Schöffengericht
Schöffengericht
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Das Schöffengericht ist in Deutschland ein Spruchkörper des Amtsgerichts in Strafverfahren.
Das Schöffengericht ist nach seiner Zuständigkeit zwischen dem Strafrichter beim Amtsgericht und der Strafkammer beim Landgericht angesiedelt. Es ist für die Verhandlung über Verbrechen zuständig, wenn die Straferwartung vier Jahre nicht übersteigt, und für Vergehen, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt. Nicht zuständig ist das Schöffengericht, wenn wegen der besonderen Bedeutung die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht erhebt oder sonst die erstinstanzliche Zuständigkeit beim Landgericht oder Oberlandesgericht liegt, etwa in Staatsschutzsachen.
Die Strafgewalt des Schöffengerichts reicht wie die des Strafrichters bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Das Schöffengericht ist wie der Strafrichter nicht befugt, Urteile auszusprechen, welche die Anordnung einer Sicherungsverwahrung oder eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorsehen.
In Jugendstrafsachen oder Jugendschutzsachen wird das Schöffengericht als Jugendschöffengericht tätig, wenn die Verhängung von Jugendstrafe zu erwarten ist.
Das Schöffengericht ist in der Regel mit zwei Schöffen und einem Berufsrichter besetzt. Wenn die zu verhandelnde Sache von besonderem Umfang ist, kann ein weiterer Berufsrichter hinzugezogen werden. Dieses Schöffengericht wird dann erweitertes Schöffengericht genannt. Die Voraussetzungen und Zuständigkeitsregelungen sind dieselben wie beim eigentlichen Schöffengericht.
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13.06.2009
Kindsmissbrauch war eine Erfindung der Ex-Frau
Von Klaus Utzni
Es ist ein öffentlicher Prozess, bei dem ein Vater als mutmaßlicher Kinderschänder angeklagt ist, beschuldigt von seiner Ex-Frau. Auch das Fernsehen berichtet über den Fall. Doch das Urteil stellt die Anklage auf den Kopf. Der 36-jährige Immobilienmakler wird vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner zur Tatzeit 18 Monate alten Tochter glasklar freigesprochen - ohne Wenn und Aber.
In der Urteilsbegründung dreht Vorsitzender Richter Bernhard Kugler den Spieß um. Er bezichtigt die Anzeigeerstatterin, die als Zeugin im Prozess alle Vorwürfe vehement wiederholt hatte, der Lüge: „Sie hat ganz bewusst versucht, den Angeklagten in die Pfanne zu hauen, ihn als Kinderschänder an den Pranger zu stellen. Und das ist leider nicht der erste Fall, dass jemand zu Unrecht beschuldigt wird“. Der Angeklagte, der stets seine Unschuld beteuert hatte, ist erleichtert, sagt aber zugleich: „Dieser Prozess war für mich erniedrigend“. Das Schöffengericht kann seine Gefühlslage verstehen. Das Gericht habe die Anklage zugelassen, weil die Angaben der Ex-Frau auch nach einem psychologischen Gutachten glaubhaft erschienen, begründet Richter Kugler. Und ohne zusätzliche Zeugen, benannt von der Verteidigung, hätte es, räumt das Gericht ein, für den Angeklagten „schlecht ausgesehen“.
Diese Zeugen, zwei ehemalige Lebenspartner der Frau und ein Verwandter, hatten die 30-Jährige als „aggressiv“ und als „Geschichtenerzählerin“ beschrieben und - so das Gericht - in zwei Punkten objektiv der Lüge überführt. Verteidiger Gerhard Decker hatte denn auch in seinem Plädoyer das Verhalten der Frau als „Riesenschweinerei“ bezeichnet: „Für einen Angeklagten ist es ganz, ganz schwer, sich gegen einen solchen Vorwurf zur Wehr zu setzen“. Das Gericht habe eine „Granatenlüge“ aufgedeckt, die für die Zeugin Folgen haben müsse. Geahndet werden müsse auch der Brief des Anwalts der Frau mit Drohungen gegen seinen Mandanten, die „schon fast eine versuchte Erpressung darstellen“, forderte Decker. „Ich schäme mich für diesen Kollegen“. Staatsanwältin Alexandra Körner, die ebenfalls auf Freispruch plädiert hatte, wird nun wohl Ermittlungen gegen die Frau und ihren Anwalt einleiten. Als Motiv für die falschen Beschuldigungen nimmt das Gericht den Sorgerechtsstreit der inzwischen geschiedenen Eheleute um die kleine Tochter an.
07.02.2009