Runder Tisch
Einbau runder oder anderer Richtertische ohne Podest ausnahmslos verboten
"Gerade die Familiengerichte sehen sich vor die Aufgabe gestellt, in Trennungssituationen pragmatische und psychisch erträgliche Regelungen zu finden, um die Trennung zu erleichtern, die Schicksalsgemeinschaft Familie in neue Existenzformen zu begleiten und Schaden von den Kindern abzuwenden. Solche Überlegungen bewogen die Richter des Amtsgerichts Freising, als sie 1988 die Möglichkeit bekamen, ihre Vorstellungen beim Bau des neuen Gerichtsgebäudes einzubringen und gegen den anfänglichen Widerstand der für den Bau Verantwortlichen des Oberlandesgerichts die Ausstattung des für das Familiengericht vorgesehenen Sitzungssaales mit einem runden Tisch durchzusetzen. ... Der Grundgedanke war, die sich trennenden Ehegatten `an einen Tisch zu setzen`, also die gewachsene Frontalstellung schon durch die Sitzordnung etwas aufzulösen und damit die Kommunikation zu erleichtern.
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Nach der Einweihung des neuen Gerichtsgebäudes im Juli 1989 durch die Justizministerin, die den Tisch mit einem Durchmesser von 2,5 Metern missbilligend zur Kenntnis genommen hatte, wurde durch ein Ministerialschreiben vom 5. September 1989 der Einbau runder oder anderer Richtertische ohne Podest ausnahmslos verboten, weil ´von der bewährten Übung, den Richtertisch auf einem Podest an einer Stirnseite eines Saales anzuordnen, nicht abgegangen werden` könne, um die allseitige Verwendbarkeit sicherzustellen.
"Der runde Tisch - die zukunftsweisende Ausstattung eines Gerichtssaales"
Hartmut Dihm in: "Betrifft Justiz", März 2002, S. 264-269