Sondergericht Hamburg
  Dr. Walter Fritz Tyrolf (geb. 12.01.1901) - Landgerichtsdirektor am Landgericht Hamburg (ab
01.12.1951, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1953 und 1964 ab 01.12.1951
als Landgerichtsdirektor am Landgericht Hamburg aufgeführt. Walter Fritz Tyrolf (* 12. Januar 1901 in Zeitz; † 24. November 1971 in Hamburg) 
war ein deutscher Staatsanwalt und Richter. Tyrolf war Sohn eines 
Volksschullehrers und studierte an der neuen Johann Wolfgang Goethe-Universität 
Frankfurt am Main Rechtswissenschaft. 1921 wurde er im Corps Austria Frankfurt 
am Main aktiv.[1] Nach dem Abschluss des Studiums (1923), der Promotion zum Dr. 
jur. (1926) und des Referendariats (1927) wurde er 1930 als Gerichtsassessor 
eingestellt und 1931 zum Amtsgerichtsrat ernannt. 1934 wurde er Landgerichtsrat, 
1937 Richter am Landgericht in Hamburg. Zeitgleich trat er am 1. Mai 1937 der 
NSDAP bei (Mitgliedsnummer 5.269.173).
Ab 1940 arbeitete er als Staatsanwalt. 
1944 wurde er als Staatsanwalt an das NS-Sondergericht Hamburg versetzt. Dort 
plädierte er in zahlreichen Fällen, auch wegen Bagatellen[2] (wie leichtem 
Diebstahl und „Rassenschande“), auf die Todesstrafe und erreichte, dass diese 
auch vollstreckt wurde. Bislang sind mindestens 18 Gerichtsverfahren bekannt, in 
denen er Todesurteile beantragte und die in 15 der Fälle auch zur Hinrichtung 
führten.[3]
Unmittelbar nach Kriegsende wurde er als Untersuchungsrichter 
wieder am Landgericht Hamburg tätig und dort 1951 zum Landgerichtsdirektor 
befördert. 1949 leitete Tyrolf das Gerichtsverfahren um die Tätigkeit von Veit 
Harlan im Dritten Reich und sprach diesen frei. Der Freispruch von Harlan, der 
den antisemitischen Propagandafilm Jud Süß gedreht hatte und die an 
Antisemitismus grenzende Urteilsbegründung von Tyrolf erregten internationales 
Aufsehen in der Presse. Der Sohn von Veit Harlan, Thomas Harlan, bezeichnete 
Tyrolf deshalb als „Blutrichter“[4] Direkte Folge des Urteils und des 
Meinungsstreits dazu im Nachfeld war das Lüth-Urteil des 
Bundesverfassungsgerichts.
Nachdem Tyrolfs erste Ehefrau im September 1962 
gestorben war, heiratete er im März 1963 die frühere Euthanasieärztin Ingeborg 
Margarete Wetzel, die er zuvor in einem NS-Kriegsverbrecherprozess 
freigesprochen hatte.[5] Obwohl Ermittlungen und interne Untersuchungen wegen 
seiner Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus liefen, lehnte Tyrolf ein 
freiwilliges Ausscheiden als belasteter Jurist ab und ging 1964 offiziell aus 
Gesundheitsgründen in den vorzeitigen Ruhestand.
Werke
Der nicht 
rechtsfähige Verein unter besonderer Berücksichtigung seiner Stellung als Erbe. 
Dissertation 1926
Literatur
Can Bozyakali: Das Sondergericht am 
Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter 
besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge. 
Frankfurt am Main: Internationaler Verlag der Wissenschaften Peter Lang 2005. 
ISBN 978-3-631-53896-8
Marc Burlon: Die „Euthanasie“ an Kindern während des 
Nationalsozialismus in den zwei Hamburger Kinderfachabteilungen. Dissertation, 
Hamburg 2009. S. 191–193.Volltext Online (PDF; 1,7 MB)
Ernst Klee: Das 
Kulturlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer, 
Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-10-039326-5.
Michael Marek: Meine Partei 
ist Kunst. In: Neue Zürcher Zeitung vom 28. April 1994
Helge Grabitz; 
Wolfgang Sarodnick; Gunther Schmitz; Hamburger Justizbehörde (Hrsg.): Von 
Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen : Hamburger Justizurteile 
im Nationalsozialismus. Hamburg 1995, ISBN 3-87916-023-6
https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Tyrolf