Schuld

Verschuldensprinzip - Zerrüttungsprinzip


 

 

 

Bis 1977 galt im Scheidungsrecht das "Verschuldensprinzip". Das Verschuldensprinzip setzte sich zum Ziel herauszufinden, welche "Schuld" der eine oder der andere am Scheitern der Ehe hat. Je nach Maß der Schuld des einzelnen, welches der Richter meinte herausgefunden zu haben, wurde die Folgen der Scheidung ausgesprochen.

Das "Verschuldensprinzip" wurde in der Folge durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst. Das bedeutete, eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, eine Prüfung, wer welche Schuld hätte, war fortan nicht mehr Aufgabe des Richters.

Im heutigen Recht gibt es nur noch im Strafrecht ein "Verschuldensprinzip". Der Strafrichter hat herauszufinden, ob der Angeklagte "schuldig" ist oder nicht. Wird er schuldig gesprochen, wird er oder sie bestraft.

 

Obwohl das "Verschuldensprinzip" offiziell abgeschafft wurde, entspricht es einem mächtigen Bedürfnis der sich im Konflikt befindlichen Partner (Mann und Frau) einen Schuldigen für die Trennung zu finden. Der Schuldige ist natürlich immer der jeweils andere. Das Phänomen eine/n Schuldigen zu finden, kann nicht überraschen, wenn man weiß welches hohe Maß an Kränkungen sich beide Partner über einen längeren Zeitraum gegenseitig zugefügt haben, ehe der Konflikt offen ausbricht und eine Trennung ansteht (siehe dazu: "Kränkungen - verletzte Gefühle", Bärbel Wardetzki in: "Gestaltkritik, www.gestaltkritik.de). Hinter dem Bedürfnis eine/n Schuldige/n zu finden, steckt das Bedürfnis diese/n zu bestrafen, für die vielen (narzisstischen) Kränkungen die einem der andere real oder vermeintlich zugefügt hat..

Aus der Sicht der systemischen Familientherapie gibt es keinen Schuldigen. Auch in der Mediation ist es Prinzip, sich nicht die völlig sinnlose Aufgabe zu machen, einen Schuldigen herauszufinden. Dass es aber bei vielen professionell Tätigen wie SozialpädagogInnen, Familienrichter/innen, Verfahrenspfleger/innen und sogar bei Mitarbeiter/innen von Familienberatungsstellen ein ausgeprägtes Bedürfnis zu geben scheint, einen Schuldigen / eine Schuldige zu suchen und festzustellen, verwundert auf den ersten Blick schon.

Bei genaueren Hinsehen wird man aber feststellen können, dass Professionelle sich häufig mit einer der streitenden Parteien identifizieren und deren Sichtweise übernehmen. Dies passiert um so eher, wie Professionelle sich über ihre eigenen ihnen unbewußten Gefühle im Unklaren sind und aus eigenen persönlichen Verstrickungen heraus agieren. Um dieses Risiko weitestgehend zu minimieren, müssten professionell Tätige überhaupt erst einmal ein Problembewusstsein haben, statt wie man es nicht selten antrifft Arroganz, Überheblichkeit, Selbstüberschätzung und Selbstherrlichkeit. Zum anderen müssten sie ein Mindestmaß an therapeutische Selbsterfahrung genossen haben(dies geschieht zum Beispiel in jeder anspruchsvollen therapeutischen Ausbildung)  und berufsbegleitend eine Form der fachlichen Reflexion und Selbstreflexion finden, die auch die Gefühlsebene mit einschließt.

Philipp, 9.10.01


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