitale Verstümmelung von Jungen aus sogenannten religiösen Gründen (Beschneidung).

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html

SPD und Grüne wollen Millionen von Menschen gegen deren Willen mittels Coronaimpfzwang impfen und keine Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diese von zwei hochproblematischen Parteien und einschlägig bekannten Rädelsführern beabsichtigte Körperverletzung an Millionen Menschen.

Das ist mit Sicherheit kein Rechtsstaat, sondern ein Rechtsbruchstaat, der so mit zweierlei Maß misst.

 

 

 


 

 

 

Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen

Stand: 16.12.2021

Nur Geimpften oder Genesenen Zutritt zu Geschäften zu gewähren, ist laut Rechtssprechung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren. Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel gekippt.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung.

Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, seitdem nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten.

Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme.

Nach der Gerichtsentscheidung in Niedersachsen forderte der Hessischen Industrie- und Handelskammertag ein Ende der Regelung auch in Hessen. „Die Landesregierung sollte 2G auch im hessischen Einzelhandel beenden“, sagte Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller am Donnerstag. „Es sollten schnellstmöglich wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen – natürlich mit Abstand, Masken und Hygienekonzept.“

https://www.welt.de/wirtschaft/article235705872/OVG-Lueneburg-Gericht-kippt-2G-Regel-im-Einzelhandel-in-Niedersachsen.html

 

 

Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht

Geschäftsverteilungsplan 01.01.2021:

13. Senat
Vorsitzender: VRiOVG Dr. Weichbrodt
Beisitzer: RiOVG Dr. Schütz,
zugleich stellvertretender Vorsitzender
RiOVG Rädke
Ri‘inVG Brauschke (3/4) (abgeordnet 1.9.2021 bis 28.2.2022)

 

 

Weltärztepräsident Montgomery

„Stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und 2G im Einzelhandel kippen“

Stand: 26.12.2021

Thomas Sebastian Vitzthum

Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert Richter wegen ihren Corona-Urteilen – und verteidigt seine teils zugespitzte Wortwahl in der Pandemie. Derzeit müssten Freiheitsrechte hinten anstehen, trotz des „Freiheitsgesäusels der FDP“.

WELT: Steht Freiheit dem Gesundheitsschutz in jedem Fall hintan?

Montgomery: Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen, 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten. Da maßt sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen haben, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen. Da habe ich große Probleme. Es gibt Situationen, in denen es richtig ist, die Freiheitsrechte hinter das Recht auf körperliche Gesundheit – nicht nur der eigenen Person, sondern Aller – einzureihen. Und eine solche Situation haben wir.

WELT: Aber ist das nicht auch eine Anmaßung? Sie setzen eine bestimmte Wissenschaft absolut, die vorgibt, wir sollen alle zu Hause bleiben und niemand mehr treffen.

...

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235826200/Montgomery-In-unserer-Lebenszeit-wird-das-Virus-nicht-mehr-verschwinden.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Möchtegern Oberrichter und sogenannter "Weltärztepräsident" Frank Ulrich Montgomery ist drauf und dran, es sich bei allen Verwaltungsrichtern - bis hin zum Bundesverwaltungsgericht unbeliebt zu machen. Das kann nur gut sein, denn nur dadurch wachen die Verwaltungsrichter hoffentlich langsam aus ihrem Dauertiefschlaf auf, wenn sie sehen, dass selbsternannte Wahrsager drauf und dran sind, den Rechtsstaat zu demontieren, wenn man die - auch mit den Mitteln des Rechtsstaates - nicht energisch stoppt. Vom Bundesverfassungsgericht, der verlängerten Verlaubarungsstelle von Karl Lauterbach ist da leider nichts zu erwarten.


 


 

 

Inkassounternehmen darf weiterhin Forderungen einziehen (Nr. 38/ 2011)

Pressemitteilung

Berlin, den 25.08.2011

Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig.

Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.

Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister lägen nicht vor. Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe. Soweit es im Einzelfall begründete Beschwerden gegeben habe, seien diese jedenfalls mit Blick auf den Geschäftsumfang kein Grund, von einer dauerhaft unqualifizierten Tätigkeit der Klägerin auszugehen. Zudem habe es die Präsidentin des Kammergerichts unterlassen, vor dem Widerruf zunächst ein milderes, weniger stark in das Grundrecht der Klägerin auf Berufsfreiheit eingreifendes Mittel, etwa eine Auflage, zu prüfen.

Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10)

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20110825.1605.356247.html

 

Urteil als PDF unter: 

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/01_k_0005_10___110825___urteil___anonymisiert.pdf?start&ts=1317804945&file=01_k_0005_10___110825___urteil___anonymisiert.pdf

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ja dürfen die denn das, soll der letzte sächsische König 1918 angesichts der durch Dresden ziehenden Revolutionäre gerufen haben. Ja dürfen die denn das, wird womöglich die Kammergerichtspräsidentin gerufen haben, angesichts des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichtes. Man mag meinen, nein die dürfen das nicht, seit wann dürfen innerhalb der Justiz im Range niedriger stehende Richter einen höher stehenden Richter mitteilen, diese habe falsch geurteilt,. Seit wann entscheiden Amtsrichter über Urteile von Richtern am Oberlandesgericht?

Nun hier liegt sicher eine seltene Ausnahme vor, ist doch der Vorsitzende Richter der 1. Kammer am Berliner Verwaltungsgericht zugleich Vizepräsident des Berliner Verwaltungsgerichts, da darf ein bisschen Aufmüpfigkeit schon mal sein. Ein normaler Verwaltungsrichter hätte sich das sicher nicht erlaubt. Er hätte seine Argumentation so gestaltet, dass die Klage des Inkassounternehmens abgewiesen worden wäre und die Kammergerichtspräsidentin in einem guten Licht da gestanden hätte. Das nennt man bekanntlich auch Rechtsstaat, in dem immer der Recht bekommt, der Recht bekommt.

 

 


 

 

Ein zeitgemäßes Sorgerecht

... für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind

Schon der Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 hatte die Debatte über die Sorgerechtsregelung für nicht miteinander verheiratete Eltern im Gang gehalten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 und erst recht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August 2010 steht die Bundesregierung unter Druck, die Sorgerechtsregelung zu reformieren. Wir fordern ein niedrigschwelliges, unbürokratisches und leicht verständliches Verfahren für Mütter und Väter. Dabei gehen wir davon aus, dass die gemeinsame Sorgetragung in der Regel dem Kindeswohl entspricht. Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt und ebenso Konflikte so früh wie möglich klärt. Für uns gilt der Grundsatz, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Deshalb soll auch das Familienrecht nicht zwischen Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern unterscheiden. Eltern haben ein genuines und von der Verfassung geschütztes Recht für ihre Kinder die Verantwortung zu tragen und verantwortungsbewusst Entscheidungen stellvertretend für und im Sinne ihrer Kinder zu treffen. Sie stehen aber auch in dieser Verpflichtung. Und wir meinen, dass Kinder ein Recht darauf haben, dass beide Eltern für sie die Verantwortung übernehmen, die sich eben auch im Sorgerecht ausdrückt. Zentrale Punkte des grünen Vorschlags: Ein Vater soll zukünftig jederzeit ab Anerkennung der Vaterschaft beim Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen können und sie bekommen, wenn die Mutter dem nicht widerspricht oder dem Jugendamt Kindeswohl gefährdende Aspekte bekannt sind. Die Mutter soll acht Wochen Zeit haben, dem Anliegen des Vaters zu widersprechen. (Dieser Zeitraum kann sich gegebenfalls um den Mutterschutz verlängern.) Wenn die Mutter widerspricht, erhält der Vater die gemeinsame Sorge im "Jugendamtsverfahren" nicht. Er kann dann jedoch einen Antrag beim Familiengericht stellen. Auch die Mutter soll umgekehrt die Möglichkeit bekommen, beim Jugendamt zu beantragen, dass der Vater mit ihr gemeinsam die elterliche Verantwortung wahrnimmt. Das Verfahren soll dann ähnlich gestaltet sein, jedoch muss der Vater innerhalb einer Frist von acht Wochen dem Antrag der Mutter zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht, wird das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt nicht erteilt. Besonders wichtig werden die gesetzlichen Regelungen vor allem dann, wenn es zu Konflikten kommt. Ziel muss es natürlich sein, Konflikte um die elterliche Verantwortung gar nicht erst entstehen zu lassen. Sollten sie jedoch entstehen, muss der gesetzliche Rahmen so gestaltet sein, dass Information, Beratung und gegebenenfalls Mediation deeskalierend wirken. Hier ist uns die Nähe zu den unterstützenden Angeboten der öffentlichen und freien Jugendhilfe besonders wichtig. Mehr Informationen zum unseren Vorstellungen eines zeitgemäßen Regelungskonzepts finden sich in unserem Antrag und im Eckpuntepapier.

http://www.gruene-bundestag.de/cms/familie/dok/356/356330.ein_zeitgemaesses_sorgerecht.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Mal wieder ein typisch grüner Vorschlag, außen hui und innen pfui.

Was an dem grünen Vorschlag zeitgemäß sein soll wissen die Götter oder Joschka Fischer. 

Der nichtverheiratete Vater wird weiterhin zum Bittsteller degradiert. Die Mutter soll weiterhin ein Vetorecht behalten. Wie die Sache in der Praxis ausgehen würde, kann man schon jetzt sehen. Die Anträge nichtverheirateter Väter auf Gemeinsame Sorge werden bei den Amtsgerichten und Oberlandesgerichten auf der Grundlage des gleichfalls verfassungswidrigen §1671 BGB schon jetzt weiträumig abgebügelt, mit dem Argument die Kommunikation der Eltern wäre nachhaltig gestört.

Da war der Honecker wesentlich ehrlicher, er hat wenigstens nicht behauptet die DDR wäre ein Rechtsstaat. In der Bundesrepublik propagiert man dagegen den Rechtsstaat und praktiziert den Unrechtsstaat. Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen.

 

 


 

 

"Wir wollen eine Rechts- und Justizpolitik, die den Bürger in den Mittelpunkt von Recht und Justiz stellt."

Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Professor Angela Kolb

 

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2544

 

 

 

gefunden 22.12.2010

 

Kommentar Väternotruf:

Wollt ihr den totalen Rechtsstaat, der permanent um Euch kreist und Euch mit immer neuen Gesetzen, Verordnungen, richterlichen Anweisungen, Geldbußen, Ordnungsmitteln und Ordnungshaft, Beugehaft, Geldstrafe und Gefängnis zu einer staatsbürokratisch abgesegneten Lebensweise verdammt?

Um Gottes willen - bloß das nicht. Dann lieber so:

 

"Wir wollen eine Rechts- und Justizpolitik, die sich als Dienstleister für die auftraggebenden Bürgerinnen und Bürger versteht und ihnen jederzeit Rechenschaft leistet. Richterinnen und Richter haben sich daher aller vier Jahre freien und geheimen Wahlen durch die Bürgerinnen und Bürger zu stellen."

 

 


 

 

12. 04. 2009 GRUNDGESETZ-NACHFOLGER

Müntefering empfiehlt neue Verfassung für Deutschland

Das Grundgesetz, ein Auslaufmodell? 20 Jahre nach dem Fall der Mauer regt Franz Müntefering eine neue, eine gesamtdeutsche Verfassung an - viele Ostdeutsche fühlten sich unwohl mit dem "übergestülpten" Grundgesetz. Zugleich übte der SPD-Chef Kritik an der Haltung vieler Wessis. Berlin - "Bei manchen Ostdeutschen spüre ich Skepsis", sagte der SPD-Chef. "Nicht gegenüber den Inhalten des Grundgesetzes, aber sie sagen: 'Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz'", so Müntefering in der "Bild am Sonntag". Diese Bürger sagten: "Ihr habt uns Euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen." Das müsse man nun aufarbeiten.

"Das Ganze leidet darunter, dass wir 1989/90 nicht wirklich die Wiedervereinigung organisiert haben, sondern die DDR der Bundesrepublik zugeschlagen haben", sagte der SPD-Vorsitzende.

Müntefering sprach sich für eine differenzierte Beurteilung der DDR aus. "Man muss zwei Dinge auseinanderhalten: Die DDR war ein Unrechtsstaat, eine Diktatur, es gab einen Schießbefehl, die Menschen waren eingesperrt. Das darf man nicht verniedlichen. Aber die allermeisten Menschen, die in der DDR gelebt haben, hatten keinen Dreck am Stecken. Sie haben versucht, so menschlich zu leben wie es eben ging."

Diese Menschen, die sich nichts zuschulden kommen ließen, hätten "ein Recht, stolz zu sein auf das, was sie unter schweren Bedingungen geleistet haben". Die Westdeutschen hätten nach dem Krieg mehr Glück gehabt, weil ihnen die Alliierten zu Wohlstand und Demokratie verhalfen.

Zugleich übte Müntefering Kritik an der Überheblichkeit der Westdeutschen: "Viele Ostdeutsche haben das Gefühl, dass wir sie nicht immer als Gleichwertige behandelt haben wegen des DDR-Systems, für das die allermeisten ja nichts konnten. Sie wollen in ihrer Lebensleistung bestätigt sein. Dass wir sagen: Ja, ihr habt wie wir Kinder groß gezogen, ja, ihr seid nicht weniger tüchtig wie wir." Es sei wichtig und hilfreich, dass Ossis und Wessis darüber offen sprächen.

Die SPD-Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten, Gesine Schwan, sagte ebenfalls, dass die DDR "ganz eindeutig kein Rechtsstaat" gewesen sei. "Es gab keine Gewaltenteilung und keine unabhängigen Gerichte. Das begünstigt immer Willkür. Und Willkür ist Unrecht", sagte sie der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung". "Es war ein System, das die Freiheit Andersdenkender mit Füßen getreten hat."

Schwan forderte, auf Dauer dürften unterschiedliche Lebensverhältnisse in Ost und West nicht akzeptiert werden. Wenn sie Bundespräsidentin würde, wäre für sie das Verhältnis zwischen Ost und West ein vorrangiges Thema. itz/dpa/ddp

 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,618700,00.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ist ja sicher nicht das schlechteste, eine neue gesamtdeutsche Verfassung, in der Zwangsdienste nur für Männer endlich abgeschafft werden (Wehrpflicht und sogenannter Zivildienst). Doch das größte Übel der Gegenwart, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder, kann man schon mit dem alten Grundgesetz Artikel 6 abschaffen, aber das hat man in 50 Jahren Unrechtsstaat BRD nicht geschafft und wirft der Ablenkung halber im sprichwörtlichen Glashaus BRD mit Steinen auf die von Müntefering als Diktatur bezeichnete DDR, in der die Menschen keine Reisefreiheit besessen hätten, grad so als ob in der BRD ein Hartz-IV-Empfänger Reisefreiheit hätte, wenn er sich noch nicht einmal eine Fahrkarte nach Tirol leisten kann.

 

 


 

 

Rolf Lamprecht

 

Die Lebenslüge der Juristen

Warum Recht nicht gerecht ist

 

Deutsche Verlags-Anstalt, München 2008

ISBN-10 3421043442

ISBN-13 9783421043443

Gebunden, 271 Seiten, 19,95 EUR

Bestellen bei Buecher.de

 

Klappentext

Recht hält selten, was es verspricht. Es hängt von Menschen ab, und die können irren. Wie sehr und wie oft, erfuhr Rolf Lamprecht als Spiegel-Beobachter bei den obersten Gerichtshöfen. Er erzählt von Willkür, von Unrecht - und von beherzten Klägern, die sich, von ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen kämpfen. Ein alter, aber unverändert gültiger Spruch sagt, jedermann sei vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Das Zitat erinnert an die irrationalen Kräfte, die dem Recht innewohnen - an die Ähnlichkeit mit einem Glücksspiel. Allein dass es von Instanz zu Instanz oft völlig entgegengesetzte Meinungen gibt, zeugt von der Relativität des Rechts. Auch von Befangenheiten - etwa der eines Familienrichters, dessen eigene Ehe mit einer Kampfscheidung endete. Ob es um Konflikte mit dem Staat oder um private Fehden, um Vaterschaftstests oder um Sterbehilfe geht - Lamprecht lässt den Leser an der Herstellung von Recht teilhaben. Das ist das Besondere an diesem Buch. Es erklärt, weshalb Recht nur die Summe vieler Teilwahrheiten ist, wie es entsteht - und wieder vergeht. Und es verrät, was Richter zu leisten vermögen und wo sie scheitern müssen.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 20.05.2008

Erhellend scheint Rezensent Hans Holzhaider dieses Buch über die "Lebenslüge der Juristen" von Rolf Lamprecht, der 30 Jahre lang für den "Spiegel" die Tätigkeit der höchsten deutschen Gerichte beobachtet hat. Er attestiert dem Autor, recht deutlich vor Augen zu führen, wie wenig die Rechtsprechung mit den Idealvorstellungen, die darüber kursieren, gemein hat. Holzhaider zeigt für ihn an einer Reihe von konkreten Fällen, dass Juristen keineswegs nur nach rationalen, objektiven Kriterien, dem Gesetz verpflichtet urteilten. Vielmehr seien sie abhängig von subjektiven, emotionalen Impulsen, von der jeweiligen Situation und vom Zeitgeist. Eines ist für Holzhaider jedenfalls klar: Wer das Buch gelesen hat, wird nicht mehr glauben, dass Richter "weiser" und "klüger" sind als der Rest der Welt.

 

www.perlentaucher.de/buch/29568.html

 

 

 


 

 

Die Brille von Hans-Jochen Vogel

 

"...

 

30 Jahre nach dem Deutschen Herbst debattiert das Land heftig die Freilassung von Brigitte Mohnhaupt und die mögliche Begnadigung von Christian Klar. Woher rührt diese Emotionalität?

Die Aufregung über die Entlassung von Brigitte Mohnhaupt ist mir nicht ganz erklärlich. Es wird gerade so getan, als ob das der erste Fall dieser Art sei. Es gibt aber bereits eine ganze Reihe von Entlassungen, auch Begnadigungen. Wenn nach einer Verurteilung wegen dreifachen Mordes zu lebenslänglich nach einer bestimmten Zahl von Jahren die Freilassung geprüft und bei erfüllten Voraussetzungen auch gewährt wird, ist das ein normaler Vorgang. Ich verstehe jedoch, dass das für die Hinterbliebenen der Opfer außerordentlich schmerzlich und sensibel ist.

 

Offenbar ist es nicht für alle ein normaler Vorgang. Bayerns Ministerpräsident Stoiber zum Beispiel …

… müsste als Jurist eigentlich genau wissen, dass das Gericht im Fall Mohnhaupt streng nach Recht und Gesetz verfahren ist. Aber stattdessen sagt er: Unerhört! Es erfüllt mich mit Sorge, dass einer der Repräsentanten dieser Republik ein Gericht dafür kritisiert, dass es ein geltendes Gesetz korrekt angewendet hat.

 

Damals stand der Staat in viel größerer Versuchung, seine Grundsätze in Frage zu stellen und damit gewissermaßen in die Falle der Terroristen zu tappen. Würden Sie sagen, dass er diese Prüfung in vollem Umfang gemeistert hat?

Darauf bestehe ich. Die besondere Leistung der damals verantwortlichen besteht darin, dass der Rechtsstaat eben nicht in Frage gestellt worden ist. Alles, insbesondere das Kontaktsperregesetz, wurde vom Bundesverfassungsgericht geprüft und für verfassungsgemäß erklärt!

..."

 

 

Der Tagesspiegel, 08.04.2007

„Links von uns hat sich nichts verfestigt“

Der frühere SPD-Chef Vogel über den Terror der RAF, Lafontaines Kleingeisterei – und heitere Alte

 

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/08.04.2007/3189028.asp

 

 

 

 

Hans-Jochen Vogel 

geboren 1926

offenbar ab 1943 Angehöriger der Deutschen Wehrmacht: 

"Können Sie als einer, der den Weltkrieg miterlebt hat, offener über den Tod reden als die Nachgeborenen?

Vielleicht ist man gefestigter, wenn einem in der Endphase seines Lebens der Gedanke des Todes nicht zum ersten Mal begegnet. Ich bin mit 17 Jahren eingezogen worden. Ich wurde verwundet und habe Kameraden neben mir tot am Boden liegen sehen. Das war eine frühe und sehr intensive Begegnung mit dem Tod." - http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/08.04.2007/3189028.asp

 

Wie viele Menschen Hans-Jochen Vogel im 2. Weltkrieg möglicherweise getötet haben könnte, entzieht sich unserer Kenntnis. Wahrscheinlich hat er, wenn überhaupt, immer nur in die Luft geschossen, um als zukünftiger demokratischer Bürgermeister von Berlin (West) sich nicht später sagen lassen zu müssen, er hätte im Krieg getötet und sich in dieser Hinsicht nicht von Terroristen der RAF unterschieden, die das 34 Jahre später ebenfalls getan haben. Zum Glück hat Hans-Jochen Vogel im Krieg sicher keinen einzigen Menschen getötet, so dass wir beruhigt schlafen und weiterhin die SPD wählen können.

 

 

1981 Regierender Bürgermeister von Berlin (West)

 

Hans-Jochen Vogel glaubt bis heute an den Rechtsstaat und das Bundesverfassungsgericht: 

"Alles, insbesondere das Kontaktsperregesetz, wurde vom Bundesverfassungsgericht geprüft und für verfassungsgemäß erklärt!" - http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/08.04.2007/3189028.asp

 

Würde das Bundesverfassungsgericht die Todesstrafe für verfassungsgemäß erklären, dann wäre es zwar noch immer eine Todesstrafe, dafür aber eine verfassungsgemäße Todesstrafe. Der Hinzurichtende wüsste dann, dass er auf verfassungskonforme Weise aus dem Leben in den Tod befördert würde. Da wüsste er dann wenigstens die Errungenschaften des modernen Rechtsstaates zu schätzen, der ihm eine verfassungskonforme Hinrichtung gewährte.. 

 

 


 

 

In unserem Rechtsstaat

"... in unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."

 

Zitat eines Richters am OLG Bamberg Harald Schütz vom 10 Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag -

 

Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97 Thema: Anwaltstag, Seite 466-468, 1997

 

 

 


 

 

Rechtssicherheit in Deutschland auch für Väter?

Auch wenn Bärbel Bohley wohl mehr an die Stasi dachte, als an deutsche Mütter, so können wir ihr hier dem Sinn nach zustimmen. Schaut man sich die familienrechtliche Praxis in Deutschland mal so an, kann man, wohl nicht zu unrecht, den Eindruck bekommen, dass es Rechtssicherheit nur für Mütter, also für Frauen gibt, insbesondere dann, wenn sie sich in den alleinigen Besitz eines Kindes bringen und mit Recht annehmen können, dass ihnen das außer dem Vater keiner weiter übel nimmt. 

Familienrecht, Jugendämter und Familiengerichte erweisen sich als zahnlose Tiger oder Tigerinnen, es sei denn, es geht darum Unterhaltszahlungen vom durch jahrelange Umgangsvereitelung zermürbten Vater einzufordern. Da wird aus dem Bettvorleger mit einem mal ein Tiger, mann weiß gar nicht woher da plötzlich die Kraft herkommt. Es muss wohl am Geschlecht des Opfers liegen - männlich.

Rechtssicherheit für nichtverheiratete Väter gibt es in Deutschland schon gar nicht. Entführungen der Kinder im Inland und ins Ausland durch deren Mütter sind an der Tagesordnung, rechtlich abgesegnet durch ein abstruses Gesetz, verfasst und politisch gedeckt von Leuten, die anscheinend noch nie Artikel 1 und 6 des Grundgesetzes gelesen haben. Die nichtverheiratete Mutter, vom Staat mit der alleinigen elterlichen Sorge privilegiert, kann bis zur Grenze der Kindeswohlgefährdung  und darüber hinaus schalten und walten wie sie will. Der Vater ist immer der Dumme, um einen bekannten Satz von Ulrich Wickert abzuwandeln. 

 

 


 

Rechtssicherheit

 

"Die Kommunikationsstruktur in solchen Familien (mit einem schizophrenen Mitglied) zeichnet sich aus durch:

1.) Doppelbindungen (Paradoxe Kommunikationsstruktur)

2. ) Verbot der Metakommunikation

3. ) Verbot, die Familie zu verlassen (real oder ideell)

...

 

Geht in einem Staat die Rechtssicherheit verloren, wie in den letzten zehn Jahren in jedem Teilstaat Jugoslawiens, kommt es mit bedrückender Regelmäßigkeit zu Folter, Vergewaltigung, Mord und Totschlag. Geht in einer Glaubens- und Lebensgemeinschaft die Rechtssicherheit verloren, entsteht eine Sekte. Geht in einer Familie die Rechtssicherheit verloren, werden mit höherer Wahrscheinlichkeit ein oder mehrere Familienmitglieder krank."

 

Gedanken von Rolf Heinzmann zum Film "Das Experiment" nach dem Roman "Black Box" von Mario Giordano

aus: "Gestalt Zeitung" 2002, Gestalt Institut Frankfurt am Main

 

 

 


 

 

 

Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: hw.graf <hw.graf@zeitreport.de>

hw.graf@zeitreport.de

 

An: Undisclosed-Recipient:; <Undisclosed-Recipient:;>

Datum: Mittwoch, 1. Dezember 2004 15:59

Betreff: 'Rechtsberatungsgesetz' - ...

 

Zwei unserer 'Querdenker'- Partner setzen sich seit Jahren für die Abschaffung des 'Rechtsberatungsgesetzes' ein.

Den beiliegenden 'offenen Brief' gebe ich gerne an alle 'Querdenker' weiter.

...

 

H.-W. Graf

PS: Out there, someone else, somewhere else might just need this information ... please, could you forward it?

Welchem mitdenkenden Mitmenschen sollten Sie diesen Artikel vielleicht schicken?

 

www.innenweltschutz.de

www.anthropos-ev.de

www.private-akademie.com

www.dbsfs.de

www.liberales-forum.de

www.efv-ag.de

www.hanseuni.de

www.kammerjaeger.org

www.avm-seminare.org/quer.html

www.zeitreport.de

 

 

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin der Justiz,

nach Medienverlautbarungen beabsichtigen Sie, das berüchtigte Rechtsberatungsgesetze unter dem euphemistischen Titel „Rechtsdienstleistungsgesetz” fortzuführen. Wenn Sie ein solches Gesetzeswerk schon in das 21. Jahrhundert hineintradieren wollen, sollte doch die Gruppe der Diskutanten erweitert werden.

Dazu soll mein Schreiben beitragen. Es wäre schlecht, wenn die Mitglieder unserer juristischen Stände beim Fassen diesbezüglicher Beschlüsse einsam und allein gelassen würden.

Für die der Thematik unkundigen Personen muß ich auf einige Aspekte der Geschichte des Rechtsberatungsgesetzes hinweisen:

 

1. Das Rechtsberatungsgesetz hatte in seiner ersten Fassung eine nationalsozialistische, berufsständische und antisemitische Ausrichtung. Einer der führenden Verfasser; Herr Raeke, hat dies in einem Kommentar klar erläutert.

 

„Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung: Ein Gesetzgebungswerk, das im marxistisch-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre, das nur auf dem festen Boden nationalsozialistischer und berufsständischer Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger Arbeit vorbereitet wurde von dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Soweit jüdische Anwälte noch praktizieren, verdanken sie das dem Großmut des Führers und müssen sich ihm würdig erweisen. Die große Staatsprüfung ist ein Ausleseverfahren, bei dem es nicht auf die häufig nur zufälligen Noten ankommt, sondern vor allem auf den Nachweis nationalsozialistischer Weltanschauung und nationalsozialistischem Rechtsdenken.” usw.

 

JW 1939 1844

 

Eine Motivbetrachtung der handelnden Personen ist aufschlußreich. Eine antisemitische Verblendung von Raeke und Kameraden kann ausgeschlossen werden. Die Juristen waren sowohl während des Kaiserreiches als auch der Weimarer Republik in rechtsstaatlichen Grundsätzen wie auch in den allgemeinen sittlichen Normen wohlunterrichtet. Damals wie heute tragen gerade Juristen den Stolz auf ihre intellektuelle Brillianz wie eine Monstranz vor sich her. Daß diese Leute nach ein paar Jahren Nazihetze ihre jüdischen Kollegen ernsthaft als lebensunwerte Untermenschen ansahen, ist völlig unglaubhaft.

Entlastende Dummheit kann also nicht attestiert werden.

Triebfeder für die Erdichtung des Rechtsberatungsgesetzes war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die schlichte Gier auf die beruflichen Pfründe ihrer jüdischen Kollegen. In der Tierbeobachtung bezeichnet man das als Futterneid.

Wenn Sie Ihre Schritte einmal in den Süden Berlins lenken, finden Sie in der Villa der berüchtigten Wannseekonferenz (Januar 1942) dokumentiert, wie der industriemäßige Massenmord organisiert wurde. Das Forschen nach dem Zivilberuf der damals handelnden Personen ist gerade für deutsche Justizminister sehr lohnend. Sie werden staunen, wie unter dem Staatssekretärscut und der Sturmbannführerjoppe gar viele Advokatenkittel zum Vorschein kommen. Gerade diejenigen, die zum Schutz der Rechte des einzelnen auch gegen die Macht des Staates berufen waren, vergingen sich am elementarsten Lebensrecht ihrer Mitmenschen am schwersten. Wo war die berufsständische Weltanschauung?

 

2. Diese sollte und soll doch die besonderen Pflichten und Rechte der Personen mit juristischen Berufen auf ihrem Berufsweg lenken. Dennoch haben ausgebildete Juristen während der Zeit von 1933 bis 1945 ca. 35000 Reichsbürger mit Hilfe von Todesurteilen gemeuchelt. Das entspricht etwa der Opferzahl, die Stalins Barbarei nach dem Mai 1945 durch Willkürherrschaft, Verschleppung und ähnliches unter den Deutschen seines Herrschaftsgebietes forderte. Wo war die berufsständische Weltanschauung?

Wenn berufliche Traditionen zur Qualitätssicherung beitragen, wie das Handwerk dies z.B. zeigt, sollte man keine Einwände haben. Das berufsständische Denken der Juristen zeigt jedoch eine furchtbare Sehnsucht nach dem Feudalismus. Die Sprache verrät den Geist! Wenn Juristen über ihre Kundschaft z.B. von „Rechtsuchenden” fabulieren, wird ein ständischer Hochmut sichtbar, der einer freiheitlichen Gesellschaft diametral entgegengesetzt ist. Was empfänden Sie, wenn Ihr Lebensmittelhändler Sie als „Nahrungsuchende” bezeichnen würde?

 

3. Als das Rechtsberatungsgesetz in den fünfziger Jahren unter Streichung der unzweckmäßig gewordenen Judenpassagen wiederbelebt wurde, feierte die freiheitsfeindliche Bevormundung der Bürger fröhliche Urständ. Obwohl die Anwälte durch Gebührenordnung und Anwaltszwang bei höheren Gerichten wirtschaftlich ausreichend gesichert waren, wurde dieses schändliche Gesetz reinstalliert. Die bisherige Spruchpraxis zeigt, daß die chronische Knebelung der Berufsfreiheit gerade im Dienstleistungssektor Alltag ist. Ein Alltag, wie er in freiheitlichen Gesellschaften wahrhaft nicht erdacht werden kann. Keine andere Kulturnation hat ein solches Gesetz. Gerade deshalb fordert die EU die Konkordanz. Freiheitlich denkende Juristen fürchten sich nicht vor der überfälligen Ankunft der deutschen Justiz in der bürgerlichen Gesellschaft. Ein „Rechtsdienstleistungsgesetz” würde dies wieder konterkarieren.

 

Doch einem nicht unbedeutenden Personenkreis aus den juristischen Berufen gelüstet es nach Befreiung von der Freiheit. Ihre Mitbürger sollen sich nicht nach Gutdünken informieren dürfen, über ihr Vermögen nicht verfügen dürfen (bei Abtretungen), sich bei Streitigkeiten nicht vertreten lassen; also einen gewichtigen Teil ihrer Entscheidungs- und Handlungsfreiheit entzogen bekommen. Das speist den Drang nach dem „Rechtsdienstleistungsgesetz”. Der Geist feudaler Zwingherren geht weiter um.

 

Dieser Geist ermöglicht Sondergerichte in der Bundesrepublik.

Obwohl die Schöpfer des Grundgesetzes Sondergerichte ausdrücklich untersagen (wieder wegen der Nazizeit), sitzen Juristen in den Kammern übereinander nichtöffentlich zu Gericht und verhängen Geldstrafen und Berufsverbote. Warum hat sich der Geist des Grundgesetzes diesen nie erschlossen? Standesdenken und Zunftordnung leben und der Geist der Freiheit und Öffentlichkeit ist tot.

 

Mehr als 80 000 Seiten Bundesgesetzblatt sind unser Recht. Sie zwingen, an Tacitus zu denken: „ Je korrupter der Staat, umso vielfältiger die Gesetze”. Es mangelt wahrhaft nicht an Paragraphen sondern an Klarheit der Grundsätze, an Freiheit und Gesittung. Und glauben Sie eigentlich ernsthaft, daß auch ein geschulter Jurist diesen Wirrwarr noch übersieht?

 

Die Wertschätzung der von westalliierten Bajonettspitzen überbrachten Freiheit ist erloschen, wenn Freiheit mit Privilegien verwechselt wird. Mit der Wertschätzung wird auch die Freiheit verloren gehen. Kluge Geister fürchten richtigerweise heute schon die Hammerschläge, die politische und religiöse Extremisten gegen die parlamentarische Demokratie führen werden. Doch schauen Sie sich um! Sehen Sie jetzt den Amboß?

 

Die von Ihnen geleitete Branche ist auf die bevorstehende Prüfung nicht vorbereitet. Hätte sie Gesittung, gäbe es kein Rechtsberatungsgesetz. Gäbe es Taktgefühl einer Elite, würden Überlegungen zum „Rechtsdienstleistungsgesetz” als absurd erkannt. Während Millionen Menschen in Handwerk, Handel und Industrie soziale Sicherungsrechte beschnitten kriegen, soll klammheimlich dies furchtbare Gesetz durch das Parlament gewunken werden. Ein aus undurchsichtigen Gummiparagraphen kunstvoll ersponnener Kokon, in dem der Mief der Zünfte und Stände unseren Juristen morbide Wärme spenden soll. Welch ein Signal?! Zumal die Kundigen wissen, daß die politisch mächtigsten Männer des Landes dieser Berufsgruppe entsprossen.

 

Die erforderlichen finanziellen Einkünfte für ein auskömmliches Leben der mittlerweile ca.120000 Anwälte in Deutschland sind auch mit diesem Gesetz nicht aufzubringen. Selbst der schlimmste Deutschenhasser kann diesem Volk nicht soviel Zank und Streit an den Hals wünschen, um dieses Riesenheer an Anwälten ausreichend zu sättigen. Hier sind andere Korrekturen erforderlich.

 

 

Vorgeblich diente das Rechtsberatungsgesetz dem Schutz der Bürger vor falschem Rechtsrat. Wie kommt das bei einem Bürger wie mir an? Wenn ich Bauchschmerzen habe, kann ich mich verschiedenartig selbst kurieren. Ich kann auch die Hilfe eines staatlich geprüften Arztes , eines Heilpraktikers, eines Homöopathen oder auch eines Wunderheilers in Anspruch nehmen.

Bei einer Fehlentscheidung für eine dieser Varianten riskiere ich als Bürger Leben und Gesundheit und die damit verbundenen großen finanziellen Folgen für Familie und soziale Sicherungssysteme. Ich habe aber die Freiheit zu entscheiden und möchte, das dies auch so bleibt.

 

Habe ich aber ein rechtliches Problem, so darf ich mich nicht bei einem Referenten eines Abgeordneten oder eines Verbandes informieren, obwohl diese Leute das Gesetz mit verfaßt haben und viel besser kennen als ein Anwalt. Und ich darf diesen Menschen den guten Rat nicht einmal entgelten. Das Rechtsberatungsgesetz untersagt dies. Wenn andererseits Freiberufler oder Kleinunternehmer Dienstleistungen anbieten, werden diese mittels Rechtsberatungsgesetz sogar zu „Verbrechern” stilisiert, wenn ich deren Dienste in Anspruch nehme. Wenn ich Forderungen an eine Versicherungsgesellschaft nach einem Unfall an eine Werkstatt oder ein Abschleppunternehmen abtrete, dann handeln diese „ordnungswidrig” wenn sie Briefe für mich schreiben.

Unternehmensberater dürfen sich von Kunden ihre Honorare nicht durch Abtretungen geben lassen; usw..

In Summe werden die Dienstleistungen für mich als Bürger nur teurer oder verschwinden gar vom Markt, weil die Dienstleister von futterneidischen Winkeladvokaten mittels Rechtsberatungsgesetz ruiniert werden. Dabei geht es gewöhnlich nur um kleine Beträge, denn bei größeren Streitigkeiten, die vor Gericht landen, herrscht ab Landgericht sowieso Anwaltszwang.

Es ist diese widerliche Art des staatlichen Durchgriffs auf die Angelegenheiten der Bürger, die den vormundschaftlichen Staat kennzeichnet. Das hinterhältige Gängeln und Kujonieren des Bürgers mit dubiosen Gesetzen ist typisch für die Diktatur. Und aus der Diktatur stammt dieses Gesetz ja auch.

In den demokratischen Staat gelangen solche Machwerke durch eine seltsame Gewohnheit. Vor jeden halbgaren Lobbyistenwunsch werden Paragraphen gemalt und dem Bürger als „Recht und Gesetz” zur peinlichen Befolgung verabreicht. Die Hoffnung, daß die Summe der Egoismen, die die parlamentarische Demokratie hier bedient, Gemeinwohl sei, ist verfehlt. Wenn die Anzahl der Gesetze ein für den Bürger erfaßbares Maß übersteigt, betrachtet er den Verbändestaat nicht mehr als eine Form der parlamentarischen Demokratie sondern nur noch als institutionalisierte Korruption. Hierin liegt die heute wieder aktuelle Gefahr, daß das Kind dann wieder mit dem Bade ausgekippt wird. An den Problemen der deutschen Einheit wird dies deutlich. 1990 schallte den Ossis der wunderbare Ruf entgegen: ” Willkommen in unserer Freiheit; nun Ärmel hoch für blühende Landschaften!” Und dann kam noch leise der kleine Tip:

„Ach, hier ist noch die Kleinigkeit von 80.000 Seiten Gesetz, die bitte strikt zu befolgen sind. Sonst könnt ihr armen russifizierten Ossis nie wieder zu guten Deutschen aufgenordet werden.” Das Ergebnis ist heute bekannt.

 

Das Rechtsberatungsgesetz ist eines der Gesetzesmonster, die Freiheit und Initiative der Bürger nicht nur unterdrücken, sondern aberwitzig unterdrücken. Und wenn Juristen in Judikative, Exekutive und Parlamentsausschüssen solch Machwerk zu ihrem vermeintlichen Vorteil für Recht erklären, zeigt dies nicht nur die Funktionsunfähigkeit der Gewaltenteilung sondern auch eine fürchterliche Geisteshaltung. Dies bereitet mir als einfachem Bürger die meiste Sorge. Die Grenze von Standesdenken zu Standesdünkel ist fließend. Der Dünkel läßt kein Gefühl für die Würde freier Mitbürger mehr zu. Mein bescheidener Einblick in die Spruchpraxis zum Rechtsberatungsgesetz war durchgehend entsetzlich. Es ist nicht verwunderlich, daß gerade Juristen und Ärzte für das Herrenmenschenbrimborium der Nazis besonders anfällig waren.

Ich bitte Sie, Ihre Möglichkeiten und Machtmittel für die ersatzlose Abschaffung dieses Gesetzes einzusetzen. Eine Fortsetzung würde nicht nur für deutsche Juristen ein Mal der Schande sein, sondern auch all die Bürger mit Schmutz besudeln, die sich widerstandslos solche Machwerke als ihr Recht vorsetzen lassen. Alle Menschen, die hinlänglich Einblick in die Vorgänge um dieses Gesetz haben, könnten einen „unauslöschlichen” Ekel vor den Angehörigen der juristischen Berufe in Deutschland bekommen, wenn die freiheitsfeindliche, bevormundende Tradition dieses Gesetzes fortgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Köhler

 

 

 


 

 

Jochen Hartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg (ab 13.06.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.06.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg aufgeführt. 23.03.2015: "... Mit einer reinen wirtschaftsliberalen Professorenpartei, einer FDP 2.0, müssten wir immer um die 5%-Hürde kämpfen. Es sind die sogenannten „kleinen Leute“, die bisher schweigende Mehrheit in unserem Lande, für die wir zu einem Sprachrohr werden müssen. Gender-Wahnsinn, „Political Correctness“ (ich frage mich manchmal, was wohl Franz Josef Strauß oder Alfred Dregger zu der heutigen Situation sagen würden), Geldverschwendung und auch die Innere Sicherheit – die Themen liegen doch auf der Straße. Wir müssen sie nur aufgreifen. Nur so werden wir zu der „Volkspartei“, von der Lucke sprach. Ich merke gerade, dass ich immer noch von „Wir“ spreche. Sie sehen, die AfD liegt mir weiter am Herzen. ..." - http://www.derfflinger.de/politik/jochen-hartmann,-bislang-kreis-und-fraktionsvorsitzender-der-afd-m%C3%BClheim-ruhr,-%C3%BCber-seinen-r%C3%BCcktritt-und-den-richtungsstreit-in-der-afd.html. 22.03.2016: "Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Jochen Hartmann leitete den Vortrag mit den Worten ein, dass er es schon ein wenig seltsam finde, wenn eine Partei, deren Verantwortliche noch vor 30 Jahren auf Deutsche, die von einem Teil ihres Vaterlands in den anderen fliehen wollten, schießen ließen, sich heute als Fürsprecher der Flüchtlinge in den Medien darstellen konnten. Hartmann: „Damals haben sie auch mit Zwangsadoptionen unendliches Leid über Eltern und Kinder gebracht und heute spielten sie den Kümmerer für unbegleitete minderjährige Jugendliche aus dem Nahen Osten.“ Das sei scheinheilig. ..." - https://www.drb-nrw.de/component/attachments/download/610. Herr Hartmann hat offenbar wenig Ahnung über Zwangsadaptionen in der ehemaligen BRD, die zehntausendfach erfolgten und bei der die Kinder und ihre leiblichen Eltern von staatlicher Seite, konkret von den dafür zuständigen Richtern diue Verwandtschaftsbeziehung aberkannt wurde. Von der Strafverfolgung der Homosexuellen in der ehemaligen BRD, ganz zu schweigen, erst im Jahr 2017 macht sich der SPD Justizminister Heiko Maas daran, den Verurteilten eine kleine Entschädigung zuzusprechen. Die vielen Hunderttausende von nichtverheirateten Vätern und ihre Kinder in Deutschland, die in der BRD 60 Jahre lang von Staats wegen aus dem Elterngrundrecht nach Artikel 6 Grundgesetz ausgesperrt wurden, hat bis heute kein einziger eine Entschädigung erhalten, eine Entschuldigung vom Staats wegen für das Unrecht gibt es bis heute nicht. Beteiligt an diesem Unrecht haben sich tausende Richter an den Amtsgerichten, Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht und natürlich auch die damaligen Bundespräsidenten und Bundeskanzler, etc pp. Hier hat sich keiner besser verhalten als ein durchschnittlicher SED-Kreisvorsitzender oder eines der Mitglieder des SED-Politbüros, die für das Grenzregime an der deutsch-deutschen Grenze Verantwortung trugen. Was soll also das Aufgepluster des Herrn Hartmann, wer im Glashaus "Unrechtsstaat BRD" sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. 

 

 

 


 

 



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Frage
Datum: Tue, 14 Dec 2021 23:56:26 +0000
Von: ...
An: info@vaeternotruf.de

Liebes Team Väternotruf

Ich habe ein großes Problem.

Mein Halbbruder und ich sind auf der Suche nach der Wahrheit bzgl eines Familiengeheimnisses.

Unsere gemeinsame Mutter war 4 mal verheiratet, hatte aber auch mehrere außereheliche Beziehungen.

Offenbar gibt es in der Zeit von 1960-1975 und darüber hinaus ein Geheimnis.

Ich galt in der Familie als verstorben und zwar wurde meinem Bruder erzählt, ich habe mich beim Spielen mit der Gardinenkordel aufgehängt.

Nun bin ich aber sehr lebendig, sonst würde ich nicht schreiben.

Eine weitere ältere Schwester soll durch eine Glastür gefallen sein und dabei zu Tode gekommen.

Mein älterer Bruder kennt genau wie mein jüngerer Bruder auch nur das, was ihm erzählt wurde.

Das Amtsgericht hier in Geldern rückt meine Akte nicht raus, die Stadt Krefeld beruft sich auf ein Personenstandsgesetz und rückt auch nichts raus.
Genau an den Orten, wo die Vorfälle passiert sein sollen.

Mein Bruder und ich haben nicht das Geld, um Detektive, Anwälte und sonstiges zu bezahlen.

Ich habe bereits das TV angeschrieben, aber keine Antwort bekommen.

Was Rechtsstaat, unsere Politik, mittlerweile auch die Presse angeht, habe ich den Glauben an das Gute längst verloren.

Wir haben eher einen Unrechtsstaat.

Ich habe hinreichend praktische Erfahrungen sammeln können.

Und ja, ich habe Ihre Seite zum Teil auch gelesen und stimme Ihnen in vielen Punkten zu.

Vielleicht können Sie mir ja auch Tricks verraten, wie ich an Infos komme.

Ansonsten: Wer könnte uns ehrenamtlich oder gegen geringe Gebühr helfen?

Wir wollen irgendwann einmal mit der Geschichte abschließen können.

Liebe Grüße

...

 

 

 


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