Sex


 

 

 

 

 

"Zweifel an der charakterlichen Integrität"

Bundeswehr: Verweis für Suche nach Sex-Dates rechtens

26.05.2022

Trans Kommandeurin Anastasia Biefang suchte auf Tinder nach Sex-Dates und erhielt deswegen einen Verweis. Die prüde Disziplinarmaßnahme sei zu Recht erfolgt, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht.

Die hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang muss ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltend gestalten. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde, entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21).

2019 hatte die 47-Jährige in einer Tinder-Anzeige mit den Worten geworben: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome." Das ging der Bundeswehr zu weit, ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Biefang war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. Sie wehrte sich gegen die Disziplinarmaßnahme.

Gericht: Biefang hat eigenes Ansehen beschädigt

Schon das Truppendienstgericht in der Vorinstanz hatte den Verweis bestätigt. Es sah einen Verstoß gegen die Pflicht von Soldat*innen, auch außerhalb des Dienstes "ordnungsgemäß" aufzutreten. Die Formulierung in der Tinder-Anzeige habe Zweifel an der "moralischen Integrität" der Kommandeurin erweckt.

Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte die Entscheidung grundsätzlich. Zwar werde durch das Verhalten der Soldatin nicht gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Sie sei jedoch ihrer Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen. Biefang habe als Kommandeurin mit 1.000 Mitarbeiter*innen eine besonders repräsentative Position innegehabt.

"Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte wählen muss", sagte der Vorsitzende Richter Richard Häußler in der Urteilsbegründung. "Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken."

...

https://www.queer.de/detail.php?article_id=42132

 

 


zurück