Richterliche Unabhängigkeit


 

 

 

Marmor, Stahl und Eisen bricht, aber unsere Freundschaft nicht.

Ein hoher Politiker, der betrunken 2 Arbeiter überfahren hat, fragt seinen Parteifreund , der Richter am Amtsgericht ist, was denn nun bei der Gerichtsverhandlung passieren würde. "Mach dir keine Sorgen, das kriegen wir schon hin", meint der Richter. "Der eine, der durch deine Autoscheibe flog, der kriegt ein Verfahren wegen Einbruch. Und der, der bei dem Zusammenstoß 15 Meter durch die Luft flog, den verfolgen wir wegen Unfallflucht "

 

 

 


 

 

 

 

Richterliche Unabhängigkeit gibt es nicht, auch wenn das mancher nicht wahrhaben will. Natürlich ist ein Richter in Deutschland finanziell und beamtenrechtlich weitestgehend abgesichert - und das ist auch gut so. Sonst  hätten wir wohl Zustände, wie sie in "Bananenrepubliken" üblich waren und wohl noch immer sind, wo der örtliche Diktator den Richter kurzerhand absetzen oder erschießen lässt, wenn dieser ihm nicht genehmes "Recht" spricht.

Unabhängig ist der deutsche Richter / die deutsche Richterin natürlich auch nicht. Zum einen gibt es eine öffentliche Meinung und zum anderen will zumindest der ehrgeizige und zielstrebige Richter auch mal befördert werden, z. B. zum Landgericht oder Oberlandesgericht und da gilt es schon neben der perfekten Beherrschung von Paragrafen auch die richtige Meinung zu haben, die von den Beförderungsgremien gewünscht wird.

Unabhängig ist der Richter auch deshalb nicht, weil sein Urteil mittels Beschwerde anfechtbar ist und dann vor dem Oberlandesgericht bestand haben muss. Der Richter weiß aber schon bei seiner Urteilsfindung, welche Meinung am Oberlandesgericht vorherrscht und welche Urteile er prompt wieder auf seinen Schreibtisch zurückbekommt. Und da er sich doppelte Arbeit sparen will, liegt die Versuchung nahe, das Ersturteil gleich so zu machen, dass Beschwerde nur in den Fällen eingereicht werden, ohnehin keinen Erfolg beim OLG haben werden.

Unabhängig ist der Richter, insbesondere in ländlichen und kleinstädtischen Bereichen auch nicht, denn er ist dort sozial eingebunden, hat eventuell seine Kinder auf der Waldorfschule, in der auch eine der am Verfahren beteiligte Rechtsanwältin ihre Tochter hat.

Richterliche Unabhängigkeit ist demzufolge ein Ziel und eine ständige Aufgabe, der sich der Richter in seiner Arbeit versuchen kann, anzunähern, notfalls auch auf Kosten seiner Karrierechancen.

 


 

 

19. - 21. November 2003 / Gewaltenteilung Justiz Medien

DRITTE, VIERTE, FUENFTE GEWALT

Rechtspflege gegenueber Medien und Lobbyismus

 

Die Gewaltenteilung zwischen Justiz, Parlament und Regierung soll Buergerinnen und Buerger vor Willkuer schuetzen. Mit diesen drei Staatsgewalten konkurrieren laengst Medien und Lobbyismus. Wie ist es um deren Legitimation bestellt? Kommt das Machtgefuege aus der Balance? Veraendert sich die Rolle der Justiz?

 

ReferentInnen:

Wolfgang Gerhards - Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Duesseldorf

Annemarie Luetkes, Ministerin fuer Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein, Vorsitzende der Konferenz der Justizministerinnen und -minister, Kiel

PD Dr. Dr. Stefan Machura - Ruhr-Universitaet Bochum

Iris Speiser - Institut fuer Rechtsinformatik, Universitaet des Saarlandes, Saarbruecken

Manfred Mauren - Journalist, Dozent fuer elektronische Medien, dbb akademie, Koenigswinter

PD Dr. Christian Lahusen - Lehrstuhl fuer Soziologie II, Otto-Friedrich-Universitaet Bamberg

Walter Dury - Praesident des Pfaelzischen Oberlandesgerichts, Zweibruecken

 

Tagungsleitung: Dr. Helmut Geiger Tel.: 07164 / 79 208

Tagungsnummer: 521103

 

Evangelische Akademie Bad Boll

73087 Bad Boll

Tel.: (07164) 79 300

Fax: (07164) 79 5300

eMail: pressestelle@ev-akademie-boll.de

Internet: http://www.ev-akademie-boll.de

 

 

 

Kommentar Väternotrurf

"Die Gewaltenteilung zwischen Justiz, Parlament und Regierung soll Buergerinnen und Buerger vor Willkuer schuetzen." Das klingt erst mal schön. Und im Vergleich zu terroristischen Regimes in der Dritten Welt oder dem realsozialistischen Staaten des ehemaligen Ostblocks ist diese Idee in der Bundesrepublik Deutschland sicher relativ gut etabliert. Wer da aber meint, die bundesdeutsche Justiz schütze wirksam vor Willkür, der hat noch nicht die Freuden genossen, die so mancher Trennungsvater in den Mühlen der Justiz erfahren darf. Und was ist, wenn der betreffende Richter, an den unser ahnungslose Vater gerät, selber der Willkür frönt? Dann bleibt dem Vater Gott sei Dank noch das Versammlungsrecht, die Medien insofern sie mal das Thema aufgreifen oder das Internet.

 

Literatur zum Thema:

"Vom Mythos der Unabhängigkeit. Über das Dasein und Sosein der Deutschen Richter", Baden-Baden, 1996

 

 


 

 

 

"Schwarze Roben, weiße Westen. Richterkarriere contra richterliche Unabhängigkeit"

Werner Stichs, Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe 

in: "justament drei", 2000, S. 30-31

 

Ein kritischer Blick auf die Beförderungspraxis in den Gerichten. 

 

 


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