Samenraub


 

 

 

 

 

19. April 2012

Künstliche Befruchtung: Ärzte müssen Unterhalt zahlen

Erst verhalfen sie zwei Kindern zum Leben, jetzt müssen sie tief in die Tasche greifen: Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung sind zwei Dortmunder Frauenärzte am Donnerstag verurteilt worden, den Unterhalt für die im November 2007 geborenen Zwillinge zu übernehmen.

...

Der 40-jährige Verpackungsdesigner aus Hattingen hatte das Sperma 2004 einfrieren lassen. Der Lagerungsvertrag war auf zwölf Monate abgeschlossen. Richterin Gisela Kothe-Pawel sagte in der Urteilsbegründung: «Nach einem Jahr wäre das Sperma zu vernichten gewesen.» Und: «Wir sind überzeugt, dass der Kläger nicht damit einverstanden war, dass das Sperma für eine künstliche Befruchtung benutzt wird.» Die Dortmunder Ärzte hatten im Prozess erklärt, dass sie nie mit Problemen gerechnet hätten, weil normalerweise nur Menschen zu ihnen kämen, die schon lange einen großen Kinderwunsch hätten.

...

http://www.stern.de/panorama/aerzte-muessen-unterhalt-zahlen-1815791.html

 

 

 


 

 

Vaterschaft verwehrt

Gericht erkennt biologischen Vater nicht an

Frankfurt (dpa/lhe) - Der biologische Vater eines Kindes hat nicht zwangsläufig Anspruch auf die rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem grundlegenden Beschluss entschieden. Nach Darstellung des Gerichts muss das an sich berechtigte Interesse des biologischen Vaters gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten, wenn das Kind eine feste Bindung zu seinem vermeintlichen Vater entwickelt hat (Az.: 3 UF 124/06).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines biologischen Vaters auf Anerkennung seiner Vaterschaft ab. Nachdem ein Test zu fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit die biologische Vaterschaft des Klägers für einen inzwischen elf Jahre alten Jungen ergeben hatte, wollte der Mann seine gerichtliche Anerkennung als Vater erreichen. Die Mutter des Kindes ist zwar inzwischen von dem vermeintlichen Vater geschieden, der Junge hat aber nach ihren Angaben nach wie vor eine sehr intensive Beziehung zu dem Mann.

Gang nach Karlsruhe

Vor diesem Hintergrund sah das Oberlandesgericht keine rechtliche Verpflichtung, dem Begehren des Klägers zu folgen. Die sozial-familiären Bindungen des Kindes müssten Vorrang haben. Denn es sei nicht auszuschließen, dass es erheblichen Schaden nehme, wenn amtlich die Vaterschaft einer anderen Person festgestellt werde.

Nach Angaben der Zeitschrift "OLG-Report" ist die Entscheidung der Frankfurter Richter allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie liege vielmehr wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Az.: XII ZR 18/07).

01.07.2008

 http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1360722

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Lüge hat vorrang, so könnte man das Urteil der Frankfurter Richter vom 3. Senat für Familiensachen kommentieren. Doch das wollen wir nicht tun, denn wir wissen, die Partei, die Partei die hat immer recht und wer`s nicht glaubt, kommt in die Normannenstraße zur Vernehmung, dann wird er ja schon sehen, was er davon hat, sich mit der Obrigkeit anzulegen.

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Donnerstag, 20. Mai 2004 10:34

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: (Kein Thema)

 

Meine Frage:

Sind Frauen den immer die Gewinnerinnen, wenn sie einem ungewollt, nur weil Ihre Biologische Uhr tickte, ein Kind untergejubelt hat? ( Und jetzt als Unfall darlegen. )

Was oder Wo kann ich da Hilfe bekommen?

Ich bin die Lebensgefährtin des Ungewollten Vaters.

Ich versteh einfach nicht, warum Frauen wegen einem One-night-stand alle Rechte haben und der Mann immer nur der Arsch der zahlen muß ist.

Da ich selbst eine Frau bin, weiß ich das Frau jederzeit für sich entscheiden kann, ob Kind ja oder nein, nur was ist mit den Männern? Frau sagt "ich nehm die Pille", Mann verhütet trozdem "wirft den Pariser dann aber achtlos in den Müll". 1 Jahr später liegt dann das Schreiben vom Jugendamt im Briefkasten.

Wo ist das Recht des Mannes? Wo ist das Recht der Gleichberechtigung? Wo ist das Recht auf eigene Entscheidungen?

 

 

Hallo Frau ?

 

das Problem liegt wohl darin, zum einen nachzuweisen, dass die Frau einen Samenraub begangen hat. Aber auch aus Sicht des Kindes wird ein Unterhaltsanspruch nicht zu verneinen sein, weil das Kind ja nichts dafür kann auf welche Weise es zustande gekommen ist.

es bliebe dann nur die Idee eines Schadensersatzanspruches des Vaters gegen die Mutter wegen Samenraub.

 

Gruß Anton, Väternotruf

 

 

 

 


zurück