Schlafmütze
Urteil: Richter im Schlafrock ...!
Quelle: newsletter@formblitz.de
"Sekundenschlaf bei Richtern
Was bei Autofahrern tödlich enden kann, muss bei Richtern noch lange nicht zu einem zu einem Fehlurteil führen: der Sekundenschlaf.
So musste ein Mann erfahren, dass das Wegnicken und plötzliche Hochschrecken eines Richters bei einem Prozess zur Integrationsbeihilfe für ein behindertes Kind noch lange kein Revisionsgrund ist.
Das BUNDESVERWALTUNGSGERICHT kam zu dem erstaunlichen Schluss: "Das Schließen der Augen über weite Strecken der Verhandlung und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden."
Und auch das Hochschrecken sei kein Signal für richterlichen Schlummer, denn daraus könne bestenfalls geschlossen werden, dass "es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat."
Erst wenn ein tiefes, hörbares Atmen oder Schnarchen sowie andere Anzeichen fehlender Orientierung hinzukämen, müsse man davon ausgehen, dass es sich um einen Richter im Schlafrock handele."
Posteingang 09.10.2007
Der Mythos von der hohen Moral der Richter
Wolfang Neskovic
Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zuruckgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten.
Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. Darüber hinaus signalisieren viele Gerichtsentscheidungen eine Geisteshaltung, die tendenziell frauen-, gewerkschafts- und ausländerfeindlich ist. Das Sozialstaatsprinzip ist in der Rechtsprechung zur kleinen Schwester des großen Bruders Rechtsstaat verkümmert. Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt. Für viele Strafrichter ist der Strafprozess noch immer ein „Gesundbrunnen" und das Eigentum wichtiger als Gesundheit und Leben. Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein „anständiges" Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des voraus-eilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung.
Eine Kritik in einer Fachzeitschrift wird allemal ernster genommen als die von Prozessparteien. Die Aufhebung eines Urteils durch die höhere Instanz wird als tadelnde „Schulnote" missverstanden. Nicht wenige Richterkollegen beurteilen den Wert ihrer richterlichen Arbeit nach der Anzahl ihrer Aufhebungen. Politisch steht der Feind - insbesondere bei den Obergerichten - weiterhin links und nicht rechts. Es ist sicherlich kein Zufall, dass die erstinstanzlichen Zuständigkeiten in politischen Strafsachen und bei Großprojekten bei den Oberlandesgerichten beziehungsweise Oberverwaltungsgerichten angesiedelt worden sind. Bei den Obergerichten hat Bismarck bis heute gesiegt. Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute. In der Personalförderung wird immer noch der Rechtstechnokrat und Paragraphenreiter bevorzugt, der mit einem konservativen Staatsverständnis ausgestattet, wendig und anpassungsfähig, mit schwach ausgeprägtem Rückgrat an seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der menschlich empfindsam und unabhängig sein Amt wahrnimmt, der sich sozial engagiert und sich dazu bekennt, hat in der Personalpolitik wenig Chancen.
Dies muss geändert werden. Neue Richterinnen und Richter braucht das Land. Es wird Zeit, daß hierüber eine öffentliche Diskussion einsetzt.
Wolfgang-Dragi Neskovic (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck
Erschienen in: Zeitschrift für anwaltliche Praxis (ZAP), Nr. 14, vom 25. 7. 1990, S. 625
Neskovic war vom 05.06.1990 bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof, Richter am Landgericht Lübeck.
Ulrich Vultejus zum Achtzigsten
Justizreform erschöpft sich nicht in der Veränderung von Strukturen und Gesetzen. Sie ist ein gesellschaftlicher Prozess, der vor dem Hintergrund einer kritischen öffentlichen Diskussion in dem Wandel der Mentalität der Juristen selbst wurzelt. Diese schlichte Erkenntnis brauchte lange Zeit, um Anhänger unter den Richtern zu finden. Einer, der viel dazu beigetragen hat, ist Ulrich Vultejus. Ihn, der am 12. Juli 2007 seinen achtzigsten Geburtstag feiert, muss man auf die Frage, welche Juristen in die zur Halbzeit der Bundesrepublik noch eintönig-mausgraue (politisch: schwarze) Justizszene Farbe gebracht haben, mit an erster Stelle nennen.
Dem in einem liberalen und NS-kritischen Elternhaus aufgewachsenen Siebzehnjährigen trug sein lebenslanger Nonkonformismus schon 1943 ein schließlich eingestelltes Strafverfahren ein. Unter Berufung auf ein angeblich eingereichtes, aber tatsächlich nicht vorhandenes ärztliches Attest war er zwölf Monate lang dem Dienst in der Hitlerjugend ferngeblieben. Später wusste er sich mit Hilfe eines verständnisvollen Krankenhausarztes der Einberufung zur Wehrmacht zu entziehen.
Über das mit einem glänzenden Examen abgeschlossene Jurastudium und die Referendarzeit führte der berufliche Lebensweg Vultejus zunächst als Richter an das idyllische Amtsgericht Bad Harzburg, bis er wegen dessen Auflösung zum Amtsgericht Hildesheim als dessen stellvertretender Direktor kam. Mit seiner Forderung nach gesellschaftlichem Engagement gerade auch der Juristen machte er Ernst: durch seine Mitarbeit im Bundesvorstand der in der Gewerkschaft ÖTV organisierten Richter (auch als niedersächsischer Landesvorsitzender) und in dessen Strafrechtsausschuss, als Vorsitzender der Humanistischen Union, der bis heute wichtigen und unverzichtbaren Bürgerrechtsvereinigung, bei Landtagsanhörungen und mit vielen anderen Initiativen. An mehreren Fachhochschulen war er in der Lehre tätig. Als Richter verkörperte er das Gegenbild des reinen Rechtstechnokraten, mit verständlich gemachten Entscheidungen, die wegen seiner einfühlsamen und umgänglichen Verhandlungsführung selbst von den verurteilten Angeklagten meist akzeptiert wurden. Durch die Zivilcourage, mit der er sich dem nach oben orientierenden Justizapparat, auch dem von der Kollegenschaft ausgehenden Anpassungsdruck stets widersetzte, gab er vorbildhaft der jüngeren Richtergeneration seiner Zeit wichtige Impulse.
Dass ein so vielseitiger, seinen Beruf kritisch reflektierender Jurist nicht für hohe Beförderungsämter geschaffen war – dort muss man vor allem die Fähigkeit zur trockenen Scheingelehrsamkeit und natürlich zum Opportunismus unter Beweis stellen – liegt nahe. So blieb er bis zur Pensionierung Amtsrichter. Leiter einer großen Gerichtsbehörde, dort durch die Konzentration auf organisatorische Aufgaben den Menschen entfremdet, wollte er ohnehin nie sein. Der Zeit als Richter in Bad Harzburg hat er wohl etwas nachgetrauert. An einem kleinen Gericht ist der Richter dem Leben der Bürger am engsten verbunden.
In der öffentlichen Wahrnehmung stand weniger der Richter als der Justizkritiker Vultejus im Vordergrund. Auch da zeigte er Rückgrat. Es waren seinerzeit spektakuläre Fälle, die Vultejus in den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht haben: Unter dem von der Justizverwaltung missbrauchten Stichwort „Mäßigungsgebot“ – danach habe ein Richter sich mit kritischen Äußerungen in der Öffentlichkeit zurückzuhalten, bis hin zur Kritikabstinenz gegenüber Vorgesetzten und Kollegen – versuchte das niedersächsische Justizministerium, vertreten durch folgsame Gerichtspräsidenten, hartnäckig immer wieder, Ulrich Vultejus einen Maulkorb umzuhängen. Durch Mitunterzeichnung einer Zeitungsanzeige war er im Jahre 1980 mit anderen Bürgern für die Aufrechterhaltung eines Arbeitsgerichtsurteils eingetreten, das in einem Berufsverbotsfall einem Lehramtsanwärter Recht gegeben hatte. Gegen dies Urteil hatte das niedersächsische Justizministerium nicht nur das mit linientreuen Richtern besetzte Landesarbeitsgerichte angerufen, sondern auch den jungen Arbeitsrichter, der das Urteil sorgfältig begründet hatte, schikaniert und schließlich zum Ausscheiden aus der Justiz gedrängt. Der an das Landesarbeitsgericht gerichtete Appell des Zeitungsaufrufs, es bei der verfassungsgemäßen Entscheidung des Arbeitsgerichts zu belassen, hatte die absurde Folge eines disziplinarischen Verweises mit dem Vorwurf, Vultejus habe durch Mitunterzeichnung der Zeitungsanzeige die hohen Herren des Landesarbeitsgerichts unter Druck gesetzt.
Zu einem ersten Disziplinarverfahren gegen Vultejus war es schon im Jahre 1976 gekommen. Damals hatte er mit seinen Schöffen über die Anklage gegen den leitenden Manager eines großen Unternehmens zu entscheiden. Dem Wirtschaftsboss war von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, die Betriebsratwahl in seinem Unternehmen dadurch behindert zu haben, dass er die Hälfte der Belegschaft entließ. Als der Manager – obgleich ausdrücklich vorher gewarnt – der Hauptverhandlung provokatorisch fern blieb, behandelte Vultejus ihn wie jeden anderen Bürger: Er erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Deshalb, aber auch weil Vultejus Vorsitzender der Fachgruppe in der Gewerkschaft ÖTV sei, lehnte der Verteidiger des Angeklagten Vultejus als Richter ab. Der dafür zuständige Direktor des Amtsgerichtes, seinerseits Mitglied des konservativen Richterbundes und auch der CDU, gab dem Ablehnungsantrag ohne jegliche Begründung statt. Das löste ein lebhaftes Echo in Presse und Rundfunk aus. Auch Vultejus, der sich von der wirtschaftsnahen Presse scharf angegriffen sah, wurde schließlich interviewt. Auf die Frage des Interviewers, ob der Amtsgerichtsdirektor den Ablehnungsbeschluss nicht hätte begründen müssen, anstatt sich einfach stillschweigend den Ablehnungsgründen des Verteidigers anzuschließen, entgegnete Vultejus, ja, er halte die Entscheidung für unfair, übrigens auch deshalb für gesetzwidrig, weil der Staatsanwaltschaft kein rechtliches Gehör gewährt worden sei. Vor allem empöre ihn die Ablehnung, weil sie unterstelle, dass gewerkschaftszugehörige Richter weniger objektiv als konservative urteilen würden. Auch wegen dieses Interviews wurde Vultejus disziplinarrechtlich verfolgt. Zwar wurde er in erster Instanz freigesprochen. Von den in die höhere Ebene eingebetteten Richtern der weiteren Instanzen wurde er aber schließlich verurteilt.
Befremdlich war auch die Einmischung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle Harald Franzki. In einem langen Leserbrief in einer Tageszeitung warf Franzki Vultejus eine Verletzung seiner Amtspflichten vor. Mit diesem öffentlichen Angriff gegen einen Untergebenen hatte der Oberlandesgerichtspräsident gegen seine eigene Dienstpflicht, nämlich zur Fürsorge und guten Zusammenarbeit mit seinen Richtern, verstoßen. Um eine Erwähnung des Namens Franzki kommt man hier aber auch aus einem anderen Grunde nicht herum. Franzki hatte nämlich in eigener Person gezeigt, wie sehr man in der Frage, ob jemand befangen sei, nach zweierlei Maß urteilen kann: Als Vultejus sich einmal an einer Diskussion zur Ausklammerung der NS-Justiz in der Richterfortbildung beteiligen wollte, hatte Franzki dies zu verhindern versucht. Auch sonst hatte er sich immer wieder der rückhaltlosen Aufarbeitung der NS-Justiz widersetzt, hatte sich sogar selbst zu Vorträgen an der Deutschen Richterakademie in Trier mit apologetischer Tendenz zu diesem Thema in den Vordergrund gedrängt. War er dafür wirklich an erster Stelle berufen? Darüber, dass Franzki einen für zahlreiche Todesurteile verantwortlichen Reichsanwalt am Volksgerichtshof zum Vater hatte, habe ich bislang, zu Lebzeiten von Harald Franzki, geschwiegen. Jemand für die Verfehlungen von Familienangehörigen verantwortlich zu machen, wäre ja eine Art Sippenhaft. Ist ein Jurist mit einer solchen Familienvergangenheit aber wirklich unvoreingenommen, wenn er die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zu behindern sucht? Neben Harald Franzki gab es in der bundesdeutschen Justizgeschichte allerdings zahlreiche weitere Beispiele dafür, dass arrivierte Söhne oder auch die als Schüler und Assistenten schwer belasteter NS-Juristen Aufgewachsenen sich an der Vergangenheitsverdrängung maßgeblich beteiligt haben.
Durch all diese Reglementierungsversuche und weitere Schikanen ließ Vultejus sich nicht davon abbringen, für richterliche Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit zu kämpfen. Unverdrossen brachte er es bis vor den Bundesgerichtshof, dass jener Präsident des Oberlandesgerichts Celle den ihm unterstellten Strafrichtern „Empfehlungen“ gab, wie sie in den politisch motivierten Strafprozessen (damals ging es vor allem um die RAF-Prozesse) zu agieren hätten.
Neben dem schon vor ihm auf den Plan getretenen Theo Rasehorn und wenigen anderen war Ulrich Vultejus einer der wenigen, die einer in Diktion und Auftreten erstarrten und dem Mainstream angepassten Richterschaft zur Meinungspluralität verholfen haben. Das geschah auch mit seinen zahlreichen Veröffentlichungen. Das Schreiben von fußnotengespickten und mit vielen Nachweisen angereicherten Abhandlungen hat er allerdings anderen überlassen. Stattdessen schrieb er gedankenreich eine originelle, glänzende und witzige Feder. Allein als Autor der Zeitschrift „ÖTV in der Rechtspflege“ war seine Kreativität unerschöpflich. Wer weiß, dass sich hinter den Autoren „Urs Tatze“ und „Wally Walfisch“ Ulrich Vultejus verbarg? Ein gelegentliches Pseudonym war wohl nötig, damit die Artikel von Vultejus nicht gelegentlich eine ganze Ausgabe füllten. Aber welch anderer Richter oder Beamte hätte sich sonst um wichtige Themen gekümmert? Wer, wenn nicht Vultejus, hätte sich beispielsweise des Mehr auf Abwehr als auf Einfühlung gerichteten Kampfbegriffes wie den des „Querulanten“ angenommen. In seiner Dankesrede („Der domestizierte Richter“) zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 warnte er vor einer „Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist“. Seine in vielen Fachzeitschriften erschienen Beiträge galten unter anderem auch dem Kampf gegen den unveränderten § 218 StGB und die ständige Ausdehnung der Sicherheitsgesetze.
Die Bücher von Ulrich Vultejus sind noch immer lesenswert. In dem Buch „Kampfanzug unter der Robe. Kriegsgerichtsbarkeit des II. und III. Weltkrieges“ brachte er neben der ersten Darstellung der Lebensläufe von Wehrmachtsrichtern die heimlichen Vorbereitungen für den Aufbau einer neuen Kriegsgerichtsbarkeit ans Licht der Öffentlichkeit. Erst dadurch wurden Bundesjustizministerium und Bundesverteidigungsministerium zur Aufgabe dieser verfassungswidrigen Pläne gezwungen. Prompt folgte der nächste Prozess. Der ehemalige Wehrmachtsjurist und nun Marburger Professor Erich Schwinge verklagte Ulrich Vultejus auf Unterlassung. Vultejus hatte nämlich aufgedeckt, was Schwinge bis dahin bestritten hatte: ein Todesurteil gefällt zu haben – „grausamer als ein Heinrich Himmler“, Himmler hatte nämlich den Verurteilten begnadigt. Auf dem langen Instanzenweg unterlag Vultejus vor dem Landgericht Hannover und auch vor dem OLG Celle – anderes war in der damaligen niedersächsischen Justiz kaum zu erwarten! –, obsiegte dann aber vor dem Bundesgerichtshof, vor einem ausnahmsweise mit jüngeren, vergangenheitskritischen Richtern besetzten Zivilsenat Dass Schwinge weitaus mehr von ihm gefällte Todesurteile verschwiegen hatte, kam erst viele Jahre später ans Tageslicht. Interessant sind auch Vultejus’ Lebenserinnerungen („Nachrichten aus dem Inneren der Justiz“, Hildesheim 1998). Lernen können jüngere Juristen daraus nicht nur, was menschliches Verhalten eines Richters bedeutet, sondern auch, wie wichtig Selbstkritik an eigenem früheren richterlichen Verhalten ist. Die allermeisten unserer Richter sind zu einem solchen Eingeständnis von Fehlern oder Unterlassungen unfähig. Eine Fehlerkultur – in dem Sinn, dass man Fehler bekennen muss, um daraus zu lernen – wäre für die deutsche Justiz bitter nötig.
Heute, schon vor einigen Jahren nach Berlin umgezogen, lebt Ulrich Vultejus in Berlin. Auch wenn er sich, wie es einem in diesem Alter zusteht, mehr auf das Privatleben zurückgezogen hat und leisere Töne bevorzugt, zeigt er noch immer Schaffenskraft. Dies vor allem durch intensive Beobachtung der literarischen Szene, über die er – wie kann es bei ihm anders sein? – ständig schreibt, vor allem mit Rezensionen über Biographien.
Dem Freund und Mitstreiter Ulrich Vultejus zum achtzigsten Geburtstag herzlichen Glückwunsch, Dank für seine Leistungen und gute Wünsche für das nächste Jahrzehnt.
Wolfenbüttel, 12.07.2007
Helmut Kramer
http://kramerwf.de/Ulrich-Vultejus-zum-Achtzigsten.187.0.html