Schuldnerberatung


 

 

Bei der derzeitigen rigiden Handhabung des Unterhaltsrecht durch Jugendämter, Rechtsanwälte und Gerichte kommt es nicht selten zur Verschuldung und Überschuldung der betroffenen Väter. Im günstigsten Fall finden diese einen Weg, um mit den sich anhäufenden Schulden umzugehen. Nicht jeder ist aber dem Papierwust, der sich da auf ihn zuwälzt gewachsen. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, sich mit einer Schuldnerberatungsstelle in Verbindung zu setzen. Unerhaltspflichtige Väter sind eines der Hauptklientel der Schuldnerberatungsstellen. Somit sind  Schuldnerberatungsstellen zur Zeit die einzigen öffentlich geförderten "Väterberatungsstellen".

Eine Broschüre "Was mache ich mit meinen Schulden" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, Männer und Jugend zu diesem Thema können Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder beim Bundesministerium www.bmfsfj.de kostenlos erhalten.

 

 


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