Schuldfähigkeit
Schuldunfähigkeit
Schuldunfähigkeit (früher auch Zurechnungsunfähigkeit genannt) ist der wichtigste Schuldausschließungsgrund, den das Strafgesetzbuch kennt. Das deutsche Strafrecht beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Im deutschen Strafgesetzbuch wird die Schuldunfähigkeit in den §§ 19, 20 und 21 geregelt. Schuldunfähigkeit ist nicht mit Deliktsunfähigkeit aus dem Zivilrecht gleichzusetzen, obwohl häufig beide Voraussetzungen vorliegen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit
Kommentar Väternotruf:
Ein bei Staatsanwälten und Strafrichtern beliebter Trick, tötende Mütter vor dem Strafrecht zu bewahren ist die Behauptung einer sogenannten Schuldunfähigkeit im Tatzeitraum. Nur, im Tatzeitraum war gar kein Staatsanwalt oder Richter anwesend, sonst wäre die Tat sicher auch nicht passiert. Woher will der Staatsanwalt oder Richter dann aber wissen, dass die tötende Mutter im Tatzeitraum schuldunfähig war? Für dieses astrologische Wunderwerk benötigt die Justiz einen sogenannten Sachverständigen. Sachverständige sind Menschen, die von sich behaupten, sie könnten in die Vergangenheit sehen, wie es da wirklich war. "Sachverständige" sind also Hellseher, die in unserem wissenschaftsgläubigen Zeitalter in die Kristallkugel blicken und dabei nach hinten schauen. Während sie so in die Vergangenheit schauen, erblicken sie mit ihrem astrologischen Blick die Schuldunfähigkeit der Mutter und schon am nächsten Tag teilen sie das dem Staatsanwalt mit, der auf diese Nachricht schon hoffnungsvoll gewartet hat, denn nun kann er weitere Ermittlungen einstellen und braucht keine Anklage erheben. Das spart der Justiz Zeit und ein schlechtes Gewissen, denn schließlich will man einer tötenden Mutter nicht zu nahe treten, denn sie ist ja schon genug bestraft, dass ihr Kind nun tot ist und sie an diesem ihre Neurose nicht mehr abarbeiten kann.
Während Frauen oft für schuldunfähig erklärt werden (ist ja auch verständlich, denn Frauen haben nach offizieller Lesart ohnehin nicht alle Tassen im Schrank, deshalb bedarf es auch flächendeckend des Einsatzes von Frauenbeauftragen, wohingegen es keine Männerbeauftragten gibt, weil Männer für weniger hilfsbedürftig gehalten werden), werden Männer fast immer für schuldfähig erklärt. Denn ein Mann ist immer bei Verstand - so die offizielle Lesart - deshalb gibt es auch kein Bundesmännerministerium, weil Männer so etwas laut offizieller Vorstellungskraft nicht brauchen.
Schuldfähigkeitsbegutachtung - Zur Verantwortung des Gutachters
Prof. Dr. Helmut Kury (*)
Erstabdruck in Praxis der Rechtspsychologie 7 (2), November 1997, S. 240 ff.
http://www.beschwerdezentrum.de/_kommentar/2004kw11.htm
Freispruch
Mutter, die ihren Sohn tötete, war schuldunfähig
Montag, 15. September 2008
Richter des Landgerichtes Berlin haben eine Frau freigesprochen, die ihren behinderten Sohn getötet hat. Die 61-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Das Gericht kam aber zu der Auffassung, dass sie zur Tatzeit schwer depressiv und deswegen schuldunfähig war.
„Ein Leben ohne Marco ist für mich die größte Strafe“, sagte Eveline G. vor der Urteilsverkündung. „Er fehlt mir so sehr.“ Wirkungsvoller hätte die 61-Jährige die Tragik dieses Prozesses kaum beschreiben können. Denn sie war es ja, die ihren schwerstbehinderten Sohn Marco am 28. Oktober 2007 nach 26 Jahren aufopferungsvoller Pflege tötete. Eine Tat, für die sie aber nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ein Moabiter Schwurgericht sprach sie gestern frei.
Dabei bezogen sich die Richter vor allem auf ein Gutachten des forensischen Psychiaters Norbert Konrad, der Eveline G. Schuldunfähigkeit attestierte. Er sprach von „einer schweren depressiven Episode“, die ihre Steuerungsfähigkeit stark beeinträchtigt habe.
Eveline G. hatte ihrem Sohn am 28. Oktober in ihrer gemeinsamen Wohnung in der Freisinger Straße in Schöneberg zunächst ein Gebräu aus starken Schlaf- und Beruhigungsmitteln eingeflößt. Als er schon betäubt war, hatte sie ihm mit einem kleinen Küchenmesser an beiden Handgelenken Schnittverletzungen zugefügt. Anschließend nahm sie eine Überdosis Tabletten und schnitt sich die Pulsadern auf. Sie konnte jedoch noch rechtzeitig gefunden und gerettet werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Eveline G. wegen Totschlags angeklagt; am Ende der Beweisaufnahme wegen der vom Gutachter festgestellten Schuldunfähigkeit wie die Verteidigung für einen Freispruch plädiert. Das Gericht und auch der Gutachter gingen von einem sogenannten erweiterten Suizidversuch aus. Im Laufe des Verfahrens war von der Kammer zeitweise sogar ein „Töten auf Verlangen“ in Betracht gezogen worden. Dabei bezogen sich Richter und Schöffen auf eine von Eveline G. geschilderte Situation kurz vor Marcos Tod: Beide hätten aneinandergekuschelt im Ehebett gelegen. Sie habe ihm weinend von der verstorbenen Oma erzählt; dass deren Seele jetzt frei sei und sie nicht mehr leiden müsse. „Willst du zu Oma?“, habe sie gefragt. Und Marco, der wegen seiner Behinderung nicht sprechen konnte, habe nach oben geblickt. Das bedeutete: ja.
An das Geschehen danach hatte Eveline G. keine Erinnerung. Der Gutachter hielt diese Amnesie für durchaus nachvollziehbar. Sie könne wegen der Medikamentenüberdosis toxische Ursachen haben, sagte er. Es könne sich aber auch um Verdrängung handeln, um sich nicht quälend erinnern zu müssen.
Kampf mit den Behörden
Marco hatte bei der Geburt unter Sauerstoffmangel gelitten und war seitdem schwerstbehindert. Ursache war ein Ärztefehler. Die Eltern hatten damals eine Entschädigung bekommen. Wenig später kam es zur Scheidung. Seitdem lebte die gelernte Friseurin mit dem Jungen allein. Zeugen beschrieben, dass sie sich selbstlos um Marco gekümmert habe. Es war aber auch aufgefallen, dass sie – vor allem in der letzten Zeit – mit dieser Pflege psychisch überfordert gewesen sei.
Verstärkt hatte sich Eveline G.s Unsicherheit durch das Gefühl, von Ämtern im Stich gelassen zu werden. Sie habe „ständig gegen die Behörden gekämpft“, um Bewilligungen für einen Einzelfallbetreuer, der sich um Marco kümmerte, zu bekommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Andere geplante Fördermaßnahmen wurden gänzlich gestrichen. So auch ein Kursus für computergestützte Kommunikation, der Marco hätte helfen können, sich zu verständigen. „Wir waren nur Kostenträger, ich kam mir vor wie eine Bettlerin“, hatte Eveline G. vor Gericht verbittert resümiert.
Anderseits hatte sie aber auch strikt abgelehnt, Marco in ein Heim zu geben. Die Angeklagte habe Angst gehabt, dass ihr Kind dort nicht gut betreut werde, hieß es in der Urteilsbegründung. Zugleich habe sie befürchtet, ihren Lebensinhalt zu verlieren. Im Oktober sei dann noch ein Streit mit ihrem Lebensgefährten dazu gekommen. Dieser drohende Verlust beider Menschen habe ihre Depressionen noch verstärkt.
Eveline G. ist noch immer in psychotherapeutischer Behandlung. Ob ihr das endgültig hilft, bleibt abzuwarten. Der Gutachter hielt es für möglich, dass sie ihr Leben lang depressiv bleiben werde.
Michael Mielke
www.morgenpost.de/berlin/article881424/Mutter_die_ihren_Sohn_toetete_war_schuldunfaehig.html
Bahnunfall am 10.01.2008 in Bissendorf/Linne doch fehlgeschlagener Mitnahmesuizid / Freispruch
Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Anklage wegen versuchten Totschlags.
Ein Zug der Westfalenbahn stieß dort mit ca. 140 km/h auf einem Bahnübergang am Bahnkilometer 119,943 mit einem PKW Citroen zusammen, der trotz geschlossener Halbschranke auf die Gleise gefahren und dort stehen geblieben war. Bei dem Zusammenstoß wurde die 36 Jahre alte Fahrerin schwer verletzt. Ihr auf der Rückbank in einem Kindersitz angeschnallter 2 Jahre alter Sohn wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Der Zugführer erlitt einen Schock. Der PKW wurde weit weg geschleudert und total zerstört, an dem Zug entstand erheblicher Sachschaden.
Zunächst waren die Ermittler der Polizei Melle und der Staatsanwaltschaft Osnabrück von einem Unfallereignis ausgegangen. Äußerungen der Mutter nach dem Unfall und die weiteren Ermittlungen ergaben dann aber den Verdacht, dass es sich hier um ein versuchtes Tötungsdelikt mit anschließenden fehlgeschlagenen Suizid gehandelt haben könnte. Die Mutter wollte offenbar wegen einer nicht überwundenen Trennung vom Kindsvater aus dem Leben scheiden und zuvor ihren Sohn töten.
Gegen die Angeschuldigte hat das Amtsgericht Osnabrück einen Haftbefehl erlassen, dessen Vollzug allerdings zur Zeit ausgesetzt ist. Die Anklage wurde vor dem Landgericht Osnabrück – Schwurgericht – erhoben. Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht anberaumt.
Dr. Retemeyer/Staatsanwalt und Pressesprecher
20.06.2008
Nachtrag vom 14.08.2008
Angeklagte Mutter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück hat am 13.August 2008 die angeklagte Mutter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Dieses Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwältin.
Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung war die Angeklagte aufgrund einer schweren Depression zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen. Eine Wiederholungsgefahr ist nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligten nicht gegeben. Somit bestand auch für die Staatsanwaltschaft keine Veranlassung, eine Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu beantragen.
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C47935499_N37287533_L20_D0_I3749624
Kommentar Väternotruf:
Na das ist ja mal wieder ein dicker Hund. Eine Mutter versucht ihren Sohn zu töten und die Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück spricht die angeklagte Mutter wegen angeblicher Schuldunfähigkeit frei..
Auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird nicht veranlasst, weil eine Wiederholungsgefahr "nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligten" angeblich nicht gegeben sein.
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, heißt es bei Goethe. Eine Wiederholungsgefahr ist schon deshalb gegeben, weil die Mutter mit dem nächsten Partner, mit dem sie zusammenkommt, ein zweites Kind haben könnte. Trennt sich dann auch dieser Mann von ihr, besteht die Gefahr, dass die Mutter wieder in ein Auto einsteigt und sich samt Kind vom nächsten Zug überrollen lässt.
Man darf sicher sein, wäre der Täter ein Vater gewesen, er wäre sicher nicht so sanft behandelt worden.
Schwerin
Wer ist schuld am Tod von Lea-Sophie?
Oberflächlich wirken die Eltern von Lea-Sophie nicht brutal. Der Vater will beweisen, dass er kaum schuldig ist am Tod des Mädchens. Doch es bleiben Fragen.
Von FOCUS-Autor Rüdiger Pannenborg
In Schwerin begann heute vor der zweiten großen Strafkammer der Prozess um zwei Menschen, die ihre Tochter schlicht verhungern und verdursten ließen. Für die Staatsanwaltschaft war es nichts anderes als Mord. Den beiden 23 und 26 Jahre alten Angeklagten attestiert die Staatsanwaltschaft „Gefühlskälte“ und „Grausamkeit“. Doch die beiden Beklagten passen so gar nicht in das Schema brutaler Elternbilder.
Nicole G. trat im geschmackvollen dunkelgrauen gestreiften Hosenanzug und Stefan T. in gepflegter dunkelgrauer Kombination vor die Schranken des Gerichtes. Fast wirkten sie, wie das typische Bild einer lieben Nachbarfamilie. Unauffällig, kinderlieb, tierlieb und sauber. Nichttrinker, Nichtraucher und andere Drogen nur aus Erzählungen kennend. Genauso war es auch im Leben der jetzt Angeklagten. Dennoch schwebt das Damoklesschwert des Strafgesetzbuches über die beiden Menschen. Mögliches Urteil: Lebenslänglich. Beide sind nach Auffassung der psychologischen Gutachter voll schuldfähig.
Am ersten Verhandlungstag äußert sich lediglich Stefan T. – und auch das nur über seinen Anwalt. Die beiden Pflichtverteidiger der Mutter schweigen. Rechtsanwalt Ralph Schürmann geht nach der Verlesung der zweiseitigen Anklage in die Offensive. Resümee seines Vortrages: Stefan T. habe eigentlich keinen direkten Draht zur gemeinsamen Tochter gehabt. G. sei für das Kind zuständig gewesen, ebenso wie für Essen, Hygenie und die komplette Versorgung. Auch das Kind habe er in den letzten Wochen nie unbekleidet gesehen. „Sie hatte immer eine Strumpfhose und Oberbekleidung an“. Als Vater habe er versagt, ließ der Ex-Bundeswehrsoldat verkünden.
Nicole G. – eine Rabenmutter?
Von der Mutter ist auch in den nachfolgenden Aussagen des Klinikarztes Dirk-Reiner Böttcher kaum die Rede. Sie blickt immer noch stumpf in Richtung Fenster. Sie kommt auch in den Aussagen der Ärzte nicht vor. Gesprochen hat Klinikarzt Böttcher lediglich mit dem Vater. „Zweimal habe ich mit ihm Kontakt gehabt.“ Einmal habe der Vater ihn zwei Stunden nach der Einlieferung angerufen. „Am Telefon hat der Vater geweint, als ich ihm die lebensbedrohliche Lage seiner Tochter mitteilen musste“, erinnert sich der Intensivmediziner. Der zweite telefonische Kontakt erfolgte gegen 1.30 Uhr. Zweieinhalb Stunden, nachdem das Herz von Lea-Sophie aufgehört hatte zu schlagen.
Auch der am 20. November herbeigerufene Notarzt Detlev Thiele hatte die Mutter nie zu Gesicht bekommen. Als der Mediziner in der Kieler Straße 15 in Schwerin-Lankow die Wohnung im fünften Geschoss des Plattenbaues abends betrat, sah er lediglich den Vater vor dem Kind kniend. „Mit der Mutter hatte ich keinen Kontakt.“ G. war zusammen mit dem erst gerade zwei Monate alten Bruder von Lea-Sophie im Nebenraum. Zusammen mit diversen Haustieren.
War der Druck der Familie letztlich so groß, wie es T. schildert? Aber kannte der Großvater Norbert G., der sich permanent in das Leben der kleinen Familie einmischen wollte, zu recht den beiden Angeklagten die Reife für die Erziehung ihrer Tochter? G. hatte Angst davor, sich anderen Menschen mit den Problemen anzuvertrauen, sagt Stefan T. Sie fürchtete offenbar, das Jugendamt ihr die beiden Kinder wegnehmen könnte.
„Verkotet, verdreckt, verdurstet und verhungert“
Warum beide letztlich die kleine Lea-Sophie bis auf 7,5 Kilo herabhungern ließen und erst zu spät Hilfe holten, bleibt unklar. Ebenso wie die Tatsache, warum die offenkundig völlig überforderten Eltern von den zuständigen städtischen Stellen allein gelassen wurden. Warum ein Kind aus einem nahezu klinisch sauberen Umfeld, „verkotet, verdreckt, verdurstet und verhungert“ lediglich zum Sterben in ein Krankenhaus transportiert werden musste, bleibt unverständlich.
Im Zweifel stehen nicht nur die betroffenen Allgemeinmediziner. „In meinem Leben habe ich so etwas noch nicht gesehen“, sagt Intensivarzt Böttcher über Lea-Sophie. Auch auf die beiden psychologischen Gutachter kommen sicher noch eine Reihe Fragen zu. Bislang mussten beide nur klären, ob die beiden Angeklagten schuldfähig sind. Der kleine Bruder Justin, dem es zum Zeitpunkt der Tat gut ging, lebt bei den von beiden Angeklagten eher auf Distanz gehaltenen Großeltern. Sie waren es, die über anderthalb Jahre die zuständigen Schweriner Behörden auf die Lebenssituation von Lea-Sophie versuchten aufmerksam zu machen.
15.04.2008
http://www.focus.de/panorama/welt/schwerin-wer-ist-schuld-am-tod-von-lea-sophie_aid_295395.html
Kommentar Väternotruf:
Da haben die beiden Eltern aber wohl Pech gehabt, dass sie in Schwerin wohnen und nicht im Landkreis Plön, wo eine Mutter in Darry am 15.12.2007 ihre fünf Kinder tötete, ohne dass offenbar bis zum heutigen Tag ein Strafverfahren vor dem zuständigen Landgericht Kiel eröffnet worden wäre.
Was lehrt uns das? In Ostdeutschland sind die Gerichte übermäßig streng. Das kommt von 40-Jahren SED-Diktatur. Im Westen Deutschland, der nach Kriegsende in den Genuss der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kam, ist man da wesentlich liberaler. Wer als Mutter seine fünf Kinder tötet, hat gute Aussichten sich in den nächsten Jahre in der Psychiatrie aufhalten zu dürfen und dann irgendwann ganz unauffällig entlassen zu werden. Einer möglichen Wiederholungsgefahr begegnet man ganz einfach durch Sterilisation der Mutter.
Der Tod der kleinen Céline
Das Protokoll des Schreckens
Die Behörden hätten den gewalttätigen Vater stoppen können
KEI, MOW
Reinickendorf - Der entsetzliche Tod der kleinen Céline Amelie. Ihr eigener Vater zerschmetterte ihren Kopf an der Waschmaschine. Trotz seiner schweren Borderline-Störung ist Philippe B. (41) schuldfähig: Der Richter schickte ihn mit Totschlags-Haftbefehl in die Zelle. Aber wer von Schuld redet, muss auch über eine mögliche Mitverantwortung der Behörden sprechen. Für Bezirksamt, Polizei und Justiz war der Vater kein Unbekannter. Ist die Geschichte dieses Falls auch ein Protokoll schrecklichen Versagens?
Keiner hat den Mann gestoppt, als es noch früh genug war. Obwohl Ex-Soldat Philippe B. aus Reinickendorf wegen Körperverletzung vorbestraft ist. Obwohl er vor rund zwei Jahren in einer psychiatrischen Tagesklinik saß. Obwohl Nachbarn wussten, dass er Baby-Mutter Melanie (31) verprügelt. Und obwohl die ihn offenbar wegen "häuslicher Gewalt" anzeigte, behielt Philippe sein Besuchsrecht im Mutter-Kind-Heim an der Nimrodstraße. Bei seinem letzten Termine warf er Céline auf den Boden – und dann gegen eine Waschmaschine!
In Ermittlerkreisen sieht man "Erklärungsbedarf": Philippe B., ein gelernter Koch mit französisch-nigerianischen Wurzeln, rastete erst vor zwei Wochen an dem Mutter-Kind-Heim aus. Er soll wie von Sinnen herumgebrüllt haben. Dennoch: Er durfte wiederkommen. Wusste das Jugendamt von dem Zwischenfall? Und von der Polizei-Akte des Kindsvaters? "Alle Fragen wurden sicher vor der Erteilung des Besuchsrechts erörtert", sagte Sozialstadtrat Andreas Höhne (SPD) kurz nach der Horror-Tat. Mehr will er erst heute bei einer Pressekonferenz preisgeben.
Ein Ermittler: "Es wäre unerträglich, wenn sich die Behörden nicht genug über den Mann ausgetauscht hätten." Oder wenn eine nachsichtige Schon-Behandlung des gewalttätigen Vaters mitverantwortlich am Tod von Céline wäre. Es gab viele Chancen, den psychisch kranken Philippe B. zu stoppen – genutzt wurde keine davon.
Berliner Kurier, 03.03.2008
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/berlin/209792.html
Kommentar Väternotruf:
Der Vater, der in Berlin-Reinickendorf sein Baby tötete, wird sicher nicht die gleiche staatsanwaltliche Milde erfahren, wie die Mutter die in Darry ihre fünf Söhne tötete und die von der Staatsanwaltschaft in Kiel schon mal vorab als schuldunfähig prognostiziert wird - das prognostizierten wir in unserem Kommentar zur Zeitungsmeldung am 29.02.2008.
Und richtig:
"Trotz seiner schweren Borderline-Störung ist Philippe B. (41) schuldfähig: Der Richter schickte ihn mit Totschlags-Haftbefehl in die Zelle."
So ist das eben. Mutter die ihre fünf Kinder tötet - nicht schuldfähig. Vater der sein Kind tötet - schuldfähig.
Wer da meint, Männer würden in Deutschland bevorzugt, der sieht sich eines besseren belehrt.
29. Februar 2008, 12:11 Uhr
BERLIN
Mann schleudert Baby zu Boden - tot
Schreckliches Familiendrama in einer Berliner Mutter-Kind-Einrichtung: Bei einem Streit mit seiner Ex-Freundin hat ein 41-Jähriger seine sieben Monate alte Tochter zu Boden geworfen und tödlich verletzt. Der Mann war bei seiner früheren Lebensgefährtin zu Besuch.
Berlin - Nach Angaben der Polizei hatte der Franzose Philipe B. seine Ex-Freundin und die sieben Monate alte Amelie-Celine in der Reinickendorfer Nimrodstraße besucht. "Zunächst unterhielten sie sich, es kam zum Streit, der dann eskalierte", sagte ein Polizeisprecher SPIEGEL ONLINE.
In dessen Verlauf habe der 41-Jährige die zehn Jahre jüngere Frau mehrmals geschlagen, dann habe er sich das gemeinsame Kind gegriffen und es immer wieder auf den Boden geworfen. Das sieben Monate alte Mädchen wurde so schwer verletzt, dass es noch am Tatort starb. Die Mutter, 31, erlitt einen Schock und leichte Verletzungen. Der Vater wurde noch am Tatort festgenommen.
Der Reinickendorfer Bezirksstadtrat für Gesundheit und Soziales, Andreas Höhne (SPD), sprach von einem "tragischen Fall". Seinen Angaben nach lebte die Frau seit einem halben Jahr in der Einrichtung. Zuletzt bestand auch wieder Kontakt zu dem Vater. Dieser habe das Kind teilweise auch alleine betreut. Mitarbeiter der Einrichtung hätten ihm von einem liebevollen Umgang des Mannes mit dem Kind berichtet, sagte Höhne.
Wie die Leiterin der Einrichtung des Diakonischen Werkes, Katalin Gollovitzer, anführte, hat sich die Frau mit dem Mann vor der Tat in ihrem Appartement zu einem Gespräch getroffen. Dabei soll es zu dem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Vater das Kind auf den Boden schlug. Laut Gollovitzer gab es "keinerlei Anzeichen, dass es zu einer Eskalation kommen könnte".
In der Mutter-Kind-Einrichtung haben Frauen die Möglichkeit, für einen längeren Zeitraum bei häuslichen Problemen Zuflucht zu finden. Nach Angaben Höhnes wissen die Männer, wo sich ihre Partnerinnen befinden, und haben auch Zutritt. Zunächst hatte die Polizei mitgeteilt, dass es sich bei der Einrichtung um ein Frauenhaus handelt.
jdl/jjc/mgb/dpa/Reuters/ddp
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,538590,00.html
Kommentar Väternotruf:
Der Vater, der in Berlin-Reinickendorf sein Baby tötete, wird sicher nicht die gleiche staatsanwaltliche Milde erfahren, wie die Mutter die in Darry ihre fünf Söhne tötete und die von der Staatsanwaltschaft in Kiel schon mal vorab als schuldunfähig prognostiziert wird.
Warum das so ist? Die Staatsanwaltschaft in Kiel ist nicht die Staatsanwaltschaft in Berlin und Mutter nicht gleich Vater. Was einer Mutter strafrechtlich nachgesehen wird, muss einem Vater noch lange nicht nachgesehen werden. Denn Mütter sind in der Tendenz immer schuldunfähig, ganz einfach weil sie Frauen sind und nach herrschendem patriarchalem Verständnis eine Frau ohnehin nicht ganz bei Verstand ist, somit in der Tendenz immer von einer Schuldunfähigkeit auszugehen ist, ob in Kiel oder in Berlin ist dabei sicher egal.
Polizist muss lebenslang ins Gefängnis
Ex-Freundin erschossen - Landgericht Mannheim hält 35-Jährigen für voll schuldfähig
Vom 12.02.2008
MANNHEIM Das Mannheimer Landgericht hat einen Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 35-Jährige hatte seine Ex-Freundin im April 2007 mit der Dienstwaffe erschossen (wir berichteten mehrfach).
Von
Ulrich Willenberg
Die junge Frau saß gerade in ihrer Badewanne, als der Täter die Tür ihrer Wohnung in Altlußheim eintrat. Dann feuerte er gezielt auf den Kopf der 29-Jährigen. Ihr drei Jahre altes Kind hörte die Schreie der Mutter. Etwa zehn Minuten nach dem Verbrechen stellte sich der Schütze bei der Polizei. Er wurde wegen Selbstmordgefahr zunächst in einer Klinik untergebracht. Was ihn zu dem Mord veranlasste, sei "nicht mit letzter Sicherheit geklärt", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen.
Die Mutter der Getöteten brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. "Ich empfinde keine Genugtuung", sagte die Frau, die ihr einziges Kind verloren hat. Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Seine Verteidigerin, die auf Totschlag plädiert hatte, will Rechtsmittel einlegen.
Die Beziehung von Opfer und Täter war seit langem von quälenden Streits, gegenseitiger Eifersucht und Kontrolle geprägt, sagte der Vorsitzende Richter. "Es haben sich zwei Personen von ähnlicher Wesensart gefunden", glaubt Meinerzhagen. Mehrfach trennte sich das Paar und versöhnte sich immer wieder. "Sie konnten nicht voneinander lassen", so der Richter. Zwei Tage vor dem Mord eskalierte die Situation. Die Frau warf dem Beamten auf der Straße eine Flasche nach, zerkratzte sein geliebtes Motorrad und diffamierte ihn bei seiner neuen Freundin. Außerdem beschuldigte sie ihn der Vergewaltigung. Dies nahm sie zwar später zurück, warf ihm aber vor, ihren neuen Freund im Polizeicomputer ausgeforscht zu haben.
Kollegen beruhigten den Polizisten, er müsse sich deshalb keine Sorgen machen. Daraufhin schien der 35-Jährige erleichtert und verließ das Revier. Nichts deutete darauf hin, dass er sich nicht unter Kontrolle hatte. Er habe damals "ganz ruhig und freundlich wie immer" gewirkt, sagte eine Kriminalbeamtin aus. Eine halbe Stunde später erschoss der Mann seine frühere Freundin. "Ich glaubte, nur Ruhe zu finden, wenn sie tot ist", berichtete der Angeklagte vor Gericht.
Polizisten fanden in seiner Wohnung einen sonderbaren Brief: "Lieber Gott, heute Nacht habe ich zu Dir gebetet. Du hast zu mir gesagt, dass es einen Dämon gibt." Gemeint war offenbar seine Ex-Freundin. Das Gericht wertete das Schreiben als einen Versuch, sich als geisteskrank darzustellen. Ein Gutachter erachtete den Angeklagten jedoch als voll schuldfähig.
Für die Kollegen des früheren Polizisten ist das Verbrechen unerklärlich. Auch sein Vorgesetzter schätzte den Beamten als besonnen ein. "Er ist belastbar, sehr zuvorkommend und höflich. Und in schwierigen Situationen lässt er sich nicht provozieren", schrieb er in dessen Dienstzeugnis. "Die Tat ist ihm völlig persönlichkeitsfremd", glaubt seine Verteidigerin. Ihr Mandant habe in einer Ausnahmesituation gehandelt. Das Opfer habe den Beamten beruflich und privat ruinieren wollen.
http://www.wormser-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3157887
Mönchengladbach
Machte Trennungsschmerz Mutter zur Mörderin?
Bei dem brutalen Mord an zwei Kindern in Mönchengladbach steht für die Polizei fest: Die Mutter ist die Täterin. Aber hätte das Drama vielleicht verhindert werden können? Was wusste das Jugendamt über die Zustände in der Familie?
Blumen, Kerzen und Briefe liegen am Dienstag in Moenchengladbach vor dem Haus, in dem am Montag zwei Kinderleichen entdeckt wurden. - Foto: ddp
MÖNCHENGLADBACH - "Für uns besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass die Mutter die beiden Kinder umgebracht hat", erklärte der Leiter der zuständigen Mordkommission, Friedhelm Schultz. Die Tante der toten Kinder hatte sich am Rosenmontag bei der Polizei gemeldet und erklärt, sie habe Angst, dass die 36-jährige Mutter sich und den Kleinen etwas antun könnte.
Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, die 36-jährige Hausfrau habe die Trennung von ihrem Ehemann nicht verkraftet und ihre beiden Kinder umgebracht. Das Paar lebt seit Monaten getrennt, sie wollte ihn immer wieder zurückgewinnen: "Unter anderem hat sie Schönheitsoperationen machen lassen, um attraktiver zu wirken." Als letztes Druckmittel habe sie damit gedroht, sich und den Kindern etwas anzutun. "Im Familienkreis hat das aber wohl keiner richtig ernst genommen."
Inzwischen sei die Frau in die Psychiatrie nach Viersen eingewiesen worden. "Sie macht einen eigenartigen Eindruck, geprägt von starken Stimmungsschwankungen. Zudem scheint sie suizidgefährdet", erklärte Friedhelm Schultz.
Schuldfähigkeit der Mutter wird in Frage gestellt
Unklar ist, was das Jugendamt der Stadt Mönchengladbach über die Situation in der Familie wusste. Laut Polizei war das Jugendamt in der Wohnung bereits vorstellig geworden, genauere Angaben konnten die Ermittler dazu noch nicht machen. Für eine Stellungnahme war von Seiten der Stadt niemand zu erreichen.
Die Mutter muss unter dem Verdacht des zweifachen Mordes angesichts ihres psychisch labilen Zustandes vorerst in der Psychiatrie bleiben und dort behandelt werden. "Ihre Schuldfähigkeit ist in Frage gestellt", sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Der Ehemann der Frau wurde von der Polizei über den Tod seiner Kinder informiert. Der aus Düsseldorf stammende Buchhalter erlitt den Angaben zufolge einen Zusammenbruch.
05.02.2008
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindermord;art1117,2470633
Kommentar Väternotruf:
"Machte Trennungsschmerz Mutter zur Mörderin?", titelt der Berliner Tagesspiegel, grad so, als ob es nicht die Mutter selbst gewesen wäre, die die beiden Kinder tötete, sondern der "Trennungsschmerz". Nun ist ein Trennungsschmerz keine Person, die man wegen Mordes anklagen könnte. Wenn es aber der "Trennungsschmerz" war, der die beiden Kinder tötete, dann muss man die Mutter natürlich freisprechen, denn sie hat die Kinder ja nicht umgebracht, sondern der "Trennungsschmerz".
Der zuständige Oberstaatsanwalt Lothar Gathen deutet es ja schon an: "Ihre Schuldfähigkeit ist in Frage gestellt", sagt er laut Zeitungsbericht. Genau so ist es auch, denn nicht die Mutter hat die Kinder umgebracht, sondern der Trennungsschmerz. Wer das anders sieht, gehört ins Gefängnis bei verschärften Arrest.
Denkbar wäre es dann höchstens noch, die Mutter wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen, denn sie hat ja schließlich den Befehl des "Trennungsschmerzes" ausgeführt. Der "Trennungsschmerz" selbst ist aber unschuldig, denn er ist ja keine juristische Person, kann also nicht angeklagt werden.
So wäre wieder einmal alles in Ordnung. Gute Mutter, die große Sorgen hat, tötet im Auftrag des "Trennungsschmerzes" zwei Kinder. Wir meinen, die Frau hat das Bundesverdienstkreuz verdient oder sollte Leiterin des Frauenhauses Mönchengladbach werden, eine Stelle als Aufseherin im KZ Ravensbrück kann sie ja nicht mehr bekommen, da dort nur noch ein Museum eingerichtet ist, in dem an den Tod von Tausenden von Frauen, Kindern und Jugendlichen und die Täterinnen und Täter erinnert wird .
Heinrich Himmler besuchte mehrmals Ravensbrück, das zentrale Ausbildungslager für SS-Aufseherinnen;
Foto aus dem SS-Fotoalbum
Quelle: http://www.ravensbrueck.de/
06.12.07, 00:04
Schleswig Holstein
Psychisch Kranke tötet offenbar fünf Söhne
Tragödie in Schleswig-Holstein: Eine psychisch kranke Frau hat anscheinend ihre Kinder im Alter von drei bis neun Jahren umgebracht. Die 31-Jährige wurde in die geschlossene Psychiatrie gebracht.
In diesem Haus wurden die Kinder getötet
Die Polizei fand die fünf Kinderleichen am Mittwochnachmittag in einem Einfamilienhaus in der Gemeinde Darry im Kreis Plön. Die Jungen sind Opfer einer Gewalttat geworden, wie die Polizei in Kiel am Abend mitteilte. Der Tat dringend verdächtig sei die 31-jährige Mutter der Kinder, die sich mittlerweile in einem psychiatrischen Krankenhaus befinde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand dürfte das Motiv in einer psychischen Erkrankung der Frau zu suchen sein.
Zum Auffinden der fünf Kinderleichen wollte die Polizei keine Angaben machen. Die Mutter habe „selbst auf den Tod hingewiesen“, sagte ein Polizeisprecher. Die Spurensicherung war am Abend in dem Haus angelaufen und sollte noch mehrere Stunden dauern. Die Leichen der Kinder wurden gegen 23.30 Uhr aus dem Haus abtransportiert.
Mutter in künstlichen Schlaf versetzt
Die Frau wohnte mit den Kindern alleine dort. Medienberichten zufolge soll sie vor der Tat die Kinder mit Tabletten betäubt und erstickt haben. Dies wollte der Kieler Oberstaatsanwalt Uwe Wick zunächst nicht bestätigen. Am Donnerstagmorgen sollten alle Leichen obduziert werden, vorher wolle er zu den Umständen des Todes keine Angaben machen, betonte er.
Nach Informationen der ARD-„Tagesthemen“ wurde die 31-Jährige in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik in einen künstlichen Schlaf versetzt. Sie soll sich am Nachmittag zunächst einem Arzt anvertraut und ihm die Tat berichtet haben. Nach Angaben von Nachbarn war die Mutter erst vor einigen Monaten in den Ort gezogen.
Lehrern der örtlichen Grundschule soll ein verwahrloster Zustand der beiden älteren Kinder aufgefallen sein. Nach Angaben des Bürgermeisters von Darry, Olaf Arnold, stand die Familie unter der Betreuung des Jugendamtes. Nach ARD-Angaben hatten Mitarbeiter des Jugendamtes am Mittwoch an der Tür geklingelt, weil die Kinder in der Schule gefehlt hätten. Es habe aber niemand geöffnet. Die fünf Kinder sollen von zwei verschiedenen Vätern stammen. Der Vater von dreien der Kinder lebe in Berlin, der Vater der beiden anderen wohne in Schleswig-Holstein.
Mit Trauer und Betroffenheit reagierte die Landesregierung auf die Familientragödie. „Die furchtbare Tat wirft viele Fragen auf, die wir zurzeit nicht beantworten können. Wir stehen mit Fassungslosigkeit vor fünf jungen Menschen, die jetzt tot sind“, sagten Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und Innenminister Ralf Stegner (SPD) in Kiel. Erst die Untersuchungen der nächsten Tage könnten die Hintergründe des furchtbaren Ereignisses erhellen.
http://www.focus.de/panorama/welt/schleswig-holstein_aid_228442.html
Kommentar Väternotruf:
Wenn eine Mutter ihre Kinder tötet, wird sie als psychisch krank bezeichnet. Wenn ein Vater seine Kinder tötet, dann nennt man ihn kriminell.
Was ist das für eine mutterkranke Gesellschaft, die Frauen gegenüber Männern für die gleiche Tat mildernde Umstände zubilligt?
Was ist das für eine Gesellschaft in der ein Zusammenschluss "Autonomer Frauenhäuser" "kein Umgangs- und Sorgerecht für gewalttätige Männer" fordern und gleichzeitige wegschauen, wenn Mütter ihre Kinder misshandeln oder töten?
Siehe hierzu: http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008.pdf
Man bräuchte sich bei einer so kranken Gesellschaft nicht wundern, wenn den beiden Vätern der von der Mutter ermordeten Jungen vorab vom Geicht nach §1671 BGB das Sorgerecht entzogen wurde, weil dies dies angeblich dem Kindeswohl am besten dienen sollte.
Im Jugendamt Plön wird man da wohl genaueres wissen - und sich in Schweigen hüllen.
Ungeklärte Tragödie
Polizistin tötet eigene Tochter
Es ist ein Fall, der den Zuhörern im Aachener Landgericht Schauer über den Rücken laufen lässt. Weil sie angeblich in ihrer Tochter «die Verkörperung des Teufels» sah, soll eine niederländische Polizistin das zwei Jahre alte Mädchen im Haus ihrer Großtante in Jülich ermordet haben. Das Verfahren begann heute mit einem Geständnis.
Wegen verschärfter Sicherheitsvorkehrungen wurden alle Zuschauer kontrolliert. Sie mussten ebenso wie Pressevertreter in gebührendem Abstand zur Angeklagten Platz nehmen. Der Richter hatte die ersten vier Zuschauerreihen räumen lassen, um mögliche Zwischenfälle auszuschließen. Laut Anklage hat die 34-jährige Polizistin aus Kerkrade ihre Tochter Rachel getötet, weil sie von Gott dazu «eine Anweisung» erhalten haben will.
«Morgens um 4.00 Uhr bekam ich am Tattag im November letzten Jahres von Gott den Hinweis, dass meine Tochter vom Teufel besessen sei», erklärte die Angeklagte in ihrem umfassenden Geständnis. «Daraufhin habe ich sie getötet.» Die Frau sagte, sie habe ihre Tochter geopfert, um das Böse zu vertreiben. «Ich wollte mich danach selbst töten, habe dann aber gemerkt, dass der Teufel durch die Ermordung von Rachel verschwunden ist», gab die 34-Jährige zu Protokoll. Die Tochter wurde zunächst mit dem Kopf gegen die Zimmerwand geschlagen, dann soll die Angeklagte sie erwürgt haben.
Ihr Ehemann verfolgte das Geständnis unter Tränen. Er ist vor Gericht als Nebenkläger dabei. Das Paar hatte sich zwei Monate vor der Tat getrennt, seitdem war die Polizistin mit ihrer Tochter auf der Flucht. Unter anderem fühlte sie sich von ihrem Mann, aber auch von den holländischen und belgischen Behörden verfolgt. Sie habe letztlich einen Unterschlupf im Haus ihrer Großtante in Jülich gefunden. Hier sei sie immer wieder in einen nahe gelegenen Wald gegangen, um dort «Anweisungen von Gott» zu erhalten.
Nach eigenen Angaben war sie bereits als Jugendliche mit Geisterjägern, Dämonen und schwarzer Magie in Kontakt gekommen. Ihre als Künstlerin arbeitende Mutter habe in diesen Bereichen Hilfe gesucht, um ihren Ehemann loszuwerden. Er soll sie und auch die jetzt angeklagte Tochter immer wieder geschlagen haben.
«Dieser Hang zu Übersinnlichem hat meine Mandantin offenbar im November letzten Jahres in den Wahnsinn getrieben», sagte der Verteidiger der 34-Jährigen am Rande des Verfahrens. Heute wisse die Frau, dass sie ein Verbrechen begangen habe. In ihrem Geständnis erklärte sie, ihr tue alles sehr Leid, sie würde gerne alles ungeschehen machen. Mit ihrer Tochter Rachel habe sie das Liebste verloren.
Das Aachener Landgericht hat für den Prozess vier Verhandlungstage angesetzt. Laut Staatsanwaltschaft hat die Frau im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Sie will beantragen, die Frau dauerhaft in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen kann. Das Urteil im Verfahren wird am 4. Mai erwartet.
25.04.2007 Sab
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=81341
Doppelmord bleibt ungestraft
Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt
Von Ulf B. Christen
Lübeck/Geesthacht -
Die Mutter, die ihre beiden Kinder kurz vor Weihnachten 2003 in Geesthacht erstochen hat, wird nicht bestraft. "Wir haben das Verfahren wegen Totschlags eingestellt", sagte der Lübecker Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz dem Hamburger Abendblatt. Die Rechtslage lasse nicht zu, dass die Frau ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik komme.
Die 32-Jährige hatte am 10. Dezember 2003 in der Wohnung ihrer Mutter im Hoogezand-Sappemeer-Ring ein Blutbad angerichtet. Mit einem Tranchiermesser metzelte sie ihre Tochter (15 Monate) und ihren Sohn (sechs Jahre) nieder. Danach rammte sie sich selbst mehrfach das Messer in die Brust. Ihr Bruder kam Minuten später in die Wohnung und alarmierte die Polizei. Die Frau überlebte und lag mehrere Tage im Koma.
Wie es zum Familiendrama kam, wurde erst acht Wochen später klar, als die Polizei die Täterin in der Klinik vernehmen konnte. Die Frau, die mit Mann und Kindern bei Lübeck lebte, war nach einem Ehekrach zu ihrer Mutter geflüchtet. Grund des Streits war das ständige Misstrauen der Frau. Die Eifersucht hatte nach Einschätzung von Gutachtern "krankhafte Züge". Psychologen halten es für möglich, dass die Frau im Rachewahn zum Messer griff, um ihren Mann bis an sein Lebensende zu bestrafen.
Die psychiatrischen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Frau zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung vorlag. Das Strafgesetzbuch lässt der Staatsanwaltschaft hier keine Wahl: "Ohne Schuld handelt, wer . . . wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung . . . unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." In solchen Fällen sei ein Täter "schuldunfähig", muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.
Einen solchen "Wegschluss" hat die Staatsanwaltschaft verworfen, weil die wichtigste Voraussetzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr.
"Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen", sagte Schultz. Die Angehörigen der Kinder können aber Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen und so möglicherweise doch noch einen Prozess erzwingen. Die Täterin lässt sich derzeit psychiatrisch behandeln - ambulant und freiwillig.
erschienen am 3. September 2004
http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html
Kommentar Väternotruf:
Eine Frau ersticht ihre beiden Kinder, ein Gutachter, der die Frau zum Tatzeitpunkt gar nicht kennen gelernt hat, behauptet, die Frau hätte "zur zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung" gehabt. Woher will der Gutachter das wissen, wenn er, wie gesagt, zum Tatzeitpunkt gar nicht bei ihr war? Oder ist d er Gutachter etwa der Ehemann der tötenden Mutter und hat dabei zugesehen, als sie die Kinder abstach?
"Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr." - Das ist ja nun der größte Unsinn. Eine Frau, die ihre beiden Kinder absticht und die ihre Persönlichkeitsstruktur beibehält, ist immer in Gefahr der Wiederholungstat. Bekanntlich geht das bei einer Frau recht leicht, sie muss nur schwanger werden und dann das nächste Kind abstechen. Was sind denn dass für inkompetente Gutachter, die einen solch einfachen Zusammenhang nicht erkennen können. Oder ist die Mutter gleich nach der Tat sterilisiert worden, so dass eine Wiederholungsgefahr an den eigenen Kindern ausgeschlossen ist?
Die ganze Sache stinkt zum Himmel. Jeder andere, der weniger Tötungsabsicht als diese Mutter hatte, wird angeklagt, so etwa wegen fahrlässiger Tötung:
Strafprozess um Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat begonnen
Traunstein (dpa) - Zwei Jahre nach dem Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat vor dem Landgericht Traunstein der Strafprozess um die Schuldfrage begonnen. Bei dem Unfall waren 15 Menschen ums Leben gekommen. Zwei Architekten und zwei Bauingenieure sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, der Prozess gegen einen Angeklagten wurde aber abgetrennt. Die Ermittlungen ergaben, dass Luftfeuchtigkeit und Regenwasser die fehlerhaft geplante Dachkonstruktion aus Holz beschädigt hatten.
"Die Welt", 28.01.2008
Wenn sogar "Zwei Architekten und zwei Bauingenieure" angeklagt werden können, die im Gegensatz zu der Mutter mit Sicherheit nicht die Absicht hatten, andere Menschen zu töten, dann fragt man sich, warum das nicht auch bei der tötenden Mutter der Fall ist. Wenigstens eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre zu erheben, hat es doch die Mutter mit Sicherheit unterlassen, sich rechtzeitig professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu holen, durch die der Tötung der zwei Kinder hätte verhindert werden können.
Aber das hieße ja, eine Frau als verantwortlich anzusehen und gerade das ist gesellschaftlich bis hin in die männlich dominierten Staatsanwaltschaften noch lange keine Selbstverständlichkeit. Dort geht man häufig noch immer unausgesprochen davon aus, dass Frauen eigentlich doch nicht so recht bei Verstand wären, von daher wären sie - so wie Kinder - logischerweise auch nicht strafmündig.
Vielleicht hat man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auch gedacht, die Mutter wäre schon genug damit gestraft, dass sie ihre eigenen Kinder abgestochen hat. Wenn dem so wäre, müsste man nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz auch tötende Väter nach vollzogener Tat in die Freiheit entlassen. Uns ist aber kein einziger Fall bekannt, wo dies einmal geschehen ist, denn welcher Staatsanwalt will schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben.
Sohn erwürgt, Töchter erschlagen
"Eine Mutter, die ihre drei Kinder getötet hat, wird möglicherweise wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung forderten gestern in dem Mordprozess gegen die 40-jährige Freispruch. Die Staatsanwältin begründete ihr überraschendes Abrücken von der Mordanklage mit der Schuldunfähigkeit der Angeklagten, die ein psychiatrischer Gutachter der schwer depressiven Frau für die Tatzeit attestiert hatte. Als Vertreter des Ex-Mannes forderte hingegen Anwalt Klaus Arnold lebenslange Haft wegen dreifachen Mordes.
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Die Mutter hatte in der Nacht zum 1.April 1999 ihren zehnjährigen Sohn erwürgt und ihre acht Jahre alten Zwillingstöchter mit einer Axt erschlagen.
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Verteidiger Eckhard Müller führte die Tag auf eine ´nicht nachvollziehbare´ Grenzsituation> zurück. Als Motive der Frau nannte er das allerdings selbst verschuldete finanzielle Desaster der Angeklagten, das Scheitern ihrer Ehe und die kurz zuvor erfolgte Diagnose eines bösartigen Brusttumors."
Flensburger Tageblatt 14.01.2000