Sex
"Zweifel an der charakterlichen Integrität"
Bundeswehr: Verweis für Suche nach Sex-Dates rechtens
26.05.2022
Trans Kommandeurin Anastasia Biefang
suchte auf Tinder nach Sex-Dates und erhielt deswegen einen Verweis. Die prüde
Disziplinarmaßnahme sei zu Recht erfolgt, urteilte nun das
Bundesverwaltungsgericht.
Die hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang muss ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltend gestalten. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde, entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21).
2019 hatte die 47-Jährige in einer Tinder-Anzeige mit den
Worten geworben: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach
Sex. All genders welcome." Das ging der Bundeswehr zu weit, ihr
Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Biefang war damals
Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. Sie wehrte sich
gegen die Disziplinarmaßnahme.
Gericht: Biefang hat eigenes Ansehen
beschädigt
Schon das Truppendienstgericht in der Vorinstanz hatte den
Verweis bestätigt. Es sah einen Verstoß gegen die Pflicht von Soldat*innen, auch
außerhalb des Dienstes "ordnungsgemäß" aufzutreten. Die Formulierung in der
Tinder-Anzeige habe Zweifel an der "moralischen Integrität" der Kommandeurin
erweckt.
Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte die
Entscheidung grundsätzlich. Zwar werde durch das Verhalten der Soldatin nicht
gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Sie sei jedoch ihrer
Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen. Biefang habe als
Kommandeurin mit 1.000 Mitarbeiter*innen eine besonders repräsentative Position
innegehabt.
"Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte
wählen muss", sagte der Vorsitzende Richter Richard Häußler in der
Urteilsbegründung. "Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an
der charakterlichen Integrität wecken."
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