Selbstjustiz
Das waren noch Zeiten, als Old Shatterhand gemeinsam mit Winnetou durch den wilden Westen strich. Der nächste Friedensrichter in Bosten war 1000 Meilen weg und so sprach man eben der Einfachheit halber selbst Recht. Doch seitdem die Dampflokomotive ihren ersten Siegeszug von Nürnberg nach Fürth fuhr, kam es wie es kommen musste, die deutsche Gerichtsbarkeit hielt ihren ordnungsgemäßen Einzug und mit ihr die Erfindung der Langsamkeit. Hatte ein bekannter Romanheld von Jules Verne noch 80 Tage um die Welt gebraucht, die deutsche Familiengerichtsbarkeit zeigt jeden Tag, dass es auch wesentlich länger dauern kann, bis ein Vater, dem die Mutter das gemeinsame Kind vorenthält, wenigstens mal einen Anhörungstermin beim Familiengericht erhält. Noch einmal die zehnfache Zeit braucht dann das Gericht, um festzustellen, dass der Umgang dem Kindeswohl schadet und er daher auf Dauer auszusetzen ist.
Nun, so lange wollte offenbar ein temperamentvoller tschechischstämmiger Vater nicht warten und übte sich in Selbstjustiz.
Von einer Nachahmung wollen wir hier aber trotzdem abraten und empfehlen Ihnen statt dessen die Mitgliedschaft im größten deutschen Verein für die Rechte von Vätern und ihren Kindern, dem Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Hammer-Attacke
Auf Justizgebäude eingeschlagen
Ein 60-Jähriger traktiert das Offenbacher Justizgebäude mit einem Vorschlaghammer. Dabei gehen unter anderem 35 Scheiben zu Bruch.
Weil er sich ungerecht behandelt fühlte, hat ein 60 Jahre alter Mann die Fassade des Justizgebäudes in Offenbach mit einem Vorschlaghammer «bearbeitet». Dabei zerstörte er etwa 120 Wandfliesen und 35 Scheiben aus Sicherheitsglas, wie die Polizei gestern berichtete. Als die Polizisten eintrafen, legte der 60-Jährige den Hammer nieder und ließ sich widerstandslos festnehmen. Mit den Hammerschlägen am Sonntagmorgen wollte der Mann nach Angaben der Polizei die Öffentlichkeit auf seinen Fall aufmerksam machen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung - und eine Rechnung von etwa 50.000 Euro wegen des angerichteten Schadens.
04.10.2011
Unglaublicher Fall von Selbstjustiz
Tochter tot - Vater lässt Arzt ins Ausland entführen
20.10.09
Lindau - Im Landkreis Lindau ist ein 74-jähriger Arzt entführt und nach Frankreich verschleppt worden. Der Fall ist ein einzigartiges Beispiel für die Selbstjustiz eines verzweifelten Vaters.
Arzt Dieter K. wurde nach Frankreich entführt
Der Notruf ging am Samstagabend gegen Mitternacht ein. Ein Zeuge meldete der Lindauer Polizei, dass er massive Blutspuren und Gegenstände wie eine Brille mitten auf der Straße vor einem Haus entdeckt habe. Die Ermittler stellten schnell fest, dass der 74-jährige Dieter K. aus dem Haus verschwunden war, ein alleinstehender pensionierter Arzt. Er war offensichtlich auf offener Straße entführt worden – es könnte das Ende eines Kriminalfalls sein, der im Jahr 1982 begann.
Kalinka, die 15-Jährige, die nach Ansicht ihres Vaters umgebracht wurde.Damals lebte bei Dieter K. die 15-jährige Kalinka, die seine damalige französische Frau – Dieter K. war insgesamt vier Mal verheiratet – mit in die Ehe gebracht hatte. Eines Tages wurde das Mädchen tot im Haus entdeckt, mit Einstichen aus einer Spritze übersät. Angeblich ein Eisenpräparat zur Bräunung. Offizielle Todesursache war Ersticken nach einem Schock, Dieter K. stand schnell unter Verdacht. Vor allem der leibliche Vater von Kalinka, Andre B., war von der Schuld des Mannes überzeugt. Nachdem die Ermittlungen wegen vorsätzlicher Tötung im Februar 1986 eingestellt wurden, legte er Beschwerde ein und startete nach einer Niederlage sogar ein Klageerzwingungsverfahren – vergebens.
In Frankreich hatte Andre B. mehr Erfolg. Das Schwurgericht in Paris verurteilte Dieter K. 1995 in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Doch Folgen hatte das zunächst nicht. Als die französische Justiz im Mai 2003 die Strafverfolgung übernehmen wollte, wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Kempten erneut überprüft, mit zusätzlichen Unterlagen aus Frankreich – und im April 2004 wieder eingestellt. Als Frankreich darauf einen europäischen Haftbefehl erwirkte und die Auslieferung von Dieter K. forderte, lehnte Deutschland ab: Man war schließlich von der Unschuld von Dieter K. überzeugt.
Doch Andre B. gab nicht auf. Er ließ sich frühpensionieren und war wie besessen davon, den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter ins Gefängnis zu bringen. „Er ist ein pervertierter Sextäter, der eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt“, sagte Andre B. über Dieter K. Er ist überzeugt, dass Kalinka sterben musste, weil der Stiefvater sie zuvor vergewaltigt hatte.
So ganz abwegig war der Gedanke nicht, schließlich hatte sich Dieter K. zwischendurch tatsächlich als Sextäter erwiesen. Der Frauenarzt hatte eine 16-Jährige missbraucht, als sie unter Narkose stand, und wurde dafür 1997 vom Landgericht Kempten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einem Berufsverbot verurteilt. Weil er in den folgenden Jahren trotzdem weiter in zahlreichen Bundesländern praktizierte und dafür 300 000 Euro kassierte, wurde Dieter K. im Juli 2007 vom Landgericht Coburg wegen Betrugs zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. In dem Prozess hatten Patientinnen und Krankenschwestern erneut von sexuellen Belästigungen berichtet. Einer hörte genau zu: Andre B., der den Prozess mitverfolgte.
Ob er damals schon den Plan ausgeheckt hat, den Tod seiner Tochter mit einem perfiden Plan zu rächen? Dieter K. zu entführen und ihn nach Frankreich zu verschleppen, um ihn der dortigen Gerichtsbarkeit auszusetzen? Denn genau das ist offenbar passiert, bestätigt der Kemptener Polizeisprecher Markus Asbach: „So kann man das ausdrücken.“ Nur einen Tag nach der Entführung vergangenen Samstag kam die Nachricht, dass Dieter K. gefesselt und geknebelt in Mühlhausen im Elsaß abgelegt worden war – in einem Hauseingang ganz in der Nähe des Gerichts, gleich hinter der deutschen Grenze.
Bei ihrer Fahndung wurden die deutschen Ermittler in Zusammenarbeit mit österreichischen Kollegen schnell fündig. Ein aus dem Kosovo stammender 38-Jähriger stellte sich selbst und gestand seine Beteiligung an der Entführung, an der noch mehrere Franzosen und Russen beteiligt waren – und der leibliche Vater von Kalinka, Andre B. Der 72-Jährige wurde mittlerweile in französischen Polizeigewahrsam genommen – ebenso wie Dieter K., der nach der Entlassung aus dem Krankenhaus umgehend in Haft wanderte. Ihm drohen nun 15 Jahre Gefängnis. Und auch Andre B. dürfte wegen Entführung und Körperverletzung eine nicht unerhebliche Strafe erhalten, doch das dürfte ihm egal sein. Er hat sein Ziel erreicht.
Den 72-Jährigen wird auch nicht interessieren, was die bayerischen Behörden dazu sagen, dass ein ihrer Meinung nach unschuldiger deutscher Staatsbürger nach einer Entführung in Frankreich eine lange Haftstrafe absitzen muss. „Das könnte noch zu diplomatischen Verwicklungen führen“, mutmaßt Polizeisprecher Asbach.
von Boris Forstner
Hill wegen dreifachen Mordes hingerichtet
(cs) Im US-Bundesstaat South Carolina wurde am Freitag der 48 Jahre alte David Mark Hill durch die Giftspritze hingerichtet. Er war wegen Mordes an dem 52 Jahre alten Jimmy Riddle, der 35 Jahre alten Josie Curry und dem 30 Jahre alten Michael Gregory zum Tode verurteilt worden. Die drei Sozialarbeiter verloren ihr Leben, nachdem Hills Ehefrau die Scheidung eingereicht und ein Sozialarbeiter ihm unterstellt hatte, er würde seine eigene Tochter sexuell mißbrauchen. Er verlor das Sorgerecht für seine Kinder und wollte sich an den Sozialarbeitern dafür rächen. Am 16. September 1996 ging er zum Sozialamt von North Augusta und erschoß die drei Mitarbeiter. Anschließend versuchte er vergeblich, Selbstmord zu begehen. Hill verzichtete nach seinem Todesurteil auf weitere Berufungen und wollte hingerichtet werden.
Freitag, 13.06.2008
http://www.todesstrafe.de/inhalt/archiv/archiv-nachrichten.php?id=2096
Kommentar Väternotruf:
Wollen wir hoffen, dass diese Form von Selbstjustiz keine Nachahmer in Deutschland findet und keinem Vater in Deutschland auf Grund ungerechtfertigter Vorwürfe entzogen wird. oder auf Grund der Tatsache, dass der Vater nicht in kleinbürgerlicher Ehe mit der Mutter gelebt hat, wie man sich das am Bundesverfassungsgericht wohl am liebsten wünscht, das Sorgerecht verweigert wird.
Richter schoss auf Jugendliche
Selbst Justiz: Sie warfen Schneebälle an sein Haus, da griff der Jurist zur Flinte. Er bleibt frei.
Von Ludger Fertmann
Lüneburg - Weil sie bei einer Schneeballschlacht sein Haus getroffen hatten, hat ein 55 Jahre alter Amtsrichter in Dumsdorf bei Lüneburg mit einer Schrotflinte zweimal auf zwei Jugendliche geschossen. Dabei verletzte er einen 16-Jährigen am Oberarm. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ließ den Richter umgehend festnehmen. Sie beantragte Haftbefehl. Der Haftrichter aber lehnte ab und setzte den Kollegen wieder auf freien Fuß. Es gebe keinen Verdacht auf eine Tötungsabsicht.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter "wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts". Oberstaatsanwalt Jürgen Wigger: "Wir gehen davon aus, dass in die Richtung des Jungen geschossen und eine Tötung billigend in Kauf genommen wurde." Seine Behörde hat bei einer Hausdurchsuchung in Dumsdorf die Schrotflinte des Richters sichergestellt.
Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Jugendlichen sich an dem Abend "nur einen Spaß gemacht haben".
Der Verwundete hat eine leichte Fleischwunde. Sie wurde im Krankenhaus ambulant versorgt. Der Junge habe wohl Glück gehabt, dass nicht weitere Schrotkugeln ihn getötet hätten, sagte ein Polizist. Schrotmunition könne durchaus tödlich wirken.
Nach den bisherigen Ermittlungen gibt es keine dienstliche Verbindung des Amtsrichters zu den beiden Jungen, also auch kein Motiv für eine gezielte Provokation etwa nach einer vorangegangenen Verurteilung durch diesen Richter.
Aufatmen im Justizministerium in Hannover: Der Richter hat sich gestern nach einem Gespräch mit seiner Vorgesetzten am Amtsgericht Lüneburg krankschreiben lassen und wird wohl längere Zeit dienstunfähig bleiben. Damit hat das Ministerium Zeit gewonnen.
Es ist zwar kaum vorstellbar, dass der Beschuldigte in Lüneburg weiter Recht spricht, ehe sein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Aber der Mann kann wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht wie ein normaler Beamter vom Dienst suspendiert werden. Das kann nur das Richterdienstgericht.
Dieses Gremium, dem ausschließlich Richter angehören, entscheidet auf Antrag des Justizministeriums. Je nach Resultat der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann die Sanktion von einem einfachen Verweis über Gehaltseinbußen bis hin zur Entfernung aus dem öffentlichen Dienst reichen. Die droht Richtern wie allen anderen Beamten bei einer Verurteilung zu mindestens einjähriger Haftstrafe.
Erschienen am 27.01.2004 in Norddeutschland
Hamburger Abendblatt vom 27.01.2004 - http://www.abendblatt.de/daten/2004/01/27/255413.html
Gefunden am 20.12.2008 auf http://www.eurodiva.de/deutschland_heute/rechtssystem/deutsche_richter/richter_schoss.htm
Berliner Kurier
03.02.2003
Ressort: Brandenburg
Autor: Claudia Keikus
Mit Blindenstock den Opa verprügelt
CAPUTH - Nicht ohne meine Tochter! Ein blinder Tscheche (68) wollte am Wochenende sein Kind (2) entführen. Als sich der Opa des Mädchens ihm in den Weg stellte, schlug er ihn krankenhausreif - mit seinem Blindenstock.
Er hat kein Sorgerecht für seine Kleine, trotzdem tauchte Vlasdimil M. aus Marburg mittags überraschend bei den Eltern seiner Ex in Caputh auf. "Ich will mein Kind", brüllte der Blinde in gebrochenem Deutsch, drängte in das Haus. Der Großvater ließ ihn aber nicht vorbei. Da rastete Vlasdimil M. völlig aus. "Erst schlug er mit der Faust auf den Mann ein, dann mit dem Stock", sagte ein Polizist. Die geschockte Frau des Opfers alarmierte die Polizei. Ihr Mann kam schwer verletzt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus. Der tobende Vater dagegen wurde vorläufig festgenommen. kei