Schulzeugnis

Erziehungsberechtigte - Sorgerecht 


 

 

Geheimdokument Schulzeugnis

Alljährlich bekommen unsere lieben kleinen und grossen Schulkinder ihr Zeugnis. Auf dem Zeugnis finden wir meist neben der Unterschriftenleiste der Schulleitung Platz für die "Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Der Erziehungsberechtigte ist in Wirklichkeit meist "eine" Erziehungsberechtigte. Diese wird aufgefordert: "Das Zeugnis muß zu Beginn des neuen Schuljahres mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten zur Schule mitgebracht werden."

Will ein "nichterziehungsberechtigter" Vater wenigstens mal das Zeugnis seines Kindes sehen, muss er bei der "erziehungsberechtigten" Mutter um schön Wetter bitten. Wenn sich bei Mama aber die Ärgerfalten um die Augen eingegraben haben, bedarf es schon des sanften oder derben Druckes eines Familiengerichtes, bis die Mutter dem informationshungrigen "nichterziehungsberechtigten" Vater das Zeugnis in Kopie zuzuschicken geneigt ist.

5.8.01


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