Schufa


 

 

Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie hat die Aufgabe, ihre Vertragspartner, z.B. Banken, Kreditkartengesellschaften, Versandhandel und Telekommunikationsunternehmen, vor Kreditausfällen zu schützen.

In den Schufa-Daten finden sich sowohl die Informationen, die sie von ihren Vertragspartnern erhält als auch die Informationen aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, so. z.B. über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die ERöffnung eines Konkursverfahrens.

Ein uneingeschränktes Auskunftsrecht bei der Schufa haben nur Banken, Leasind- und Kreditkartenfirmen im sogenannten A-Verfahren.

Schufa-Daten werden für längstens fünf Jahre gespeichert.

Verspätete Ratenzahlungen, unwidersprochene Mahnbescheide sowie Zwangsvollstreckungen werden drei Jahr nach der ersten Speicherung gelöscht, wenn inzwischen alle berechtigen Forderungen durch den Schuldner beglichen worden sind.

Eine Eigenauskunft können Sie gegen eine geringe Gebühr bei der Schufa bekommen.

www.schufa.de

 

 

 


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