Scheidungsindustrie


 

 

Gütertrennung

An einer Ampel hält hinter einem Auto ein Motorradfahrer. Nach wenigen Sekunden fällt der Motorradfahrer einfach um. Der Autofahrer steigt aus und hilft, das Motorrad wieder aufzurichten. Dieses Spielchen wiederholt sich nun einige Ampeln lang, bis der Autofahrer fragt: "Sagen Sie mal, was ist denn mit Ihnen los? Warum kippen sie an jeder Ampel um?"

Der Motorradfahrer ganz entgeistert: "Ach, ich weiß auch nicht, meine Frau hat sich scheiden lassen!"

Autofahrer: "Was hat das denn damit zu tun?"

Motorradfahrer: "Sie hat den Beiwagen bekommen!"

 

 

In Deutschland leben Tausende von Professionellen, Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Gutachter, Verfahrenspfleger, Familienrichter, Psychotherapeuten, Familienberater, Familientherapeuten, Umgangbegleiter davon, dass sich andere Menschen (Männer und Frauen) streiten, trennen - und weiter streiten.

Die Beteiligung eines Teils der am Elternkonflikt beteiligten Professionellen, nämlich die der Rechtsanwälte ist in der Regel nicht nur überflüssig, sondern sogar Kindeswohl- und Elternwohlschädlich. Alle anderen Professionellen haben in der Regel einen wie auch im gearteten positiven Auftrag und sind direkt oder indirekt dem Kindeswohl verpflichtet. Nicht so bei den Anwälten, diese haben kontradiktorisch die wie auch immer gearteten Interessen ihrer Mandanten (Mutter oder Vater) zu vertreten. Die Anwälte bringen neben den Eltern selber dass größte Eskalationspotential in den elterlichen Kampf ein. Der Auftrag des Anwaltes lautet nicht Konfliktlösung, sondern einseitige Parteienvertretung. Und auch der Auftrag des Mandates / der Mandantin an den Anwalt lautet nicht Konfliktlösung, sondern Sieg für sich selbst und Niederlage für den anderen Elternteil.

Im Familienkonflikt gibt es aber systemisch betrachtet keine Lösung, bei der nur die Interessen einer Seite Berücksichtigung finden. Der Rechtsanwalt ist daher der Lösungsverhinderer per se, allerdings einer der mit staatlichem Segen und teils sogar aus Steuermitteln finanziert agiert.

Bei den anderen beteiligten Professionellen kann man erst einmal davon ausgehen, dass ihr Einsatz sinnvoll sein könnte. Nun ist es aber so, dass auch professionell Arbeitende wirtschaftliche Eigeninteressen haben. Das ist erst einmal was völlig normales. Wenn ich als Psychologe eine eigene Praxis betreibe, muss ich die Mieter bezahlen, habe Bürokosten und ein Gehalt soll der Mensch ja schließlich auch bekommen, auch ein Kinderheim muss seine Kosten erwirtschaften, auch eine Pflegefamilie benötigt das Pflegegeld für die Abdeckung des nicht unwesentlichen Aufwands. Doch dies birgt gleichzeitig die Gefahr, das nur wenig Interesse besteht, bei der Lösung von Konflikten mitzuwirken. So kann es passieren, dass ein Kinderheim Entwicklungsberichte über ein aufgenommenes Kind schreibt, in dem davor gewarnt wird, dass das Kind wieder in seine Herkunftsfamilie zurück kann, obwohl sich die Verhältnisse in der Herkunftsfamilie inzwischen deutlich verbessert haben können. 

Die Pflegeeltern betrachten möglicherweise die leiblichen Eltern als ihre Feinde, weil diese ihnen das Kind und auch eine nicht unerhebliche Einkommensquelle wegnehmen können.

 

 

 

Was ist zu tun?

A) Rechtsanwälte

Schritt 1: Rechtsanwälte sollten vor Beginn eines familiengerichtlichen Verfahrens auf die Berücksichtigung des Kindswohls vereidigt werden.

Schritt 2: Rechtsanwälte ohne eine zertifizierte Mediationsausbildung dürfen in familiengerichtlichen Verfahren nicht tätig werden.

Schritt 3: Rechtsanwälte ohne eine zertifizierte Ausbildung in Kinderpsychologie dürfen in familiengerichtlichen Verfahren nicht mehr tätig werden.

Schritt 4: Die Ausnahmeweise Zulassung von  Rechtsanwälten in einem familiengerichtlichen Verfahren ist durch einen Beschluss des Familiengerichtes zu begründen, wenn hierfür erhebliche Gründe vorgebracht werden können.

 

B) Andere Professionelle 

Hier hilft "auf die Finger schauen und auf die Finger klopfen", wenn es Not tut. Dies ist zum einen Aufgabe der Jugendämter, die für die sinnvolle Verwendung von Steuermitteln verantwortlich sind.

Zum anderen ist es Aufgabe der Öffentlichkeit, genau hinzuschauen, wie und ob Professionelle, Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen ihrem Auftrag nachkommen.  

 

Und dann transformiert sich die Scheidungsindustrie zur professionellen Krisenbegleitung für Kinder, Väter und Mütter. 

 


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