Siegessäule


 

 

 

 

Sorgerecht

Mann sucht sein Kind mit Riesenplakat

01. August 2009 19.35 Uhr, Konstantin Marrach

Matthias W. verlor das Sorgerecht für seine Tochter. Jetzt sendete er einen bizarren Hilferuf.

 

Vater demonstriert mit Banner auf Siegessaeule

Foto: Ufuk D. Ucta

Bild 1 von 5

Matthias W. mit dem Bild seiner Tochter Bianca vor der Siegessäule

Wie verzweifelt muss der Vater sein? Matthias W. (40) stieg Sonnabend 285 Stufen hoch auf die Aussichtplattform der Siegessäule. Oben angekommen, entrollte er ein 25 Meter langes Transparent. Darauf ein Bild seiner Tochter Bianca (6) und ein Wort: „Entführt!“

„Ich will der ganzen Welt zeigen, wie sehr ich meine kleine Bianca vermisse“, sagt der Unternehmensberater. Seit zweieinhalb Jahren hat er sie nicht mehr gesehen. Er behauptet, die Mutter habe das Mädchen entführt, soll sich mit ihr in Schweden oder Argentinien aufhalten.

Die Transparent-Aktion – sie ist der vorläufige Höhepunkt in einem dramatischen Sorgerechtsstreit, der sich seit Jahren hinzieht.

Rückblick: Im Sommer 2005 hatte Matthias W. die gemeinsame Tochter Bianca aus einer Kita in Friedrichsfelde mitgenommen. Er sagt, er habe Angst gehabt, das Mädchen nach der Trennung von seiner Frau Manuela (Name geändert) zu verlieren. „Ich weiß heute, dass die Entführung ein Fehler war“, so Matthias W.

Nach der Festnahme wurde dem Vater damals das Sorgerecht abgesprochen. Das Umgangsrecht aber behielt er. Heißt: Er darf wissen, wo sie sich aufhält und sie auf Wunsch sehen. „Das aber ignoriert meine Ex-Frau.“

Mit dem Plakat wollte er die Behörden auf seine Verzweiflung aufmerksam machen. Nur gut eine Stunde blieb das Transparent allerdings hängen. 27 Einsatzkräfte der Polizei rückten an, holten Matthias W. von der Siegessäule. Nach einer Verwarnung durfte er wieder nach Hause.

http://www.bz-berlin.de/bezirk/tiergarten/mann-sucht-sein-kind-mit-riesenplakat-article536137.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Vater hat das Sorgerecht natürlich nicht verloren, sondern es wurde ihm vom Familiengericht mit der Unterstellung nach §1671 BGB entzogen, dies würde dem Wohl des Kindes am besten dienen.. Nach Grundgesetz Artikel 6 dürfte das eigentlich gar nicht gehen, doch um dieses Stück Papier in dem allerlei angebliche Rechte der Menschen stehen, kümmert man sich in Deutschland nicht allzu sehr. 

 

 

 

 


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