Rente 

Rentenversicherung


 

 

 

Gleichberechtigung

Männer fordern gleiche Rechte

Gerd Niewerth

Nur Frankreichs Müttern werden bislang für jedes Kind zwei Rentenjahre gutgeschrieben. Oberster Gerichtshof hat diese Praxis nun untersagt, auch Väter haben Anspruch auf diesen Bonus. Nun sucht der Staat nach einer finanzierbaren Lösung.

Nicht nur beim Kinderkriegen, auch wenn's um staatliche Hilfen für die Mütter geht, ist Frankreich Europameister. Das Rundum-Sorglos-Paket fängt bei Ganztagsbetreuung und Steuergeschenken an und hört bei satten Gutschriften für die Rente auf. Nun gehen Frankreichs Väter auf die Barrikaden. Im Geschlechterkampf mit vertauschten Rollen pochen sie nun auf volle Gleichberechtigung. Sie wollen ebenfalls in den Genuss einer Väter-Rentenprämie bekommen.

Gérard Reverend ist Präsident der Vereinigung „les papas – les mamans” und lautstarker Befürworter einer Rentenreform zugunsten seiner Geschlechtsgenossen. „Wir müssen raus aus der Falle der Diskriminierung”, sagte er der Zeitung „Le Parisien”. Derzeit gibt es den Renten-Bonus nur für Mütter: zwei Jahre für jedes Kind. Hat eine Frau beispielsweise drei Kinder bekommen, darf sie sechs Jahre vor Erreichen der Altersgrenze den Ruhestand antreten. Eine Praxis, gegen die mehrere Väter mit Erfolg geklagt haben. Der „Cour de Cassation”, der Oberste Gerichtshof, gab ihnen Recht. Die Folge: Ab heute muss Arbeits- und Sozialminister Xavier Darcos mit den Sozialpartnern nach einer praktikable Lösung suchen.

Die Rentenprämie für Mütter hatte der Gesetzgeber in bester Absicht ins Leben gerufen. Von ihr sollen Frauen profitieren, die fürs Kinderkriegen und -erziehen einen Karriereknick und Einbußen beim Gehalt in Kauf nehmen. Doch Gérard Reverend prangert die „sexistischen Prinzipien der Gesetzestexte” an, in diesem Falle zugunsten der Frauen. „Heute spielen auch die Väter eine maßgebliche Rolle. Es gibt keinen Grund, warum Väter nicht dieselben Vergünstigungen erhalten.” Insbesondere bei den allein erziehenden Vätern sei nicht einzusehen, dass ihnen der Rentenbonus vorenthalten wird.

Mit etwa vier Milliarden Euro belastet die Rentenvergünstigung für Mütter das französische Sozialbudget. Vätern nun denselben Bonus zu gewähren, würde die Ausgaben verdoppeln, doch die Staatskassen sind leer. Was also tun? Zwei Reformmodelle liegen auf dem Tisch: Nach dem ersten würde den Eltern die Wahlfreiheit zugestanden, ob Papa oder Mama der Rentenbonus gutgeschrieben wird. Die Kehrseite: Was geschieht im Fall einer Trennung?

Variante zwei sieht deshalb vor, dass das erste Jahr zugunsten der Mutter verbucht wird, während das zweite Bonus-Jahr an den geht, der tatsächlich für die Kinder den Job an den Nagel gehängt hat. Die Sozialistin und frühere Justizministerin Elisabeth Guigou verteidigt das geltende Regelwerk zugunsten Frankreichs Mütter und widerspricht sie dem positiv gezeichneten Bild vom modernen Vater: „Erziehungsurlaub wird heute lediglich von einem Prozent aller Väter in Anspruch genommen.”

28.08.2009

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/politik/2009/8/28/news-131050840/detail.html

 

 


 

 

 

 

Gerechtigkeit als Ausbeutung - Familien in der Sozialversicherung

 

Der Artikel aus Die Welt:

Das Wort Gerechtigkeit ist das Aphrodisiakum unserer Sozialpolitiker. Wenn es zum letzten Kick nicht reicht, setzen sie noch das Attribut "sozial" dazu; dann sind sie vollends high. Im Namen dieser Sozialgerechtigkeit ermahnt Kurt Beck die SPD, den Dachdecker nicht bis 67 dachdecken zu lassen; sorgt sich Karl Lauterbach um die Geringverdiener, die in der Rentenversicherung zu kurz kommen; beklagt Bert Rürup, der Universalberater aller bisherigen und zukünftigen Bundesregierungen, das Schicksal der berufstätigen Frau, die nur geringe Chancen hat, nach 45 Arbeitsjahren den vollen Rentenanspruch zu erwerben. Immer neue Ungerechtigkeiten, die immer neue Eingriffe verlangen: Das schafft Arbeit, zumindest für die riesige Betreuungsindustrie.

Nur eine Figur kommt in den Gerechtigkeitsbilanzen niemals vor. Das ist die Mutter, die für ihre Kinder sorgt. Sie produziert durch diese Art von Arbeit zwar das Deckungskapital, ohne das die auf Abriss programmierte Rentenversicherung schon längst in sich zusammengefallen wäre. Das hilft den Müttern aber nichts, weil sich die Sozialpolitiker sämtlicher Parteien auf die Ausrede verständigt haben, dass der Familienlastenausgleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Soll heißen: Wir kümmern uns nicht drum. Die Ungerechtigkeit soll nicht dort bekämpft werden, wo sie entsteht, im Rentenversicherungssystem, sondern irgendwo anders. Also nirgends.

Im deutschen Alterssicherungssystem stehen Kinder und Mütter an allerletzter Stelle - mit katastrophalen Folgen für das ganze Land. Gewiß, die Rente soll Lohn für Lebensleistung sein und beitragsadäquat bemessen werden; Norbert Blüm ist niemals müde geworden, mit diesen Begriffen um sich zu werfen und seine Nachfolger sprechen ihm das nach. Für Rosa Rees, die in Karlsruhe das Trümmerfrauenurteil erwirkt hatte, hält dieser Sprachgebrauch die unfreundliche Mitteilung bereit, dass sie im Leben nichts geleistet und keinen Beitrag erbracht hat, der mit mehr abzugelten wäre als einem lächerlichen Almosen im Alter. Ihre neun Kinder haben den Alterslohn für Leute aufzubringen, mit denen sie nichts verbindet als eine Versicherungsnummer, während die eigene Mutter mit einem Hungerlohn abgespeist wird. Für Norbert Blüm ist das gerecht.

Das Gegenstück vermutlich auch. Für das soll hier der Name von Andrea Nahles stehen, der früheren Juso-Chefin und heutigen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Als gelernte Sozialpolitikerin weiß sie, wie man sich einzurichten hat, um auf der Sonnenseite des Systems zu leben. Berufspolitikerin die sie ist, wird sie im Ruhestand blendend versorgt sein - durch Kinder, die sie selbst nicht hat. Auch ohne den üppigen Alterslohn ihres Lebenspartners, des Gewerkschaftsfunktionärs und VW-Vorstandes Horst Neumann, hinzuzurechnen, dürfte sie dann 30- oder 40mal so gut dastehen wie die arme Rosa Rees. Solche Rechnungen machen verständlich, warum die Linke das Prinzip der intergenerativen Umverteilung in allen Zweigen des Versicherungssystems mit soviel Zähigkeit verteidigt.

Zusammen lassen die zwei Beispiele erkennen, was Sozialgerechtigkeit in Wirklichkeit bedeutet. Sie meint Ausbeutung auf dem Wege des Transfers, Leben auf Kosten von Kindern, für die man selbst nicht gesorgt hat. Solange es dabei bleibt, wird es in Deutschland nicht mehr Nachwuchs geben. Wer rechnen kann, wird es so machen wie Frau Nahles und darauf achten, dass der Alterslohn von Frauen an die Berufstätigkeit gekoppelt bleibt, nicht an die Arbeit, die eine Mutter zum Wohle ihrer Kinder und der Gesellschaft insgesamt in der Familie leistet. Denn nur diese Art von Umverteilung verschafft den Kinderlosen, die in der Politik den Ton angeben, die Aussicht auf einen fetten Lohn im Alter.

Sie leben gut von den Gesetzen, die sie selbst gemacht haben. Noch. Denn wie jedes ungerechte Regime ist das System der Transferausbeutung auf Untergang programmiert. Die wenigen Jungen werden die vielen Alten, die von ihnen ihren Alterslohn einfordern, mit Hohn und Spott bedenken. Nachdem alle Versuche, auf der Einnahmeseite des Systems Gerechtigkeit herzustellen, am Widerstand der Sozialpolitiker gescheitert sind, muss man es jetzt mit der nachholenden Gerechtigkeit versuchen. Soll heißen: die Rente für alle diejenigen kürzen, die sich auf Kosten anderer ein schönes Leben machen, und damit bei den Gaunern, die das Debakel angerichtet haben, beginnen. Drei Fragen sind an sie zu stellen: Was habt ihr gewußt? Was habt ihr getan? Was habt ihr unterlassen? Wenn sie darauf keine plausible Antwort wissen, soll man sie haftbar machen. Oder gilt das Verursacherprinzip nur im Umweltschutz?

 

 

Die Welt

25.03.2006

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Selbstredend bekommen von ihren Kinder getrennt lebende Väter vom Staat überhaupt keine Rentenanwartschaften für ihre Kinder. Auch dann nicht, wenn sie sich umfänglich um ihre Kinder gekümmert haben oder dies umfänglich tun wollten aber auf Grund der väterfeindlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung daran gehindert wurden.

 

 

 

 


 

 

 

Altersvermögensgesetz

Ab dem 1. Januar 2002 tritt die neue Rentenreform mit dem "Altersvermögensgesetz" in Kraft und erreicht schrittweise bis 2008 ihren höchsten Stand. Alleinstehende bekommen dann jährlich bis zu 300 DM staatlichen Zuschuss, zu den von ihnen angesparten Betrag. Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es weitere 360 DM.

"Ein Anspruch auf Kinderzulage besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Anleger kindergeldberechtigt ist.", so heisst es in der internen Schulungsunterlage einer Bank.

Getrennterziehende und Kindesunterhalt zahlende Väter werden also davon ausgeschlossen sein, da ja die Mutter das Kindergeld bezieht. Andererseits wird in Gesetz und Rechtssprechung dauert davon fabuliert, dass Barunterhalt (Vater) und Betreuungsunterhalt (Mutter) gegenüber dem Kind gleichwertig seien. Das das die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat offenbar nicht so sehen, zeigt sich an der Aussperrung der Väter beim "Altersvermögensgesetz".

Fazit: Getrennterziehende "nichtbetreuende" Väter fallen staatlicherseits regelmäßig hinten runter. Na ja, wenigstens dafür sind sie gut genug.

 

Väternotruf , 19.6.2001

 


 

 

 

Infobroschüre der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und sonstiger Rentenversicherungsträger zum Thema Rente

 Seite 53, Thema: Kindererziehungszeiten

 

"Bei einer gemeinsamen (Hervorhebung vn.de) Erziehung von Mutter und Vater ist grundsätzlich die Mutter wegen der Kindererziehung versicherungspflichtig. Die Kindererziehungszeit kann dem Vater nur durch eine besondere Erklärung beider Elternteilen zugeordnet werden."

9/2001

 

 


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